Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2013</strong>Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>ab.im Vermögenshaushaltin den Einnahmen mit 535.600 €in den <strong>Ausgabe</strong>n mit 535.600 €§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 120.000 € festgesetzt.§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird auf 330.000 € festgesetzt.§ 4Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wiefolgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.2. Gewerbesteuer 330 v.H.§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von <strong>Ausgabe</strong>nnach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.§ 6Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.Seybothenreuth, 19. Juni <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster BürgermeisterSommerferienKindertageseinrichtungDie Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in derZeit vom Montag, 12. August <strong>2013</strong> bis einschließlich Montag, 02. September<strong>2013</strong> geschlossen.Seybothenreuth, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster BürgermeisterSonderverkaufvon BaugrundstückenFür die wenigen Baugrundstücke im Baugebiet „Goldhügel II“ in Seybothenreuthgilt noch eine Sonderaktion der Gemeinde.Nur für kurze Zeit beträgt der qm-Preis lediglich 59,00 € einschließlichErschließungs- und Herstellungsbeiträgen.Haben Sie Interesse? Wir freuen uns über Ihren Anruf: Telefon BürgermeisterUnterburger: 09275/238 oder 0171/4379244. Wir zeigen Ihnengerne unsere Grundstücke und sprechen mit Ihnen über die Lage undBaumöglichkeiten.Seybothenreuth, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster Bürgermeister- <strong>Markt</strong> <strong>Weidenberg</strong> -Landwirtschaftliche Fläche zu verpachtenWiesengrundstück am Kulm-Höhenweg (Hanglage), Fläche ca. 10.500m², ab 01.10.<strong>2013</strong> zu verpachten. Schriftliche Angebote richten Sie bittean die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Liegenschaften, zu HändenHerrn Schmidt, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, Fax 09278 977-77 oder E-Mail vg.poststelle@weidenberg.de.WinterdienstDer <strong>Markt</strong> <strong>Weidenberg</strong> sucht ab dem kommenden Winter Dienstleisterfür den gemeindlichen Winterdienst im Bereich Görschnitz, Untersteinach,Döhlau und Höflas. Interessenten melden sich bitte schriftlich biszum 10.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>.Aufhebung der Bebauungspläne „GablonzerWerkssiedlung“ vom 12.09.1953,der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom01.07.1962, der 2. Erweiterung vom 23.04.69 mit 1. Änderung vomMärz 1976 Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenenTräger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGBDer <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in seiner Sitzung am 22.10.12beschlossen, die oben genannten Bebauungspläne aufzuheben. Nachdemder Bereich der oben genannten Bebauungspläne vollständig bebautist, für die getroffenen Festsetzungen bereits erhebliche Befreiungenerteilt worden sind und selbst die Grundstückszuschnitte nicht mehrmit dem in den Bebauungsplänen festgelegten Bauparzellen übereinstimmen,hat der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> Beschlossen, zur zukünftigenVerfahrensvereinfachung die genannten Bebauungspläne aufzuheben.Die zukünftige Bebauung richtet sich nach §34 Baugesetzbuch(Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Vorhabenim Zusammenhang bebauten Ortsteile sind zulässig, wenn sie sichnach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebungeinfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem müssendie Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrtbleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. NotwendigeGenehmigungen werden mit der Aufhebung der Bebauungspläne nichtersetzt.Die aufzuhebenden Bebauungspläne liegen in der Zeit vom09.<strong>08</strong>.13 bis einschließlich 09.09.13in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, zu den allgemeinen Dienststundenöffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zurBauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststundenzur Niederschrift vorgebracht werden.<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans WittauerErster BürgermeisterVereinfachte Änderung des Bebauungsplanes„Industrie- und Gewerbegebiet <strong>Weidenberg</strong>-Ost“im Bereich der Fl.Nr. 74/1Gemarkung Mengersreuth; Bekanntmachung gem.§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in seiner Sitzung am 16.04.2007beschlossen, den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Wei-12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2013</strong>denberg-Ost“ im oben genannten Bereich in ein Sondergebiet für denEinzelhandel zu ändern. Die Eigentümer der betroffenen Grundstückesowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahrengehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandeltund in den Bebauungsplan eingearbeitet.Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat mit Beschluss des Gemeinderatesvom 18.06.07 die Änderung des Bebauungsplanes in ein SondergebietEinzelhandel gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplan liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, während derallgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangenwird über den Bebauungsplan Auskunft gegeben.Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie derRechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungder dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzungder Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und desFlächennutzungsplanes und3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangeswenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderungoder der Bebauungsplanänderung schriftlichgegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründendenSachverhaltes geltend gemacht worden sind.Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehendeBebauungsplanänderung in Kraft.<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans WittauerErster BürgermeisterÄnderung des Flächennutzungsplanes imBereich der Fl. Nr.74/1, Gemarkung Mengersreuth;Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 5 BauGBDer <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in seiner Sitzung am 18.07.2007die die Änderung des Flächennutzungsplanes im oben genannten Bereichbeschlossen.Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke sowie die berührten Trägeröffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachtenAnregungen im Gemeinderat behandelt und in die Flächennutzungsplanänderungeingearbeitet.Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat mit Beschluss vom <strong>08</strong>.10.2007 die Änderungdes Flächennutzungsplanes festgestellt.Das Landratsamt Bayreuth hat mit Bescheid vom 24.06.<strong>2013</strong>, Nr. 2007-892, die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1BauGB genehmigt.Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Zusammenfassungliegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>,Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, während der allgemeinenDienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über dieFlächennutzungsplanänderung Auskunft gegeben.Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie derRechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungder dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzungder Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und desFlächennutzungsplanes und3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangeswenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachungder Flächennutzungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderungschriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des dieVerletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht wordensind.Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderungwirksam.<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans WittauerErster BürgermeisterVorbereitende Untersuchung zur Aufnahmedes Untersuchungsgebietes in <strong>Weidenberg</strong>in das Bayerische Städtebauförderprogrammdurch Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebietes „AmBahnhof“ als Gesamtmaßnahme; Zusätzliche Aufnahme derGrundstücke Fl. Nrn.: 531/11, 531/20, 540(Teilfläche), 540/10, 542,543/1, 543/3, 543/5 ,544 (Teilfläche), 545/1 (Teilfläche) und 574/1(Teilfläche), alle Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in öffentlicher Sitzung die vorbereitendeUntersuchung zur städtebaulichen Sanierung beschlossen (§§136 ff. Baugesetzbuch – BauGB). Das Untersuchungsgebiet wird um dieoben genannten Grundstücke erweitert, sodass das Untersuchungsgebietjetzt eine Fläche von insgesamt ca. 4,8 Hektar umfasst.Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.Diese Vorschrift lautet:„§ 138 Auskunftspflicht1. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzungeines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigtesowie Ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihrenBeauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntniszur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oderzur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben derBetroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichenund sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, ErwerbsundFamilienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, diesozialen Verflechtungen sowie über örtliche Bindungen, erhobenwerden.2. Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nurzu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Datenvon einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur andie Gemeinde weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Datenan andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie an die höhere Verwaltungsbehördeweitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierungerforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung desSanierungsgebiets sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenenDaten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehördenweitergegeben werden.3. Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei Aufnahmeihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verpflichten. IhrePflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.4. Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist §2<strong>08</strong> Satz 2 bis 4 über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldesentsprechend anzuwenden. Der Auskunftspflichtige kann dieAuskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnselbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnungbezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgungoder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeitenaussetzen würde.Die Sanierung wird mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigenBetroffenen frühzeitig nochmals erörtert werden. Der Zeitraum wirdeigens bekannt gemacht.<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans WittauerErster Bürgermeister13