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Ausgabe 08 / 2013 - Markt Weidenberg

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Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2013</strong>Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>ab.im Vermögenshaushaltin den Einnahmen mit 535.600 €in den <strong>Ausgabe</strong>n mit 535.600 €§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 120.000 € festgesetzt.§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird auf 330.000 € festgesetzt.§ 4Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wiefolgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.2. Gewerbesteuer 330 v.H.§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von <strong>Ausgabe</strong>nnach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.§ 6Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2013</strong> in Kraft.Seybothenreuth, 19. Juni <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster BürgermeisterSommerferienKindertageseinrichtungDie Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt in derZeit vom Montag, 12. August <strong>2013</strong> bis einschließlich Montag, 02. September<strong>2013</strong> geschlossen.Seybothenreuth, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster BürgermeisterSonderverkaufvon BaugrundstückenFür die wenigen Baugrundstücke im Baugebiet „Goldhügel II“ in Seybothenreuthgilt noch eine Sonderaktion der Gemeinde.Nur für kurze Zeit beträgt der qm-Preis lediglich 59,00 € einschließlichErschließungs- und Herstellungsbeiträgen.Haben Sie Interesse? Wir freuen uns über Ihren Anruf: Telefon BürgermeisterUnterburger: 09275/238 oder 0171/4379244. Wir zeigen Ihnengerne unsere Grundstücke und sprechen mit Ihnen über die Lage undBaumöglichkeiten.Seybothenreuth, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans UnterburgerErster Bürgermeister- <strong>Markt</strong> <strong>Weidenberg</strong> -Landwirtschaftliche Fläche zu verpachtenWiesengrundstück am Kulm-Höhenweg (Hanglage), Fläche ca. 10.500m², ab 01.10.<strong>2013</strong> zu verpachten. Schriftliche Angebote richten Sie bittean die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Liegenschaften, zu HändenHerrn Schmidt, Rathausplatz 1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, Fax 09278 977-77 oder E-Mail vg.poststelle@weidenberg.de.WinterdienstDer <strong>Markt</strong> <strong>Weidenberg</strong> sucht ab dem kommenden Winter Dienstleisterfür den gemeindlichen Winterdienst im Bereich Görschnitz, Untersteinach,Döhlau und Höflas. Interessenten melden sich bitte schriftlich biszum 10.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>.Aufhebung der Bebauungspläne „GablonzerWerkssiedlung“ vom 12.09.1953,der 1. Änderung von 1951 bis 1956, der 1. Erweiterung vom01.07.1962, der 2. Erweiterung vom 23.04.69 mit 1. Änderung vomMärz 1976 Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenenTräger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGBDer <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in seiner Sitzung am 22.10.12beschlossen, die oben genannten Bebauungspläne aufzuheben. Nachdemder Bereich der oben genannten Bebauungspläne vollständig bebautist, für die getroffenen Festsetzungen bereits erhebliche Befreiungenerteilt worden sind und selbst die Grundstückszuschnitte nicht mehrmit dem in den Bebauungsplänen festgelegten Bauparzellen übereinstimmen,hat der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> Beschlossen, zur zukünftigenVerfahrensvereinfachung die genannten Bebauungspläne aufzuheben.Die zukünftige Bebauung richtet sich nach §34 Baugesetzbuch(Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Vorhabenim Zusammenhang bebauten Ortsteile sind zulässig, wenn sie sichnach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebungeinfügt und die Erschließung gesichert ist. Außerdem müssendie Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrtbleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. NotwendigeGenehmigungen werden mit der Aufhebung der Bebauungspläne nichtersetzt.Die aufzuhebenden Bebauungspläne liegen in der Zeit vom09.<strong>08</strong>.13 bis einschließlich 09.09.13in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz1, 95466 <strong>Weidenberg</strong>, zu den allgemeinen Dienststundenöffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zurBauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststundenzur Niederschrift vorgebracht werden.<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2013</strong>Hans WittauerErster BürgermeisterVereinfachte Änderung des Bebauungsplanes„Industrie- und Gewerbegebiet <strong>Weidenberg</strong>-Ost“im Bereich der Fl.Nr. 74/1Gemarkung Mengersreuth; Bekanntmachung gem.§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Weidenberg</strong> hat in seiner Sitzung am 16.04.2007beschlossen, den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Wei-12

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