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Dienstleistung oder Menschenrechtsprofession? - ZPSA

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Im Rahmen des systemischen Menschenrechtsparadigmas versteht sich die soziale Einrichtung<br />

als Fachstelle mit einem wissenschaftsbasierten, professionsethisch legitimierten Hilfs- und<br />

Lernangebot, die von professionell ausgebildeten Sozialmanagern geleitet wird. Auf der organisationellen<br />

Ebene werden die Instrumente des Sozialmanagements dem Charakter der AdressatInnen<br />

wie der MitarbeiterInnen (nach Alter, Geschlecht, Bildungs-, Beschäftigungsgrad, Nationalität,<br />

Aufenthaltsstatus usw.) sowie dem Charakter der zu bewältigenden Probleme (Armut,<br />

Erwerbslosigkeit, Delinquenz, psychische Erkrankungen, Behinderung, interkulturelle Verständigungsprobleme,<br />

Rassismus, Gewalt usw.) angepasst.<br />

Oberste Handlungsleitlinien sind die Wiederherstellung der Würde, Selbstachtung wie der Selbständigkeit<br />

der Hilfesuchenden sowie die Veränderung menschenfeindlicher und Erhaltung <strong>oder</strong><br />

Schaffung menschengerechter Sozialstrukturen in Familien, Gruppen, sozialräumlichen Gemeinwesen,<br />

Organisationen usw.<br />

• Während auf ethisch-moralischer Ebene eine Balance zwischen Rechten und Pflichten<br />

und damit auch Eigen- und Fremdverantwortung angestrebt werden kann, sind Menschenrechte,<br />

z.B. das Recht auf Existenzsicherung, an keine Bedingungen zu knüpfen.<br />

• Die Methoden <strong>oder</strong> wissenschaftsbasierten speziellen Handlungstheorien werden unter<br />

Mitberücksichtigung organisationeller Vorgaben aufgrund einer Problemdiagnose gewählt<br />

und nicht umgekehrt; das Gleiche gilt für die Frage, ob mit dem individuellen Adressaten<br />

und seinem sozialkulturellen Umfeld, <strong>oder</strong>/und der Familie <strong>oder</strong>/und dem Gemeinwesen<br />

gearbeitet wird.<br />

• Soziale Arbeit hat neben der ältesten Arbeitsweise der Ressourcenerschließung eigene<br />

Methoden entwickelt, so im Umgang mit fehlenden Erkenntnis-, Handlungs- und Kommunikationskompetenzen;<br />

mit Diskriminierungs-, Herrschaftserfahrungen und Kulturkonflikten,<br />

ferner mit Klassismus, Sexismus, Ethnozentrismus, Ohnmachts- und nicht zuletzt mit<br />

Gewalterfahrungen. Und sie verfügt auch über Verfahren im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen.<br />

Zusätzlich zum juristischen Wissen geht es um Methoden der Menschenrechtsbildung,<br />

Mediation und des Umgangs mit Machtstrukturen unter Gerechtig-<br />

keitsgesichtspunkten. 23<br />

• Für Veränderungen des Sozialverhaltens, des affektiven <strong>oder</strong> kognitiven Zugangs zu einem<br />

Problem, ist Beziehungsaufbau und –gestaltung unverzichtbar; für die Bewältigung<br />

einfacher, sachbezogener Aufgaben, z.B. der Informationsvermittlung, Finanzsicherung,<br />

genügt ein kurzfristig angelegtes Arbeitsbündnis.<br />

23 Leo Montada/Elisabeth Kals: Mediation. Weinheim 2001<br />

20

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