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Pressespiegel 24_12 vom 08.06. bis 14.06.2013.pdf - Evangelisch ...

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Südostschweiz <strong>vom</strong> <strong>08.06.</strong>2013, Seite 20.pdfStrikte Regelung für diePräimplantationsdiagnostikDer Bundesrat will diePräimplantationsdiagnostikin bestimmten Fällen zulassen.Erblich vorbelastete Paaresollen das Verfahren bei einerkünstlichen Befruchtungdurchführen können.Von Rinaldo TibollaBern. –Der Bundesrat will verhindern,dass Menschen mit einer schwerenKrankheit auf die Welt kommen,wenn es ein Paar so will. Paaren, beidenen eine schwere erbliche Krankheitbekannt ist, soll bei einer künstlichenBefruchtung eine Präimplantationsdiagnostik(PID) (siehe Kasten)ermöglicht werden. GesundheitsministerAlain Berset hat gestern dieBotschaft ans Parlament vorgestellt.Der Bundesrat habe für die Zulassungder PID restriktive Rahmenbedingungenfestgelegt, sagte er. Das Geschlechtdes Babys auszuwählen istnicht erlaubt. Das Verfahren darf fürKrankheiten wie Trisomie 21 nicht angewendetwerden. Sogenannte «Retter-Babys»für kranke Geschwister«heranzuzüchten» ist untersagt. «DerBundesrat hat sich entschieden, dassman nicht Menschen schaffen soll, umMenschen zu retten», erklärte PascalStrupler, Direktor des Bundesamtsfür Gesundheit, nach der Medienkonferenz.Einfrieren soll möglich seinMit der Lockerung des Fortpflanzungsmedizin-Artikelsin der Bundesverfassungsoll es neu auch möglichsein, Embryonen einzufrieren. Diesekönnen später verwendet werden,wenn das Paar noch ein Kind möchte.Sie werden fünf Jahre lang konserviert.«Es ist auch eine Verlängerungmöglich, danach wird man sie mit derEinwilligung der Eltern zerstören», erklärteStrupler. Heute müssen alle lebensfähigenEmbryos nach der künstlichenBefruchtung in den Mutterleibübertragen werden, was oft zu Zwillings-und Drillingsschwangerschaftenführt – mit entsprechend höheren Risikenfür Mutter und Kind. Das soll damitverhindert werden.Bislang konnten bei einer künstlichenBefruchtung maximal drei Embryonenpro Zyklus in vitro entwickeltwerden. Würde diese Dreier-Regel auch für die neu erlaubtenPID-Verfahren gelten, hätten die erblichvorbelasteten Paare wesentlichschlechtere Chancen auf einen gesundenEmbryo als erblich nicht vorbelastetePaare. Deshalb sollen bei PID-Verfahren neu maximal acht Embryonenin vitro entwickelt werden dürfen.Kritik an ZahlenregelungFür die nationale Ethikkommission istdieser Punkt nicht unumstritten. WieJudit Pók Lundquist, Kommissionsmitgliedund ehemalige Oberärztinfür Frauenheilkunde am UniversitätsspitalZürich, ausführte, soll die PIDnach den besten labormedizinischenMöglichkeiten angewendet werden.Die Beschränkungen auf eine Zahl –Dreier- oder Achter-Regel – sei danicht hilfreich. «Es sollten so vieleEmbryonen, wie für die sichere Diagnostiknötig sind, entwickelt werden»,sagt Pók Lundquist. Dass derBundesrat PID erblich vorbelastetenPaaren ermögliche, sei unbestritten.Lundquist kann sich aber vorstellen,dass im Laufe der Zeit auch wenigerharte Fälle zur PID kommen. AmSchluss dieser Entwicklung stehe derWunsch nach Sicherheit und gesundenKindern. Laut Schätzungen desBundesrates dürften pro Jahr 50 <strong>bis</strong>Neue Möglichkeiten: Bald sollen bei Verfahren der Präimplantationsdiagnostikacht Embryonen in vitro entwickelt werden dürfen.Bild Gaetan Bally/Keystonemit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik(Pid) können Embryonenauf ihre genetische gesundheit untersuchtwerden.■ Bei der Pid untersucht ein Spezialist imRahmen einer künstlichen Befruchtungden Embryo auf Krankheiten und Anomalien,bevor er in die Gebärmutter eingepflanztwird. Liegen die Informationenüber die genetische Veranlagung vor,besteht die Möglichkeit zu entscheiden,ob die einzelnen Embryonen auf dieMutter übertragen oder aber ausgesondertwerden sollen. Der zentrale Zweckdieser Technik besteht darin sicherzustellen,dass das zukünftige Kind nichtunter einer bestimmten, genetisch bedingtenErkrankung, deren Veranlagungdie Eltern tragen, leiden wird. Als Kriterienfür eine schwere Krankheit definiertder Bundesrat «Schmerzen, eineschwerwiegende Einschränkung derMotorik und Emotionalität, Unselbstständigkeitund Eingeschränktheit in derallgemeinen Bewegungsfreiheit». DasPaar muss dem Spezialisten die Ein -willigung für eine PID geben. (so)100 Paare die PID nutzen. Beim Verfahrenfallen Kosten von 10 000 <strong>bis</strong>20 000 Franken an.Testausweitung und PID-VerbotDie Ärzteverbindung FMH hätte esgerne gesehen, wenn bei der PIDEmbryonen künftig auch auf Trisomie21 getestet würden. Während derSchwangerschaft ist dieser Test bereitsmöglich. Mit der nun vorgeschlagenenLösung erfahre ein Embryo bei derkünstlichen Befruchtung weiterhin einenweitaus grösseren Schutz als derFötus mit abgeschlossener Organentwicklung,hält die FMH fest. Widerstandgegen die PID gibt es in religiösenKreisen. Die Selektion von Embryonenam Anfang des Lebens geheihr zu weit, schreibt die CVP. LautStrupler habe man während der Vernehmlassungvertiefte Gespräche mitbeiden Seiten geführt: «Der Weg, denwir gewählt haben, ist vorsichtig undin der Mitte zu stehen gekommen.»Nach der Beratung im Parlament wirddas Volk über die Verfassungsänderungbefinden.<strong>Pressespiegel</strong> der <strong>Evangelisch</strong>-reformierten Landeskirche Graubünden

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