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Ausgabe 08 / 2013 - Markt Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2013</strong>- Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> -Sitzung Gemeinschaftsversammlungder VG <strong>Weidenberg</strong> am 03.07.<strong>2013</strong>Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2011, Berichtdes Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschussesa) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschussesund Behandlung der Niederschriften.Beschluss zu a):Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis vom Prüfungsberichtder örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnisgenommen. Einwendungen werden nicht erhoben.b) Feststellung der JahresrechnungBeschluss zu b):Die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> für dasJahr 2011 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in derAnlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschlusserhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.Die über- und außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n wurden mit Minderausgabenund Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzipdes Haushalts wird hingewiesen.c) EntlastungBeschluss zu c):Die Jahresrechnung für das Jahr 2011 wurde von der Gemeinschaftsversammlunggem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHVfestgestellt.Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2011 erteilt.Der Gemeinschaftsvorsitzende ist wegen persönlicher Beteiligung vonder Abstimmung auszuschließen (Art. 49 GO).Vorlage der Jahresrechnung 2012 und Bekanntgabe an die GemeinschaftsversammlungSitzung Gemeinderat Emtmannsbergam 04.07.<strong>2013</strong>- Gemeinde Emtmannsberg -Beschluss:Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung2012. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtlichePrüfung durchzuführen.Publikation einer neuen Schriftenreihe des Archivs der Verwaltungsgemeinschaft<strong>Weidenberg</strong>Beschluss:Die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> veröffentlicht ab Herbst <strong>2013</strong>eine neue „Schriftenreihe der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>“.Die Schriftenreihe trägt den Namen „Seinerzeit“. Die VG tritt als Herausgeberauf. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, jährlich Angebotefür das Druckwerk einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichstenBieter zu vergeben. Pro Jahr soll mindestens ein Band erscheinen.Die Auflage wird zunächst auf 500 Exemplare festgelegt. Weiterhinwird der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, den Preis für den Verkauffestzulegen.Vollzug des Personenstandsgesetzes; Bestellung einer weiterenStandesbeamtin gem. § 2 Abs. 3 PStG, § 2 AVPStG; Erteilung einerAusnahmegenehmigungBeschluss:Die Verwaltungsfachangestellte Tamara Utz wird gem. § 2 Abs. 3 PStGi.V.m. § 2 AVPStG mit Wirkung vom 1. Dezember <strong>2013</strong> zur Standesbeamtinfür den Standesamtsbezirk der VG <strong>Weidenberg</strong> bestellt.Die Tätigkeit wird beschränkt auf Beurkundungsfälle ohne Auslandsberührung.Die Bestellung zur Standesbeamtin ist durch Aushändigung einer Urkundeauf jederzeitigen Widerruf vorzunehmen.Die Bestellung ist dem Landratsamt Bayreuth als zuständige Aufsichtsbehördein Form eines beglaubigten Beschlussbuchauszuges und einesAbdruck der Bestellungsurkunde mitzuteilen.Aussicht gestellt. Ggf. ist ein entsprechendes förderfähiges Konzeptbeim Kommunalen Bayerischen Prüfungsverband in Auftrag zu geben.Hierzu wird dem Ersten Bürgermeister die Ermächtigung erteilt.Dorferneuerung Emtmannsberg; Kostenvereinbarung MachbarkeitsstudieSchamelsbergBeschluss:Mit der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Emtmannsberg und derTeilnehmergemeinschaft besteht Einverständnis.Erlass einer zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über dieErhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)Beschluss:Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzungüber die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung(Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Emtmannsbergwird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstandder Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird demBeschlussbuch beigeheftet.Antrag auf Gewährung von Stabilisierungshilfe; Erstellung einesHaushaltskonsolidierungskonzeptesBeschluss:Im Falle der Gewährung einer Stabilisierungshilfe durch den FreistaatBayern an die Gemeinde Emtmannsberg wird die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptesdurch die Gemeinde Emtmannsberg inBauvoranfrage Rainer Zimmermann, Unterölschnitz, Emtmannsberg;Errichtung eines Einfamilienhauses; Fl.Nrn. 673, 675 und 676,Gemarkung BirkBeschluss:Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheitund Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diesesatzungsgemäß zu entrichten. Eine Erschließung über das bisherigeMaß hinaus ist der Gemeinde nicht möglich.Erstteilnahme der Gemeinde Emtmannsberg am erweiterten Probebetriebdes BOS-Digitalfunkes - TETRABeschluss:Die Gemeinde Emtmannsberg nimmt als Erstteilnehmer mit seinen Feuerwehrenam erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunkesbei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben(BOS) teil und stimmt der Teilnahmeerklärung des Landkreises Bayreuthzu.Änderung Abwasserentsorgungskonzept; BühlBeschluss:Vorbehaltlich der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes wird derAbleitung der gereinigten Überwässer in den Vorfluter zugestimmt. Die17

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