13.07.2015 Aufrufe

Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2b) die Verständigung hiezu gemäß der vorliegenden Kurrende an alle Gemeinderatsmitgliederunter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist und die Abhaltung der Sitzungdurch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde;c) Beschlussfähigkeit gegeben ist.Nun legt der Vorsitzende die <strong>Verhandlungsschrift</strong> der letzten Sitzung auf und weist daraufhin, dass sie während der Sitzung zur Einsicht aufliegt und Einwendungen bis Sitzungsschlusseingebracht werden können.Nun wird zur Tagesordnung übergegangen.Beratungsverlauf zur Tagesordnung und BeschlüsseBürgermeister Ing. Bernhard Fischer bringt den Dringlichkeitsantrag „Mähfahrzeug Profihopper– Auftragsvergabe“ ein.Der gegenständliche Antrag wurde vollinhaltlich verlesen.Er begründet die Dringlichkeit wie folgt:Das Land Oberösterreich hat jetzt der Beschaffung des Mähgerätes „Profihopper“ für denBauhof <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> mit Leasingfinanzierung zugestimmt. Da die Lieferung des gegenständlichenFahrzeuges zwischen 12 bis max. 16 Wochen (Frühentscheidernachlass von 6 %)in Anspruch nehmen wird, soll zeitgerecht eine entsprechende Auftragsvergabe erfolgen.Bgm. Ing. Fischer beantragt daher, den betreffenden dringlichen Verhandlungsgegenstand indie Tagesordnung aufzunehmen und unter Tagesordnungspunkt 9) zu behandeln.Die durch Erheben der Hand vorgenommene Abstimmung ergab folgendenBeschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.1) Gewährung von Beihilfen für 2013a) für Vereine, Vereinigungen, Einrichtungen, u.a.Die Beihilfen, Zuwendungen und Beiträge für Vereine, Vereinigungen, Einrichtungen etc.für das Jahr 2013 sollen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel sowie nach den Empfehlungender Aufsichtsbehörde gewährt werden. Laut Gemeindeordnungs-Novelle 2002 istfür die Gewährung von Subventionen bis zu einem Betrag von jeweils 0,05 % der Einnahmendes ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres (bis €1.608,80) der Gemeindevorstand, darüber hinaus der Gemeinderat zuständig.Nach entsprechender Erörterung und durchgeführter Debatte beantragt der Bürgermeister,folgende Beihilfen und Beiträge im Finanzjahr 2013 zu genehmigen:1) Schulungsbeiträge an politische Parteien für Gemeindefunktionärean Bezirksorganisationen der politischen Parteien,€ 2,56 je Einwohner lt. OÖ. Amtskalender zuzüglichIndexerhöhung lt. Parteienübereinkommen 1/0000/7570 ca. € 4.900,00

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!