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Der Bauer . 30. Oktober 2013 - Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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6 Invekos <strong>Der</strong> <strong>Bauer</strong> . <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong>ÖPUL 2007: Verlängerungsjahr 2014Für das Jahr 2014 steht – wie bereits mehrfach berichtet – kein neues Umweltprogramm zur Verfügung.Das bestehende ÖPUL 2007 soll daher um ein Jahr verlängert werden.ING. KARL THUMFARTObwohl die Genehmigungder ÖPUL 2007-Verlängerungnoch ausständig ist, habensich bereits Änderungengegenüber den bereits publizierten„Vorstellungen“ Österreichsergeben, weil diesenicht die Zustimmung der EuropäischenKommission gefundenhaben.SanktionskumulationVerstöße gegen Förderungsvoraussetzungenim Jahr 2014werden wie bisher beurteilt.Somit kumulieren, wie in denvergangenen Jahren, sanktionierteVerstöße bis einschließlich<strong>2013</strong> mit allfälligen Verstößenim Jahr 2014.Beispiel: Sanktion 3 (= 50 ProzentEinbehalt der Maßnahmen-Jahresprämie)im Jahr2012 und neuerliche Sanktion3 im Jahr 2014 ergibt durchdie Kumulation Sanktion 4 imJahr 2014 (Sanktion 4 = 100Prozent Einbehalt der Maßnahmen-Jahresprämie).FlächenabgleichDie große Hoffnung Österreichswar, zwischen denÖPUL-Verpflichtungsjahren<strong>2013</strong> und 2014 keinen Flächen-Verpflichtungsabgleichdurchführen zu müssen. Dieswurde den Antragstellernim „Informationsblatt“ zumÖPUL 2007-Verlängerungsjahrmitgeteilt. Diese Hoffnung hatsich nicht erfüllt.Dieser Flächenabgleich muss,wie in der Vergangenheit,durchgeführt werden, auchzwischen den Jahren <strong>2013</strong>und 2014. Somit verbleibenbei Flächenabgang und Nicht-Einhaltung der Förderungsvoraussetzungendurch den Folgebewirtschafterzwei Möglichkeiten,nicht mit Rückforderungender Zahlungen ausden Vorjahren (bis zum Jahr2007) konfrontiert zu werden– klarer Weise auch hier vorbehaltlichder Genehmigung:> 1. Flächenabgangstoleranzen:In diesem Zusammenhangist die Verringerung vonmit Verpflichtungen belegtenFlächen gemeint, die in einembestimmten Ausmaß zulässigist:Jährlich bis zu zehn Prozentder Maßnahmenfläche, höchstensjedoch fünf Hektar. Injedem Fall (unabhängig vonder Obergrenze von zehn Prozent)können jährlich bis 0,5Hektar der Maßnahmenflächeohne Weiterführung der Verpflichtungverringert werden.Als Ausgangsfläche für die Berechnungder zehn Prozent giltdas mit der Verpflichtung belegteFlächenausmaß des Vorjahresgemäß Mehrfachantrag-Flächen. <strong>Der</strong> Flächenabgangüber diese Toleranzgrenzenhinaus ist mit Rückforderungenbis zum Laufzeitbeginn zurechnen.Maßnahmen, bei denen dieVerpflichtung nicht auf bestimmtenFlächen bezogen ist,müssen lediglich am Betriebeingehalten bzw. weitergeführtwerden (z. B. Begrünungvon Ackerflächen, Mulch- undDirektsaat, IP Ackermaßnahmen).> 2. Kündigung von Pachtverträgen:Die „schriftlicheKündigung von schriftlichenPachtverträgen“ bietet – soferndiese Bestimmung für das Verlängerungsjahrentsprechendangepasst wird – die Möglichkeit,auch über die Flächenabgangstoleranzenhinaus undohne Prämien-RückforderungenFlächen an Folgebewirtschafterrückzahlungsfrei abzugeben.Voraussetzung dafür ist aber,dass ein schriftlicher Pachtvertragdurch den Verpächterschriftlich gekündigt wird(Ausnahme: befristeter Pachtvertragbis Ende <strong>2013</strong>). DieseFälle bedürfen zwar letztlicheiner Einzelfallbeurteilungdurch die AMA, weilin diesem Zusammenhang unterschiedlicheKonstellationenauftreten. Es muss aber in fastÖPUL 2007 – Verlängerungsjahr 2014: Neue Erkenntnisse müsseneinzelbetrieblich in die Verlängerungs-Überlegungen eingebundenwerden.THUMFARTallen Fällen davon ausgegangenwerden, dass eine einvernehmlichePachtauflösungkeinen Ausnahmegrund darstellt.Biobetriebe mit Tierhaltungs-AusnahmegenehmigungFür Biobetriebe mit einernicht vollständig „biogerechten“Tierhaltung im Jahr2014, bei denen mit 31. Dezember<strong>2013</strong> eine Ausnahmegenehmigungauslaufen wird(das betrifft vor allem die Anbindehaltungauf Betriebenmit über 35 Rinder-GVE undBetriebe mit teilweise fehlendenAuslaufflächen), gilt imÖPUL eine gesonderte Regelung.Die Beantragung der Prämiefür „Biologische Wirtschaftsweise“im Jahr 2014 durchdiese Betriebe könnte zu einerRückforderung der seit demJahr 2007 gewährten Bioprämienführen.Diesen Betrieben wird dringendgeraten, die LK-Biolandbauberaternoder das Invekos-Service unter & 050/6902-1600zu kontaktieren.FazitDie ÖPUL 2007-Verlängerungmuss bei manchen Betriebenwomöglich neu überdachtwerden. Sollte jetzt einStorno der ÖPUL 2007-Verlängerungbzw. das Stornoeinzelner Maßnahmen vorgenommenwerden, ist darauf zuachten, dass bestehende Verpflichtungenbis zum 31. Dezember<strong>2013</strong> einzuhalten sind(Ausnahme „Begrünung vonAckerflächen“).Im heurigen Herbst verlängerteÖPUL-Maßnahmen könnenjedenfalls bis zum 15. Mai2014 storniert werden. DieVerpflichtungen sind aber biszu einem allfälligen Stornoeinzuhalten.

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