Dienstleistung oder Menschenrechtsprofession? - ZPSA
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tung.“ 38 Schaarschuch ist sich bewusst, dass es sich um einen <strong>Dienstleistung</strong>sbegriff handelt,<br />
der die Sozialarbeiter auffordert, die Nutzer Sozialer Arbeit mit ihrer professionellen Hilfe überhaupt<br />
in die Lage zu versetzen, ihre Nachfrage zu artikulieren. Die strukturelle Machtasymmetrie<br />
zugunsten der Profession macht deshalb „Empowerment“ notwendig, ohne dass man die Asymmetrie<br />
außer Kraft setzen kann.<br />
Insofern Soziale Arbeit im Wohlfahrtsstaat als Erbringungskontext auch Ausdruck gesellschaftli-<br />
cher Machtverhältnisse ist, ergibt sich die Frage, wie die Nutzer auf den <strong>Dienstleistung</strong>sprozess<br />
der Institutionen Einfluss nehmen können. Dabei genügen eine vage definierte, rechtlich unabgesicherte<br />
„Beteiligung“ <strong>oder</strong> Beschwerdestellen (to have a voice) nicht; es geht auch um Mitbestimmung<br />
(to have a say). Dies umso mehr, als die Nutzer sozialstaatlicher <strong>Dienstleistung</strong>en, die<br />
soziale Rechte in Anspruch nehmen, ihre zivilen Schutzrechte (z.B. das Recht auf die Wahrung<br />
der Privatsphäre) teilweise verlieren. Demokratisierung der Institutionen ist also die conditio<br />
sine qua non. Dies erreicht man durch institutionalisierte repräsentative wie direktdemokratische<br />
Verfahren im lokalen Gemeinwesenkontext, über „user-control“ und „citizeninvolvement“,<br />
was zu einer Binnendemokratisierung der Organisation führen muss.<br />
Auf der Ebene der gesellschaftlichen Bedingungen ergibt sich schliesslich die Forderung, die<br />
Nutzer-Privilegierung durch die „Stützung und Absicherung des Bürgerstatus (citizenship)“ zu<br />
legitimieren, der aus zivilen Schutzrechten (civil citizenship), politischen Teilnahmerechten (political<br />
citizenship), sozialen Teilhaberechten (social citizenship) zusammengesetzt ist. Eine widerspruchsfreie<br />
Realisierung ist dabei allerdings nicht möglich, da die Einlösung von Sozialrechten<br />
meist mit einer Einschränkung von Freiheitsrechten verbunden ist, so z.B. beim Zwang zur Arbeitsaufnahme<br />
<strong>oder</strong> beim Bezug von Arbeitslosen-/Sozialhilfe (Sozialdetektive). Die drei Dimensionen<br />
des Bürgerstatus sind zudem nicht von gleicher Qualität: Zivile Schutz- und Sozialrechte<br />
können paternalistisch-autoritär gewährt werden; Teilnahmerechte machen die Artikulation von<br />
Unrecht („voice“) möglich. Die sozialen Rechte haben aus sich heraus keine Legitimation, sondern<br />
existieren nur als Bedingung demokratischer Praxis und Selbstbestimmung. 39<br />
Diese, sich auf drei Handlungsebenen beziehenden Überlegungen führen zu folgender <strong>Dienstleistung</strong>sdefinition<br />
als Selbstverständnis Sozialer Arbeit:<br />
Soziale <strong>Dienstleistung</strong> ist ein vom nachfragenden Subjekt als produktiver Konsument ausgehender<br />
und gesteuerter professioneller Handlungsmodus, der im Erbringungskontext des Sozialstaates<br />
perspektivisch die Symmetrie des Machtverhältnisses von Nutzer und Professionellem sowie<br />
38<br />
Schaarschuch, ebd, 2003, S.156<br />
39<br />
Vgl. Schaarschuch, ebd, 2003, S.163ff<br />
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