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Hier finden sie die Festschrift aus dem Jahre 1960 - Geschichte der ...

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ggsts bedenken tragen, alß denen Mulheimer Schrö<strong>der</strong> wegen des häuffigen zulauffsAls ersuchen Euch hiemit denuncionem novi operis scilicet mit Zuziehung zweyerehen<strong>der</strong> mehr arbeit gegeben, alß benohmen werde.Zeügen denen Rechten und Gewohnheiten gemäß / ohne Zeit-Verliehrung gehörigenMit unterthänigst einständigster bitt Ewer Churfürstl. Dchlt ggst geruhen wollen,Orths zu Verrichten / und Vuns darab zur Nachricht und gehöriger Bescheinigung /solchen endes Nöthiges decretum ggst zu ertheilen.daß selbiges förmblich geschehen und vollentzogen seye / Documentum seuEwer Churfürstl. DhltDocumenta für <strong>die</strong> Gebühr mitzutheilen.Vnterthänigst gehorsambsterDe mandato benememorati Amplissimi SenatusVon Außem, CujusWelchemnegst (d. h. wohl: <strong>dem</strong>zufolge) ich mich P. W. Tils Doctor Secret am Eilften(Nomine) Braun, Dr.<strong>die</strong>ses vorgemelten Monaths Morgens zwischen acht und neun Uhren / auch mitIV.zweyen glaubhaften und darzu son<strong>der</strong>lich erfor<strong>der</strong>ten Gezeügen zu schiff nachMülheim begeben / daselbsten arrivirend / bin gerad adlocum novi operis è regioneSchwerwiegen<strong>der</strong> sind aber <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>nisse von seiten Kölns. Mit wüten<strong>der</strong> Empörunggegen des Herrn Außems seines Garten Anfangs ahm Rhein angelegten fundamenten<strong>sie</strong>ht man vom Kölner Rheinufer, daß da drüben gebaut wird. Schon liegen <strong>die</strong> Balken aufund Posten des newen Krahnens gangen / daselbsten etwa stillstehende das newe<strong>dem</strong> Untergeschoß des neuen, 120 Schuh langen Kaufh<strong>aus</strong>es. Und bald erfährt man vonWerk examiando zu besichtigen, ist <strong>der</strong> Herr Außem selbsten / als des newen operisden Plänen und Zielen des ehemaligen Kölner Emigranten von Außem. Sofort schickt <strong>der</strong>ahnfänger / wie Er selbsten mir referiret / daß Er solchen Krahnen für seineMagistrat einen Notar hin, <strong>der</strong> alles genau untersuchen, protokollieren und gleich an OrtWaahren und Notdurfft zu bawen / auffzurichten / und zu perfectioniren Sinnensund Stelle mündlich und schriftlich Protest einlegen soll. Diese Nie<strong>der</strong>schrift ist sowähre / auch indigitando (ob das nicht heißen soll: indignitando =bezeichnend für <strong>die</strong> Umständlichkeit des damaligen Papierkrieges, aber auch für <strong>die</strong> Art,unverschämterweise?), dha liege bereiths ein schiff / welches er dahrselbsten würdewie wütend Köln seine behaupteten Rechtsansprüche verteidigt, daß wir <strong>sie</strong> hierwortgetreu wie<strong>der</strong>geben 23 und müsse lassen durch den Kleinen bereits daselbsten stehenden Handtkrahnen;:worüber ich, Notarius, remonstrirte / aber dharselbst Theils <strong>aus</strong>zuladen / und denDer Notar Johann Petrus Bey stellt zuerst fest, daß ihm / als „bey <strong>der</strong> Kayserlichen Rest auff Cöllen zu führen / könte nicht wissen / wie <strong>die</strong>ses angenohmen würdeCammer zu Wetzläer Immatriculirtem Notario ... Auff freytag / so war <strong>der</strong> Zehendewerden / antwortete <strong>der</strong>selbe: Sie zu Cölln müsten also wohl den Rest annehmen /<strong>die</strong>ßes Monaths Augusti, Morgens Vngefehr eilf Uhren / von Einem hochweisenund <strong>die</strong> schiffleuthe / wie Er gehört / müsten sogar zu Düsseldorf JuramentumMagistrat <strong>der</strong> freyer Reichs-Stadt Cöllen / in meiner, Notarij, Wohnbeh<strong>aus</strong>ung auffaußschwören / o<strong>der</strong> würden Keine pas<strong>sie</strong>rt / zu Mülheim <strong>die</strong> dorthin destinirte<strong>dem</strong> Thumb-Hoff in Wil<strong>dem</strong>ann genant / nehstfolgende scedula requisitionisWaaren zu lossen / also ich weiters über den Bau und Ahnstoß des Wassers mit ihmeübergebend worden / mit <strong>dem</strong> einständigen Begehren“ usw, gegen den Krahnenbau Außem raisoniret / seind zwey Vnbekante Herren darzu kommen / und ich Notariuszu protestieren.<strong>dem</strong> Herrn Außem quitirt; Demnechst hin und her mit meinen beywesenden Zeügenspacirendt / habe <strong>die</strong> gelegenheit /: umb alle Vngelegenheit zu verhütten / in ObachtEr schreibt dann noch einmal das Magistratsschreiben ab, das auch von Außem in seinemund entlieh abgesehen / ein wenig unter <strong>dem</strong> Newen Krahnen abwärts einenpersönlichen Brief beilegt. Es lautet:Arbeitßman Johann Von fursels / welcher dan / Von altem Gemawers <strong>die</strong>Domine Notarie.abgebrochene und <strong>aus</strong>gehawene Steine / umb solche zu neuen Bau zu gebrauchen /mit seiner schub Karrig beyführte / welchen ich dan zu mir geruffen / examinirend /Nach<strong>dem</strong>ahlen Burgermeister undt Rhat <strong>der</strong> freyer Reichs-Stadt Cöllen in äußerlichewelcher solchen bau des newen Krahnens thete auffrichten / und wer ihme und denjedoch sicherliche Erfahrung kommen / ob solte geradt unter hiesiger Stadt inübrigen arbeitssleuthen Ihren Lohn thete geben / antwortete <strong>der</strong>selbe: Herr Außem,Bergischen Territorio gelegenen Flecken Mülheimb genant / ahm Vfer deß Rheins einund ließe <strong>die</strong>ser den Krahnen bauen / aber weilen <strong>die</strong> Reformirte undKrahn neuerlich auffgerichtet werden wollen / und dann allsolcher neuerlicher BawReligionsgenossen in Cölln sich dorthin begeben würden / solten <strong>die</strong>se sich selbigenzum höchsten Nachtheil und Praejuditz hiesiger Kaysl. freyer Reichs-Stadt habendenKrahnens mit be<strong>die</strong>nen / dan <strong>der</strong>en würden Viele dorthin wohnen kommen; Worauffprivilegien / gerechtsamen und Von undenklichen <strong>Jahre</strong>n wohl herbrachtenich, Notarius, gleich geantworthet: Dagegen thuet <strong>die</strong> freye Reichs-Stadt Cölln, undobservanz / kundbar gereichen thut / also daß ein ehrsamer hochweiser RhatIch in <strong>der</strong>en nahmen, am zierlichsten protestiren / und <strong>die</strong> denunciation durch eingleichsamb genöthiet worden, sich <strong>die</strong>serthalben Vorzusehen, und zu abwendung deßwürff eines steines des neuen Werks hiermit ihme nicht allein bedeüten und <strong>die</strong>darauß entstehenden praejuditz und nachtheils novum opus förmlich denuntijren zuarbeit wie<strong>der</strong>sagen / son<strong>der</strong>n bitten und begehren / er mögte so güttig seyn / gegenlassen.ein trinckgeldt <strong>die</strong>sen durch einen großen umbschlagh in quarto zugemachten briff<strong>dem</strong> Herrn Außem alsobald überreichen / auch alles, was geredet, bedeüten / wie Er23 a 310 ff., b 402 ff. dan nach empfang des Trinckgeldts getreulich versprochen und gethan.

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