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Verhandlungsschrift - St. Marienkirchen/Schärding

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9Besondere Bestimmungen:Gemäß § 9 (1) der GemHKRO sind die Ausgaben der UA. 0100, 2110, 2120, 2320, 2400und 6170 innerhalb der Postengruppen 4000 und 6000 gegenseitig deckungsfähig.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Finanzjahr 2013 zur Aufrechterhaltung derZahlungsfähigkeit der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit536.200 EURO festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind 0 EURO Kassenkredite enthalten,die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahltsind. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichenVoranschlages bestimmt sind, wird auf 1.255.400 EURO festgesetzt. Dieser Gesamtbetragsoll nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke verwendetwerden:WVA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> – Erweiterungen € 44.000,00ABA Suben – <strong>St</strong>.M.II - Ausbau Kläranlage € 757.400,00ABA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> – Erweiterungen € 130.000,00Neubau Amts- u. Mehrzweckgebäude € 324.000,00Die Gemeinde haftet als Gesellschafterin (Kommanditistin) für den von der Verein zurFörderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding & CO KG imFinanzjahr 2013 vorgesehenen Gesamtbetrag an Darlehen in Höhe von 90.000 EURO, derfür folgende Zwecke verwendet werden soll:Neubau Feuerwehrhaus Hub € 90.000,00Die Gemeinde hat ferner für eine ausreichende Liquidität der Verein zur Förderung derInfrastruktur der Gemeinde <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> bei Schärding & CO KG zu sorgen, der imFinanzjahr 2013 vorgesehene Liquiditätszuschuss beträgt € 137.300,00.Der ordentliche Voranschlag konnte wie in den Vorjahren nicht mehr ausgeglichen werdenund weist einen Abgang von € 67.000 auf. Maßgebliche Gründe hierfür sind ausgabenseitigdie hohen Umlageleistungen (SHV-Umlage, Landesumlage), der hoheKrankenanstaltenbeitrag sowie die erforderlichen Darlehenstilgungen und der Liquiditätszuschussan die Gemeinde KG (ebenfalls für Darlehensrückzahlungen und Zinsen). Einzusätzlicher Anteilsbetrag des ord. Haushaltes steht für die Vorhaben des a.o. Voranschlages(wie bereits in den Fj. 2010, 2011 und 2012) nicht mehr zur Verfügung. Zur Bedeckungdes Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt wird beim Amt der Oö. Landesregierungein Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel eingebracht.Der außerordentliche Voranschlag weist einen Abgang von € 35.100 auf, der sich wiefolgt aufgliedert: a) Gemeinde-Siedlungsstraßenbau 2010-2014 – Überschuss € 26.000; b)Errichtung einer Wasserversorgungsanlage – Abgang € 31.700; c) ABA Suben-<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong>II – Ausbau der Kläranlage – Abgang € 35.100; d) ABA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong>-Erweiterungen – Überschuss € 25.700; e) WVA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong>-Erweiterungen – Abgang€ 20.000.Der Fehlbetrag bei der WVA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> soll 2014 durch Wasseranschlussgebührenaus dem ord. Haushalt bedeckt werden. Der Fehlbetrag beim Ausbau der GemeinschaftskläranlageSuben-<strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> soll 2014 durch Zuführungen vom ordentlichen Haushalt- Anteilsbetrag Kanalanschlussgebühren - abgedeckt werden. Der Abgang bei derABA <strong>St</strong>.<strong>Marienkirchen</strong> – Erweiterungen soll in den Folgejahren durch KTZ von Bund undLand (für Leitungskatastererstellung) und Kanalanschlussgebühren bedeckt werden.Weiters wurden dem Gemeinderat die erstellten Nachweise zum Voranschlag zur Kenntnisgebracht.

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