13.07.2015 Aufrufe

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sonderbeauftragte melden sich <strong>bei</strong> ihrer Herkunftsschule krank.Der Schulleiter bzw. Direktor des PMS-Zentrums oder – <strong>bei</strong> dessen <strong>Abwesenheit</strong> – dessenStellvertreter gibt über die Verwaltungssite www.unterrichtsverwaltung.be täglich bis10.00 Uhr alle Personalmitglieder ein, die sich für diesen Tag krank gemeldet haben. Hat sichdas Personalmitglied erst nach 10.00 Uhr gemeldet, weil sein Dienst später beginnt, ist dieEintragung über die Verwaltungssite umgehend seitens der Schule vorzunehmen. Bei derEingabe gibt der Schulleiter bzw. Direktor des PMS-Zentrums gleichzeitig an, ob er eineKontrolluntersuchung des Personalmitglieds wünscht.Erfolgt die <strong>Krankheit</strong> im Laufe eines Ar<strong>bei</strong>tstages, an dem das Personalmitglied, das aufgr<strong>und</strong>seines St<strong>und</strong>enplans beziehungsweise Ar<strong>bei</strong>tsplans mehr als drei Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en leistenmüsste, mindestens drei Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en geleistet hat, gilt der betreffende Tag nicht als<strong>Krankheit</strong>stag, sondern als Tag aktiven Dienstes. Erfolgt die <strong>Krankheit</strong> im Laufe einesAr<strong>bei</strong>tstages, an dem das Personalmitglied, das aufgr<strong>und</strong> seines St<strong>und</strong>enplansbeziehungsweise Ar<strong>bei</strong>tsplans drei Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>en oder weniger leisten müsste, mindestenseine Ar<strong>bei</strong>tsst<strong>und</strong>e geleistet hat, gilt der betreffende Tag ebenfalls nicht als <strong>Krankheit</strong>stag,sondern als Tag aktiven Dienstes.ACHTUNG: Für schwangere Personalmitglieder gilt, dass die bis zum Beginn desMutterschaftsurlaubs in Anspruch genommenen <strong>Krankheit</strong>stage, die in unmittelbaremZusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, nicht von der dem Personalmitglied zurVerfügung stehenden Anzahl <strong>Krankheit</strong>stage abgezogen, unter der Bedingung, dass die<strong>Abwesenheit</strong> durch ein ärztliches Attest belegt ist <strong>und</strong> die Kontrollärztin diesen Zusammenhangbestätigt. Dies bedeutet, dass schwangere Personalmitglieder, die in den Genuss dieserRegelung gelangen möchten, selbst <strong>bei</strong> eintägigen <strong>Abwesenheit</strong>en, die in unmittelbaremZusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, ein ärztliches Attest (vgl. Punkt 2.3.1)einreichen müssen.2.2.2 <strong>Kontrollverfahren</strong>Dauert die <strong>Krankheit</strong> (voraussichtlich) nur einen Tag, ist das Personalmitglied verpflichtet denTag an seinem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort zu verbringen, es sei denn, es liegenzwingende Gründe vor, die ein Verlassen des Wohnortes oder des ständigen Aufenthaltsortesnotwendig machen.Der Kontrollbeamte des Ministeriums kann auf Vorschlag des Schulleiters bzw. des Direktorsdes PMS-Zentrums oder – <strong>bei</strong> dessen <strong>Abwesenheit</strong> – dessen Stellvertreters oder aus eigenerInitiative die Kontrollärztin beauftragen, das Personalmitglied an dessen Wohnsitz oder andessen ständigen Aufenthaltsort zu untersuchen.Die Kontrolluntersuchung darf ausschließlich zwischen 8.00 <strong>und</strong> 20.00 Uhr stattfinden. DasPersonalmitglied darf die Untersuchung durch die Kontrollärztin nicht verweigern.Im Falle einer Kontrolluntersuchung zu Ungunsten des Personalmitglieds muss dieses denDienst unmittelbar wieder aufnehmen. Erfolgt innerhalb desselben Schuljahres eine weitereungünstige Kontrolle, ist es zwar nicht verpflichtet den Dienst aufzunehmen, erhält für diesenTag jedoch kein Gehalt.Jedes Personalmitglied, das <strong>bei</strong>m Erscheinen der Kontrollärztin nicht anwesend ist, trägt diehierdurch entstandenen Kosten, es sei denn, es kann seine <strong>Abwesenheit</strong> durch zwingendeGründe rechtfertigen.- 3 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!