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Armament, Disarmament and International Security - SIPRI

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Dazu gehörten H<strong>and</strong>elsbeschränkungen,finanzielle Sanktionen und Reisebeschränkungen.H<strong>and</strong>elsbeschränkungen könnenentweder allgemein oder auf bestimmte Güterbeschränkt verhängt werden.Finanzielle Sanktionen können beispielsweisedas Einfrieren von Kapital oder wirtschaftlichenRessourcen, Beschränkungen finanziellerTransaktionen oder Vorgaben zu Vorabgenehmigungenfür solche Transaktionen, Auflagenbei der Vergabe von Exportkrediten oderInvestmentfonds beinhalten. Beispiele fürReisebeschränkungen sind Flugverbote undRestriktionen bezüglich der Aufnahmebestimmter Personen.Zwischen den führenden Staaten desinternationalen Finanzsystems konnte 2012 inder Frage, wie finanzielle Sanktionen eingesetztwerden sollten, um die Nichtverbreitung zuunterstützen, eine weitreichende Verständigungerreicht werden. Zusätzlich wurden neue underweiterte Maßnahmen eingeleitet, um einenWechsel in der nationalen Atompolitik des Iranszu bewirken.ExportkontrollregimeZur Stärkung der Zusammenarbeit beiExportkontrollen gibt es vier informelle,konsensbasierte Kontrollregime, mit jeweilsunterschiedlichen Geltungsbereichen: dieAustralische Gruppe (Australia Group), dasRaketentechnologie-Kontrollregime (MissileTechnology Control Regime), die Gruppe derKernmaterial-Lieferländer (Nuclear SuppliersGroup) und das Wassenaar-Abkommen fürExportkontrollen von konventionellen Waffenund doppelverwendungsfähigen Gütern undTechnologien (Wassenaar Arrangement onExport Controls for Conventional Arms <strong>and</strong>Dual-use Goods <strong>and</strong> Technologies).Bei allen vier Kontrollregimen gab es im Jahr2012 Bestrebungen, den eigenen Geltungsbereichhinsichtlich der zu kontrollierenden Aktivitätenund Güter zu erweitern. Dies betraf insbesondereKontrollen von Vermittlungsaktivitäten, Transitund Umladung, immateriellem Technologietransferund die Finanzierung von Verbreitungsaktivitäten.Obwohl Exportkontrollen dasvorherrschende Ordnungsprinzip derKontrollregime bleiben, werden begleitendeH<strong>and</strong>elsaktivitäten immer mehr zu einemSchwerpunkt der Kontrollbemühungen.Entwicklungen der Exportkontrollen in derEuropäischen Union2012 dauerte die laufende Überprüfung zurGemeinsamen Position der EU zu allgemeinenRegeln zur Kontrolle von Exporten undRüstungstechnologie und -ausrüstung weiteran und führte zu keinen nennenswertenFortschritten hinsichtlich der EU-Bestimmungenzur Kontrolle von Rüstungsexporten,Vermittlungsaktivitäten, Umladung und Transit.Allerdings verabschiedeten die EU-Staaten eineneue Richtlinie zum H<strong>and</strong>el mitVerteidigungsgütern innerhalb der EU.Die Liste der zu kontrollierenden Güter, diesowohl zivil als auch militärisch genutzt werdenkönnen, wurde entsprechend der Vereinbarungenim Rahmen der multilateralen Kontrollregimeerweitert. Allerdings erfolgte dies miterheblicher Zeitverzögerung, da dem neuerdingsdas Europäische Parlament zustimmen muss. ImZuge des Arabischen Frühlings 2011 und 2012hatte sich das Parlament u.a. darum bemüht, dieReichweite der EU-Kontrollen von doppelverwendungsfähigenGütern auch auf dieLieferung von Überwachungstechnologieauszuweiten. Das Parlament wird damit zueinem weiteren Akteur, der die H<strong>and</strong>elskontrollender EU von doppelverwendungsfähigenGütern mitgestaltet. nichtverbreitung, rüstungskontrolle und abrüstung 21

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