Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn
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4 . S TA AT S G A R A N T I EDie Staatsgarantie muss erhalten bleiben.Der Staat als Arbeitgeber muss seine Verantwortungder Pensionskasse und den Versichertengegenüber weiterhin wahrnehmen. Erist der leistungsfähigste Garant, den man sichdenken kann. Solange der Deckungsgrad unter100 Prozent liegt, versteht es sich von selbst,dass der Staat für die Leistungen der <strong>APK</strong> eineGarantie übernimmt. Aber auch wenn die Deckungder <strong>APK</strong> vollständig wäre, dürfte dieGarantie des Staates nicht erlöschen, solangedie <strong>APK</strong> nicht über angemessene Reservenverfügen würde. Die Erfahrungen der LuzernerPensionskasse zeigen das deutlich auf. In denJahren des höchsten Börsenstandes nahm derKanton Luzern die Ausfinanzierung der Kassevor. In der Folge erwies sich, dass auf Grundder abgeschwächten Börsentätigkeit und markanttieferen Erträgen die Kasse in eine Unterdeckungfiel.Die Personalverbände wollen eine gleich bleibendeBeitragsstruktur über alle Altersklassenhinweg. Eine Altersstaffelung liegt nichtim Interesse der Pensionskasse.Mit der Altersstaffelung würden jüngere Arbeitnehmendebei der Beitragszahlung schwächer,ältere dafür stärker als heute belastet. DieAltersstaffelung hat nicht zum Ziel, die Kassefinanziell zu stärken.Die Personalverbände lehnen die Altersstaffelungaus zwei Gründen ab. Zum einenbetrachten sie es als eine Qualität unserer Gesellschaft,dass die Solidarität zwischen denGenerationen lebt. Keine Versicherung undkein Sozialstaat sind letztlich ohne gelebteSolidarität denkbar. Zum zweiten betrachtendie Personalverbände es als ungünstig, wenndie Anstellungschancen älterer Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer durch erhöhte Sozialabgabenzusätzlich erschwert werden.5 . K E I N E A LT E R S S TA F F E L U N GB E I D E N B E I T R Ä G E N26