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Der Bauer . 30. Oktober 2013 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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4 Recht <strong>Der</strong> <strong>Bauer</strong> . <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong>Aushang> Bezirksgrundverkehrskommission(BGV) Rohrbach,Am Teich 1; Katastralgemeinde(KG)Oedenkirchen, EZ 144,11.068 m², Frist bis 16.November> BGV Wels, Herrengasse8, KG Pichl bei Wels,EZ 731, 27.326 m²; KGWeißkirchen, EZ 627und 66, 21.125 m²; Fristbis 18. November> KG Bachloh, EZ 47,12.581 m², Frist: bis 21.NovemberAktive Landwirte könnenein verbindliches Kaufanbotmit einem ortsüblichenKaufpreis stellen.SchulenGrundverkehrMauerkirchen<strong>Der</strong> Absolventenverbandder LandwirtschaftlichenFachschule Mauerkirchenlädt zu einem interessantenVortrag vonMag. Maria Selker, „DieSeele im Mittelpunkt“,am 5. November um20 Uhr im Festsaal derFachschule Mauerkirchenein. Die Referentinist diplomierte Mentaltrainerin,GesundheitsundLebensberaterin,Trainerin für Persönlichkeit-und Teamentwicklungwie auch Beraterinund Coach für die seelischeGesundheit.Raumberg-GumpensteinFinanzamt erlässt neueAbgabenbescheideEigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erhalten inden nächsten Tagen Post vom Finanzamt.Das Finanzamt setzt die geltende Rechtslage um und erlässt neueAbgabenbescheide für 2012 und <strong>2013</strong>.LK OÖDie Bescheide über Beiträgeund Abgabe von land- undforstwirtschaftlichen Betriebenwerden aufgrund von bereitsim Jahr 2012 beschlossenenÄnderungen jetzt angepasst.Im Zuge der umfangreichenÄnderungen im Stabilitätsgesetz2012 wurden neben vielenanderen Bestimmungen(Erhöhung Pensionsversicherungsbeiträge,Anhebung Tätigkeitsschutz,Absenkung fiktivesAusgedinge etc.) die Beiträgeund Abgaben von landundforstwirtschaftlichen Betriebenerhöht. Diese Beiträgeund Abgaben werden vomFinanzamt quartalsmäßig vorgeschriebenund setzen sichaus der Abgabe von land- undforstwirtschaftlichen Betrieben,aus dem Beitrag von landundforstwirtschaftlichen Betriebenzum Ausgleichsfondsfür Familienbeihilfe, aus demBeitrag zur Unfallversicherungbei der Sozialversicherungsanstaltder <strong>Bauer</strong>n sowie ausder <strong>Landwirtschaftskammer</strong>umlagezusammen. Die Beiträgewerden in Form eines sogenanntenHebesatzes (Prozentsatz)vom Grundsteuermessbetrag(abgeleitet vom land- undforstwirtschaftlichen Einheitswert)berechnet.Diese Beiträge erhöhen sichDie Hebesätze betreffend dieAbgabe von land- und forstwirtschaftlichenBetriebenund den Beitrag zur Unfallversicherungbei der Sozialversicherungsanstaltder <strong>Bauer</strong>nwerden um insgesamt 300Prozent erhöht (siehe Tabelle).Während die Abgabe vonland- und forstwirtschaftlichenBetrieben ab 1. Jänner<strong>2013</strong> angepasst wird, kommtes beim Beitrag zur Unfallversicherungrückwirkend ab1. Juli 2012 zu einer Erhöhungvon 200 Prozent auf 300 Prozent.Aus diesem Grund werdenseitens der Finanzverwaltunggesonderte Bescheide für2012 und <strong>2013</strong> erlassen.Auswirkungen auf BetriebeDie Mehrbelastung für Eigentümervon land- und forstwirtschaftlichenFlächen ist abhängigvon der Höhe des Einheitswertes.Betriebe mit einemEinheitswert von rund15.000 Euro müssen mit einerGesamtnachforderung der Finanzverwaltungin Höhe vonrund 100 Euro für die Jahre2012 und <strong>2013</strong> rechnen. WeitereBeispiele siehe Tabelle.MAG. GABRIELE HEBESBERGERRecht & Steuerwww.lk-ooe.atAm 9. November wirdvon 9 bis 14 Uhr zumTag der offenen Tür inder Höheren Bundeslehr-und Forschungsanstaltfür LandwirtschaftRaumberg-Gumpensteineingeladen.

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