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Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2011 - DWA

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28<br />

TEIL A – Rahmenbedingungen | 2 Rechtlicher, ökonomischer, politischer Rahmen<br />

Wasserversorger mit vergleichbaren Gesamtkosten<br />

können ganz unterschiedliche Kostenstrukturen<br />

und Gewichtungen <strong>der</strong> einzelnen Kostenarten<br />

aufweisen. Die tatsächliche Kostenstruktur eines<br />

Wasserversorgers hängt von den regionalen Versorgungsbedingungen<br />

(z. B. Geografie, Rohwasserqualität,<br />

Siedlungsdichte, Demografie, Geologie,<br />

Klima, rechtliche Vorgaben) ab (siehe auch Kapitel<br />

A.3), sie bestimmen wesentlich die Höhe des lokalen<br />

Wasserpreises bzw. <strong>der</strong> Wassergebühr. Analog<br />

gilt dies auch für die Kostenstruktur <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung.<br />

Preise und Gebühren sind daher immer<br />

in ihren regionalen Kontexten zu sehen. Die Darstellung<br />

zeigt auch, dass aufgrund dieser Strukturunterschiede<br />

ein einfacher Entgeltvergleich nicht<br />

zielführend ist. Darüber hinaus wird deutlich, dass<br />

ein Großteil <strong>der</strong> Kosten vom jeweiligen Versorger<br />

nicht beeinflussbar ist.<br />

2.6 Son<strong>der</strong>lasten<br />

(Wasserentnahmeentgelte,<br />

Ausgleichszahlungen,<br />

Abwasserabgabe)<br />

In Deutschland werden die Trinkwasserentgelte<br />

und Abwassergebühren zusätzlich durch staatliche<br />

Son<strong>der</strong>lasten erhöht, wie das Wasserentnahmeentgelt<br />

bzw. die Abwasserabgabe. Das Wasserentnahmeentgelt<br />

und die Abwasserabgabe<br />

zahlen die Unternehmen an das jeweilige Bundesland<br />

und müssen diese ihren Kunden über das<br />

Wasserentgelt bzw. die Abwassergebühr in Rechnung<br />

stellen.<br />

Im bundesweiten Durchschnitt belasteten die<br />

Wasserentnahmeentgelte, die in zehn Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

erhoben werden, die Wasserentgelte im Jahr<br />

2007 mit 4,6 %. Die Gesamteinnahmen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

aus den Wasserentnahmeentgelten lagen<br />

von 2000 bis 2007 zwischen 200 und 390 Mio. €<br />

jährlich (Quelle: VEWA-Studie 2010).<br />

<strong>Branchenbild</strong> <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong> <strong>Wasserwirtschaft</strong> <strong>2011</strong><br />

Mit den Einnahmen aus den Wasserentnahmeentgelten<br />

werden je nach Bundesland verschiedene<br />

Bereiche unterstützt. In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

besteht keine gesetzliche Zweckbindung <strong>der</strong> Einnahmen.<br />

Das höchste Wasserentnahmeentgelt<br />

erhebt Berlin mit 31 Cent für 1.000 Liter, die je<strong>der</strong><br />

Berliner über seine Wasserrechnung an das Land<br />

Berlin zahlt.<br />

Darüber hinaus erhalten in einigen Län<strong>der</strong>n Landwirte<br />

zusätzlich Ausgleichsleistungen für gewässerschonendes<br />

Wirtschaften in Wasserschutz- und<br />

-einzugsgebieten. Auch diese Kosten sind Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Wasserpreise. Für das Einleiten von<br />

Abwasser in ein Gewässer erhebt <strong>der</strong> Staat eine<br />

gesetzliche Son<strong>der</strong>abgabe, die letztendlich vom<br />

Gebührenzahler getragen wird.<br />

Übersicht über die Län<strong>der</strong>regelungen<br />

zu Wasserentnahmeentgelten<br />

Bundesland Abgabentatbestand ¹ Höhe des Ent<br />

Baden-Württemberg GW, oW 5,1<br />

Bayern Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen<br />

Berlin GW 31<br />

Brandenburg GW<br />

10<br />

oW<br />

0,2<br />

Bremen GW, oW ³ 5<br />

Hamburg GW 7 bzw. 8 4<br />

Hessen Die Regelungen zum Wasserentnahmeentgelt<br />

Mecklenburg-Vorpommern GW<br />

oW<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen GW, oW 5,1<br />

Nordrhein-Westfalen 5 GW, oW 4,5<br />

Rheinland-Pfalz Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen<br />

Saarland GW 7 bzw. 8 6<br />

Sachsen GW, oW 1,5<br />

Sachsen-Anhalt Das Landeswassergesetz (§ 47) sieht ein<br />

Schleswig-Holstein GW, oW 5 bzw. 11 7<br />

Thüringen Die Regelungen zum Wasserentnahmeentgelt<br />

5<br />

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