Anhang II der FFH-Richtlinie - Landesbetrieb Hessen-Forst
Anhang II der FFH-Richtlinie - Landesbetrieb Hessen-Forst
Anhang II der FFH-Richtlinie - Landesbetrieb Hessen-Forst
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
STEINER, ZITZMANN & CLOOS 2006: Die Verbreitung des Kammmolches in <strong>Hessen</strong> 14<br />
dards eingegeben, die mit dem für die NATIS-Eingabe vorgeschriebenen nur sehr bedingt kompatibel<br />
sind. Viele <strong>der</strong> Datensätze weisen zwar textlich auf Kammmolchvorkommen hin, tragen<br />
jedoch die Gesamtfundzahl 0. Diese Datensätze sind daher als wi<strong>der</strong>sprüchlich zu werten. Im<br />
vorliegenden Gutachten wurden die GDE-Daten auswertungstechnisch gemäß ihren Gesamtfundzahlen<br />
berücksichtigt.<br />
Die Gesamtheit aller aus dem Jahr 2006 vorliegenden Nachweise zum Kammmolch sind in<br />
Abb. 6 dargestellt.<br />
Abb. 6: Alle aus dem Jahr 2006 vorliegende Nachweise des Kammmolches.<br />
AGAR, Gartenstraße 37, 63517 Rodenbach