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Ausgabe 08 / 2013 - Markt Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2013</strong>Einkommens- und VerbrauchsstichprobeWissen, was unter dem Strich bleibt! – Machen Sie mit bei derEinkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) <strong>2013</strong>Insbesondere Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigensowie Haushalte mit mehreren Generationen sind derzeitnoch nicht ausreichend vertreten. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe(EVS) beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitungist erfolgreich angelaufen. Bereits über 2.000 ausgefüllteHaushaltsbücher hat das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitungzurückbekommen. Es werden aber jeweils für das dritteund vierte Quartal <strong>2013</strong> dringend noch weitere Teilnehmer gesucht, vorallem Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen(Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Mehrgenerationenhaushalte.Die Teilnehmer an der EVS, welche drei Monate lang ihre Einnahmenund <strong>Ausgabe</strong>n in einem Haushaltsbuch aufschreiben, können nicht nurden finanziellen Überblick über ihren Haushalt wahren – sie erhaltendafür auch eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro.Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich fürstatistische Zwecke verwendet.Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/evs<strong>2013</strong>. Interessenten können sich per E-Mail (evs<strong>2013</strong>@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter <strong>08</strong>00 – 00044 98) oder schriftlichan das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,EVS <strong>2013</strong>, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.Führung des Geopark Bayern-Böhmen07.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> um 16 Uhr: Wenn Steine Runzeln und Falten bekommen– Eine geologische Entdeckungstour zum ReizensteinGeoparkrangerin: Monika SoldnerTreffpunkt: Wanderparkplatz an der Schwarzen Bruck –Sophienthal Richtung WarmensteinachSchon fast in Vergessenheit geraten ist der einstige AussichtspunktReizenstein über dem Steinachtal. Für erdgeschichtlich Interessierte istder Felsen ein besonderer Anziehungspunkt. Die in ihm erkennbareGesteinsformation erschließt die wechselvolle Erdgeschichte des südlichenFichtelgebirges.Tauchen Sie mit Geoparkrangerin Monika Soldner ein in die Jahrmillionenund erfahren Sie, wie weit die Gesteine schon gereist sind.Gebühr: 4 Euro – Dauer ca. 3 StundenNähere Infos unter www.geopark-bayern.deoder Tel. 09602 / 9398-166.Das Amt für Ländliche EntwicklungOberfranken informiertLändliche Entwicklung in Bayern;Verfahren Altencreußen, Gemeinde Prebitz, Landkreis BayreuthVerfahren Preußling, Gemeinde Prebitz, Landkreis BayreuthVerfahren Neuhof, Stadt Creußen, Landkreis BayreuthDas Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erlässt die folgendenSchlussfeststellungen:1. Die Verfahren der Ländlichen Entwicklung Altencreußen, Preußlingund Neuhof werden durch die Feststellung abgeschlossen, dass dieAusführung nach dem jeweiligen Flurbereinigungsplan bewirkt ist unddass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die in den Verfahrenhätten berücksichtigt werden müssen.2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Altencreußen, der TeilnehmergemeinschaftPreußling und der Teilnehmergemeinschaft Neuhofsind abgeschlossen; die Teilnehmergemeinschaften erlöschen mitder Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.Begründung:Die Flurbereinigungspläne der o. g. Teilnehmergemeinschaften sindausgeführt; den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in denjeweiligen Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.Die Verfahren waren daher mit dieser Feststellung abzuschließen(§ 149 Abs. 1, 1. Halbsatz FlurbG).Es bestehen weder Beitragsverpflichtungen der Teilnehmer noch habendie Teilnehmergemeinschaften Darlehen zurückzuzahlen, gemeinschaftlicheAnlagen zu unterhalten oder Grundeigentum sowie sonstiges Eigentumzu verwalten. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften sindabgeschlossen. Auch dies war gemäß § 149 Abs. 1, 2. Halbsatz FlurbGfestzustellen. Mit der Beendigung der Verfahren durch die Zustellung derunanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung erlöschen daher die Teilnehmergemeinschaften(§ 149 Abs. 4 und Abs. 3 Satz 1 FlurbG).Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen die jeweilige Schlussfeststellung kann nur innerhalb eines Monatsnach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbeim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg, Nonnenbrücke7 a, (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) einzulegen.Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen.Ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monatensachlich nicht entschieden worden, so kann nur bis zum Ablauf von weiterendrei Monaten Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshofin München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München;Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhobenwerden.Die Anfechtungsklage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern)und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einenbestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachenund Beweismittel sollen angegeben und der Klage sowie allen weiterenSchriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügtwerden.gez. Dipl.-Ing. HeppleLtd. BaudirektorDas Staatliche Bauamt Bayreuth informiertB 22 Erneuerung der Brückeüber einen Feldweg bei LehenDas Staatliche Bauamt Bayreuth lässt seit Juni <strong>2013</strong> die Brücke übereinen Feldweg im Zuge der Bundesstraße 22 „Bayreuth-Weiden i.d. Opf.“bei Lehen erneuern. In der Zeit von Juni bis November <strong>2013</strong> werden dieBauarbeiten durchgeführt. Die Kosten der rund 900.000 € teuren Maßnahmeträgt die Bundesrepublik Deutschland.Für die Brückenarbeiten muss die überführte Bundesstraße im Baustellenbereichgesperrt werden. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt übereine Behelfsumfahrung mit Hilfsbrücke, die auf der Nordseite neu eingerichtetwird.Die Sperrung des unterführenden Feldweges für den Aufbau der Hilfsbrücke,den Abbruch und die Verlegung der Fertigteile für die Wegbrückewerden sich auf das unvermeidbare Maß beschränken. Die Terminewerden der Öffentlichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.Das Staatliche Bauamt Bayreuth bittet alle Verkehrsteilnehmer und besondersdie Anlieger der benachbarten Ortschaften um Verständnis.Fischereizentrum OberfrankenBernd & Philipp RapsVorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern im neuenOnlineverfahren („Onlineprüfung“) Ferien-/Intensivkurs in GlashüttenDie bisherige Form der staatl. Fischerprüfung (nur ein Prüfungstermin imJahr) wird bis spätestens 2014 durch die Fischerprüfung im Onlineverfahrenabgelöst. Bei der Fischerprüfung im Onlineverfahren wird es Prüfungstermineverteilt über das ganze Jahr geben.9

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