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Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

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19c) Kaufoption auf Grundstück Nr. F1 (Fuchsgründe) durch OGW - GrundsatzbeschlussDer Bürgermeister berichtet, dass die Oberösterreichische Bau- und WohngesellschaftmbH (OGW), 4020 Linz, mit Schreiben vom 26.11.2012 ein Kaufinteresse am GrundstückNr. F1 (Fuchsgründe) für ein Generationenwohnhaus im Ausmaß von ca. 1.949,00 m²beim Projekt Baulandentwicklung <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bekundet hat. Sie möchten eineKaufoption (Laufzeit: 31.12.2013) abschließen. Dieses Grundstück liegt im unteren Bereichder „Fuchsgründe“ im Anschluss an den Vitalweg.Vom Gemeinderat werden hierzu keine Einwendungen vorgebracht.Nach kurzer Debatte beantragt der Bürgermeister, den Grundsatzbeschluss für die Gewährungeiner Kaufoption bis 31.12.1013 auf das Grundstück Nr. F1 (Fuchsgründe) im unterenBereich der „Fuchsgründe“ im Anschluss an den Vitalweg für das geplante Generationenwohnhausim Ausmaß von 1.949,00 m² beim Projekt Baulandentwicklung<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> an die Oberösterreichische Bau- und Wohngesellschaft mbH (OGW),4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, zu fassen.Die durch Erheben der Hand vorgenommene Abstimmung ergab folgendenBeschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.d) Grundstückszuteilungen – KriterienDer Bürgermeister erläutert, dass die Grundstücksaufteilung (Parzellierung) und die Festlegungder Grundstückspreise in der GR-Sitzung am 5. Juli 2012, TOP 3), beschlossenwurden. Es wurde nun eine entsprechende Broschüre für die Grundstücksinteressenten mitfolgendem Inhalt ausgearbeitet:1. Flugaufnahme von <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding2. Orthofoto von <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding3. Orthofoto von den Baugründen Fuchs und <strong>St</strong>adler4. Parzellierung Fuchsgründe5. Parzellierung <strong>St</strong>adlergründe6. Baugrundstücke – Infrastruktur und Grundstückspreise7. Baugrundstücke – Grundeigentümer und Verkäufer8. Katasterplan mit HöhenschichtlinienDiese Broschüre soll als Grundlage für die Grundstücksinteressenten dienen. Weiters wirdin der Broschüre darauf hingewiesen, dass für die gegenständlichen Bauparzellen eineBauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren besteht. Sollte dieser nicht nachgekommenwerden, hat die Gemeinde <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding die Möglichkeit von einemRückkaufsrecht Gebrauch zu machen. Darüber hinaus ist wie in der Praxis üblich festgelegt,dass die Käufer die Kosten für die Vermessung des Grundstückes und die Erstellungskostenfür den Kaufvertrag tragen müssen. Die Grundstückskäufer haben zum Zeitpunktdes Grundstückskaufes die Mindestanschlussgebühren für Kanal und Wasser sowiedie Hälfte des Verkehrsflächenbeitrages zu bezahlen.Die Interessenten sollen entsprechend der Reihenfolge des Vormerkdatums verständigtwerden bzw. die Möglichkeit zum Aussuchen der passenden Bauparzelle haben.

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