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Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

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Fehlerhaftes Grundlagenpapier überdie <strong>Aargau</strong>ische PensionskasseMedienmitteilung vom 19. Januar 2005der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse <strong>APK</strong>zum «Grundlagenpapier <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischenPensionskasse» des WirtschaftswissenschaftlichenZentrums der Universität Baselvom 18. Dezember 2004 der <strong>Aargau</strong>ischenStiftung für Freiheit und Verantwortung inPolitik und WirtschaftProf. Zimmermann vom WirtschaftswissenschaftlichenZentrum der Universität Basel hatim Auftrag der <strong>Aargau</strong>ischen Stiftung für Freiheitund Verantwortung in Politik und Wirtschaft einGrundlagenpapier über die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse(<strong>APK</strong>) verfasst. Gestützt darauf hatdie Stiftung Thesen für die politische Diskussionaufgestellt. Sie will damit nach eigenen Aussageneinen Beitrag zu einer sachbezogenenDiskussion über die Zukunft der <strong>APK</strong> leisten. Inder <strong>Aargau</strong>er Zeitung vom 18. Januar 2005 wurdeausführlich darüber berichtet.Vorweg die Feststellung: Die <strong>APK</strong> kannsowohl im Leistungsprimat als auch im Beitragsprimatgeführt werden. Der Entscheiddarüber wie auch über das Beitrags- undLeistungsniveau liegt bei den Sozialpartnern.Hingegen ist es Aufgabe der <strong>APK</strong>, in dieser Entscheidungsphasefür eine sachliche, an <strong>Fakten</strong>orientierte Diskussionsgrundlage zu sorgen.Leider beinhaltet das Grundlagenpapier einigefalsche Aussagen, die hier richtig gestelltwerden müssen:Leistungsvergleich AltersrenteIn der Studie wird ausgeführt, die Altersleistungender <strong>APK</strong> seien 30 Prozent höher als beimDurchschnitt der Schweizer Pensionskassen,die bei der Swissca-Umfrage 2004 mitgemachthaben. Diese Aussage ist klar falsch. In derSwissca-Umfrage, an welcher auch die <strong>APK</strong> teilnahm,hatten die Pensionskassen anzugeben,wie hoch die Altersrente bei einem AHV-Lohnvon CHF 80 000 sei. Basis für die Berechnungder <strong>APK</strong>-Altersrente bildete bei dieser Frage derversicherte Lohn von CHF 56 000 (AHV-Lohn vonCHF 80 000 abzüglich Koordinationsabzug).Bei einem Rentensatz von 65 Prozent ergibtdies eine Altersrente von CHF 36 400, was rund45 Prozent des AHV-Lohns entspricht. In derStudie wurde stattdessen fälschlicherweise angenommen,der <strong>APK</strong>-Rentensatz von 65 Prozentbeziehe sich auf den AHV-Lohn. Die Höhe der<strong>APK</strong>-Altersrente liegt im Vergleich zu den Pensionskassender Swissca-Umfrage somit sogarunter dem Durchschnitt von ca. 50 Prozent undnicht darüber!Zinsproblematik und DeckungslückeBeitrags- und Leistungsprimat unterscheidensich in der Art der Verzinsung erheblich. Währendim Beitragsprimat (ähnlich zu einem Bankkonto)eine jährliche Anpassung des Zinssatzesfür die Verzinsung des bereits vorhandenen Altersguthabensnotwendig sein kann, stellt dertechnische Zins im Leistungsprimat eine lang-32

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