12weidezeitDer perfekte ZaunBeim Bau eines (rechts-)sicheren Weidezauns gehen die meistenPferdebesitzer nach Gefühl vor. Ob ein fester Zaun nötig ist oderob man auf eine provisorische Einzäunung mit Litzen ausweichenkann, ist oft nicht klar. Es macht aber Sinn, vor dem Zaunbau einigewichtige Grundregeln und Maße zu kennen. Sonst sehen Sieim Schadensfall vor Gericht alt aus.Text von Regina KäsmayrVor einigen Jahren brach in Norddeutschlandein Pony mit 1,27 m Stockmaß aus seiner Weideaus und verursachte einen folgenschwerenVerkehrsunfall. Dabei wurde ein 18-jährigerAutofahrer so schwer verletzt, dass er vomHals abwärts gelähmt war. Das OberlandesgerichtSchleswig sprach dem verletzten Fahrer325.000 Euro Schadensersatz und 340.000 EuroSchmerzensgeld zu. Dem Pferdehalter wurdedie volle Schuld gegeben.Der Grund für diese Entscheidung: Nach Ansichtder Richters erfüllte der Weidezaun des Ponysseine Schutzfunktion nicht, denn die Koppel warnur mit Elektrodrähten zwischen 60 und 90 cmHöhe gesichert. Ob der Draht zum Zeitpunktdes Ausbruchs störungslos Strom führte, konntenicht geklärt werden.Danach muss ein hütesicherer Zaun mindestensaus drei Drähten bestehen und bei Ponysdieser Größe eine Mindesthöhe von 1,20 mhaben. Auch eine Mindestspannung von 2000Volt muss an jeder Stelle der Einfriedung nachweisbarsein. Angesichts solcher Urteile liegt esnahe, die eigenen Koppeln mit dem „perfektenZaun“ zu versehen. Doch wie sieht der aus?Fangen wir mit den Drähten an.Foto: Flickr.com, Dan PhifferElektrodrähte sind für Pferde optisch schlechtererkennbar als Elektrolitzen. Dafür leitensie besser und haben keine Wind- oder Schneeproblematik.Verschmutzungen und starkerFoto: Pixelio.deFoto: Flickr.com, Chris BreezeVorschrift: Am Elektrozaun muss einWarnschild angebracht sein.Foto: Pixelio.deWitterungsbeständig, langlebig und leicht:Weiße Zaunpfosten im „American Style“.Zwar gibt es keine DIN Vorschriften für denStandard-Koppelzaun, jedoch Empfehlungenvon der Deutschen Reiterlichen Vereinigungund verschiedenen anderen Stellen. In diesemFall bezog sich das Gericht auf die Broschüre„Sichere Weidezäune“, herausgegeben vomAuswertungs- und Informationsdienst für Ernährung,Landwirtschaft und Forsten.Gummiförderbänder sind witterungsbeständig.Elektrozäune genügen als alleinige Außenzäunenur, wenn sie deutlich sichtbar sind und täglichkontrolliert werden. Im Zweifelsfall hat mandamit vor Gericht schlechte Karten.Richter entscheiden bei der Rechtssprechungauch nach Risikobereichen: Zum Risikobereich 1gehören Weiden an wenig befahrenen Straßen,in Hofnähe, gut kontrollierbar. Im Risikobereich2 liegen Weiden an mäßig befahrenen, entferntenStraßen, die nicht unter ständiger Kontrollesind. Als Risikobereich 3 werden Weiden anAutobahnen, Bahnlinien, Flugplätzen oder sonstigengefährdetenGebieten sowieHengsthaltungeingestuft.Bewuchs können bei beiden Systemen dieLeitfähigkeit beeinträchtigen. Die niedrigstenSpannungsverluste haben Drähte mit 2,5 mmDurchmesser. Aluminiumdrähte leiten besserals Stahldrähte, haben aber nur eine geringeZugfestigkeit. Bei Seilen und Bändern hängtdie Leitfähigkeit ab vom Material – Kupfer leitetbesser als Nirosta – und von der Anzahl dereingebauten Leiter.Das Weidezaungerät muss auch bei so genannten„leicht zu haltenden Tieren“ wie Pferdeneine Spannung von mindestens 2.000 Voltaufbringen, die Laufstall-Arbeits-Gemeinschafte.V. (LAG) empfiehlt sogar 4000 Volt. Das mussauch an der vom Stromgerät am weitestenentfernten Stelle der Fall sein. Achten Sie beimKauf auf ein GS- oder DLG-Prüfsiegel. Am Zaunmuss ein Warnschild „Achtung Elektrozaun!“angebracht werden.Foto: Sabine HeüveldopWESTERNREITER – Mai 2013Holzpfähle sollten entweder aus Hartholz oder aus imprägniertem Weichholz bestehen.
weidezeit 13Noch ein Grund, Elektrozäune niemals als einzigeForm der Einzäunung zu wählen: Stiehlt inder Nacht ein Unbekannter die Stromquelle, sokann der Pferdehalter im Fall eines Ausbruchstrotzdem zur Rechenschaft gezwungen werden.„Ist der Schaden durch ein ‚Luxuspferd’ entstanden,haftet der Halter ohne Wenn und Abergem. § 833 Satz, 1BGB“, erklärt der RechtsanwaltStephan Pahl. „Diese Vorschrift verlangtfür die Schadenszurechnung und Schadensersatzpflichtkein Verschulden.“Ist der Schaden stattdessen durch ein ‚Nutzpferd‘entstanden, so wird das Gericht zwarebenfalls ein Verschulden des Halters vermuten,ihm aber die Möglichkeit einräumen, sichzu rechtfertigen. „Das wird hier aber vermutlichnicht möglich sein, denn eine Weideeinzäunungnur mit Elektrodraht oder -litze ist keine ordnungsgemäßeEinzäunung“, so Pahl.Das Tor sollte mindestens vier Meter breit sein,um die Weide mit Maschinen befahren zu können.Es muss abschließbar sein – nicht nur umunbefugten Zugriff und Diebstahl zu erschweren.Dem Pferdehalter wird im Schadensfallauch bei ansonsten intaktem Zaun ein erheblichesMitverschulden angelastet, wenn unbefugteDritte das Tor öffnen können. Hier verlangtdie Rechtssprechung – jedenfalls bei Weiden imRisikobereich 2 und 3 – dass die entsprechendenTore durch ein Schloss gesichert sind.Wer sich aus gutem Grund für eine feste Einzäunungentscheidet, sollte zum Wohl seinerPferde auf qualitativ hochwertiges und ungiftigesMaterial achten.Holzpfähle sollten entweder aus Hartholz(Eiche, Robinie, Bongossi, Insultimer) oder ausimprägniertem Weichholz (Tanne, Fichte, Kiefer,Lärche) bestehen. Eichenholz muss mindestensdrei bis fünf Jahre lang abgelagert worden sein,weil sich sonst ihre Haltbarkeit verringert.Abmessungen■ Der Zaun sollte mindestens 1,20 Meter hoch sein oderentsprechend 0,8 x Widerristhöhe des größten Pferdes. Bei einem1,50 Meter großen Quarter Horse reicht also die Mindestgröße, ein1,70 Meter großes Warmblut benötigt einen Zaun von 1,40 Meter Höhe.■ Die Pfähle müssen mindestens mit einem Drittel ihrer Länge in den Boden eingegrabenwerden. Daraus resultiert eine Gesamtpfahllänge von 2,00 bis 2,25 Metern. Der Mindestdurchmessereines runden Holzpfahls beträgt 9 bis 12 cm. Die Eck- und Torpfostensollten wesentlich dicker sein. Die Pfostenabstände dürfen 2,5 bis 4 Meter betragen.■ Querverstrebungen sollten in einen Abstand von ca. 40 bis 50 cm von innen angebrachtwerden, in der Regel werden 3 Querriegel verwendet. Holzplanken sollten mind.4 cm stark sein und Rundhölzer einen Mindestdurchmesser von 10 cm haben.■ Gummi-Förderbänder müssen 7 bis 10 cm breit sein.■ Schrauben oder Nägel sollen so lang sein, dass dieEinschlagtiefe in den Pfahl die Hälfte bis zwei Drittel desPfostendurchmessers beträgt.■ Litzen sollen 4 bis 6 cm breit sein.■ Weidezaungeräte müssen eine Spannung von 2000 bis 5000 Volt,maximal 10 000 Volt aufbringen.Quelle: Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern/Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)Robinie muss geschält und abgelagert sein, dadie Rinde zu Vergiftungen beim Pferd führenkann. Bei den Nadelhölzern sollte man nur qualitativhochwertige Produkte mit einem RAL-Gütezeichen kaufen. Verboten ist der Einsatzvon Eisenbahnschwellen, Strom-, und Telegrafenmasten.Sie sind ölimprägniert und dadurcheine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt.Kunststoffpfähle haben den Vorteil, dass siewitterungsbeständiger, langlebiger und leichtersind. Der Nachteil liegt meist im Preis: ImGegensatz zu Holzpfählen kann man die weißenZaunpfosten im „American Style“ nichtselber herstellen. Probleme mit der Stabilitätgibt es nur, wenn die Zäune nicht genau nachAnweisung des Herstellers (Kiesschüttung, Betonschicht...) aufgebaut werden. Die meistenHersteller garantierten eine kostenlose Rücknahmeder gebrauchten Pfähle.Gummiförderbänder als Querstreben sindwitterungsbeständig und werden von Pferdennicht benagt. Zur Montage sollten sie von einemTraktor gespannt und alle drei bis fünf Jahrenachgezogen werden. Durch den enormenZug müssen die Eck- und Torpfosten in Betongegossen und durch seitliche Verstrebungen abgestütztwerden. Achtung: Holzpfosten müssendurch den Betonsockel hindurch führen, damitsich keine Staunässe bildet (Fäulnis). Die Entsorgungder Förderbänder ist sehr teuer!Unser komplettes Sortiment gibt es auch online!Vom Halfter bis zum Steigbügel, von der Decke bis zum Showgebiss.Reinschauen lohnt sich!shop.gomeier.comWESTERNREITER – Mai 2013