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Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 - DWA

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24<br />

TEIL A – Rahmenbedingungen | 2 Rechtlicher, ökonomischer, politischer Rahmen<br />

konform ausgestaltet sind. Verbraucher können<br />

ihre Gebührenbescheide von einem Verwaltungsgericht<br />

auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Von<br />

dieser Möglichkeit <strong>der</strong> Gebührenkontrolle machen<br />

die Verbraucher seit Jahren Gebrauch.<br />

Die Beaufsichtigung <strong>der</strong> Preise obliegt den Landeskartellbehörden<br />

bzw. dem Bundeskartellamt<br />

bei län<strong>der</strong>überschreiten<strong>der</strong> Tätigkeit. Bei <strong>der</strong> sogenannten<br />

„Missbrauchsaufsicht“ kontrollieren sie,<br />

ob Abweichungen <strong>der</strong> erhobenen Preise von Preisen<br />

an<strong>der</strong>er Versorger auf objektiven Umständen beruhen<br />

(sog. Vergleichsmarktprinzip). Dabei muss <strong>der</strong><br />

Wasserversorger nachweisen, dass Abweichungen<br />

objektiv gerechtfertigt sind, die Kartellbehörde dagegen<br />

muss nur nachweisen, dass Vergleichsunternehmen<br />

vergleichbar sind. Anstelle des Vergleichs-<br />

Kontrolle von Preisen und Gebühren<br />

Quelle: VKU<br />

Kommunalaufsicht<br />

Satzungs-<br />

kontrolle<br />

Öffentlich-rechtliche<br />

Unternehmen<br />

Öffentlich-rechtliche<br />

Gebühren<br />

<strong>Branchenbild</strong> <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Wasserwirtschaft</strong> <strong>2011</strong><br />

freie Wahl<br />

Verwaltungsgericht<br />

Prüft auf<br />

Antrag Kunde<br />

KONTROLLINSTITUTIONEN<br />

marktprinzips, wie es <strong>der</strong>zeit in Hessen angewendet<br />

wird, kann die Kartellbehörde Kontrolluntersuchungen<br />

nach dem System <strong>der</strong> Kostenprüfungen<br />

durchführen, wie etwa in Baden-Württemberg. Die<br />

<strong>Wasserwirtschaft</strong> unterliegt damit einer strengeren<br />

Kartellaufsicht als an<strong>der</strong>e Branchen. Verbraucher<br />

können zudem die Angemessenheit (Billigkeit) <strong>der</strong><br />

von ihnen verlangten Preise individuell zivilgerichtlich<br />

überprüfen lassen. Die Billigkeitskontrolle erfolgt<br />

nach § 315 BGB. Das Gericht überprüft dabei,<br />

ob die Leistung (Wasserlieferung) in einem angemessenen<br />

Verhältnis zum vertraglich vereinbarten<br />

Wasserpreis steht. Unabhängig von dieser kartellund<br />

zivilrechtlichen Kontrolle üben die Kommunen<br />

als Mit- o<strong>der</strong> Hauptgesellschafter privatrechtlicher<br />

Unternehmen ihre gesellschaftsrechtlichen Kontrollfunktionen<br />

aus.<br />

zivil-<br />

gericht<br />

Prüft auf<br />

Antrag Kunde<br />

Privatrechtliche<br />

Unternehmen<br />

Privatrechtliche<br />

Preise<br />

Kartell-<br />

behörde<br />

Überwacht und<br />

prüft bei Missbrauchsverdacht<br />

2

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