Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 - DWA
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TEIL A – Rahmenbedingungen | 2 Rechtlicher, ökonomischer, politischer Rahmen<br />
Neben diesen Pflichtaufgaben obliegen den Kommunen<br />
grundsätzlich Teilaufgaben des Vollzugs<br />
<strong>der</strong> Umweltgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n. Die<br />
Unteren Wasserbehörden bzw. <strong>Wasserwirtschaft</strong>sämter<br />
vollziehen gemäß Zuständigkeitsverordnung<br />
des jeweiligen Landes in den Kreisen und kreisfreien<br />
Städten das Wasserrecht als untere Instanz <strong>der</strong><br />
<strong>Wasserwirtschaft</strong>sverwaltung.<br />
Die Unteren Wasserbehörden genehmigen u. a.<br />
Abwasseranlagen, Kläranlagen, Kleinkläranlagen,<br />
Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassereinleitungen,<br />
Gewässernutzungen, z. B. Entnahmen aus oberflächengewässern<br />
sowie Ausnahmezulassungen<br />
in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Des<br />
Weiteren sind sie als Aufsichts-/Vollzugsbehörde<br />
u. a. für Kläranlagen, Wasserversorgungsanlagen,<br />
das Anzeigen von Privatbrunnen, für die Überschwemmungsgebiete,<br />
die Wasserschutz- und<br />
Heilquellenschutzgebiete sowie das Abwasserabgabengesetz<br />
und Abwasserkataster zuständig.<br />
Als Eigentümer kleinerer Gewässer sorgen die Gemeinden<br />
bzw. Zweckverbände, AöR, Wasser- und<br />
Bodenverbände sowie son<strong>der</strong>gesetzliche <strong>Wasserwirtschaft</strong>sverbände<br />
auch für <strong>der</strong>en Unterhaltung.<br />
Die Kommune stellt die Löschwasserbereitstellung<br />
sicher.<br />
Die kreisfreien Städte und Kreise als untere Gesundheitsbehörden<br />
sind darüber hinaus in die<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Trinkwasserqualität eingebunden.<br />
Im Rahmen des Planungsrechts tragen<br />
die Städte und Gemeinden für ihr Siedlungsgebiet<br />
zudem zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen<br />
Belange bei. Sie sind damit umfänglich<br />
an <strong>der</strong> Entwicklung und Ausgestaltung<br />
wasserwirtschaftlicher Belange vor ort beteiligt.<br />
Dies trägt den lokalen und regionalen Bedürfnissen<br />
Rechnung. Die Bürgerinnen und Bürger wirken<br />
durch die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
an diesen Prozessen demokratisch mittelbar<br />
mit.<br />
<strong>Branchenbild</strong> <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Wasserwirtschaft</strong> <strong>2011</strong><br />
2.2 Wasserrahmenrichtlinie,<br />
Wasserhaushaltsgesetz,<br />
Landeswassergesetze<br />
„Wasser ist keine übliche Handelsware, son<strong>der</strong>n<br />
ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und<br />
entsprechend behandelt werden muss …“<br />
(Auszug aus den Erwägungsgründen <strong>der</strong> europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie)<br />
Seit 2000 bildet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) den zentralen ordnungspolitischen<br />
Rahmen für Schutz, Bewirtschaftung und Nutzung<br />
<strong>der</strong> Gewässer und Wasserressourcen in Europa. Sie<br />
definiert weitreichende Ziele für den chemischphysikalischen,<br />
biologisch-ökologischen und mengenmäßigen<br />
Zustand des Grundwassers, <strong>der</strong> oberflächengewässer<br />
und <strong>der</strong> Küstengewässer. Erreicht<br />
werden sollen diese Ziele mit einem Sektor übergreifenden<br />
und integrierten Managementansatz,<br />
<strong>der</strong> eine Reihe grundlegen<strong>der</strong> Bewirtschaftungsund<br />
Schutzprinzipien enthält:<br />
Bewirtschaftung und Schutz <strong>der</strong> Gewässer<br />
haben sich an natürlichen Flusseinzugsgebietsgrenzen<br />
zu orientieren, um den Wirkungszusammenhängen<br />
des Wasserkreislaufs bestmöglich<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Kombinierter Ansatz aus Qualitätsstandards für<br />
Gewässer und Grenzwerte für Emissionen in die<br />
Gewässer.<br />
Kostendeckung und Verursacherprinzip: Das<br />
bedeutet den Verzicht auf die Subventionierung<br />
von Wasserpreisen und -gebühren, die<br />
Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten<br />
in Preisen und Gebühren sowie die<br />
verursachergerechte Zuweisung von Kosten.<br />
Integrierte Bewirtschaftung von Grundwasser<br />
und oberflächengewässern.<br />
Punktförmige und diffuse Quellen von Gewässerbelastungen<br />
sind gleichermaßen in<br />
<strong>der</strong> Bewirtschaftung und bei Maßnahmen zu<br />
berücksichtigen.