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Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

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7) Projekt Baulandentwicklung <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> (Fuchs- und <strong>St</strong>adlergründe)18a) Kauf des Grundstückes Nr. F2 (Fuchsgründe) durch ISG - GrundsatzbeschlussDer Bürgermeister teilt mit, dass die ISG Ried im Innkreis, 4910 Ried im Innkreis, gemäßAufsichtsratsbeschluss vom 03.12.2012 und E-Mail vom 11.12.2012 das Grundstück Nr.F2 (Fuchsgründe) im Ausmaß von 2.172,96 m² beim Projekt Baulandentwicklung<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> kaufen möchte. Dieses Grundstück liegt im unteren Bereich der „Fuchsgründe“im Anschluss an den Vitalweg.Der entsprechende Kaufvertrag ist zwischen der OÖ. Baulandentwicklungsfonds GmbH &CO, 4020 Linz, und der ISG Ried im Innkreis, 4910 Ried im Innkreis, abzuschließen. DerGemeinde <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding obliegt das Vergaberecht der Parzellen desProjektes Baulandentwicklung <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong>. Der Kaufpreis beträgt, wie in der GR-Sitzung am 5. Juli 2012, TOP 3c) beschlossen, pro m² € 29,50.Vom Gemeinderat werden hierzu keine Einwendungen vorgebracht.Nach kurzer Debatte beantragt der Bürgermeister, den Grundsatzbeschuss für den Verkaufbzw. Vergabe des Grundstückes Nr. F2 (Fuchsgründe) im unteren Bereich der „Fuchsgründe“im Anschluss an den Vitalweg im Ausmaß von 2.172,96 m² beim Projekt Baulandentwicklung<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> an die Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- undSiedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H., 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29, zufassen.Die durch Erheben der Hand vorgenommene Abstimmung ergab folgendenBeschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.b) Vorkaufsrecht auf Grundstücke Nr. F3 – F5 (Fuchsgründe) durch ISG - GrundsatzbeschlussDer Bürgermeister führt aus, dass die ISG Ried im Innkreis, 4910 Ried im Innkreis, gemäßAufsichtsratsbeschluss vom 03.12.2012 und E-Mail vom 11.12.2012 ein Vorkaufsrechtim Grundbuch auf die Grundstücke Nr. F3 – F5 (Fuchsgründe) für die geplantenReihenhäuser im Ausmaß von 2.399,70 m² beim Projekt Baulandentwicklung<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> haben möchte. Diese Grundstücke liegen im unteren Bereich der„Fuchsgründe“ oberhalb der geplanten Wohnhausanlagen.Vom Gemeinderat werden hierzu keine Einwendungen vorgebracht.Nach kurzer Debatte beantragt der Bürgermeister, den Grundsatzbeschluss für die Gewährungeines Vorkaufsrechtes im Grundbuch auf die Grundstücke Nr. F3 – F5 (Fuchsgründe)im unteren Bereich der „Fuchsgründe“ oberhalb der möglichen Wohnhausanlagen für diegeplanten Reihenhäuser im Ausmaß von 2.399,70 m² beim Projekt Baulandentwicklung<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> an die Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaftreg. Gen.m.b.H., 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29, zu fassen.Die durch Erheben der Hand vorgenommene Abstimmung ergab folgendenBeschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

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