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Sachverhalt und Lösungsskizze zum 2. Besprechungsfall der Übung ...

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Univ. – Prof. Dr. Henning Radtke<strong>Sachverhalt</strong> – <strong>Besprechungsfall</strong> sfall 2P hatte nach einer mehrere Jahre zurückliegenden, traumatischen <strong>und</strong> schmerzvollen Erfahrung mit einemZahnarzt panische Angst vor jeglichen Zahnbehandlungen entwickelt <strong>und</strong> seitdem jede Zahnklinik gemieden.Erst nach langer <strong>und</strong> mühevoller Überzeugungsarbeit konnte <strong>der</strong> mit P befre<strong>und</strong>ete Zahnarzt Z, <strong>der</strong>aufgr<strong>und</strong> ihrer Fre<strong>und</strong>schaft umfassend über dessen panischen Angst informiert war, ihn dazu überreden,einen inzwischen stark schmerzenden Zahn des P von ihm - Z - behandeln zu lassen.Z nutzt diesen Behandlungstermin zur genauen Untersuchung <strong>der</strong> Zähne seines schwierigen Patienten.Dabei stellt er fest, dass neben dem aktuell schmerzenden Backenzahn, <strong>der</strong> in jedem Fall entfernt werdenmuss, auch ein weiterer von Ps Backenzähnen so irreparabel geschädigt ist, dass allein eine Entfernung inBetracht kommt. Zudem ist bei zwei weiteren Zähnen eine komplizierte Wurzelbehandlung erfor<strong>der</strong>lich. Zist sich aufgr<strong>und</strong> seiner umfangreichen Erfahrung bewusst, dass auch ein kurzzeitiges Hinauszögern alldieser Maßnahmen zu starken <strong>und</strong> andauernden Schmerzen <strong>und</strong> damit zugleich zu einer erheblichen Beeinträchtigungdes Kauvermögens bei P führen wird. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kenntnis von Ps Vorgeschichte ist er sichzugleich aber sicher, dass P lieber diese Zahnschmerzen ertrüge, als dass er die Angst vor weiteren Behandlungenüberwinde.Ps Behandlung in <strong>der</strong> Praxis des Z verläuft wie folgt: Ohne den P über die Diagnose bezüglich <strong>der</strong> drei an<strong>der</strong>enkranken Zähne zu informieren, schreitet Z zur Behandlung des den Besuch begründenden erstenZahnes. Nachdem Z dem P vereinbarungsgemäß mittels einer Spritze eine lokale Betäubung verabreicht<strong>und</strong> den aktuell schmerzenden Backenzahn samt Wurzel fast vollständig entfernt hat, entschließt er sich,die Gunst <strong>der</strong> St<strong>und</strong>e zu nutzen <strong>und</strong> die übrigen Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei bietet er Pnoch eine Betäubungsspritze an, um „alles sorgfältig <strong>und</strong> schmerzfrei zu Ende zu bringen“. P nickt. Miteiner zusätzlichen Lokalbetäubung <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Überzeugung, das Handeln <strong>zum</strong> Wohle des P erlaube diese„kleine medizinische List“, entfernt Z die Reste des ersten Zahns, den an<strong>der</strong>en kaputten Backenzahn <strong>und</strong>führt anschließend die Wurzelbehandlung <strong>der</strong> beiden Weiteren zu einem Teil durch. Als P nach <strong>der</strong> Behandlungvon den zusätzlichen Maßnahmen erfährt, ist er entsetzt: Schon die Duldung <strong>der</strong> Entfernung des einenZahns fiel ihm sehr schwer. Seine Bestürzung ist umso größer als er erfährt, dass die einmal begonneneWurzelbehandlung einen weiteren baldigen Termin erfor<strong>der</strong>t, ohne welchen auch diese beiden Zähne verlorensind. Dieses möchte P auf keinen Fall hinnehmen.

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