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Tel. - Emskurier Harsewinkel

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6<br />

Wir bedrucken alles<br />

Repro-Service Steinkolk jetzt auch in <strong>Harsewinkel</strong><br />

(HiT) Seit dem 2. Juni bietet Repro-<br />

Service Steinkolk mit der Filiale an<br />

der Elisabethstraße 33 auch in <strong>Harsewinkel</strong><br />

ein breitgefächertes Angebot<br />

rund um die Reproduktion von<br />

Seit über 15 Jahren<br />

Ihr zuverlässiger Partner für<br />

Unternehmen und Privatpersonen<br />

Bildern und Texten. Bereits seit 2008<br />

etablierte sich das dynamische<br />

Team des jungen Unternehmens in<br />

Warendorf. Zuverlässig, professionell<br />

und mit hohem Anspruch an das<br />

Endprodukt erarbeiten die Mitarbeiter<br />

in enger Abstimmung mit dem<br />

Kunden den jeweiligen Auftrag.<br />

Von der individuellen Visitenkarte<br />

auf edlem Papier über Fotodrucke<br />

auf unterschiedlichsten Materialien<br />

bis zur großformatigen CAD-Bauzeichnung<br />

oder dem Mega-Werbebanner<br />

erstrecken sich vielfältige<br />

Möglichkeiten.<br />

Gern steht das Team bei der Erstellung<br />

privater und gewerblicher<br />

Drucksachen, wie Einladungen und<br />

Anzeigen zu besonderen Anlässen<br />

zur Seite. Die gemeinsame Weiterentwicklung<br />

eigener Ideen und Vorlagen<br />

des Kunden mithilfe der Erfahrung<br />

der Fachleute steht dabei im<br />

Mittelpunkt. Der Kreativität ist kaum<br />

eine Grenze gesetzt, sodass individuelle<br />

und sehr persönliche Medien<br />

entstehen. Kunden, die ihre Druckvorlagen<br />

lieber am eigenen Computer<br />

selbst erstellen, haben die Mög-<br />

Urlaubszeit – Reisezeit – schönste Zeit …?<br />

§<br />

Die schönsten Tage im Jahr entsprechen hoffentlich voll der eigenen Erwartung.<br />

Was aber, wenn sie »unvergesslich« werden, weil sich die Angaben<br />

der Reiseveranstalter vor Ort als starke Übertreibungen herausstellten<br />

und die Urlaubsfreude geschmälert wurde. Wer ist nicht verärgert und<br />

enttäuscht, wenn die Zimmer verdreckt sind, Speisen und Getränke ungenießbar<br />

erscheinen und an der Stelle des zugesagten Erlebnis-Pools unter<br />

Palmen eine große Baulücke klafft. Die nachfolgenden Tipps können<br />

die verlorene Urlaubsfreude zwar nicht ersetzen, zeigen aber auf, dass<br />

auch der Urlauber nicht völlig ohne Rechte ist. Um erfolgreich bei der<br />

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu sein, sollten Sie noch<br />

während der Reise oder nach Beendigung der Reise schnell handeln. Ansprüche<br />

wegen Reisemängeln müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats<br />

nach der Beendigung der gebuchten Reise beim Reiseveranstalter<br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Monatsfrist sind Sie mit den Ansprüchen<br />

ausgeschlossen. Aus Beweisgründen sollte die Reklamation, in<br />

der Sie alle Mängel ganz genau beschreiben, in jedem Fall schriftlich erfolgen<br />

und von allen Teilnehmern unterschrieben werden. Hat bei einer<br />

Gruppenreise nur einer der Reisenden den Reisevertrag unterschrieben,<br />

sollte dieser auch die rechtlichen Schritte einleiten und verfolgen. Sinnvollerweise<br />

lässt er sich von allen Reiseteilnehmern eine schriftliche Vollmacht<br />

geben. Aus dem Schreiben muss deutlich ersichtlich sein, dass Sie<br />

aufgrund der Mängel eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen. So<br />

wahren Sie die Ausschlussfrist. Die Höhe der erwarteten Rückerstattung<br />

muss noch nicht beziffert werden. Es kann unter Umständen auch günstig<br />

sein, zunächst einmal ein Angebot des Reiseveranstalters abzuwarten. Beachten<br />

Sie, dass Ansprüche wegen eines Mangels abweichend von der Regelverjährung<br />

bereits in zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem die<br />

Reise vertraglich enden soll, verjähren. Beruft sich der Reiseveranstalter<br />

auf die Verjährung, können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht nicht mehr<br />

durchsetzen, es sei denn der Reiseveranstalter hatte den Mangel arglistig<br />

Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />

Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />

lichkeit, diese bei Repro-Service<br />

Steinkolk in höchster Qualität drucken<br />

zu lassen.<br />

Nicht nur Papier eignet sich für den<br />

Ausdruck von Bildern und selbst fotografierten<br />

Erinnerungen. Auf Leinwänden,<br />

Postern oder sogar transparenten<br />

Textilien zur Fensterdekoration<br />

erscheinen sie in ganz neuem<br />

Licht und setzen Highlights im<br />

Raum. Gewerbliche Kunden finden<br />

ein breites Angebot für die Werbung<br />

mit Schildern, Aufklebern und Folien,<br />

Autobeschriftungen und informativen<br />

Flyern.<br />

Natürlich deckt Repro-Service Steinkolk<br />

darüber hinaus das gesamte<br />

Serviceangebot rund ums Scannen,<br />

Kopieren, Drucken und Binden für<br />

den täglichen Bedarf zu fairen Preisen<br />

ab. Weitere ausführliche Informationen<br />

für private und gewerbliche<br />

Kunden unter:<br />

www.reproservice-waf.de<br />

verschwiegen. Soweit der Reiseveranstalter einen Ausgleich anbietet, bestehen<br />

Sie auf einer Auszahlung in Geld und lassen sich nicht auch Reisegutscheine<br />

oder Reisevergünstigungen bei zukünftigen Reisen »vertrösten«.<br />

Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Veranstalter nicht erfolgreich<br />

sein und Sie haben die Fristen eingehalten, dann können Sie Ihren<br />

Anspruch vor Gericht einklagen. Hierfür ist es dann aber sinnvoll, dass<br />

Sie gegenüber dem Gericht Beweise für die Mängel vorlegen können. Zur<br />

Vermeidung von Schwierigkeiten nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollten<br />

Sie Mängel dann bereits am Urlaubsort protokolliert und z.B. fotografisch,<br />

durch Videoaufnahmen oder auch durch das Notieren von Adressen<br />

anderer Reisender, besonders auch solcher Personen, die ggf. nicht aus Ihrer<br />

Reisegruppe oder Familie stammen, festgehalten haben. Ziehen Sie<br />

nach Möglichkeit immer einen neutralen Zeugen hinzu, der Ihnen die vorhandenen<br />

Mängel bestätigt und der Sie ggf. auch zu der örtlichen Reiseleitung<br />

begleitet. Idealerweise lassen Sie sich Ihr Mängelprotokoll dort unterschreiben<br />

oder quittieren. Setzen Sie vor Ort eine angemessene Frist,<br />

den Mangel zu beheben. Wenden Sie sich dazu an den Reiseveranstalter<br />

und dessen Reiseleitung vor Ort. Im Zweifel nehmen Sie telefonisch Kontakt<br />

mit dem Reiseveranstalter in Deutschland auf. Für den Fall, dass Ihnen<br />

die Reiseleitung eine Abfindungsvereinbarung gegen Verzichtserklärung<br />

vorschlägt, dann unterschreiben Sie diese nur, wenn Sie sich sicher<br />

sind und für sich entschieden haben, dass dadurch Ihr geltend gemachter<br />

Anspruch auch wirklich erfüllt wird. Berücksichtigen Sie, dass aber nicht<br />

bei jeder Art von Unannehmlichkeiten sofort Ersatzansprüche bestehen<br />

müssen. So kann es z.B. sein, dass landestypische Ausstattung und Speisen<br />

in den Hotels, insbesondere wenn zuvor darauf in den Katalogangaben<br />

hingewiesen wurde, keinen Minderungsgrund oder Mangel darstellen.<br />

Sicherheitshalber dokumentieren Sie aber alles, was Ihnen persönlich<br />

als Mangel erscheint und melden ihn der Reiseleitung. Lassen Sie sich für<br />

weitere Maßnahmen von der Reiseleitung hierüber eine Quittung erteilen.<br />

Hesselteicher Straße 12<br />

33428 <strong>Harsewinkel</strong><br />

<strong>Tel</strong>. 0 52 47/40 84 40<br />

Fax 0 52 47/40 84 41<br />

E-Mail: RA.GEHRS@t-online.de

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