Dienstleistung oder Menschenrechtsprofession? - ZPSA
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Im Rahmen des systemischen Menschenrechtsparadigmas versteht sich die soziale Einrichtung<br />
als Fachstelle mit einem wissenschaftsbasierten, professionsethisch legitimierten Hilfs- und<br />
Lernangebot, die von professionell ausgebildeten Sozialmanagern geleitet wird. Auf der organisationellen<br />
Ebene werden die Instrumente des Sozialmanagements dem Charakter der AdressatInnen<br />
wie der MitarbeiterInnen (nach Alter, Geschlecht, Bildungs-, Beschäftigungsgrad, Nationalität,<br />
Aufenthaltsstatus usw.) sowie dem Charakter der zu bewältigenden Probleme (Armut,<br />
Erwerbslosigkeit, Delinquenz, psychische Erkrankungen, Behinderung, interkulturelle Verständigungsprobleme,<br />
Rassismus, Gewalt usw.) angepasst.<br />
Oberste Handlungsleitlinien sind die Wiederherstellung der Würde, Selbstachtung wie der Selbständigkeit<br />
der Hilfesuchenden sowie die Veränderung menschenfeindlicher und Erhaltung <strong>oder</strong><br />
Schaffung menschengerechter Sozialstrukturen in Familien, Gruppen, sozialräumlichen Gemeinwesen,<br />
Organisationen usw.<br />
• Während auf ethisch-moralischer Ebene eine Balance zwischen Rechten und Pflichten<br />
und damit auch Eigen- und Fremdverantwortung angestrebt werden kann, sind Menschenrechte,<br />
z.B. das Recht auf Existenzsicherung, an keine Bedingungen zu knüpfen.<br />
• Die Methoden <strong>oder</strong> wissenschaftsbasierten speziellen Handlungstheorien werden unter<br />
Mitberücksichtigung organisationeller Vorgaben aufgrund einer Problemdiagnose gewählt<br />
und nicht umgekehrt; das Gleiche gilt für die Frage, ob mit dem individuellen Adressaten<br />
und seinem sozialkulturellen Umfeld, <strong>oder</strong>/und der Familie <strong>oder</strong>/und dem Gemeinwesen<br />
gearbeitet wird.<br />
• Soziale Arbeit hat neben der ältesten Arbeitsweise der Ressourcenerschließung eigene<br />
Methoden entwickelt, so im Umgang mit fehlenden Erkenntnis-, Handlungs- und Kommunikationskompetenzen;<br />
mit Diskriminierungs-, Herrschaftserfahrungen und Kulturkonflikten,<br />
ferner mit Klassismus, Sexismus, Ethnozentrismus, Ohnmachts- und nicht zuletzt mit<br />
Gewalterfahrungen. Und sie verfügt auch über Verfahren im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen.<br />
Zusätzlich zum juristischen Wissen geht es um Methoden der Menschenrechtsbildung,<br />
Mediation und des Umgangs mit Machtstrukturen unter Gerechtig-<br />
keitsgesichtspunkten. 23<br />
• Für Veränderungen des Sozialverhaltens, des affektiven <strong>oder</strong> kognitiven Zugangs zu einem<br />
Problem, ist Beziehungsaufbau und –gestaltung unverzichtbar; für die Bewältigung<br />
einfacher, sachbezogener Aufgaben, z.B. der Informationsvermittlung, Finanzsicherung,<br />
genügt ein kurzfristig angelegtes Arbeitsbündnis.<br />
23 Leo Montada/Elisabeth Kals: Mediation. Weinheim 2001<br />
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