Tel. - Emskurier Harsewinkel
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Wir bedrucken alles<br />
Repro-Service Steinkolk jetzt auch in <strong>Harsewinkel</strong><br />
(HiT) Seit dem 2. Juni bietet Repro-<br />
Service Steinkolk mit der Filiale an<br />
der Elisabethstraße 33 auch in <strong>Harsewinkel</strong><br />
ein breitgefächertes Angebot<br />
rund um die Reproduktion von<br />
Seit über 15 Jahren<br />
Ihr zuverlässiger Partner für<br />
Unternehmen und Privatpersonen<br />
Bildern und Texten. Bereits seit 2008<br />
etablierte sich das dynamische<br />
Team des jungen Unternehmens in<br />
Warendorf. Zuverlässig, professionell<br />
und mit hohem Anspruch an das<br />
Endprodukt erarbeiten die Mitarbeiter<br />
in enger Abstimmung mit dem<br />
Kunden den jeweiligen Auftrag.<br />
Von der individuellen Visitenkarte<br />
auf edlem Papier über Fotodrucke<br />
auf unterschiedlichsten Materialien<br />
bis zur großformatigen CAD-Bauzeichnung<br />
oder dem Mega-Werbebanner<br />
erstrecken sich vielfältige<br />
Möglichkeiten.<br />
Gern steht das Team bei der Erstellung<br />
privater und gewerblicher<br />
Drucksachen, wie Einladungen und<br />
Anzeigen zu besonderen Anlässen<br />
zur Seite. Die gemeinsame Weiterentwicklung<br />
eigener Ideen und Vorlagen<br />
des Kunden mithilfe der Erfahrung<br />
der Fachleute steht dabei im<br />
Mittelpunkt. Der Kreativität ist kaum<br />
eine Grenze gesetzt, sodass individuelle<br />
und sehr persönliche Medien<br />
entstehen. Kunden, die ihre Druckvorlagen<br />
lieber am eigenen Computer<br />
selbst erstellen, haben die Mög-<br />
Urlaubszeit – Reisezeit – schönste Zeit …?<br />
§<br />
Die schönsten Tage im Jahr entsprechen hoffentlich voll der eigenen Erwartung.<br />
Was aber, wenn sie »unvergesslich« werden, weil sich die Angaben<br />
der Reiseveranstalter vor Ort als starke Übertreibungen herausstellten<br />
und die Urlaubsfreude geschmälert wurde. Wer ist nicht verärgert und<br />
enttäuscht, wenn die Zimmer verdreckt sind, Speisen und Getränke ungenießbar<br />
erscheinen und an der Stelle des zugesagten Erlebnis-Pools unter<br />
Palmen eine große Baulücke klafft. Die nachfolgenden Tipps können<br />
die verlorene Urlaubsfreude zwar nicht ersetzen, zeigen aber auf, dass<br />
auch der Urlauber nicht völlig ohne Rechte ist. Um erfolgreich bei der<br />
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu sein, sollten Sie noch<br />
während der Reise oder nach Beendigung der Reise schnell handeln. Ansprüche<br />
wegen Reisemängeln müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats<br />
nach der Beendigung der gebuchten Reise beim Reiseveranstalter<br />
geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Monatsfrist sind Sie mit den Ansprüchen<br />
ausgeschlossen. Aus Beweisgründen sollte die Reklamation, in<br />
der Sie alle Mängel ganz genau beschreiben, in jedem Fall schriftlich erfolgen<br />
und von allen Teilnehmern unterschrieben werden. Hat bei einer<br />
Gruppenreise nur einer der Reisenden den Reisevertrag unterschrieben,<br />
sollte dieser auch die rechtlichen Schritte einleiten und verfolgen. Sinnvollerweise<br />
lässt er sich von allen Reiseteilnehmern eine schriftliche Vollmacht<br />
geben. Aus dem Schreiben muss deutlich ersichtlich sein, dass Sie<br />
aufgrund der Mängel eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen. So<br />
wahren Sie die Ausschlussfrist. Die Höhe der erwarteten Rückerstattung<br />
muss noch nicht beziffert werden. Es kann unter Umständen auch günstig<br />
sein, zunächst einmal ein Angebot des Reiseveranstalters abzuwarten. Beachten<br />
Sie, dass Ansprüche wegen eines Mangels abweichend von der Regelverjährung<br />
bereits in zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag, an dem die<br />
Reise vertraglich enden soll, verjähren. Beruft sich der Reiseveranstalter<br />
auf die Verjährung, können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht nicht mehr<br />
durchsetzen, es sei denn der Reiseveranstalter hatte den Mangel arglistig<br />
Dirk Gehrs Rechtsanwalt<br />
Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten<br />
lichkeit, diese bei Repro-Service<br />
Steinkolk in höchster Qualität drucken<br />
zu lassen.<br />
Nicht nur Papier eignet sich für den<br />
Ausdruck von Bildern und selbst fotografierten<br />
Erinnerungen. Auf Leinwänden,<br />
Postern oder sogar transparenten<br />
Textilien zur Fensterdekoration<br />
erscheinen sie in ganz neuem<br />
Licht und setzen Highlights im<br />
Raum. Gewerbliche Kunden finden<br />
ein breites Angebot für die Werbung<br />
mit Schildern, Aufklebern und Folien,<br />
Autobeschriftungen und informativen<br />
Flyern.<br />
Natürlich deckt Repro-Service Steinkolk<br />
darüber hinaus das gesamte<br />
Serviceangebot rund ums Scannen,<br />
Kopieren, Drucken und Binden für<br />
den täglichen Bedarf zu fairen Preisen<br />
ab. Weitere ausführliche Informationen<br />
für private und gewerbliche<br />
Kunden unter:<br />
www.reproservice-waf.de<br />
verschwiegen. Soweit der Reiseveranstalter einen Ausgleich anbietet, bestehen<br />
Sie auf einer Auszahlung in Geld und lassen sich nicht auch Reisegutscheine<br />
oder Reisevergünstigungen bei zukünftigen Reisen »vertrösten«.<br />
Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Veranstalter nicht erfolgreich<br />
sein und Sie haben die Fristen eingehalten, dann können Sie Ihren<br />
Anspruch vor Gericht einklagen. Hierfür ist es dann aber sinnvoll, dass<br />
Sie gegenüber dem Gericht Beweise für die Mängel vorlegen können. Zur<br />
Vermeidung von Schwierigkeiten nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollten<br />
Sie Mängel dann bereits am Urlaubsort protokolliert und z.B. fotografisch,<br />
durch Videoaufnahmen oder auch durch das Notieren von Adressen<br />
anderer Reisender, besonders auch solcher Personen, die ggf. nicht aus Ihrer<br />
Reisegruppe oder Familie stammen, festgehalten haben. Ziehen Sie<br />
nach Möglichkeit immer einen neutralen Zeugen hinzu, der Ihnen die vorhandenen<br />
Mängel bestätigt und der Sie ggf. auch zu der örtlichen Reiseleitung<br />
begleitet. Idealerweise lassen Sie sich Ihr Mängelprotokoll dort unterschreiben<br />
oder quittieren. Setzen Sie vor Ort eine angemessene Frist,<br />
den Mangel zu beheben. Wenden Sie sich dazu an den Reiseveranstalter<br />
und dessen Reiseleitung vor Ort. Im Zweifel nehmen Sie telefonisch Kontakt<br />
mit dem Reiseveranstalter in Deutschland auf. Für den Fall, dass Ihnen<br />
die Reiseleitung eine Abfindungsvereinbarung gegen Verzichtserklärung<br />
vorschlägt, dann unterschreiben Sie diese nur, wenn Sie sich sicher<br />
sind und für sich entschieden haben, dass dadurch Ihr geltend gemachter<br />
Anspruch auch wirklich erfüllt wird. Berücksichtigen Sie, dass aber nicht<br />
bei jeder Art von Unannehmlichkeiten sofort Ersatzansprüche bestehen<br />
müssen. So kann es z.B. sein, dass landestypische Ausstattung und Speisen<br />
in den Hotels, insbesondere wenn zuvor darauf in den Katalogangaben<br />
hingewiesen wurde, keinen Minderungsgrund oder Mangel darstellen.<br />
Sicherheitshalber dokumentieren Sie aber alles, was Ihnen persönlich<br />
als Mangel erscheint und melden ihn der Reiseleitung. Lassen Sie sich für<br />
weitere Maßnahmen von der Reiseleitung hierüber eine Quittung erteilen.<br />
Hesselteicher Straße 12<br />
33428 <strong>Harsewinkel</strong><br />
<strong>Tel</strong>. 0 52 47/40 84 40<br />
Fax 0 52 47/40 84 41<br />
E-Mail: RA.GEHRS@t-online.de