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Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

Fakten zur APK - VPOD-Aargau/Solothurn

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Informiert sein ist (fast) alles.<strong>Fakten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen PensionskasseKein Abbaubei den Renten!Konferenz <strong>Aargau</strong>ischer Staatspersonalverbände KASPValv | ASPV | SBGRL | SBK | SBS | SHV | SYNA | VKA | VLKSB | VMTP | vpod | VSAOGeschäftsstelle: c/o vpod aargau, Bachstrasse 43, Postfach 4209, 5001 Aarau, Tel. 062 834 94 35


Viktor Egloff, Jürg Keller, Katharina Kerr, Niklaus StöckliInformiert sein ist (fast) alles.<strong>Fakten</strong> <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen PensionskasseKein Abbaubei den Renten!Konferenz <strong>Aargau</strong>ischer Staatspersonalverbände KASPValv | ASPV | SBGRL | SBK | SBS | SHV | SYNA | VKA | VLKSB | VMTP | vpod | VSAO


Die Verfasser und Verfasserin des Dossiers:– Viktor Egloff aus Würenlos ist Rechtsanwalt miteigenem Advokaturbüro in Baden, Präsident des<strong>Aargau</strong>ischen Staatspersonalverbands ASPV undMitglied des Vorstands KASPV.– Jürg Keller aus Tägerig ist Regionalsekretär vpodaargau-solothurn und als Sekretär KASPV VorstandsmitgliedKASPV.– Katharina Kerr aus Aarau ist Journalistin BR, Grossrätin,Präsidentin vpod aargau und Präsidentin KASPV.– Niklaus Stöckli aus Klingnau ist Bezirksschullehrer,Grossrat, Präsident des <strong>Aargau</strong>ischen LehrerinnenundLehrerverbands alv und Vizepräsident KASPV.© Herausgeberin: Konferenz <strong>Aargau</strong>ischerStaatspersonalverbände KASPVGeschäftsstelle: c/o vpod aargauBachstrasse 43, Postfach 4209, 5001 AarauTel. 062 834 94 35, Fax 062 834 94 39sekretariat@vpod-agso.ch, www.vpod-agso.chSatz und Gestaltung: Atelier Kurt Bläuer, BernIllustrationen: efeu, BernDruck: Wälti-Druck, Ostermundigen1.–3. Tausend Februar 2005


InhaltVorwortInformiert sein ist (fast) alles5von Katharina KerrDie <strong>APK</strong>Geschichte, Rechtsgrundlagen, Organe, Finanzierungund weitere Grundlageninformationen<strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse7von Jürg KellerVon Beitragsprimat bis Ausfinanzierung:Welche Folgen haben solche «Reformen»?17von Viktor EgloffBeitragssatz, Pensionierungsalter,Leistungsprimat & Co.Die Forderungen der Personalverbände22von Niklaus StöckliKASPV: Was <strong>Aargau</strong>erinnen und <strong>Aargau</strong>erüber Änderungen bei der <strong>APK</strong> denkenEine Link-Umfrage27Arbeit <strong>Aargau</strong>Petition «Keine Verschlechterungen für dieVersicherten bei der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse»,eingereicht am 13. Mai 200330<strong>Aargau</strong>ische PensionskasseFehlerhaftes Grundlagenpapier<strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen PensionskasseMedienmitteilung vom 19. Januar 200532Gefälligkeitsgutachten mit MängelnGrundlagenpapier <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasseder Stiftung Freiheit und Verantwortung34von Katharina KerrAbkürzungen36


VorwortInformiert sein ist (fast) allesAuf der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse undihren Versicherten lastet politischer Druck.Der Grosse Rat verlangt vom Regierungsratbis im März 2005 ein neues Pensionskassendekret,das grundsätzliche Fragenwie jene des Primats,K A T H A R I N A K E R Rder Beiträge und derLeistungen neu regeln soll. Regelungen inder beruflichen Vorsorge müssen aber mitBedacht und mit Blick aufs Ganze und aufdie Zukunft getroffen werden. In der <strong>APK</strong>sind neben Angestellten des Kantons auchjene von 107 <strong>Aargau</strong>er Gemeinden und von94 weiteren Institutionen versichert. Siealle wären von Änderungen mit betroffen.Die Konferenz der <strong>Aargau</strong>ischen StaatspersonalverbändeKASPV, die zwölf Verbändemit rund 14 000 bei der <strong>APK</strong> Versichertenim Dienste des Kantons vertritt, ist bereit,auf die politischen Diskussionen einzutretenund sich mit aller Kraft für die Anliegenaller Versicherten einzusetzen. Das Dossier«Kein Abbau bei den Renten!» soll denVersicherten und einer weiteren an einemguten Service Public interessierten ÖffentlichkeitGrundlageninformationen <strong>zur</strong> <strong>APK</strong>liefern. Pensionskassengeschichten tönenzwar immer etwas kompliziert. Wie dasmeiste Komplizierte können sie aber aucheinfach dargestellt und verstanden werden.Das vorliegende Dossier ist ein erster Beitragdazu.Seit Juni 1999 ist die nichtständige grossrätlicheKommission «Personalvorlagen» ständigan der Arbeit. Sie hat nicht nur das neue Personalrechtmit Lohnregelungen für die kantonalenArbeitnehmenden vorberaten. Seit ihremBestehen hat sie auch schon mehrere Anläufezu neuen Pensionskassenregelungen genommen– und auch wieder verworfen. Der Grund:Bei Neuregelungen sind die Folgen vertrackter,als sie der politische Populismus gerne darstellt.Würden zum Beispiel die Beiträge derVersicherten einseitig erhöht, zum Beispielbis <strong>zur</strong> Beitragsparität, bedeutete das nichtnur eine de facto Lohnsenkung für das Personal.Dieses hätte beim Ausscheiden aus demKantonsdienst auch erheblich höhere Freizügigkeitsleistungenzu gute. Und damit würdedie finanzielle Substanz der Kasse angegriffen.Der Wechsel zum Beitragsprimat, auch eine derwiederholten Forderungen einer Parlamentsmehrheit,hätte neben einigen unangenehmenUnsicherheiten für die Versicherten ebenfallsgrosse Kostenfolgen für den Kanton. Es gibtkantonsinterne Studien, die – bei etwa gleichbleibenden Leistungen wie bisher – für denPrimatswechsel mit Kosten von über 900 MillionenFranken rechnen. Bei grossen Umstrukturierungenist zudem immer dort, wo Sparpolitikbetrieben wird, mit einem Leistungsabbau <strong>zur</strong>echnen. Diese Zeche müssen dann die Versichertenund ihre Familien allein bezahlen.Obwohl dies alles bekannt ist, werden vom5


Grossen Rat entsprechende Änderungen verlangt.So zuletzt am 2. November 2004, als eineMehrheit im Grossen Rat den von den <strong>APK</strong>-Delegierteneinstimmig beantragten Revisionen– eine von den Verbänden befürwortete notwendigeBeitragserhöhung und wenige, kostenneutraleVerbesserungen bei den Leistungen– die Zustimmung versagte. Während der Beratungdieser Vorlage wurde von verschiedenenSprechern immer wieder an der Substanzder Kasse (Deckungslücke) herumgemäkelt. ZuUnrecht: Zwar hat die <strong>APK</strong> mit 77 Prozent Deckungsgrad(Zahl für 2003, ohne Schwankungsreserve)eine Unterdeckung, diese ist aber füreine öffentlich-rechtliche Kasse gestattet undwird durch die Staatsgarantie abgesichert. Vorkurzem meldete die <strong>APK</strong> auch eine Performancevon über 5 Prozent auf ihrem gesamten Anlagevermögen.Weitere Angaben <strong>zur</strong> Entwicklungder Anlagen und der Finanzierung der <strong>APK</strong>werden in den Jahresberichten der Kasse publiziert.Ein aktueller Hinweis dazu findet sich inder Medienmitteilung der <strong>APK</strong> vom 19. Januar2005 auf S. 32 dieses Dossiers.Das Herumreiten auf möglichen Finanzierungsproblemenkennen wir auch von der AHV-Diskussion beim Bund her. Mit immer neuenscheinbar – nicht offenbar! – unschlagbarenArgumenten wird dort Unsicherheit in Bezugauf die Tragfähigkeit der AHV geschürt. Dies,um ein höheres Rentenalter oder andere Verschlechterungenfür die Versicherten herbei<strong>zur</strong>eden.Information tut auch hier Not. EineAngstmacherpolitik ist nie im Interesse derer,denen Angst gemacht wird.Die KASPV möchte Transparenz in die <strong>Aargau</strong>er<strong>APK</strong>-Diskussion bringen. Dazu will sieauch ihre einhellig beschlossenen Positionen,die sie zu verteidigen bereit ist, vorlegen. Wenndie Staatspersonalverbände sich gegen Verschlechterungenfür die Versicherten wehrenwollen, dann wehren sie sich gleichzeitig fürden Standort <strong>Aargau</strong>. Dieser ist auf motiviertesPersonal in einem qualitativ wie quantitativguten Service Public bei Kanton und Gemeindenangewiesen. Öffentliche Sicherheit, guteSchulen, ein für alle erschwingliches, leistungsfähigesGesundheitswesen, eine funktionierendeVerwaltung und damit einen sicherenRechtsstaat kann es aber nicht zum Nulltarifgeben.Eine sorgfältige Prüfung der Situation der<strong>APK</strong> ohne ideologische Scheuklappen ist auchim Interesse unserer Pensionskasse. Die Verbändeunterstützen darum die Anstrengungenfür eine starke <strong>APK</strong>. Sie wissen sich dabei aufgrundvon Umfragen und erfolgreichen Unterschriftensammlungen(siehe die Dokumenteim Anhang des Dossiers) im Einvernehmen mitgrossen Teilen der <strong>Aargau</strong>er Bevölkerung.Die Diskussion über die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasseläuft nun seit langem. Dieses Dossiersoll ein Beitrag zu deren Versachlichung sein.Aarau, im Februar 20056


Die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse <strong>APK</strong>Geschichte, Rechtsgrundlagen, Organe, Finanzierung und weitereGrundlageninformationen <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen PensionskasseWie ist die <strong>APK</strong> strukturiert? Was warenihre politischen und rechtlichen Ursprünge?Wie funktioniert sie heute? Auf welchenRechtsgrundlagen beruht sie? Wer finanziertsie? Welche Leistungen bietet sie? Derfolgende Text gibt Antwortenauf diese und weitereJ Ü R G K E L L E RFragen. Wer über die <strong>APK</strong> diskutieren will,muss wissen, wie diese strukturiert ist.G E S C H I C H T EAnfänge der beruflichen Vorsorge lassen sichzwar schon im vorletzten Jahrhundert feststellen,doch bestanden betriebliche Personalfürsorgeeinrichtungenvor dem Ersten Weltkriegnur vereinzelt. Das Fabrikgesetz vom 18. Juni1914 und die entsprechende Vollziehungsverordnungenthielten erste Bestimmungen überdie berufliche Vorsorge. Neben diesen Vorsorgeeinrichtungen,die in Form reiner Fürsorgefondsgeführt wurden, waren die Beamten bereitspensionsberechtigt.Für die aargauischen Beamten und die Angestelltendes Kantons wurde 1908 <strong>zur</strong> Sicherungihrer Altersvorsorge eine Pensionskasseals privatwirtschaftlicher Verein gegründet.1958 löste der Artikel 89bis im Zivilgesetzbuch(ZGB) die Normen des Fabrikgesetzes unddessen Vollziehungsverordnung ab.Ebenfalls 1958, also fünfzig Jahre nach derGründung der Pensionskasse, genauer: am25. Oktober 1958, genehmigte die Generalversammlungder «Pensionskasse der aargauischenBeamten und Angestellten des Kantons»neue Statuten und damit die Umwandlung derKasse in eine öffentlich-rechtliche Körperschaftmit eigener Rechtspersönlichkeit sowie dieUmbenennung in <strong>Aargau</strong>ische Beamtenpensionskasse(BPK). Am 9. März 1959 wurdendie Statuten vom Grossen Rat genehmigt. DieVersicherungsbedingungen wurden von derDelegiertenversammlung der BPK am 25. Februar1961 beschlossen und am 10. Juli 1961 vomGrossen Rat genehmigt.Mit der Revision des Arbeitsvertragsrechtsvon 1971 wurden die Bestimmungen über diePersonalvorsorge erneut angepasst (Änderungvon Artikel 89bis ZGB und Ersatz von Artikel343 bis OR durch die Artikel 331 und 331 a–cOR mit gleichzeitiger Erweiterung der Freizügigkeitsregelung).Als Folge wurde 1972 dasDrei-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassungverankert und damit die Grundlage für die obligatorischeEinführung der beruflichen Vorsorgegelegt. Gemäss diesem Drei-Säulen-Prinzip obliegtes der zweiten Säule (berufliche Vorsorge),die Basisleistungen und existenzsicherndenRenten der ersten Säule (AHV/IV) zu ergänzenund dafür besorgt zu sein, dass den Versichertenin der Schweiz die Fortsetzung der gewohntenLebenshaltung im Alter in angemessenerWeise ermöglicht wird.Die vorgenannten Artikel galten bis Ende7


1984 unverändert und wurden teilweise durchdas Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge(BVG) vom 25. Juni 1982 mit Rechtskraft ab1. Januar 1985 modifiziert.Die BPK passte ihre Statuten per 1985 andas neue BVG an. So wurden die Aufhebungder Sparversicherung und Verbesserungen beiden IV-Leistungen beschlossen. Gleichzeitigwurde mit der Neubestimmung der Versicherungskoordinationeine Überversicherung verhindert.1990 vollzog die BPK die Gleichstellungvon Mann und Frau in ihren Statuten und Reglementenund führte das flexible Rentenalterein. Verbessert wurden zudem die Aufsicht undKontrolle der Kasse. Ebenfalls 1990 wurde eineBeitragserhöhung <strong>zur</strong> Sicherung der notwendigenFinanzierung beschlossen.Die Anpassung an das Freizügigkeitsgesetzsowie an die Bundesgesetzgebung über dieWohnbauförderung mit der Möglichkeit, angespartesVorsorgegeld <strong>zur</strong> Finanzierung vonWohneigentum einzusetzen, erfolgte im Jahre1995. Fünf Jahre später wurde erstmals aufstatutarischer Ebene geregelt, unter welchenBedingungen angeschlossene Organisationenaus der Kasse austreten können.Im Jahr 2001 änderte die BPK ihren Namenin <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse (<strong>APK</strong>) und setzteam 27. Juni, einen Tag nach Genehmigungder Statutenrevision durch den Grossen Rat,das Reglement über die Organisation der Geschäftsleitung(inklusive FunktionendiagrammVorstand-Geschäftsleitung) in Kraft. Dieses Reglementwurde letztmals per 25. Juli 2001 geändert.Im gleichen Jahr, am 25. Juli 2001, wurdeauch das Anlagereglement in Kraft gesetzt undletztmals per 1.1.2004 geändert.Im Dezember 2002 bezog die <strong>APK</strong> ihre neuenBüroräumlichkeiten im Geschäftshaus «BahnhofSüd» an der Hinteren Bahnhofstrasse 8 inAarau.Auf den 1. Januar 2004 wurden die Personalvorsorgekassefür Lehrpersonen (LPVK) und die<strong>Aargau</strong>ische Lehrerwitwen- und -waisenkasse(ALWWK) in die <strong>APK</strong> überführt. Seither gehörenauch die Lehrpersonen an der aargauischenVolksschule zum Versichertenkreis der <strong>APK</strong>.Am 1. Januar 2005 trat das revidierte Gesetzüber die berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft.Die Delegiertenversammlung der <strong>APK</strong> hat am3. April 2004 eine entsprechende Revisionder Statuten und Versicherungsbedingungenbeschlossen. Leider hat der Grosse Rat am2. November 2004 alle Teile der von der <strong>APK</strong>vorgelegten Änderungen an den Regierungsrat<strong>zur</strong>ückgewiesen. Somit ist immer noch offen,ob der Grosse Rat die für eine Inkraftsetzungder revidierten Bestimmungen erforderlicheGenehmigung noch erteilen wird oder nicht.Weil die <strong>APK</strong> einige Änderungen im Rahmender 1. BVG-Revision zwingend zu übernehmenhat, sind – ungeachtet der Genehmigung beziehungsweiseNichtgenehmigung durch den8


Grossen Rat – ab 2005 folgende Neuerungenzu beachten:Senkung des Grenzbetrags für die Versicherungspflicht:Ab 2005 gilt der in § 2 Abs. 1der Statuten erwähnte Grenzbetrag (einfachemaximale Altersrente der AHV, derzeit 25 320Franken) nicht mehr. Neu sind alle Arbeitnehmendenmit einem Jahreseinkommen von über19 350 Franken bei der <strong>APK</strong> zu versichern. Dieneu aufzunehmenden Personen werden wiedie übrigen Versicherten gemäss den <strong>APK</strong>-Bedingungenversichert.Kapitalauszahlung bei Pensionierung:Ab 2005 können die Versicherten verlangen,dass ihnen ein Viertel des minimalen AltersguthabensBVG als einmalige Kapitalabfindungausgerichtet wird. Das restliche AltersguthabenBVG sowie der überobligatorische Teil werdenin Form einer Altersrente ausgerichtet.Die Erhöhung des ordentlichen Rentenaltersder Frauen per 1.1.2005 auf 64 Jahre im Rahmender 10. AHV-Revision hat für die bei der<strong>APK</strong> versicherten Frauen keine Auswirkungen,da für die Versicherten der <strong>APK</strong> das ordentlicheRentenalter 63 gilt.A K T U E L L E S I T U AT I O NRechtsgrundlagen und Organe der <strong>APK</strong>Die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse <strong>APK</strong> führt alsvollautonome Vorsorgeeinrichtung die beruflicheAlters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorgefür die Mitarbeitenden des Kantons<strong>Aargau</strong>, der selbständigen Staatsanstalten undder angeschlossenen Arbeitgebenden. Zurzeitzählt die <strong>APK</strong> rund 22 500 aktiv Versicherte und6500 Rentnerinnen und Rentner. Die 22 500 aktivVersicherten setzen sich aus 8400 kantonalenAngestellten (inklusive die Mitarbeitendender Kantonsspital Aarau AG, der KantonsspitalBaden AG und der Psychiatrischen Dienste <strong>Aargau</strong>AG), 6400 Lehrpersonen an den Volksschulen,1200 Mitarbeitenden der selbständigenStaatsanstalten, 2900 Angestellten von 107<strong>Aargau</strong>er Gemeinden (von Aarburg über Mägenwilbis Zurzach) und 3500 Mitarbeitendenvon 94 angeschlossenen Institutionen (von deraarReha Schinznach über die Musikschule derRegion Baden bis zum Zentrum Aettenbühl inSins) zusammen.Die massgeblichen rechtlichen Versicherungsgrundlagensind die Bundesgesetze BVG(Bundesgesetz über die berufliche Alters-,Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) undFZG (Freizügigkeitsgesetz) mit den jeweiligenAusführungsbestimmungen sowie die Statutenund Versicherungsbedingungen der <strong>APK</strong>. IhreFinanzierung und Leistungen (obligatorischegemäss BVG wie auch vor- und überobligatorischeLeistungen) berechnen sich nach demLeistungsprimat. Die <strong>APK</strong> ist im Teilkapitaldeckungsverfahrengeführt. Die dafür notwendigeGarantie des Kantons (siehe Art. 69 Abs. 2 BVGund Art. 45 BVV 2) liegt vor.9


Die Organe der Kasse sind die Delegiertenversammlung,der Vorstand und die Geschäftsleitung.Die Delegiertenversammlung besteht ausden Delegierten und den Mitgliedern desVorstandes, die ebenfalls mit Sitz und Stimmean den Verhandlungen teilnehmen. DieAmtsdauer beträgt vier Jahre und fällt mit derstaatlichen Amtsperiode zusammen. Die Delegiertenversammlungfindet ordentlicherweisejährlich einmal statt und tagt unter dem Vorsitzdes Präsidenten der Kasse. Die Kassenmitgliederwählen 100 Delegierte und pro Wahlkreis– <strong>zur</strong>zeit gibt es 17 selbständige Wahlkreise– mindestens 2 Ersatzdelegierte. Als Delegiertebeziehungsweise Ersatzdelegierte sindaktive Versicherte und Rentenbezüger/innenwählbar. Der Delegiertenversammlung obliegtdie Wahl von fünf Mitgliedern des Vorstandes,die Entgegennahme des Jahresberichtes, dieGenehmigung der Rechnung, die Bezeichnungder Wahlkreise, die Änderung der Statuten, dieAufstellung und Änderung der Versicherungsbedingungen,der Erlass von Vorschriften überdas Aufnahme- und Pensionierungsverfahrensowie die Beschlussfassung über Auflösungund Liquidation der Kasse.Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern,wovon fünf von der Delegiertenversammlungund fünf vom Regierungsrat gewählt werden. Erkonstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgtebenfalls vier Jahre und fällt mit der staatlichenAmtsperiode zusammen. Der Vorstand ist fürdie übergeordnete Führung der Kasse verantwortlich.Er entscheidet in allen Angelegenheiten,deren Erledigung nach den Statuten oderReglementen nicht in die Zuständigkeit einesanderen Kassenorgans fällt. Insbesondere obliegtihm die Vertretung der Kasse nach aussen,soweit sie nicht an die Geschäftsleitungdelegiert ist, die Vorbereitung der Delegiertenwahlenund der Delegiertenversammlungen,die Abnahme der Rechnung zuhanden derDelegiertenversammlung, die Berichterstattungan die Delegiertenversammlung über dieGeschäftsführung, die Bezeichnung der Kontrollstelle,der Versicherungsexperten und derVertrauensärzte, die Vermögensverwaltung imRahmen der BVG-Vorschriften, die Anstellungder Geschäftsleitung, die Herausgabe der inden Versicherungsbedingungen erwähnten Tabellennach versicherungstechnischen Grundsätzen,die Beschlussfassung über das Budgetund der Erlass der erforderlichen Ausführungsreglemente.Die Geschäftsleitung ist im Auftrag des Vorstandesmit der laufenden Geschäftsführungbeauftragt.Die Kontrolle der Kasse erfolgt nach denBestimmungen des BVG. Die Kontrollstelle undder Versicherungsexperte erstatten dem Vorstandüber das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlichBericht.10


Wie finanziert sich die <strong>APK</strong>?Die <strong>APK</strong> weist eine Mischfinanzierung auf,welche nach dem geltenden Bundesrecht denPensionskassen der öffentlichen Hand gestattetist. Die Finanzierung erfolgt zu rund4/5 nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Mitden einbezahlten Beiträgen wird individuellesSparkapital gebildet; jede Generation spartfür sich selber. Zu rund 1 /5 wird nach demAusgabenumlageverfahren finanziert: Die eingehendenBeiträge werden unmittelbar fürdie Versicherungsleistungen wie Renten oderTaggelder verwendet. Die Erwerbstätigen finanzierendie Leistungen für die Rentnerinnen undRentner, weshalb auch von einem Generationenvertraggesprochen wird. Diese Finanzierungsform– man spricht auch von Teilkapitaldeckungsverfahren– stellt den ausdrücklichenWillen der politischen Behörden dar und ist inmehreren kantonalen Kassen anzutreffen.Die Finanzierung ist so ausgelegt, dass dieneuen Leistungen versicherungstechnisch vollfinanziert sind und der Kapitaldeckungsgradüber die letzten zehn Jahre eine leicht steigendeTendenz aufweist.Die Einnahmen der Kasse bestehen ausden ordentlichen Beiträgen der Mitglieder, denordentlichen Beiträgen des Staates und derübrigen beteiligten Arbeitgeber, den Eintrittsleistungenund den Einkaufsleistungen, denEinkaufsgeldern bei Erhöhung der versichertenBesoldung, den Erträgen aus den Kapitalanlagen,den Zinsen und den Rückzahlungenvon Vorbezügen im Zusammenhang mit demWohneigentum und bei Ehescheidungen.BeiträgeDie jährlichen Beiträge der Arbeitgeber und derVersicherten betragen zusammen von der versichertenBesoldung:– ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahresder/des Versicherten bis zum31. Dezember nach Vollendung des 24. Altersjahres2 Prozent, wovon der Arbeitgeber1,3 Prozent übernimmt.– Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahresder/des Versicherten 18 Prozent,wovon der Arbeitgeber 11 Prozent und dieversicherte Person 7 Prozent übernimmt.Zusätzlich wird ein fester Beitrag pro Mitgliedvon jährlich 60 Franken erhoben, wovon derArbeitgeber 36 Franken bezahlt.Grundlage für die Berechnung der von der<strong>APK</strong> versicherten Besoldung ist die auf dienächsten hundert Franken abgerundete Bruttobesoldunginklusive Arbeitsmarktzulagen,exklusiv die übrigen befristeten Zulagen, dieFamilien- und Kinderzulagen sowie nur gelegentlichausgerichtete Lohnbestandteile wieÜberstundenentschädigungen. Davon abgezogenwird der Koordinationsabzug. Dieser setztsich zusammen aus einem variablen Teil (20Prozent der Bruttobesoldung) und einem fixen11


Teil (8000 Franken für Arbeitspensen ab 50Prozent, 3200 Franken für Arbeitspensen unter50 Prozent). Der Höchstbetrag der versichertenBesoldung entspricht derjenigen eines Mitgliedsdes Obergerichts.Mit der Erreichung der für die Pensionierungmassgebenden ordentlichen Altersgrenzefallen die Beiträge der Arbeitgeber und der Versichertenweg.Für alle Erhöhungen der versicherten Besoldungbezahlt das Mitglied ein Einkaufsgeld voneinem Drittel der Erhöhung. Der Arbeitgeberleistet den dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeitrag entsprechendenBetrag. Einkaufsgelder sind in gleichen Monatsratenbis zum Ende des laufenden Jahreszu bezahlen.Die Eintrittsleistung wird zum Einkauf vonVersicherungszeit verwendet. Die Eintrittsleistungbemisst sich nach dem Alter der/des Versichertenund der zu versichernden Besoldungbeim Eintritt. Die Eintrittsleistung wird mit demEintritt in die Kasse fällig. Ab diesem Zeitpunktist ein Verzugszins zu bezahlen. Versichertekönnen fehlende Versicherungszeit durch Barzahlungeinkaufen.AnlagestrategieDie <strong>APK</strong> hat aufgrund der Integration der Lehrerpersonalvorsorgeper 1. Januar 2004 ihreAnlagestrategie von externen Spezialistenüberprüfen lassen. Angestrebt wird ein Renditezielvon knapp 5 Prozent. Die verschiedenenAnalysen und Hochrechnungen ergaben, dassein angemessener Aktienanteil im momentantiefen Zinsumfeld notwendig ist, um dieminimal erforderliche Rendite von 4,5 Prozenterwirtschaften zu können. Weiterhin wird aberauch in Immobilien investiert. Sämtliche Objektewerden <strong>zur</strong> Miete angeboten. Per Ende2003 umfasste das Immobilienportefeuille der<strong>APK</strong> 1000 Wohnungen mit 1195 Garagen oderAbstellplätzen sowie Gewerbeliegenschaften(Gewerbe, Büros, Lager) im Umfang von rund39 000 m 2 inklusive 458 Garagen beziehungsweiseAbstellflächen.Zusätzliche Anlagekategorien wie HedgeFunds und Commodities (Rohstoffe) sind nachMeinung der Spezialisten geeignete Ergänzungen,um das Risiko in einer Anlagestrategie zusenken, ohne das Renditepotenzial zu schmälern.Aufgrund der sehr guten Diversifikationseigenschaftensolcher alternativer Anlageninvestiert die <strong>APK</strong> maximal 9 Prozent des Vermögensin diesen Anlagekategorien, um das Risikoauf noch mehr Anlageformen zu verteilen.Per 30. Juni 2004 setzten sich die Kapitalanlagender <strong>APK</strong> in der Höhe von 4,749 Mia.Franken wie folgt zusammen: Obligationen CHF(849,4 Mio. oder 18 Prozent), Darlehen (482,2Mio. oder 10,2 Prozent), Obligationen Fremdwährungen(543,5 Mio. oder 11,5 Prozent), AktienSchweiz (600,6 oder 12,7 Prozent), AktienAusland (792,4 Mio. oder 16,8 Prozent), Hypo-12


theken (302,9 Mio. oder 6,4 Prozent), Immobilien(512 Mio. oder 10,8 Prozent), Hedge Funds(198,5 Mio. oder 4,2 Prozent), Commodities(88,8 Mio. oder 1,9 Prozent), Liquiditätsreserve(378,7 Mio. oder 7,5 Prozent).Die Schwankungsreserven konnten 2003dank den erzielten Kursgewinnen deutlicherhöht werden. Nach dem Tiefstand vonEnde 2002 von 0,3 Prozent betragen sie per31.12.2003 neu 5,5 Prozent des Anlagevermögens.KapitaldeckungsgradUnter dem Deckungsgrad versteht man dasVerhältnis von Reinvermögen zum notwendigenDeckungskapital in Prozenten. Der Deckungsgradder <strong>APK</strong> wird gemäss der FormelReinvermögen mal 100 durch Deckungskapitalberechnet.Das für die Deckung der Verpflichtungengegenüber den Aktiven und Rentnern notwendigeDeckungskapital der <strong>APK</strong> nahm 2003 umrund 1,9 Prozent zu und betrug Ende 2003 rund4036,3 Mio. Franken. Es setzt sich zusammenaus dem Deckungskapital der Aktiven, derRentner/innen und der technischen Reserve.Das Deckungskapital der Aktiven stellt dieSumme der individuellen Austrittsleistungengemäss Versicherungsbedingungen dar. DasDeckungskapital der Aktiven wie der Rentner/innen beruht ab 1. Januar 2005 auf den technischenGrundlagen EVK 2000: Die Entwicklungder Invaliditäts- und Sterbehäufigkeit erforderteine periodische Anpassung der von den Pensionskassenverwendeten Rechnungsgrundlagen.Die Eidgenössische Versicherungskasse(EVK) stellt deshalb seit 1960 in Abständenvon zehn Jahren die Feststellungen über denRisikoverlauf ihres Mitglieder- und Rentnerbestandesin technischen Grundlagen EVK denPensionskassen <strong>zur</strong> Verfügung. Die technischeReserve dient dem reibungslosen Wechsel dertechnischen Grundlagen (unter anderem Abdeckungdes Risikos der zunehmenden Lebenserwartung)und betrug im Jahr 2003 6 Prozent desDeckungskapitals der Aktiven und der Renten.Der versicherungstechnische Fehlbetragerhöhte sich 2003 infolge des ungenügendendirekten Anlageertrags um 5,1 Prozent auf rund1050 Mio. Franken. Der Deckungsgrad ist demzufolgeim Jahr 2003 um 0,7 Prozent auf 77 Prozentgesunken.Die Leistungen der <strong>APK</strong>Das BVG schreibt Mindestleistungen (obligatorischeLeistungen) vor. Die <strong>APK</strong> erbringt darüberhinaus zusätzliche Leistungen (vor- undüberobligatorische Leistungen).Die Versicherung wird im Leistungsprimatgeführt. Die Höhe der Rentenleistung wird alsLeistungsziel in Prozenten – 65 Prozent beider <strong>APK</strong> – des versicherten Lohnes festgelegt.Die Versicherten wissen also im voraus, mitwelchen Leistungen sie bei der Pensionierung13


echnen können. Die konkrete Versicherungssituationist auf dem individuellen Leistungsblattdargestellt, das einmal jährlich den Versichertenzugestellt wird.Die Leistungsarten der <strong>APK</strong> sind die Altersleistung,die Leistungen bei Invalidität und imTodesfall (sogenannte Risikoleistungen), dieLeistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderungund die Austrittsleistungen.Die AltersleistungenDas ordentliche Pensionierungsalter der <strong>APK</strong>liegt bei 63 Jahren für Frau und Mann. NachAblauf des Monats, in welchem das 63. Altersjahrvollendet wird, besteht Anspruch auf dieungekürzte Altersrente. Für Kinder werden biszum vollendeten 18. Altersjahr (während einerAusbildung bis längstens zum 25. Altersjahr)Kinderrenten ausgerichtet. Die Höhe der Altersrentehängt davon ab, wie viele Versicherungsjahreangerechnet werden können. ProVersicherungsjahr erhöht sich der Rentensatzum 1,71 Prozent, sodass bei maximaler VersicherungszeitAnspruch auf eine Altersrente inder Höhe von durchschnittlich 65 Prozent derversicherten Besoldung besteht. Bei Eintrittin die <strong>APK</strong> und danach jeweils einmal pro Jahrbesteht die Möglichkeit, Versicherungsjahreeinzukaufen und damit die persönliche Versicherungssituationzu verbessern. Zu beachtenist, dass die <strong>APK</strong> die Renten nicht der Teuerunganpassen kann. Der Kanton sowie andere Arbeitgeberrichten auf eigene Kosten in einemgewissen Ausmass Teuerungszulagen aus.Ab Erreichen des 60. Altersjahres kann dieAltersrente vorbezogen werden. Pro Monat desVorbezugs wird die Rente um 0,6 Prozent gekürzt.Die Altersrente kann zudem bis maximalzum Erreichen des 67. Altersjahrs aufgeschobenwerden. Pro Monat des Aufschubs wird die Renteum 0,2 Prozent (bis zum Erreichen des 65. Altersjahrs)beziehungsweise um 0,6 Prozent (abErreichen des 65. Altersjahres) erhöht.Wer Anspruch auf eine Altersrente der <strong>APK</strong>hat, aber noch keine Altersrente der AHV beziehenkann, hat die Möglichkeit, eine Überbrückungsrenteder <strong>APK</strong> zu beziehen. DieseÜberbrückungsrente wird auf Gesuch hin undhöchstens im Umfang der maximalen einfachenAHV-Altersrente (ab 1.1.2005 2150 Frankenpro Monat) ausgerichtet. Der Anspruch aufeine solche Rente besteht bei voller Alterspensionierung.Bei einer teilweisen Pensionierungwird weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielt,weshalb keine Überbrückungsrente zugesprochenwerden kann. Ab Anspruchsbeginn derAltersrente der AHV wird die Überbrückungsrentedurch einen lebenslänglichen Abzug aufder monatlichen Altersrente der Kasse kompensiert.Das heisst, für je 1000 Franken bezogenemonatliche Überbrückungsrente wird diemonatliche Altersrente um 72 Franken gekürzt.Hinterlassenenrenten werden ebenfalls gekürzt.Auf der Jahresrente der Ehegattenrente14


eträgt die Kürzung 4,32 Prozent des Totals derbezogenen Überbrückungsrenten und bei derWaisenrente 1,8 Prozent. Die Überbrückungsrentedarf höchstens so bemessen sein, dassdie Kürzung der Altersrente nicht grösser als50 Prozent ausfällt.Leistungen bei InvaliditätInvalidität gemäss der <strong>APK</strong>-Versicherungsbedingungenliegt vor, wenn die versicherte Personinfolge Krankheit oder Unfall voraussichtlichdauernd oder für längere Zeit ganz oderteilweise erwerbsunfähig ist und deshalb ihrebisherige oder eine andere zumutbare Tätigkeitnicht mehr oder nicht mehr voll ausüben kann.In solchen Fällen richtet die <strong>APK</strong> eine Invalidenrenteaus und befreit Arbeitgeber und versichertePerson von der Beitragspflicht. Die Höheder Invalidenrente berechnet sich nach dengleichen Grundsätzen wie die Altersrente.Leistungen im TodesfallWenn eine versicherte Person stirbt, werden– falls die Voraussetzungen erfüllt sind – andie Hinterlassenen Leistungen wie Ehegattenrente,Waisenrente oder – falls kein Anspruchauf eine Ehegattenrente besteht – Abfindungenan Ehegatten ausgerichtet.Leistungen im Rahmen der WohneigentumsförderungDie gesetzlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> Förderungdes Wohneigentums mit Mitteln der beruflichenVorsorge sind auf den 1.1.1995 in Kraftgetreten. Wohneigentum ist eine alternativeVorsorgeform zu Rentenleistungen. Den Versichertender <strong>APK</strong> steht das Vorsorgekapital aufzwei Arten für die Finanzierung von Wohneigentum<strong>zur</strong> Verfügung: Als Vorbezug eines Teils desVorsorgekapitals oder als Verpfändung einesTeils des Vorsorgekapitals oder der Vorsorgeleistungen.Achtung: Ein Vorbezug bewirkt eineKürzung aller künftigen Vorsorgeleistungen derKasse.AustrittsleistungenDie Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat imNormalfall den Austritt aus der <strong>APK</strong> <strong>zur</strong> Folge.Wer die <strong>APK</strong> verlässt, bevor ein Vorsorgefall(Alterspensionierung, Invalidität, Tod) eintritt,hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. AlsEmpfänger/in der Austrittsleistung kommendie Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers,eine Bank oder eine Versicherung (imFalle eines Freizügigkeitkontos oder einer Freizügigkeitspolice)oder die versicherte Personin Frage, sofern die Voraussetzungen der Barauszahlungerfüllt sind. Dies ist der Fall beiAufnahme einer selbständigen Tätigkeit, diedefinitive Ausreise aus der Schweiz oder einegeringe Austrittsleistung.Versicherte, die im Zeitpunkt des Austrittsdas 50. Altersjahr vollendet haben, können alsEinzelmitglied in der Kasse verbleiben, sofern15


sie vor Beendigung des Arbeitsverhältnissesein entsprechendes schriftliches Gesuch eingereichthaben. Die Versicherung wird in diesemFall beitragsfrei weitergeführt.Hypothek der <strong>APK</strong>Die <strong>APK</strong> gewährt ihren aktiven Mitgliedern sowieden Rentnerinnen und Rentnern zudemvariable und/oder Festhypotheken zu Vorzugskonditionen.Der Darlehensbetrag ist begrenztauf maximal 60 Prozent des Kaufpreises beziehungsweisedes Verkehrswertes. Zinsen undAbzahlungen sollten zudem 1 /3 des Einkommensnicht überschreiten.16


Von Beitragsprimat bis Ausfinanzierung:Welche Folgen haben solche «Reformen»?Der nachfolgende Artikel erläutert verschiedeneBegriffe, mit denen die Organisationsform(Primat), die Finanzierung der Kasseund die Leistungen erfasst werden. Umdiese Themen dreht sich die momentanepolitische Diskussion.V I K T O R E G L O F FNeben den Definitionserklärungenwerden auch die Konsequenzendes Beschriebenen für Versicherte undKasse ausgeführt.O R G A N I S AT I O N S F O R MLeistungs- oder Beitragsprimat?Die Renten der <strong>APK</strong> werden <strong>zur</strong> Zeit nach demLeistungsprimat bemessen. Das heisst, dieHöhe der Rentenleistungen ist in Prozenten desversicherten Verdienstes (Bruttolohn abzüglichKoordinationsabzug [bei Vollpensen 20 Prozentdes Lohnes zuzüglich 8000 Franken]) im vorausfestgelegt. Bei der <strong>APK</strong> ist diese Höhe <strong>zur</strong> Zeitauf 65 Prozent festgelegt. Anhand dieses Deckungszielswerden das notwendige Deckungskapitalund die dafür erforderlichen Beiträgeberechnet.Beim Beitragsprimat wird dagegen ein imvoraus definierter Sparbeitrag in Prozenten desversicherten Lohnes erhoben und dem persönlichenKonto der Versicherten gutgeschrieben.Dieses Versicherungskonto wird jährlich verzinst(innerhalb des BVG-Obligatoriums mindestensmit dem vom Bundesrat festgelegtenMindestzinssatz). Der Kontostand bei Eintrittdes Versicherungsfalles ist schliesslich – nachUmrechnung mit dem sogenannten Umwandlungssatz– massgebend für die Höhe der jeweiligenRente.Man kann diesen grundsätzlichen Unterschiedan einem vereinfachten Beispiel darstellen:Leistungsprimat: Ein Junge will mit seinemSackgeld ein Fahrrad kaufen. Dieses kostet350 Franken (definierte Leistung). Der Bub errechnetnun, wie viel Sackgeld er wöchentlichdafür <strong>zur</strong> Seite legen muss.Beitragsprimat: Der Junge weiss, dass erwöchentlich lediglich 7 Franken <strong>zur</strong> Seite legenkann (vordefinierte Beiträge). Ende Jahr wählter dann mit dem <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Kapitaldas Fahrrad aus.Die Wahl des Primats entscheidet grundsätzlichnoch nichts über die Leistungshöhe.Gleiche Leistungen kosten im Beitragsprimatnämlich gleich viel wie im Leistungsprimat, undumgekehrt. Das gewählte Primat entscheidetalso primär über die zugrundeliegende Berechnung.Derweil im einen Fall die gewünschtenLeistungen feststehen und die mathematischeFrage verbleibt, welche Beiträge hierfür erforderlichsind (Leistungsprimat), geht man imandern Fall von festgelegten Beiträgen aus undberechnet anschliessend die daraus resultierendenLeistungen (Beitragsprimat).Mit der Primatswahl geht aber auch eine17


unterschiedliche Betrachtungsweise einher.Diese zeigt sich in den Vor- und Nachteilen beiderSysteme:Für das Beitragsprimat spricht die simpleBerechnungsmethode. Allerdings wird auchdiese kompliziert, wenn für das BVG-Obligatoriumund für das BVG-Überobligatorium unterschiedlicheVerzinsungssätze <strong>zur</strong> Anwendunggelangen. Die Höhe der Rente ist nicht vorhersehbar.Das Leistungsprimat besticht demgegenüberdurch die klare Vorhersehbarkeit der Rentenhöhe,was den Versicherten die finanziellePlanung des Ruhestandes unter Einbezug derersten (AHV) und der dritten Säule (Lebensversicherungen,individuelle Sparguthaben usw.)ungemein erleichtert. Ausserdem garantiertdas Leistungsprimat die Beibehaltung desLebensstandards, da sich hier die Leistungenam zuletzt versicherten Verdienst orientierenund deren Änderung – zum Beispiel durch beruflichenAufstieg – mitmachen. Aus Sicht derVersicherten ist das Leistungsprimat deshalb«kundenfreundicher».18


Risiko Lebenserwartung?Die immer noch jährlich steigende Lebenserwartunghat <strong>zur</strong> Folge, dass die Renten übereine längere Zeit ausbezahlt werden. Die Kasseerbringt damit höhere Leistungen. Für diesesind auch höhere Beiträge erforderlich.Im Beitragsprimat wird diese Korrekturdurch eine Änderung des Umwandlungssatzesbewirkt. So nennt man den Faktor, um welchendas angesparte Guthaben dividiert werdenmuss, um die jährliche Rentenleistung zu erhalten.Der Umwandlungssatz wird durch denBundesrat mittels Verordnung festgelegt undschlägt sich unmittelbar auf die Höhe der Leistungennieder.Demgegenüber bleiben im Leistungsprimatdie Rentenleistungen in ihrer Höhe garantiert.Um eine Reduktion der Leistungen zu vermeiden,sind aber auch hier höhere Beiträge unumgänglich.Gemäss einem Bericht der Expertenkommission<strong>Aargau</strong>ische Beamtenpensionskasse vom28. August 1997 wurde in Anbetracht dieserAusgangslage empfohlen, auf die Umstellungauf das Beitragsprimat zu verzichten. Mit massgebendfür diese Empfehlung waren auch dieKosten, welche für einen Primatswechsel aufrund 900 Mio. Franken veranschlagt wurden.Beitragsparität?Gemäss dem Bundesgesetz über die beruflicheAlters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge(BVG) wird die berufliche Vorsorge durchBeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgebergespiesen, wobei der Beitrag des Arbeitgebersmindestens so gross sein muss wie derjenigedes/der Arbeitnehmers/in. Hierbei handelt essich um eine Minimalbestimmung, von welcherviele Unternehmen – wie auch in anderen Bereichendes Arbeitsrechts (Ferienregelung, Regelungder Lohnzahlung im Krankheitsfalle oderbei Schwangerschaft usw.) – zugunsten derArbeitnehmenden abgewichen sind. Gemässder letzten offiziellen Erhebung übernehmendie Arbeitgeber in der Schweiz durchschnittlichzwei Drittel der Beiträge. Heute zahlen beider <strong>APK</strong> der Arbeitgeber 11 Prozent (und somit61 Prozent der gesamten Beiträge) und die Arbeitnehmendenje 7 Prozent der Beiträge.In früheren Zeiten waren die öffentlichrechtlichenKörperschaften (Gemeinden, Kanton,Bund) stolz auf die von ihnen gewährtenSozialleistungen und übten diesbezüglich aucheine Vorreiterfunktion aus. Im Bereich der beruflichenVorsorge bewegt sich der Kanton <strong>Aargau</strong>jedoch im Vergleich mit anderen Unternehmengleicher Grössenordnung im unteren Mittelfeld;hierbei gilt es zu beachten, dass keinezusätzlichen Kaderversicherungen oder andere«versteckte» Vergünstigungen existieren.Mit einer Veränderung der Beitragsstrukturhin <strong>zur</strong> Beitragsparität (Arbeitgeber undArbeitnehmende zahlen gleichviel) geht jedenfallseine einseitige Verschlechterung der19


Anstellungsbedingungen bis zum gesetzlichenMinimum einher. Diese ist zudem auch nichtgeeignet, die (bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungenzulässige und vom Kanton<strong>Aargau</strong> jahrzehntelang verursachte) Unterdeckungder Kasse auszufinanzieren. Vielmehrwird aufgrund erhöhter Freizügigkeitsleistungenmit dem Beitragsprimat die finanzielleSituation der Kasse kurz- und mittelfristig verschlechtert.Beitragssätze nach Alter?Die demografische Entwicklung unserer Bevölkerungzeigt uns, dass in naher Zukunft aufdem Arbeitsmarkt die älteren Jahrgänge dominierenwerden. Es ist jedoch bereits heute eineTatsache, dass gerade die über 50-jährigenArbeitnehmenden auf dem Stellenmarkt besondersMühe haben, sich zu behaupten. EinGrund dafür sind die gegenüber den jüngerenArbeitnehmenden der gleichen Branche höherenLöhne. Werden diese Arbeitnehmendenzudem auch mit höheren Sozialabgaben belastet,verteuern sie sich für den Arbeitgeber überdurchschnittlich,was die Attraktivität der älterenArbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarktweiter schmälert.Schon aus diesem Grund, aber auch ausGründen der Transparenz, sind gleichbleibendeBeitragssätze, wie sie die <strong>APK</strong> heute für alleAlterskategorien kennt (heute total 18 Prozent),den nach Alter gestaffelten Beitragssätzen (zumBeispiel Alter 25–34: 14 Prozent, Alter 35–44:18 Prozent, ab Alter 45: 20 Prozent) vorzuziehen.Eine Abstufung der Beitragssätze nachAlter führt in die falsche Richtung und zumWegfall der Generationensolidarität.Die Einführung altersabhängiger Beitragssätzewürde zudem langjährige Mitarbeitendebenachteiligen, da sie aufgrund der heutigenRegelung in früheren Jahren höhere Beiträgebezahlen mussten und im Alter erneut mit höherenBeiträgen belastet würden.Erhöhung des Pensionierungsalters?Grundsätzlich endet das Anstellungsverhältnisin dem Zeitpunkt, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht wird: für Männer im 65.Altersjahr, für Frauen grundsätzlich im 64. Altersjahr.Das Rentenalter bei der <strong>APK</strong> liegt demgegenüberbei 63 Jahren. Ab diesem Zeitpunktist eine ordentliche Pensionierung ohne Rentenkürzungbei der <strong>APK</strong> möglich. Sofern einelebenslange Rentenkürzung von 0,6 Prozentpro vorbezogenen Monat in Kauf genommenwird, kann ab dem 60. Altersjahr eine vorzeitigePensionierung erfolgen. Die Festlegungdes <strong>APK</strong>-Rentenalters vor dem AHV-Rentenalterermöglicht somit zahlreichen Mitarbeitendeneine Pensionierung zum individuell richtigenZeitpunkt. Entsprechend kennen die meistenöffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungenein Pensionierungsalter vor dem 65. Altersjahr.Sofern keine Leistungsverbesserung damit20


einhergehen soll, kommt eine Angleichung desPensionierungsalters an dasjenige der AHVeinem Nullsummenspiel gleich, da die für diegleiche Leistungshöhe erforderlichen Beiträgeauf mehr Jahre verteilt werden. Eine solcheAngleichung würde jedoch flexible Pensionierungenerschweren und tendenziell zu mehrInvaliditätsfällen führen. Sie wäre daher mutmasslichmit höheren Kosten verbunden.AusfinanzierungDie <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse (<strong>APK</strong>) ist eineöffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung. Diesewies im Jahr 2003 einen Kapitaldeckungsgradvon 77 Prozent aus. Der versicherungstechnischeFehlbetrag beziehungsweise dieUnterdeckung beträgt 1050 Mio. Franken. Einesolche Unterdeckung ist zulässig und bei denöffentlichrechtlichen Kassen der Regelfall. Fürden Fehlbetrag haften der Kanton <strong>Aargau</strong> durchStaatsgarantie und die der <strong>APK</strong> angeschlossenenAnstalten und Körperschaften, die demgegenüberin den Jahrzehnten zwischen 1961 und1990 in ihren Buchhaltungen von zu geringenBeitragszahlungen an die Pensionskasse profitierenkonnten.Bei einer Ausfinanzierung müssten der Kanton<strong>Aargau</strong> und die der <strong>APK</strong> angeschlossenenAnstalten und Körperschaften einen Betrag inHöhe der Unterdeckung in die <strong>APK</strong> einwerfen,wofür im Gegenzug ihre Garantiepflicht unddie dadurch bedingte Eventualverpflichtungentfallen würde. Eine Ausfinanzierung würdealso primär grosse Geldmittel nötig machen,ohne dass hierdurch für die Kasse und derenVersicherte etwas gewonnen würde. Vor einemdefinitiven Wegfall der Garantieverpflichtungmüsste zudem sichergestellt werden, dassauch die Schwankungsreserven zusätzlich ausreichendgeäufnet sind (rund 15 Prozent desganzen Anlagevermögens), um Anlageschwankungenausgleichen zu können.21


Beitragssatz, Pensionierungsalter, Leistungsprimat & Co.Die Forderungen der PersonalverbändeDie Forderungen, mit denen die KASPV andie Öffentlichkeit tritt, wurden in den einzelnenMitgliedsverbänden erhoben und imKASPV-Vorstand einstimmig beschlossen.Die Forderungen der KASPV im Bereich derberuflichen VorsorgeN I K L A U S S T Ö C K L Iwurden im Mai 2003zusätzlich mit einer Petition mit über20 000 Unterschriften bekräftigt und imFebruar 2004 durch eine demografischeUmfrage auch durch eine Mehrheit derBefragten bestätigt.Die KASPV-Mitgliederverbände sind laut derneusten internen Erhebung vom Januar 2005bereit, mit sehr grossem Einsatz gegen einenAbbau bei den Renten zu kämpfen. Das heisstnicht, dass die KASPV ohne Verhandlungsspielraumin die Diskussionen und Beratungen umdie <strong>APK</strong> gehen wird. Nach manchem Jahr desAbbaus beim <strong>Aargau</strong>er Service Public und beiden Arbeitsbedingungen des kantonalen Personalswerden radikale politische Lösungenmit substantiellen Verschlechterungen aberebenso radikal bekämpft werden müssen.1 . B E I T R A G S S AT Z V O N 8 / 1 2Die Personalverbände sind an einer Pensionskasseinteressiert, die über genügendefinanzielle Ressourcen verfügt. Nur so ist dieKasse in der Lage, ihre bisherigen Leistungenzu erfüllen. Die Personalverbände befürwortendeshalb eine Erhöhung der Arbeitnehmer-und Arbeitgeberbeträge (AN/AG) um je1 Prozent auf neu 8 und 12 Prozent, beziehungsweiseauf total 20 Prozent.DeckungsgradInfolge der höheren Lebenserwartung beziehendie Versicherten im Durchschnitt während einerlängeren Zeit Renten. Damit verschlechtert sichfür die Kasse das Verhältnis von Einnahmenund Ausgaben. Grundsätzlich könnten die Leistungenangepasst, das heisst reduziert werden.Diesen Weg lehnen die Personalverbände abund befürworten stattdessen eine Erhöhungder Beiträge von aktuell 18 Prozent (7 AN/11 AG)auf 20 Prozent. Die Kasse wird damit in die Lageversetzt, auf längere Zeit eine Schwächung desDeckungsgrades zu verhindern, ja sogar eineAnhebung zu erzielen.In der Botschaft an den Grossen Rat vom2. Juni 2004 führte die Regierung aus, dassmit dem aktuellen Beitragssatz von 18 Prozentmindestens eine Rendite von 4 Prozent erwirtschaftetwerden müsste, um den Deckungsgradhalten zu können, der momentan leicht unter80 Prozent liegt. Allerdings ist die Annahmeeines konstanten Kapitalertrags von 4 Prozentwenig realistisch. Es ist deshalb zu erwarten,dass bei gleich bleibendem Beitragssatz derheutige Deckungsgrad sinken würde. Das ansich erwünschte Ziel einer Erhöhung des De-22


ckungsgrades wäre unter diesen Umständenvöllig unmöglich.Würden die Beiträge auf 20 Prozent erhöht,wäre in den nächsten 15 Jahren bereits ab einemKapitalertrag von 3,5 Prozent mit einerAnhebung des Deckungsgrades zu rechnen. DieLeistungen der Kasse wären also für die nächstenJahre gesichert.Gegen BeitragsparitätDie letzte Anpassung der Beiträge und Leistungenwurde 1990 vorgenommen. Dabei galt derGrundsatz, dass die Verhältnismässigkeit beiden Beiträgen gewahrt wird. Es besteht keinGrund, heute von diesem Prinzip abzuweichen.Die jetzige Aufteilung der Beiträge entsprichteinem Verhältnis von 38,9 zu 61,1. Mit dem vorgeschlagenenBeitragssatz von 8/12 würde eineleichte Verschiebung (neu 40 zu 60) zu Lastender Versicherten erfolgen.Die Personalverbände sind bereit, dieseVerschlechterung zu akzeptieren. Hingegenlehnen sie eine einseitige Erhöhung des Arbeitnehmerbeitragsoder gar eine Beitragsparitätab. Eine solche wäre gleichbedeutend mit einerVerschlechterung der Anstellungsbedingungen.Dies wäre durch nichts zu rechtfertigen. Eineeinseitige Anhebung zu Lasten der Arbeitnehmendenwürde auch der erklärten Absicht derRegierung entgegen laufen, den Kanton <strong>Aargau</strong>als attraktiven Arbeitgeber zu etablieren.Auch aus der Sicht der Kasse wäre eine einseitigeBeitragserhöhung für die Versichertenoder gar eine Beitragsparität sehr nachteilig.Sie hätte eine höhere Freizügigkeitsleistung<strong>zur</strong> Folge und damit einen Rückgang des Deckungsgradsum einige Prozent. Die mit derBeitragserhöhung verfolgte Absicht einer besserenFinanzierung der Kasse wäre gleich wiederzunichte gemacht.Die Personalverbände haben bereits 2002bei der Vernehmlassung zu einem neuen Pensionskassendekretdeutlich gemacht, dasssie einseitige Verschlechterungen bekämpfenwürden. Auf den 28. April 2003 lud das Finanzdepartementdie Fraktionen des GrossenRats, Vertreter der Gemeinden und die KASPVals Dachorganisation der betroffenen Personalverbändezu einem Runden Tisch ein. Alsein Ergebnis wurde gemeinsam festgehalten,dass eine Beitragserhöhung um je 1 Prozent fürArbeitgeber und Arbeitnehmende anzustrebensei. Die Personalverbände sind willens, sichweiterhin an diesen Entschluss zu halten. Sieerwarten dies nach Treu und Glauben auch vonden anderen zum Runden Tisch eingeladenenParteien.2 . P E N S I O N I E R U N G S A LT E R 6 3Die Personalverbände wollen am Pensionierungsalter63 unbedingt festhalten. Der ungekürzteRentenbezug ab Alter 63 bedeutet eineFlexibilisierung der Erwerbsaufgabe zwischen23


dem Alter 63 und 65. Dies ist unter verschiedenenGesichtspunkten erwünscht.Die Belastung durch die Berufsarbeit ist vonIndividuum zu Individuum und von Beruf zu Berufunterschiedlich. Diese Einschätzung sprichtfür ein flexibles Rücktrittsalter. Mit der heutigenLösung kann mit dem Alter 63, falls dienotwenige Anzahl von 38 Versicherungsjahrenvorliegt, die ungekürzte Pensionskassenrenteund ab Alter 65 zusätzlich die AHV-Rente bezogenwerden. Auf diese Weise ist eine Erwerbsaufgabezwischen dem Alter 63 und 65 für dieArbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen realistisch.Die Vereinbarung im Bauhauptgewerbezum Pensionierungsalter 60 hat gezeigt, dassdiese Einschätzung von der Öffentlichkeit undvon den Sozialpartnern anerkannt ist.Eine Erhöhung des Pensionierungsalters aufdas Alter 65 würde die Flexibilität des Rücktrittsaufheben. Die Folgen einer solchen Massnahmesind heute bekannt: mehr Burnouts, mehrInvalidisierungen. Gespart würde nichts. Deshalbliegt es auch im Interesse des Arbeitgebers,sich von teuren, älteren Arbeitnehmendenzu trennen, deren Konstitution eine volleArbeitsbelastung nicht mehr zulässt und die24


deshalb zusätzliche Kosten verursachen. Fürdie Personalverbände ist unverzichtbar, dassdie Erwerbsaufgabe in würdiger Weise, mit finanziellerAbfederung und auf freiwilliger Basiserfolgen muss.Auf Grund dieser Überlegungen müsste eineRevision der Pensionskasse sogar eine früherePensionierung unter realistischen Bedingungenermöglichen. Wer sich heute vorzeitig pensionierenlässt, muss eine lebenslange Reduktionseiner Rente in Kauf nehmen, für jeden Monatder vorzeitigen Pensionierung 0,6 Prozent. Weralso ein Jahr früher pensioniert wird, erhält eineum 7,2 Prozent gekürzte Rente. Diese Reduktionist für viele zu hoch. Als Folge davon verbleibenAngestellte im Arbeitsprozess, die sich im Interesseihrer Gesundheit und ihrer persönlichenWürde pensionieren lassen möchten undsollten.3 . L E I S T U N G S P R I M ATDie Personalverbände halten am Leistungsprimatfest. Sie lehnen einen Wechsel auf dasBeitragsprimat ab.Versicherungsexperten betonen immerwieder, dass es eigentlich keinen Unterschiedzwischen Leistungs- und Beitragsprimat gebe:So oder so müsse die Kasse über die entsprechendenFinanzen verfügen, so oder so könnedie Kasse nur die Renten ausbezahlen, für diesie zuvor Beiträge erhalten habe. Weil das richtigist, besteht kein Handlungsbedarf für einenPrimatswechsel.Die Personalverbände bevorzugen das Leistungsprimat,weil sie vom Kerngedanken derAltersvorsorge ausgehen. Den Arbeitnehmendensoll Sicherheit für die Finanzierung ihresLebensunterhalts im Alter geschaffen werden.Alte Menschen benötigen Sicherheit mehr alsMenschen im Erwerbsleben. Wenn die Rentengemäss dem Beitragsprimat berechnet würden,ergäbe sich eine Unsicherheit über die Höheder Renten. Die Personalverbände sind sich bewusst,dass die Unsicherheit der Rentenhöheauch höhere Renten bedeuten könnte. Das Entscheidendeist aber die Unsicherheit. Genaudiese soll für das Alter vermieden werden.Zudem wird ein Primatwechsel selten mitgleichen Leistungen und Bedingungen vollzogen.Diese werden bei Gelegenheit der Umstrukturierung,die gerne schönfärberisch als«Reform» verkauft wird, von den bestimmendenOrganen meist verschlechtert. Auch im <strong>Aargau</strong>müssten die Versicherten gemäss den Voten einigerParteien in der Beratung der beantragtenkleinen <strong>APK</strong>-Revision vom 2. November 2004im grossen Rat mit einer Verschlechterung derLeistungen und einer Erhöhung ihrer Beiträgerechnen.25


4 . S TA AT S G A R A N T I EDie Staatsgarantie muss erhalten bleiben.Der Staat als Arbeitgeber muss seine Verantwortungder Pensionskasse und den Versichertengegenüber weiterhin wahrnehmen. Erist der leistungsfähigste Garant, den man sichdenken kann. Solange der Deckungsgrad unter100 Prozent liegt, versteht es sich von selbst,dass der Staat für die Leistungen der <strong>APK</strong> eineGarantie übernimmt. Aber auch wenn die Deckungder <strong>APK</strong> vollständig wäre, dürfte dieGarantie des Staates nicht erlöschen, solangedie <strong>APK</strong> nicht über angemessene Reservenverfügen würde. Die Erfahrungen der LuzernerPensionskasse zeigen das deutlich auf. In denJahren des höchsten Börsenstandes nahm derKanton Luzern die Ausfinanzierung der Kassevor. In der Folge erwies sich, dass auf Grundder abgeschwächten Börsentätigkeit und markanttieferen Erträgen die Kasse in eine Unterdeckungfiel.Die Personalverbände wollen eine gleich bleibendeBeitragsstruktur über alle Altersklassenhinweg. Eine Altersstaffelung liegt nichtim Interesse der Pensionskasse.Mit der Altersstaffelung würden jüngere Arbeitnehmendebei der Beitragszahlung schwächer,ältere dafür stärker als heute belastet. DieAltersstaffelung hat nicht zum Ziel, die Kassefinanziell zu stärken.Die Personalverbände lehnen die Altersstaffelungaus zwei Gründen ab. Zum einenbetrachten sie es als eine Qualität unserer Gesellschaft,dass die Solidarität zwischen denGenerationen lebt. Keine Versicherung undkein Sozialstaat sind letztlich ohne gelebteSolidarität denkbar. Zum zweiten betrachtendie Personalverbände es als ungünstig, wenndie Anstellungschancen älterer Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer durch erhöhte Sozialabgabenzusätzlich erschwert werden.5 . K E I N E A LT E R S S TA F F E L U N GB E I D E N B E I T R Ä G E N26


Umfrage <strong>APK</strong>Quantitative Befragung der im Kanton <strong>Aargau</strong> stimmberechtigtenund sprachassimilierten EinwohnerLINK Institut, Luzern, Dezember 2003 bis Februar 2004S C H W E I Z E R D U R C H S C H N I T T ?Die geplante Veränderung der Beitragssätze würde für die Versicherten eine Kürzung bei ihrenReallöhnen bedeuten. Finden Sie es richtig, dass der Kanton als Arbeitgeber von der Polizei, vonden Spitalangestellten, vom Verwaltungspersonal und von der Lehrerschaft gleich hohe Beiträgean die Pensionskasse bezahlt wie der schweizerische Durchschnitt?Total Männer Frauen9 %15 %6 12 %19 %65 %79 %23 %65 % Ja Nein Weiss nicht/keine Antwort27


S TA AT L I C H E B E I T R Ä G E V E R K L E I N E R N ?Finden Sie es grundsätzlich richtig, dass die staatlichen Arbeitgeber im Kanton <strong>Aargau</strong> ihre Beiträgean die Pensionskasse verkleinern, dafür aber die Versicherten höhere Beiträge bezahlenmüssen?Total Männer Frauen11 %25 %58 %8 %34 %14 %69 %17 %64 % Ja Nein Weiss nicht/keine AntwortH Ö H E R E B E I T R Ä G E A N G E S T E L LT E U N D A R B E I T G E B E R ?Angenommen, das Kapital der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse ist zu klein, um die Pensionen längerfristigauszahlen zu können: Sollen in diesem Falle Angestellte und Arbeitgeber höhere Beiträgebezahlen?Total Männer Frauen10 %10 % 10 %25 %65 %25 %65 %25 %65 % Ja Nein Weiss nicht/keine Antwort28


H Ö H E R E B E I T R Ä G E N U R V E R S I C H E R T E ?Weiter angenommen, das Kapital der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse ist zu klein, um die Pensionenlängerfristig auszahlen zu können: Sollen in diesem Falle die Versicherten allein höhere Beiträgebezahlen?Total Männer Frauen9 %12 %7 10 %17 %876 %82 %79 % Ja Nein Weiss nicht/keine AntwortP E N S I O N K Ü R Z E N ?Weiter angenommen, das Kapital der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse ist zu klein, um die Pensionenlängerfristig auszahlen zu können: Soll in diesem Falle NIEMAND höhere Beiträge bezahlen, dafüraber würden die Pensionen gekürzt?Total Männer Frauen14 %21 %12 % 16 %23 %19 %65 %65 %65 % Ja Nein Weiss nicht/keine Antwort29


Arbeit <strong>Aargau</strong>Petition «Keine Verschlechterungen fürdie Versicherten bei der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse»,eingereicht am 13. Mai 2003Am 13. Mai 2003 reichte Arbeit <strong>Aargau</strong>, die Konferenzder <strong>Aargau</strong>er Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen-Organisationen,in der Staatskanzleieine Petition gegen Verschlechterungenfür die Versicherten bei der <strong>Aargau</strong>ischenPensionskasse mit 20 044 Unterschriften ein.Diese waren, trotz Sportferien, in zwei Monatengesammelt worden – für eine Volksinitiativebraucht es im <strong>Aargau</strong> 3000 Unterschriften. DieVerbände des Personals der Privatwirtschafthatten sich zusammen mit der KASPV, der Vereinigung<strong>Aargau</strong>ischer Angestelltenverbände VAAund der Gewerkschaft SYNA mit transfair hinterdie Petition gestellt. Nationalrat Urs Hofmannsagte bei der Übergabe dazu: «Die Angestelltender öffentlichen Hand und der Privatwirtschaftwehren sich gemeinsam gegen eine Verschlechterungder beruflichen Altersvorsorgeoder gegen eine Umverteilung auf dem Buckelder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Regierungsratund Grosser Rat sind aufgefordert,zusammen mit den Personalverbänden faireLösungen zu treffen. Auch hier ist Sozialpartnerschaftund nicht ein Diktat von oben herabgefragt.»A R G U M E N TA R I U MKein weiterer LohnabbauNachdem der Kanton <strong>Aargau</strong> in den letzten 10 Jahren massiv bei den Löhnen desStaatspersonals und der Lehrerschaft gespart hat (alljährlich 100 Mio. Franken):– die Teuerung wurde nicht oder nur zum Teil ausgeglichen,– Dienstalterszulagen wurden halbiert oder ganz sistiert,– die Anfangslöhne von Primarlehrpersonen wurden gekürzt,– die Familienzulage und die Treueprämien wurden abgeschafft,– an vielen Orten wurde die Ortszulage für Volksschullehrpersonen gestrichen,– dafür wurden Studien- und Prüfungsgebühren eingeführt,soll nun auch noch bei der Altersvorsorge gespart werden, indem der Kanton seineBeiträge senkt und die Arbeitnehmerbeiträge erhöhen will.deshalb keine Erhöhung der ArbeitnehmerbeiträgeParadoxe SituationMit der Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die<strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse soll die Pensionskasse gestärkt und gesichert werden. Miteiner Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge hingegen wird das erklärte Ziel der Regierung,die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu verbessern, mit Füssen getreten.30


A R G U M E N T A R I U MEine Veränderung des bisherigen Beitragsverhältnisses (7 % Arbeitnehmer / 11 % Arbeitgeber)zulasten der Arbeitnehmenden hat nicht zuletzt auch negative Auswirkungenauf den Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung. Bei einem Austritt wird nämlichdie minimale Freizügigkeitsleistung inskünftig grösser sein, da diese unter anderemvon den vom Mitglied geleisteten Beiträgen abhängig ist. Weil aber die Beitragserhöhungder Arbeitnehmenden mit einer gleichzeitigen Senkung der Arbeitgeberbeiträgeverbunden ist, bleiben die Einnahmen der Vorsorgeeinrichtung insgesamt unverändert,hingegen sind inskünftig höhere Austrittsleistungen von der Pensionskasse zuerbringen. Weil diese Mehraufwendungen nicht kompensiert werden, führt dies zueiner Verschlechterung der finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtung.deshalb keine Erhöhung der ArbeitnehmerbeiträgePrämienparität indiskutabelDas Bundesamt für Statistik spricht eine deutliche Sprache. Das durchschnittlichegesamtschweizerische Verhältnis zwischen den reglementarischen Beiträgen der Versichertenund der Arbeitgeber beträgt 35 Prozent zu 65 Prozent. Die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasseist mit ihren Leistungen gutes Mittelmass. Die heutige Prämienaufteilungentspricht knapp dem schweizerischen Mittel. Eine Verschlechterung beim Verhältnisder Beitragssätze zu Ungunsten der Versicherten kann sich unser Kanton auch als Konkurrentauf dem Arbeitsmarkt gegenüber den anderen Kantonen nicht leisten. Kein einzigerKanton kennt eine Beitragsparität. In der <strong>APK</strong> sind nicht nur die Mitarbeitendendes Kantons <strong>Aargau</strong> (Verwaltungs- und Spitalpersonal, Lehrkräfte) versichert, sondernauch diejenigen seiner unselbständigen und selbständigen Anstalten sowie einer ganzenAnzahl angeschlossener Arbeitgebenden und zahlreicher Gemeinden. All diese Arbeitnehmendensind von den Bedingungen der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse betroffen.Die berufliche Vorsorge des Kantons hat zudem Richtwert mit Vorbildfunktion für andereKassen und darf sich nicht massiv unter dem Durchschnitt der Arbeitgeber ansiedeln.deshalb keine Verschlechterungen bei der AltersvorsorgeVorzeitige Pensionierung ermöglichenDie hohe berufliche Beanspruchung im öffentlichen Dienst muss im Interesse der Arbeitnehmendenund der Arbeitgebenden eine vorzeitige Pensionierung ermöglichen.Mit dem gegebenen Rentenreduktionssatz von 0,6 Prozent pro vorgezogenen Monatmacht die angepriesene Rücktrittsmöglichkeit nach Vollendung des 58. Altersjahreskeinen Sinn. Dieser muss auf ein akzeptables Mass reduziert werden.dazu braucht es eine gestärkte Pensionskasse31


Fehlerhaftes Grundlagenpapier überdie <strong>Aargau</strong>ische PensionskasseMedienmitteilung vom 19. Januar 2005der <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasse <strong>APK</strong>zum «Grundlagenpapier <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischenPensionskasse» des WirtschaftswissenschaftlichenZentrums der Universität Baselvom 18. Dezember 2004 der <strong>Aargau</strong>ischenStiftung für Freiheit und Verantwortung inPolitik und WirtschaftProf. Zimmermann vom WirtschaftswissenschaftlichenZentrum der Universität Basel hatim Auftrag der <strong>Aargau</strong>ischen Stiftung für Freiheitund Verantwortung in Politik und Wirtschaft einGrundlagenpapier über die <strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse(<strong>APK</strong>) verfasst. Gestützt darauf hatdie Stiftung Thesen für die politische Diskussionaufgestellt. Sie will damit nach eigenen Aussageneinen Beitrag zu einer sachbezogenenDiskussion über die Zukunft der <strong>APK</strong> leisten. Inder <strong>Aargau</strong>er Zeitung vom 18. Januar 2005 wurdeausführlich darüber berichtet.Vorweg die Feststellung: Die <strong>APK</strong> kannsowohl im Leistungsprimat als auch im Beitragsprimatgeführt werden. Der Entscheiddarüber wie auch über das Beitrags- undLeistungsniveau liegt bei den Sozialpartnern.Hingegen ist es Aufgabe der <strong>APK</strong>, in dieser Entscheidungsphasefür eine sachliche, an <strong>Fakten</strong>orientierte Diskussionsgrundlage zu sorgen.Leider beinhaltet das Grundlagenpapier einigefalsche Aussagen, die hier richtig gestelltwerden müssen:Leistungsvergleich AltersrenteIn der Studie wird ausgeführt, die Altersleistungender <strong>APK</strong> seien 30 Prozent höher als beimDurchschnitt der Schweizer Pensionskassen,die bei der Swissca-Umfrage 2004 mitgemachthaben. Diese Aussage ist klar falsch. In derSwissca-Umfrage, an welcher auch die <strong>APK</strong> teilnahm,hatten die Pensionskassen anzugeben,wie hoch die Altersrente bei einem AHV-Lohnvon CHF 80 000 sei. Basis für die Berechnungder <strong>APK</strong>-Altersrente bildete bei dieser Frage derversicherte Lohn von CHF 56 000 (AHV-Lohn vonCHF 80 000 abzüglich Koordinationsabzug).Bei einem Rentensatz von 65 Prozent ergibtdies eine Altersrente von CHF 36 400, was rund45 Prozent des AHV-Lohns entspricht. In derStudie wurde stattdessen fälschlicherweise angenommen,der <strong>APK</strong>-Rentensatz von 65 Prozentbeziehe sich auf den AHV-Lohn. Die Höhe der<strong>APK</strong>-Altersrente liegt im Vergleich zu den Pensionskassender Swissca-Umfrage somit sogarunter dem Durchschnitt von ca. 50 Prozent undnicht darüber!Zinsproblematik und DeckungslückeBeitrags- und Leistungsprimat unterscheidensich in der Art der Verzinsung erheblich. Währendim Beitragsprimat (ähnlich zu einem Bankkonto)eine jährliche Anpassung des Zinssatzesfür die Verzinsung des bereits vorhandenen Altersguthabensnotwendig sein kann, stellt dertechnische Zins im Leistungsprimat eine lang-32


fristig (10 Jahre) angenommene rechnerischeGrösse dar. Die <strong>APK</strong> hat in den letzten zehnJahren, also auch inklusive den «BörsencrashundTiefzinsjahren», eine Performance vondurchschnittlich 4.7 Prozent erzielt. Es bestehtderzeit keine Veranlassung, den technischenZinssatz von 4 Prozent für die Berechnung derVerpflichtungen der <strong>APK</strong> auf einen Zinssatz fürrisikolose Anlagen von derzeit 2.5 Prozent herabzusetzen,wie dies Prof. Zimmermann vorschlägt.Somit steigt auch die Deckungslückenicht markant an.Das Grundlagenpapier ortet in der höherenInvalidisierungswahrscheinlichkeit eine weitereBelastung der <strong>APK</strong> in der Höhe von rund CHF45 bis 55 Mio. Dabei wird übersehen, dass die<strong>APK</strong> jedes Jahr pflichtgemäss Reserven für diesteigende Lebenserwartung und die höhere Invalidisierungswahrscheinlichkeitgebildet hat.Per Ende 2003 betrugen die technischen Reservengesamthaft CHF 228 Mio.Die bevorstehende politische Diskussionüber die Zukunft der <strong>APK</strong> betrifft einige Grundsatzfragen.Es ist bedauerlich, wenn im Vorfelddieser Diskussion ungenaue oder unrichtigeInformationen in Umlauf gesetzt werden. Die<strong>APK</strong> setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieseGrundsatzfragen sachlich und differenziert diskutiertwerden.<strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse <strong>APK</strong>Hintere Bahnhofstrasse 8Postfach, 5001 AarauTel. 062 838 91 31info@agpk.ch, www.agpk.ch33


Gefälligkeitsgutachten mit MängelnGrundlagenpapier <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischen Pensionskasseder Stiftung Freiheit und VerantwortungIn der <strong>Aargau</strong>er Zeitung (AZ) vom 18. Januarwurde über ein Basler Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Aargau</strong>ischenPensionskasse <strong>APK</strong> berichtet, das vonder politischen Stiftung «Freiheit und Verantwortung»(FuV) vorgestellt wurde. Die Studiehatte zum Ziel, «die Vorteilefür die <strong>Aargau</strong>ischeK A T H A R I N A K E R RPensionskasse bei einem Wechsel vom Leistungsprimatzum Beitragsprimat aufzuzeigen».Was bei diesem Wechsel nach Meinung der FuVauch noch ändern müsste, nämlich die Qualitätder Leistungen an die Versicherten bei gleichzeitighöheren Zahlungen derselben, wird vonder AZ leider in allzu rosigen – und falschen– Farben dargestellt. Denn erstens ist die <strong>APK</strong>nicht in schlechter Verfassung, wie dies dieArtikel vorgeben. Und zweitens geht die Studiedort, wo sie nicht die Daten von der <strong>APK</strong>-Homepage übernimmt, teilweise von falschenVoraussetzungen aus, ja, in dieser vom «WirtschafswissenschaftlichenZentrum der UniversitätBasel» erarbeiteten Studie sind gravierendeFehler enthalten. Und drittens sehen es dieVersicherten anders und sind auch gewillt undbereit, sich für ihre Kasse und ihre Renten zuwehren.Grundsätzlich reitet die Studie – wie die AZ– auf der Unterdeckung der <strong>APK</strong> herum, die eszu beseitigen gelte. Wie ist diese aber zustandegekommen? Seit 1961 werden die Lohnerhöhungengemäss einem Beschluss des GrossenRates nicht mehr beziehungsweise nicht mehrgenügend eingekauft – zum Vorteil der Staatskasse.Und die Pensionen der Lehrpersonenwurden bis letztes Jahr im Umlageverfahrenorganisiert: Die Rentenbeiträge flossen in dieStaatskasse, aus der auch die Leistungen genommenwurden. Das ging so lange, bis es derStaatskasse zu teuer wurde. Auch das geht aufdie Kappe des Grossen Rates. Die Unterdeckungder <strong>APK</strong>, heute durch gute Anlagen undManagement verkleinert, ist rechtskonformund durch Staatsgarantie gedeckt. So viel <strong>zur</strong>«Verantwortung». Kein Grund <strong>zur</strong> Aufregung!Die Studie kommt zum Schluss, dass derWechsel zum Beitragsprimat «wünschenswert»sei. Begründung: Die Kosten für die Kasse seienberechenbarer, das Beitragsprimat bringe«Transparenz und Flexibilität». Doch für wen?Beim Beitragsprimat sind «flexible» Lösungenmöglich, indem in einem Betrieb bescheidenereVersicherungen für die unteren Gehaltsschichtenund sogenannte Beletage-Versicherungenfür die ohnehin besser Bezahlten abgeschlossenwerden. Und beim Wechsel kann man allesverschlechtern. Das wäre ein weiterer Teil dergegen das Personal gerichteten Politik.Die Studie behauptet weiter, die Leistungender <strong>APK</strong> seien im gesamtschweizerischen Vergleich«überdurchschnittlich» (S. 15) und darumsei «eine Kürzung auf 50 bis 60 Prozent desversicherten Lohnes» möglich. Da aber irrt aberder Herr Professor: Er hat den Lohn, der für dieBerechnung der AHV-Leistungen genommen34


wird, mit dem gemäss <strong>APK</strong>-Recht versichertenLohn (80 Prozent des Bruttolohns minus Koordinationsabzug)verwechselt. Kein Grund <strong>zur</strong>Aufregung! Die <strong>APK</strong>-Leistungen sind leider imGegenteil mit maximal 45 Prozent des AHV-Lohnes (nicht des versicherten Lohnes) durchschnittlichschlechter als die anderer Kassen.Auch die herbeigeredete Beitragsparität, dieeine massive Lohnkürzung der Versicherten beiKanton und Gemeinden bedeuten würde, ist einWunschtraum der Stiftung FuV. Sie entsprichtgemäss einer von der KASPV veranlassten repräsentativenUmfrage vom Januar 2004 auchnicht dem Willen des <strong>Aargau</strong>er Volkes. Dieseswill zu zwei Dritteln nur gleich grosse Beitragserhöhungenbei Versicherten und Arbeitgeberntolerieren, dazu keine einseitigen Verschlechterungenbei den Leistungen. Die Umfrage decktsich mit dem Verhalten der Staatspersonalverbände:Diese haben sich im Frühjahr 2003 einstimmigmit einer Erhöhung der Pensionskassenbeiträgefür die Versicherten um ein Prozentauf 8 Prozent einverstanden erklärt, wenn auchder Arbeitgeber ein Prozent mehr einzahlt. DieserVorschlag <strong>zur</strong> Stärkung der <strong>APK</strong> wurde aberim Grossen Rat am 2. November 2004 mit 101zu 76 Stimmen abgelehnt.Die Verbände sind bereit, der Kasse gebührlichentgegenzukommen. Gegen Ungebührlicheswerden sie sich alle mit Macht und Ressourcenwehren. Die Zeit scheint reif dafür zusein.Dieser hier leicht abgeänderte Text erschien am19. Januar in der «<strong>Aargau</strong>er Zeitung» als Kolumne«Meine Meinung».35


Abkürzungenalv<strong>APK</strong>ASPVBVGFZGSBGRLSBKSBSSHVSYNAVKAVLKSBVMTPvpodVSAOZGB<strong>Aargau</strong>ischer Lehrerinnen- und Lehrerverband<strong>Aargau</strong>ische Pensionskasse<strong>Aargau</strong>ischer StaatspersonalverbandBundesgesetz über die berufliche Alters-, HinterlassenenundInvalidenvorsorgeBundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, HinterlassenenundInvalidenvorsorgeSchweizerischer Berufsverband der Geriatrie-, Rehabilitations- und LangzeitpflegeSchweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und KrankenpflegerSchweizerischer Berufsverband Soziale ArbeitSchweizerischer HebammenverbandSYNA die GewerkschaftVerband Kantonspolizei <strong>Aargau</strong>Verein Lehrkräfte Kantonale Schule für BerufsbildungVerband des medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen PersonalsVerband des Personals öffentlicher DiensteVerband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzteSchweizerisches Zivilgesetzbuch36

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