13.07.2015 Aufrufe

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

Melde- und Kontrollverfahren bei Abwesenheit wegen Krankheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.3 Mehrtägige <strong>Abwesenheit</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Krankheit</strong>2.3.1 <strong>Melde</strong>verfahrenDa zu Beginn einer <strong>Krankheit</strong> oftmals nicht abzusehen ist, ob die <strong>Abwesenheit</strong> mehrere Tagebetragen wird bzw. – selbst wenn dies abzusehen ist – die ärztliche Bescheinigung meist nichtzu Beginn des ersten Tages vorliegt, ist zunächst einmal das <strong>bei</strong> einer eintägigen <strong>Abwesenheit</strong>geltende Verfahren anzuwenden.Das Personalmitglied ist verpflichtet am ersten Tag der <strong>Abwesenheit</strong>, an seinem Wohnsitz bzw.ständigen Aufenthaltsort zu verbleiben. Ein Verlassen dieses Ortes ist nur gestattet, wennzwingende Gründe vorliegen. Diese zwingenden Gründe sind selbstverständlich durch dasPersonalmitglied zu belegen.Dauert die <strong>Krankheit</strong> länger als einen Tag, ist das Personalmitglied verpflichtet sichumgehend, spätestens aber am zweiten Tag der <strong>Abwesenheit</strong>, eine ärztlicheBescheinigung ausstellen zu lassen. In dieser ärztlichen Bescheinigung muss angeführtwerden, ob es dem Personalmitglied auf Gr<strong>und</strong> seiner <strong>Krankheit</strong> gestattet ist, seinen Wohnsitzoder ständigen Aufenthaltsort zu verlassen.Sobald das Personalmitglied den genauen Zeitraum seiner <strong>Abwesenheit</strong> kennt, sollte es denSchulleiter bzw. Direktor des PMS-Zentrums hierüber in Kenntnis setzen. Dieser hat dieMöglichkeit, über die Verwaltungssite den voraussichtlichen Zeitraum der <strong>Abwesenheit</strong>einzugeben. Zudem gibt er <strong>bei</strong> der Eingabe an, ob er eine Kontrolluntersuchung desPersonalmitglieds wünscht.Bei der angeführten ärztlichen Bescheinigung handelt es sich um ein Formular, das als Anlagezu dieser Schulvorschrift auf dem Bildungsserver zur Verfügung steht. Jedes Personalmitgliedist im Falle einer mehrtägigen <strong>Abwesenheit</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Krankheit</strong> aufgefordert, dieses Formularauszudrucken <strong>und</strong> es dem behandelnden Arzt auszuhändigen, der es vorschriftsmäßig ausfüllt.Die Formulare, die den Schulen <strong>und</strong> PMS-Zentren seitens des Ministeriums in Papierform zurVerfügung gestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. August 2014.Das Formular setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der obere Teil umfasst zum einen dieseitens des Personalmitglieds einzutragenden persönlichen Angaben (Name, Vorname,Anschrift, ...) <strong>und</strong> zum anderen die seitens des behandelnden Arztes vermerktenAttestangaben. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Dauer der vomArzt verordneten Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit einen Zeitraum von maximal 3 Monaten nichtüberschreiten darf. Das Personalmitglied trennt diesen ersten Teil des Formulars ab, frankiertihn ausreichend <strong>und</strong> sendet diesen umgehend an die Kontrollärztin (Anschrift, siehe 2.1), diediesen einsieht <strong>und</strong> aufbewahrt. Den zweiten Teil des Formulars übermittelt dasPersonalmitglied umgehend der Schule. Ist das Personalmitglied an mehreren Schulen tätig,sendet es ihn einer Schule zu <strong>und</strong> informiert die anderen über die Dauer der <strong>Abwesenheit</strong>.Ist das Personalmitglied nach Ablauf der in der ärztlichen Bescheinigung vorgesehenen<strong>Abwesenheit</strong>sdauer noch nicht in der Lage, den Dienst oder die Ar<strong>bei</strong>t aufzunehmen, wendetes die o.e. Vorgehensweise erneut an. Andernfalls nimmt es natürlich seine Tätigkeit wiederauf.NB: Das o.e. Formular ist auch im Fall eines Mutterschaftsurlaubs auszufüllen. In diesemZusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jede <strong>Abwesenheit</strong> <strong>wegen</strong> <strong>Krankheit</strong>, die währendder sechs Wochen (acht im Fall einer Mehrlingsgeburt) vor dem tatsächlichen Datum derEntbindung erfolgt, in Mutterschaftsurlaub umgewandelt wird, falls nach der <strong>Krankheit</strong> derDienst bis zur Entbindung nicht wieder aufgenommen wird. In den <strong>bei</strong>den Teilen des Formularsist deshalb auch der voraussichtliche Termin der Entbindung anzugeben. Nach der Geburt ist<strong>bei</strong>m Ministerium eine Geburtsurk<strong>und</strong>e einzureichen.- 4 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!