Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 - DWA
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TEIL A – Rahmenbedingungen | 2 Rechtlicher, ökonomischer, politischer Rahmen<br />
konform ausgestaltet sind. Verbraucher können<br />
ihre Gebührenbescheide von einem Verwaltungsgericht<br />
auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Von<br />
dieser Möglichkeit <strong>der</strong> Gebührenkontrolle machen<br />
die Verbraucher seit Jahren Gebrauch.<br />
Die Beaufsichtigung <strong>der</strong> Preise obliegt den Landeskartellbehörden<br />
bzw. dem Bundeskartellamt<br />
bei län<strong>der</strong>überschreiten<strong>der</strong> Tätigkeit. Bei <strong>der</strong> sogenannten<br />
„Missbrauchsaufsicht“ kontrollieren sie,<br />
ob Abweichungen <strong>der</strong> erhobenen Preise von Preisen<br />
an<strong>der</strong>er Versorger auf objektiven Umständen beruhen<br />
(sog. Vergleichsmarktprinzip). Dabei muss <strong>der</strong><br />
Wasserversorger nachweisen, dass Abweichungen<br />
objektiv gerechtfertigt sind, die Kartellbehörde dagegen<br />
muss nur nachweisen, dass Vergleichsunternehmen<br />
vergleichbar sind. Anstelle des Vergleichs-<br />
Kontrolle von Preisen und Gebühren<br />
Quelle: VKU<br />
Kommunalaufsicht<br />
Satzungs-<br />
kontrolle<br />
Öffentlich-rechtliche<br />
Unternehmen<br />
Öffentlich-rechtliche<br />
Gebühren<br />
<strong>Branchenbild</strong> <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Wasserwirtschaft</strong> <strong>2011</strong><br />
freie Wahl<br />
Verwaltungsgericht<br />
Prüft auf<br />
Antrag Kunde<br />
KONTROLLINSTITUTIONEN<br />
marktprinzips, wie es <strong>der</strong>zeit in Hessen angewendet<br />
wird, kann die Kartellbehörde Kontrolluntersuchungen<br />
nach dem System <strong>der</strong> Kostenprüfungen<br />
durchführen, wie etwa in Baden-Württemberg. Die<br />
<strong>Wasserwirtschaft</strong> unterliegt damit einer strengeren<br />
Kartellaufsicht als an<strong>der</strong>e Branchen. Verbraucher<br />
können zudem die Angemessenheit (Billigkeit) <strong>der</strong><br />
von ihnen verlangten Preise individuell zivilgerichtlich<br />
überprüfen lassen. Die Billigkeitskontrolle erfolgt<br />
nach § 315 BGB. Das Gericht überprüft dabei,<br />
ob die Leistung (Wasserlieferung) in einem angemessenen<br />
Verhältnis zum vertraglich vereinbarten<br />
Wasserpreis steht. Unabhängig von dieser kartellund<br />
zivilrechtlichen Kontrolle üben die Kommunen<br />
als Mit- o<strong>der</strong> Hauptgesellschafter privatrechtlicher<br />
Unternehmen ihre gesellschaftsrechtlichen Kontrollfunktionen<br />
aus.<br />
zivil-<br />
gericht<br />
Prüft auf<br />
Antrag Kunde<br />
Privatrechtliche<br />
Unternehmen<br />
Privatrechtliche<br />
Preise<br />
Kartell-<br />
behörde<br />
Überwacht und<br />
prüft bei Missbrauchsverdacht<br />
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