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Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 - DWA

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20<br />

TEIL A – Rahmenbedingungen | 2 Rechtlicher, ökonomischer, politischer Rahmen<br />

Neben diesen Pflichtaufgaben obliegen den Kommunen<br />

grundsätzlich Teilaufgaben des Vollzugs<br />

<strong>der</strong> Umweltgesetze von Bund und Län<strong>der</strong>n. Die<br />

Unteren Wasserbehörden bzw. <strong>Wasserwirtschaft</strong>sämter<br />

vollziehen gemäß Zuständigkeitsverordnung<br />

des jeweiligen Landes in den Kreisen und kreisfreien<br />

Städten das Wasserrecht als untere Instanz <strong>der</strong><br />

<strong>Wasserwirtschaft</strong>sverwaltung.<br />

Die Unteren Wasserbehörden genehmigen u. a.<br />

Abwasseranlagen, Kläranlagen, Kleinkläranlagen,<br />

Abwasser- und Nie<strong>der</strong>schlagswassereinleitungen,<br />

Gewässernutzungen, z. B. Entnahmen aus oberflächengewässern<br />

sowie Ausnahmezulassungen<br />

in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten. Des<br />

Weiteren sind sie als Aufsichts-/Vollzugsbehörde<br />

u. a. für Kläranlagen, Wasserversorgungsanlagen,<br />

das Anzeigen von Privatbrunnen, für die Überschwemmungsgebiete,<br />

die Wasserschutz- und<br />

Heilquellenschutzgebiete sowie das Abwasserabgabengesetz<br />

und Abwasserkataster zuständig.<br />

Als Eigentümer kleinerer Gewässer sorgen die Gemeinden<br />

bzw. Zweckverbände, AöR, Wasser- und<br />

Bodenverbände sowie son<strong>der</strong>gesetzliche <strong>Wasserwirtschaft</strong>sverbände<br />

auch für <strong>der</strong>en Unterhaltung.<br />

Die Kommune stellt die Löschwasserbereitstellung<br />

sicher.<br />

Die kreisfreien Städte und Kreise als untere Gesundheitsbehörden<br />

sind darüber hinaus in die<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Trinkwasserqualität eingebunden.<br />

Im Rahmen des Planungsrechts tragen<br />

die Städte und Gemeinden für ihr Siedlungsgebiet<br />

zudem zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> wasserwirtschaftlichen<br />

Belange bei. Sie sind damit umfänglich<br />

an <strong>der</strong> Entwicklung und Ausgestaltung<br />

wasserwirtschaftlicher Belange vor ort beteiligt.<br />

Dies trägt den lokalen und regionalen Bedürfnissen<br />

Rechnung. Die Bürgerinnen und Bürger wirken<br />

durch die Wahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

an diesen Prozessen demokratisch mittelbar<br />

mit.<br />

<strong>Branchenbild</strong> <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Wasserwirtschaft</strong> <strong>2011</strong><br />

2.2 Wasserrahmenrichtlinie,<br />

Wasserhaushaltsgesetz,<br />

Landeswassergesetze<br />

„Wasser ist keine übliche Handelsware, son<strong>der</strong>n<br />

ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und<br />

entsprechend behandelt werden muss …“<br />

(Auszug aus den Erwägungsgründen <strong>der</strong> europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie)<br />

Seit 2000 bildet die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) den zentralen ordnungspolitischen<br />

Rahmen für Schutz, Bewirtschaftung und Nutzung<br />

<strong>der</strong> Gewässer und Wasserressourcen in Europa. Sie<br />

definiert weitreichende Ziele für den chemischphysikalischen,<br />

biologisch-ökologischen und mengenmäßigen<br />

Zustand des Grundwassers, <strong>der</strong> oberflächengewässer<br />

und <strong>der</strong> Küstengewässer. Erreicht<br />

werden sollen diese Ziele mit einem Sektor übergreifenden<br />

und integrierten Managementansatz,<br />

<strong>der</strong> eine Reihe grundlegen<strong>der</strong> Bewirtschaftungsund<br />

Schutzprinzipien enthält:<br />

Bewirtschaftung und Schutz <strong>der</strong> Gewässer<br />

haben sich an natürlichen Flusseinzugsgebietsgrenzen<br />

zu orientieren, um den Wirkungszusammenhängen<br />

des Wasserkreislaufs bestmöglich<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Kombinierter Ansatz aus Qualitätsstandards für<br />

Gewässer und Grenzwerte für Emissionen in die<br />

Gewässer.<br />

Kostendeckung und Verursacherprinzip: Das<br />

bedeutet den Verzicht auf die Subventionierung<br />

von Wasserpreisen und -gebühren, die<br />

Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten<br />

in Preisen und Gebühren sowie die<br />

verursachergerechte Zuweisung von Kosten.<br />

Integrierte Bewirtschaftung von Grundwasser<br />

und oberflächengewässern.<br />

Punktförmige und diffuse Quellen von Gewässerbelastungen<br />

sind gleichermaßen in<br />

<strong>der</strong> Bewirtschaftung und bei Maßnahmen zu<br />

berücksichtigen.

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