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intern Evangelische Kirche Dokumentation - Evangelische Kirche ...

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Tagesordnung<br />

1. Genehmigung der Niederschrift<br />

der Beschlüsse der 6. Tagung der<br />

Siebten Regionalversammlung vom<br />

28. September 2011<br />

2. Nachwahlen<br />

- zur Versammlungsleitung<br />

- in den Benennungsausschuss<br />

3. Bericht der Vorsitzenden des<br />

Vorstandes, Pfarrerin Esther Gebhardt,<br />

für die Zeit vom 29. September<br />

2011 bis zum 7. Dezember<br />

2011<br />

4. Verabschiedung des Haushaltes<br />

2012<br />

- Einrichtung einer fünfgruppigen<br />

Krabbelstube, Mainzer Landstraße<br />

341, 60326 Frankfurt am Main<br />

- ERV Weißfrauenkirche Diakoniekirche,<br />

Gutleutstraße 20 / Platzgestaltung<br />

<strong>Kirche</strong><br />

5. Stellenplangrundsätze für den<br />

gemeindepädagogischen Dienst des<br />

ERV ab 2013<br />

6. Bericht zu den Jugendflächen<br />

7. Termine und Mitteilungen<br />

Protokoll der Sitzung der Regionalversammlung des<br />

<strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes Frankfurt am Main<br />

7. Tagung der Siebten Regionalversammlung am 7. Dezember 2011<br />

Ort: Dominikanerkloster Frankfurt am Main, Beginn: 18 Uhr, Ende: 22.45 Uhr<br />

Abgegebene Anwesenheitskarten: 67 von 70 stimmberechtigten Delegierten.<br />

Damit wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.<br />

1. Genehmigung der Niederschrift der<br />

Beschlüsse der 6. Tagung der Siebten Regionalversammlung<br />

vom 28. September 2011<br />

<strong>intern</strong><br />

Nr. 41 - Februar 2012<br />

<strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>Dokumentation</strong><br />

Abstimmung:<br />

Die Niederschrift über die Beschlüsse<br />

der 6. Tagung der Siebten Regionalversammlung<br />

vom 28. September 2011<br />

wird genehmigt.<br />

2. Nachwahlen<br />

- zur Versammlungsleitung<br />

Seit dem Rücktritt von Albrecht Küstermann<br />

am Ende der letzten Regionalversammlung<br />

am 28. September 2011 ist die<br />

Position des Vorsitzenden der Versammlungsleitung<br />

vakant und muss durch eine<br />

Nachwahl wieder besetzt werden.<br />

Der Benennungsausschuss schlägt Dr. Klaus<br />

Maier, Delegierter der Evangelisch-Lutherischen<br />

Dreikönigsgemeinde und seit September<br />

2010 Mitglied in der Versammlungsleitung,<br />

für diese Wahl vor. Aus der<br />

Versammlung werden keine weiteren Vorschläge<br />

unterbreitet.<br />

Nach kurzer Vorstellung wird in offener<br />

Abstimmung Dr. Klaus Maier einstimmig,<br />

bei einer Enthaltung zum Vorsitzenden der<br />

Versammlungsleitung gewählt.<br />

Dr. Klaus Maier nimmt die Wahl an.<br />

Durch diese Wahl ist sein bisheriger Platz<br />

als Mitglied in der Versammlungsleitung<br />

vakant geworden. Der Benennungsausschuss<br />

schlägt als Nachfolger Albrecht Küstermann,<br />

berufenes Mitglied der Regio-<br />

nalversammlung aus der evangelischen<br />

Nazarethgemeinde und bis September 2011<br />

Vorsitzender der Versammlungsleitung, vor.<br />

Aus der Versammlung werden keine weiteren<br />

Vorschläge unterbreitet.<br />

Nach kurzer Vorstellung wird in offener<br />

Abstimmung Albrecht Küstermann einstimmig,<br />

bei drei Enthaltungen zum Mitglied<br />

der Versammlungsleitung gewählt.<br />

Albrecht Küstermann nimmt die Wahl an.<br />

- in den Benennungsausschuss<br />

Aufgrund der Pensionierung von Dekan Dr.<br />

Dietrich Neuhaus im Mai 2011 muss eine<br />

Nachwahl für den frei gewordenen Platz des<br />

Dekanates Mitte-Ost im Benennungsausschuss<br />

stattfinden. Der Dekanatssynodalvorstand<br />

Mitte-Ost hat die neue Dekanin Dr.<br />

Ursula Schoen benannt. Der Benennungsausschuss<br />

übernimmt diesen Vorschlag.<br />

Nach einer kurzen Vorstellung wird in offener<br />

Abstimmung Dekanin Dr. Ursula<br />

Schoen einstimmig, bei einer Enthaltung<br />

in den Benennungsausschuss gewählt.<br />

Dekanin Dr. Ursula Schoen nimmt die Wahl<br />

an.<br />

3. Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes,<br />

Pfarrerin Esther Gebhardt, für die<br />

Zeit vom 29. September 2011 bis zum 7.<br />

Dezember 2011<br />

Ein schriftlicher Bericht der Vorsitzenden<br />

über die Zeit vom 29. September 2011 bis<br />

zum 21. November 2011 war mit der Einladung<br />

verschickt worden. Es wird keine<br />

aktuelle Ergänzung vorgetragen, stattdessen<br />

verweist die Vorsitzende auf den neuen<br />

Internetauftritt von www.evangelisch-<br />

1


2<br />

Protokoll<br />

frankfurt.de und zeigt zwei Filme, die dort<br />

eingestellt sind.<br />

Gebhardt erläutert auf Rückfrage von Dr.<br />

Max Schumacher, Delegierter der <strong>Evangelische</strong>n<br />

Personalkirchengemeinde Christus-<br />

Immanuel, warum es keinen Bericht zur<br />

Strukturreform gibt. Die Kommission sei<br />

sich darüber einig, dass derzeit keine Ergebnisse<br />

vorlägen, die öffentlich vorgestellt<br />

werden könnten und sie selbst sei auch<br />

nicht dafür autorisiert worden.<br />

In einer weiteren Wortmeldung, die Bezug<br />

auf den Vermögensschadensfall nimmt, fordert<br />

Albrecht Küstermann eine aktivere kritische<br />

Prüfung der Prozesse durch den Vorstand<br />

und die Einführung neuer Stellen,<br />

zum Beispiel einer <strong>intern</strong>en Revision wie<br />

auch der eines Datenschutzbeauftragten.<br />

Weiter dringt er auf eine zeitnahe Schwachstellenüberprüfung<br />

sowie darauf, dem Missbrauch<br />

von IT-Technik - z.B. durch den Kauf<br />

entsprechender Software - vorzubeugen.<br />

Die Antwort hierauf lautet, dass bereits<br />

durch Umsetzung von Empfehlungen des<br />

RPA-Prüfberichtes sowie die Einholung von<br />

Angeboten verschiedener Beratungsgesellschaften<br />

Aktionen erfolgt seien.<br />

Weiter stellt Jürgen Dornheim, Delegierter<br />

der <strong>Evangelische</strong>n Mariengemeinde, eine<br />

Nachfrage zur Situation im Stadtjugendpfarramt,<br />

dessen Stelleninhaber nach ca.<br />

1,5 Jahren sein Amt niedergelegt hat. Die<br />

sehr komplexen Anforderungen und die<br />

gemachten Erfahrungen sollen bei der neu<br />

vorzunehmenden Stellenbeschreibung des<br />

Stadtjugendpfarrers berücksichtigt werden.<br />

Die Regionalversammlung nimmt den<br />

Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes<br />

des ERV, Pfarrerin Esther Gebhardt, für die<br />

Zeit vom 29. September 2011 bis zum 7.<br />

Dezember 2011 (ohne mündliche Ergänzungen)<br />

zur Kenntnis und dankt der Vorsitzenden<br />

und den Mitgliedern des Vorstandes<br />

sowie allen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.<br />

4. Verabschiedung des Haushaltes 2012<br />

Nach der Einbringung des Haushaltes durch<br />

Jürgen Wolf, Leiter der Abteilung Finanzen,<br />

Organisation und Wirtschaftsangelegenheiten<br />

des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes,<br />

bezieht Pfarrer i.R. Burkhard Sulimma,<br />

Vorsitzender des Finanz- und Verwaltungsausschusses,<br />

für den Ausschuss Stellung.<br />

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme<br />

des Haushaltplans für das Haushaltsjahr<br />

2012 in der vorgelegten Fassung.<br />

Beim Aufruf der Einzelpläne durch die Versammlungsleitung<br />

ist die Möglichkeit für<br />

Rückfragen aus der Versammlung gegeben.<br />

Mit dem Beschluss (auf den Seiten 10 und<br />

11) des Haushaltsplanes werden gemäß § 4<br />

auch die Budgetrichtlinien für die Fachbereiche<br />

sowie für die Verwaltungsabteilungen<br />

des Regionalverbandes und die<br />

Ermächtigungen und Auflagen zur Bewirtschaftung<br />

der Haushaltsmittel (auf den<br />

Seiten 13 bis 21) mit beschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Die Regionalversammlung beschließt<br />

ergänzend zum vorliegenden Haushaltsentwurf<br />

2012 folgende Änderung:<br />

Im Haushaltsplan 2012 im Verwaltungsteil<br />

die Funktion 2211/20 – Krabbelstube<br />

Mainzer Landstraße 341 –<br />

mit einem Finanzvolumen von 393.150<br />

Euro in Einnahme und Ausgabe aufzunehmen.<br />

Im Haushaltsbeschluss des<br />

Haushaltsplans 2012 sind die festzusetzenden<br />

Summen der Einnahmen<br />

und Ausgaben im Verwaltungsteil von<br />

112.401.511 Euro auf 112.794.661<br />

Euro zu ändern. Im Stellenplan sind<br />

die entsprechenden Änderungen ebenfalls<br />

vorzunehmen.<br />

Im Haushaltsplan 2012 ist im Vermögensteil<br />

in Gruppe 5 - Übergemeindliche<br />

Gebäude – (ab Seite 471) unter<br />

lfd. Nr. 141 die Baumaßnahme – Platzgestaltung<br />

<strong>Kirche</strong>, Gutleutstraße 20 –<br />

mit einem Volumen in Höhe von<br />

358.841 Euro in Einnahme und Ausgabe<br />

aufzunehmen. Im Haushaltsbeschluss<br />

des Haushaltsplans 2012 sind<br />

die festzusetzenden Summen der Einnahmen<br />

und Ausgaben im Vermögensteil<br />

von 36.100.782 Euro auf<br />

36.459.623 zu ändern.<br />

Beschluss:<br />

Der Haushaltsplan 2012 wird entsprechend<br />

der Beschlussvorlage unter Einbeziehung<br />

der beantragten Änderungen<br />

beschlossen.<br />

Angenommen, mehrheitlich (bei einer<br />

Stimmenthaltung, ohne Gegenstimmen)<br />

5. Stellenplangrundsätze für den gemeindepädagogischen<br />

Dienst des ERV ab 2013<br />

Pfarrer Jürgen Mattis, Leiter des Fachbereichs<br />

I des ERV, führt in die Vorlage ein.<br />

Er stellt die Schwerpunkte seines Antrags<br />

vor, insbesondere die Möglichkeit, wieder<br />

unbefristet einstellen zu können, und weist<br />

auf die Finanzierungsproblematik bezüglich<br />

des <strong>Evangelische</strong>n Jugendwerkes Hessen<br />

e.V. (kurz EJW) hin, da die EKHN nur<br />

1,25 Stellen finanzieren wird. So sollen<br />

zusätzlich 1,5 Stellen für die nächsten drei<br />

Jahre (2013 bis 2015) durch einen Zuschuss<br />

aus dem Härtefallfonds des ERV überbrückt<br />

werden. Ein anderes Ziel ist, bis 2016 die<br />

100%ige Finanzierung der offenen Kinderund<br />

Jugendclubs durch die Stadt Frankfurt<br />

zu erreichen.<br />

Der Vorsitzende des Ausschusses für den<br />

Fachbereich I, Jona Michael Tarnowski,<br />

Delegierter für das Dekanat Süd, führt weiter<br />

aus, dass von zuletzt 24,25 Stellen auf<br />

19,75 Stellen gekürzt werden wird, von<br />

denen 15 Gemeindepädagogenstellen auf<br />

die vier Dekanate verteilt werden: 8 für die<br />

Kinder- und Jugendarbeit, 2 für die Stadtjugendreferentenstellen,<br />

4 für die Erwachsenen-<br />

und Seniorenarbeit und 1 Stelle<br />

für deren Koordination. Zusätzlich sollen<br />

begrenzt bis 2015 nach der Vorlage 3,5<br />

Stellen (2 für die offene Kinder- und<br />

Jugendarbeit und 1,5 Stellen für das EJW)<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Anschließend erläutert Pfarrer Dietrich-<br />

Zender, Delegierter für das Dekanat Nord,<br />

seinen Änderungsantrag. Bedenklich<br />

stimmt ihn in der Vorlage, dass die<br />

100%ige-Finanzierung durch die Stadt<br />

lediglich ein Ziel ist, Verhandlungen noch<br />

gar nicht stattgefunden haben und die<br />

Stadt bereits mitgeteilt hat, ihre Sozialausgaben<br />

deckeln zu wollen. Er möchte 2<br />

zusätzliche, finanziell gesicherte Stellen<br />

für das EJW, da die dort ehrenamtlich Tätigen<br />

intensiver betreut werden müssten als<br />

diejenigen in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit.<br />

Die nötigen Stellen sollten<br />

hierzu aus dem Sollstellenplan der 15<br />

Gemeindepädagogenstellen herausgenommen<br />

werden. Die Kürzung dort könnte zum<br />

Beispiel aufgefangen werden, indem zentrale<br />

Stellen zugleich Aufgaben einer zu<br />

gründenden Frankfurter Ehrenamtsakademie<br />

wahrnehmen, in der leitende Ehrenamtliche<br />

gefördert und gewonnen werden sollen.<br />

Anstatt der EJW-Stellen sollten bis zu 1,5<br />

Stellen in den Planungsbezirken für die<br />

Senioren- und Erwachsenenarbeit aus dem<br />

Härtefallfonds finanziert werden, um hier<br />

die Kontinuität aufrecht zu erhalten.<br />

In einem weiteren Redebeitrag unterstützt<br />

Pfarrer Ulrich Vorländer, Delegierter der<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinde Sindlingen, den Änderungsantrag.<br />

Er betont die Wichtigkeit der<br />

Arbeit des EJW, stellt diese detailliert vor<br />

und erläutert einen weiteren hilfsweisen<br />

Änderungsantrag für den Fall, dass der<br />

vorliegende Änderungsantrag keine Zustim-


mung bekommen sollte. Im weiteren Verlauf<br />

erübrigt sich dieser jedoch. Nach zwei<br />

weiteren Redebeiträgen, die sich auf Punkt<br />

7 des Änderungsantrags beziehen, wird<br />

dieser von Dietrich-Zender dahingehend<br />

korrigiert, dass er nun lautet: „Die Punkte<br />

4 bis 7 bleiben wie in der ursprünglichen<br />

Vorlage erhalten“, außerdem wird Punkt 8<br />

ersetzt.<br />

Dekan Dr. Achim Knecht, Delegierter für das<br />

Dekanat Höchst, verknüpft in seinem Beitrag<br />

den gemeindepädagogischen Dienst<br />

mit ebenfalls anstehenden Kürzungen im<br />

Gemeindepfarrdienst bis 2025 und weist auf<br />

die Bedeutung einer möglichen Begrenzung<br />

in der Geltungsdauer der Stellenplangrundsätze<br />

im Zusammenhang der Verhandlungen<br />

mit der EKHN hin. Im Verlauf<br />

kommt es zu weiteren Wortmeldungen, die<br />

die Diskussion beschließen.<br />

Die Versammlungsleitung führt eine<br />

Abstimmung darüber durch, welcher Antrag<br />

als der weitergehende anzusehen ist:<br />

Der Antrag des Fachbereichs I erhält 26<br />

Stimmen, der Änderungsantrag von Dietrich-Zender<br />

erhält 23 Stimmen<br />

Dementsprechend wird über den Antrag<br />

aus dem Fachbereich I zuerst offen abgestimmt.<br />

Beschluss:<br />

Ab dem Haushaltsjahr 2013 gelten für<br />

den gemeindepädagogischen Dienst<br />

in Frankfurter <strong>Kirche</strong>ngemeinden,<br />

Dekanaten und im <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverband Frankfurt am Main<br />

folgende Stellenplangrundsätze.<br />

1. Die im Sollstellenplan der EKHN für<br />

die Frankfurter Dekanate vorgesehenen<br />

15,00 Stellen werden in Trägerschaft<br />

des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes<br />

beim Fachbereich I Beratung,<br />

Bildung, Jugend geführt. 10 Stellen<br />

sollen hier für das gemeindepädagogische<br />

Arbeitsfeld der Kinder- und<br />

Jugendarbeit und 5 Stellen für das<br />

gemeindepädagogische Arbeitsfeld der<br />

Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

vorgehalten werden.<br />

2. Von den 15,00 Sollstellen sind für die<br />

Kinder- und Jugendarbeit 2,00 Stellen<br />

für Stadtjugendreferentinnen/en im<br />

<strong>Evangelische</strong>n Stadtjugendpfarramt<br />

Frankfurt am Main und 1,00 Stelle für<br />

Koordinator/in Erwachsenenbildung/<br />

Seniorenarbeit zur Fachberatung, Fortbildung<br />

der Ehrenamtlichen und zur<br />

Vertretung der Arbeitsfelder auf Stadtebene<br />

vorzusehen.<br />

3. Die verbleibenden 8,00 Stellen für<br />

Kinder- und Jugendarbeit und 4,00<br />

Stellen für Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

werden als jeweils 100 %<br />

oder 50% Stellen (in Ausnahmen als<br />

75% Stellen) in Planungsbezirken<br />

zusammengeschlossenen <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

auf Antrag, längstens jedoch<br />

für die Geltungsdauer dieser Stellenplangrundsätze,<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Voraussetzung für die Stellenzuweisung<br />

ist:<br />

- eine einvernehmliche Zusammenarbeit<br />

der in Planungsbezirken zusammengeschlossenen<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden;<br />

- eine einvernehmliche Regelung einer<br />

gemeinsamen Dienst- und Fachaufsicht;<br />

- eine ausreichende Sachkostenbezuschussung<br />

durch die <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

des Planungsbezirks;<br />

- eine adäquate Arbeitsplatzausstattung<br />

durch die <strong>Kirche</strong>ngemeinden des<br />

Planungsbezirks;<br />

- eine gemeinsam durch alle <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

getragene inhaltliche Beschreibung<br />

der zu leistenden gemeindepädagogischen<br />

Arbeit entsprechend dem<br />

Gemeindepädagogengesetz der EKHN.<br />

Die Aufgabengebiete sollen sich vorzugsweise<br />

auf Planungsbezirke beziehen<br />

und die Fortführung bzw. die weitere<br />

Förderung der bestehenden und<br />

bisher erfolgreich entwickelten Arbeit<br />

sicherstellen. Eine allgemeine Ausschreibung<br />

mit einer Antragsfrist von<br />

mindestens 8 Wochen sowie Zuweisung<br />

der Stellen bzw. der Stellenanteile<br />

sollen durch den Vorstand auf Vorschlag<br />

des Fachausschuss Fachbereich I<br />

im Halbjahr 2012 nach Evaluation des<br />

gemeindepädagogischen Dienstes für<br />

den Zeitraum 2008 bis 2011 erfolgen.<br />

4. Die in Planungsbezirken zusammengeschlossenen<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

mit einer Stelle/einem Stellenanteil<br />

in der Kinder- und Jugendarbeit sind<br />

verpflichtet, einen gemeinsamen Kinder-<br />

und Jugendausschuss gemäß<br />

Jugendordnung der EKHN § 4 (e) zu<br />

bilden. Die in Planungsbezirken zusammengeschlossenen<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

mit einer Stelle/einem Stellenanteil<br />

in der Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

sollen einen Beirat mit jeweils<br />

Protokoll<br />

einem/r Vertreter/in jedes <strong>Kirche</strong>nvorstandes<br />

zur Begleitung und Abstimmung<br />

des gemeindepädagogischen<br />

Dienstes bilden. Die Dienst- und Fachaufsicht<br />

wird durch den Fachbereichsleiter/die<br />

Fachbereichsleiterin<br />

in Vertretung des Vorstandes des ERVs<br />

an eine durch den Planungsbezirk<br />

bestimmte Person delegiert. Die Fachberatung<br />

liegt beim <strong>Evangelische</strong>n<br />

Stadtjugendpfarramt bzw. bei der KoordinierungsstelleErwachsenenbildung/Seniorenarbeit.<br />

Die Fachberatungsstellen<br />

führen spätestens nach<br />

jeweils 3 Jahren eine Evaluation der<br />

Arbeit durch und stellen diese dem<br />

Fachausschuss sowie dem Vorstand<br />

zur Verfügung.<br />

5. Entfallen dauerhaft eine oder mehrere<br />

der unter Punkt 3. und 4. genannten<br />

Voraussetzungen in den Planungsbezirken,<br />

können auf Vorschlag<br />

des Fachausschusses für den Fachbereich<br />

I durch den Vorstand des ERVs<br />

die Zuweisung der Stellen bzw. Stellenanteile<br />

aberkannt und neu ausgeschrieben<br />

werden. Die Antragsfrist ist<br />

jeweils mindestens 8 Wochen vor ihrem<br />

Beginn durch Rundschreiben an alle<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden bekannt zu geben.<br />

Der Ausschuss für den Fachbereich I<br />

berät die eingegangenen Anträge und<br />

schlägt dem Vorstand des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverbandes eine räumliche<br />

und inhaltliche Verteilung der<br />

Stellen bzw. Stellenanteile vor. Dieser<br />

beschließt die Zuweisung, längstens<br />

jedoch für die Geltungsdauer dieser<br />

Stellenplangrundsätze.<br />

6. Weitere Stellenzuweisungen der<br />

Landeskirche für den gemeindepädagogischen<br />

Dienst an den ERV<br />

gemäß § 8 Abs. 1 ZVO werden entsprechend<br />

dem durch die Landeskirche<br />

vorgesehenen Stellenumfang als Stellen<br />

bei den Anstellungsträgern geführt<br />

und über den ERV bezuschusst:<br />

2,75 Stellen für Seelsorge an Großkliniken<br />

bei den Dekanaten<br />

1,25 Stellen für das EJW Frankfurt e.V.<br />

beim EJW Frankfurt e.V.<br />

0,75 Stellen für hin und weg – <strong>Evangelische</strong><br />

Jugendreisen im budgetierten<br />

Stellenplan des Fachbereich I.<br />

7. Befristet werden darüber hinaus<br />

aus dem Härtefallfonds des ERVs für<br />

die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 ins-<br />

3


4<br />

Protokoll<br />

gesamt 2 Stellen für die Erhaltung<br />

und Sicherung der offenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit in den <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

bzw. im <strong>Evangelische</strong>n Verein für<br />

Jugendsozialarbeit in Frankfurt am<br />

Main zur Verfügung gestellt. Diese Träger<br />

erhalten pro Einrichtung „Häuser<br />

der Offenen Tür“ bis zu 0,15 Stellenanteile<br />

zur Kofinanzierung der kommunalenPersonalkostenbezuschussung.<br />

8. Befristet werden darüber hinaus<br />

aus dem Härtefallfonds des ERVs für<br />

die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 dem<br />

EJW Frankfurt e.V. zusätzlich 1,5 Stellen<br />

zur Sicherung der vom EJW Frankfurt<br />

e.V. getragenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit in den <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

Frankfurts bezuschusst. Voraussetzung<br />

ist, dass durch das EJW Frankfurt e.V.<br />

eine verbindliche Anwendung der<br />

Sicherungsordnung der EKHN erklärt<br />

ist.<br />

Nachrichtlich:<br />

Darüber hinaus werden aus Mitteln<br />

des ERVs bis zu 2 Stellen für Berufspraktikanten/<br />

Berufspraktikantinnen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Abgelehnt, mehrheitlich, bei 32 Stimmen<br />

gegen den Antrag und 29 Stimmen für den<br />

Antrag<br />

Da dieser Antrag abgelehnt wurde, wird<br />

anschließend über den Änderungsantrag<br />

von Dietrich-Zender offen abgestimmt.<br />

Beschluss:<br />

Die Vorlage TOP 5 „Stellenplangrundsätze<br />

gemeindepädagogischer<br />

Dienst ab 2013“<br />

wird wie folgt verändert:<br />

1. 13 der 15 Stellen im Sollstellenplan<br />

der Frankfurter Dekanate werden in<br />

Trägerschaft des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes<br />

beim Fachbereich I<br />

geführt. 10 Stellen sollen hier für das<br />

gemeindepädagogische Arbeitsfeld der<br />

Kinder- und Jugendarbeit und 3 Stellen<br />

für das Arbeitsfeld Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

vorgehalten<br />

werden.<br />

2. 2 Stellen im Sollstellenplan der<br />

Frankfurter Dekanate werden der vom<br />

EJW Frankfurt getragenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit in den Frankfurter<br />

Gemeinden zur Verfügung gestellt<br />

unter der Voraussetzung, dass durch<br />

das EJW Frankfurt e.V. eine verbindliche<br />

Anwendung der Sicherungsverordnung<br />

der EKHN erklärt ist.<br />

Punkt 3 wird ersetzt durch:<br />

3. Von 10 Stellen für das gemeindepädagogische<br />

Arbeitsfeld der Kinderund<br />

Jugendarbeit werden 2 Stellen<br />

für die Stadtjugendreferent/innen vorgesehen.<br />

Durch die 3 Stellen im<br />

Arbeitsfeld Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

wird die Fachberatung und<br />

Fortbildung der Ehrenamtlichen in den<br />

Gemeinden sichergestellt, genauso wie<br />

die Vertretung der Arbeitsfelder auf<br />

Stadtebene. Diese Stellen nehmen die<br />

Aufgabe wahr, erwachsenenpädagogische<br />

Impulse in den Gemeinden und<br />

Planungsbezirken zu setzen, gleichzeitig<br />

übernehmen sie die Aufgaben<br />

einer zu gründenden Ehrenamtsakademie<br />

Frankfurt, die leitende Ehrenamtliche<br />

unterstützt sowie die Gewinnung<br />

neuer Ehrenamtlicher.<br />

Punkte 4 bis 7 bleiben wie in der<br />

ursprünglichen Vorlage erhalten.<br />

Punkt 8 wird wie folgt geändert:<br />

8. Befristet werden darüber hinaus<br />

aus dem Härtefallfonds des ERV für<br />

die Haushaltsjahre 2013 bis 2015<br />

zusätzlich bis zu 1,5 Stellen zur Sicherung<br />

eines sozialverträglichen Übergangs<br />

der Stellen im Arbeitsfeld<br />

Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

bezuschusst.<br />

Angenommen, mehrheitlich, bei 34 Stimmen<br />

für den Antrag und 22 Stimmen dagegen<br />

Die konsolidierte Fassung des gefassten<br />

Beschlusses lautet demnach wie folgt:<br />

Beschluss:<br />

Die Regionalversammlung hat<br />

beschlossen:<br />

Ab dem Haushaltsjahr 2013 gelten für<br />

den gemeindepädagogischen Dienst<br />

in Frankfurter <strong>Kirche</strong>ngemeinden,<br />

Dekanaten und im <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverband Frankfurt am Main<br />

folgende Stellenplangrundsätze.<br />

1. 13 der 15 Stellen im Sollstellenplan<br />

der Frankfurter Dekanate werden in<br />

Trägerschaft des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes<br />

beim Fachbereich I<br />

geführt. 10 Stellen sollen hier für das<br />

gemeindepädagogische Arbeitsfeld der<br />

Kinder- und Jugendarbeit und 3 Stellen<br />

für das Arbeitsfeld Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

vorgehalten<br />

werden.<br />

2. 2 Stellen im Sollstellenplan der<br />

Frankfurter Dekanate werden der vom<br />

EJW Frankfurt getragenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit in den Frankfurter<br />

Gemeinden zur Verfügung gestellt<br />

unter der Voraussetzung, dass durch<br />

das EJW Frankfurt e.V. eine verbindliche<br />

Anwendung der Sicherungsverordnung<br />

der EKHN erklärt ist.<br />

3. Von 10 Stellen für das gemeindepädagogische<br />

Arbeitsfeld der Kinderund<br />

Jugendarbeit werden 2 Stellen<br />

für die Stadtjugendreferent/innen vorgesehen.<br />

Durch die 3 Stellen im<br />

Arbeitsfeld Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

wird die Fachberatung und<br />

Fortbildung der Ehrenamtlichen in den<br />

Gemeinden sichergestellt, genauso wie<br />

die Vertretung der Arbeitsfelder auf<br />

Stadtebene. Diese Stellen nehmen die<br />

Aufgabe wahr, erwachsenenpädagogische<br />

Impulse in den Gemeinden und<br />

Planungsbezirken zu setzen, gleichzeitig<br />

übernehmen sie die Aufgaben<br />

einer zu gründenden Ehrenamtsakademie<br />

Frankfurt, die leitende Ehrenamtliche<br />

unterstützt sowie die Gewinnung<br />

neuer Ehrenamtlicher.<br />

4. Die in Planungsbezirken zusammengeschlossenen<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

mit einer Stelle/einem Stellenanteil<br />

in der Kinder- und Jugendarbeit sind<br />

verpflichtet, einen gemeinsamen Kinder-<br />

und Jugendausschuss gemäß<br />

Jugendordnung der EKHN § 4 (e) zu<br />

bilden. Die in Planungsbezirken zusammengeschlossenen<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

mit einer Stelle/einem Stellenanteil<br />

in der Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

sollen einen Beirat mit jeweils<br />

einem/r Vertreter/in jedes <strong>Kirche</strong>nvorstandes<br />

zur Begleitung und Abstimmung<br />

des gemeindepädagogischen<br />

Dienstes bilden. Die Dienst- und Fachaufsicht<br />

wird durch den Fachbe-


eichsleiter/die Fachbereichsleiterin<br />

in Vertretung des Vorstandes des ERVs<br />

an eine durch den Planungsbezirk<br />

bestimmte Person delegiert. Die Fachberatung<br />

liegt beim <strong>Evangelische</strong>n<br />

Stadtjugendpfarramt bzw. bei der KoordinierungsstelleErwachsenenbildung/Seniorenarbeit.<br />

Die Fachberatungsstellen<br />

führen spätestens nach<br />

jeweils 3 Jahren eine Evaluation der<br />

Arbeit durch und stellen diese dem<br />

Fachausschuss sowie dem Vorstand<br />

zur Verfügung.<br />

5. Entfallen dauerhaft eine oder mehrere<br />

der unter Punkt 3. und 4. genannten<br />

Voraussetzungen in den Planungsbezirken,<br />

können auf Vorschlag<br />

des Fachausschusses für den Fachbereich<br />

I durch den Vorstand des ERVs<br />

die Zuweisung der Stellen bzw. Stellenanteile<br />

aberkannt und neu ausgeschrieben<br />

werden. Die Antragsfrist ist<br />

jeweils mindestens 8 Wochen vor ihrem<br />

Beginn durch Rundschreiben an alle<br />

<strong>Kirche</strong>ngemeinden bekannt zu geben.<br />

Der Ausschuss für den Fachbereich I<br />

berät die eingegangenen Anträge und<br />

schlägt dem Vorstand des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverbandes eine räumliche<br />

und inhaltliche Verteilung der<br />

Stellen bzw. Stellenanteile vor. Dieser<br />

beschließt die Zuweisung, längstens<br />

jedoch für die Geltungsdauer dieser<br />

Stellenplangrundsätze.<br />

6. Weitere Stellenzuweisungen der<br />

Landeskirche für den gemeindepädagogischen<br />

Dienst an den ERV<br />

gemäß § 8 Abs. 1 ZVO werden entsprechend<br />

dem durch die Landeskirche<br />

vorgesehenen Stellenumfang als Stellen<br />

bei den Anstellungsträgern geführt<br />

und über den ERV bezuschusst:<br />

2,75 Stellen für Seelsorge an Großkliniken<br />

bei den Dekanaten<br />

1,25 Stellen für das EJW Frankfurt e.V.<br />

beim EJW Frankfurt e.V.<br />

0,75 Stellen für hin und weg – <strong>Evangelische</strong><br />

Jugendreisen im budgetierten<br />

Stellenplan des Fachbereich I.<br />

7. Befristet werden darüber hinaus<br />

aus dem Härtefallfonds des ERVs für<br />

die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 insgesamt<br />

2 Stellen für die Erhaltung<br />

und Sicherung der offenen Kinder- und<br />

Jugendarbeit in den <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

bzw. im <strong>Evangelische</strong>n Verein für<br />

Jugendsozialarbeit in Frankfurt am<br />

Main zur Verfügung gestellt. Diese Träger<br />

erhalten pro Einrichtung „Häuser<br />

der Offenen Tür“ bis zu 0,15 Stellenanteile<br />

zur Kofinanzierung der kommunalenPersonalkostenbezuschussung.<br />

8. Befristet werden darüber hinaus<br />

aus dem Härtefallfonds des ERV für<br />

die Haushaltsjahre 2013 bis 2015<br />

zusätzlich bis zu 1,5 Stellen zur Sicherung<br />

eines sozialverträglichen Übergangs<br />

der Stellen im Arbeitsfeld<br />

Erwachsenenbildung/Seniorenarbeit<br />

bezuschusst.<br />

Darüber hinaus werden aus Mitteln<br />

des ERVs bis zu 2 Stellen für Berufspraktikanten/<br />

Berufspraktikantinnen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Nachrichtlich:<br />

Darüber hinaus werden aus Mitteln<br />

des ERVs bis zu 2 Stellen für Berufspraktikanten/<br />

Berufspraktikantinnen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

6. Bericht zu den Jugendflächen<br />

Die Leiterin der Abteilung III, Friederike<br />

Rahn-Steinacker, berichtet über den finanziellen<br />

Stand der Gebäudekonzepte, der<br />

die Grundlage für Entscheidungen zu den<br />

Anträgen der Gemeinden hinsichtlich der<br />

Jugendflächen bildet. Im Ergebnis, bei<br />

einer positiv angesetzten Prognosezahl für<br />

das Jahr 2017 (der Geltungsdauer der<br />

Gebäudekonzepte), bei der in der Hochrechnung<br />

alle positiv anzunehmenden Veränderungen<br />

als maximal eingeflossen sind,<br />

bleibt dennoch ein Fehlbetrag von 65.000<br />

Euro. Jedoch wird dieser Betrag realistischer<br />

Weise höher ausfallen, da nicht alle<br />

positiven Annahmen eintreffen werden.<br />

Aufgrund dessen bleibt kein finanzieller<br />

Spielraum hinsichtlich zusätzlicher Flächen<br />

für die Jugendarbeit in den Planungsbezirken.<br />

Als Vorsitzender des Ausschusses für<br />

gemeindliche Gebäude trägt Pfarrer Ulrich<br />

Vorländer für alle drei beteiligten Ausschüsse,<br />

Finanz- und Verwaltungsausschuss,<br />

Ausschuss für gemeindliche Gebäude sowie<br />

Ausschuss für den Fachbereich I, die Beratungsergebnisse<br />

vor. Ende 2010 hatte die<br />

Regionalversammlung den Auftrag erteilt,<br />

nach Abschluss der Gebäudekonzepte zu<br />

prüfen, ob im Einzelfall für Gemeinden auf<br />

Antrag zusätzliche Flächen für die Jugendarbeit<br />

des gemeindepädagogischen Dien-<br />

Protokoll<br />

stes anerkannt werden können. Federführend<br />

ging vom Stadtjugendpfarramt<br />

diesbezüglich ein Brief an alle Gemeinden.<br />

In der Folge haben vier Gemeinden<br />

Anträge gestellt. Obwohl bereits zu diesem<br />

Zeitpunkt feststand, dass keine finanziellen<br />

Mittel zur Verfügung stehen, hat der<br />

Ausschuss für gemeindliche Gebäude sich<br />

inhaltlich mit den Anträgen beschäftigt<br />

und musste feststellen, dass in keinem<br />

Fall die Kriterien erfüllt wurden. Diesen<br />

Ablehnungen schlossen sich die anderen<br />

beteiligten Ausschüsse, der Finanz- und<br />

Verwaltungsausschuss und der Ausschuss<br />

für den Fachbereich I, an. Dennoch scheint<br />

es allen Gemeinden gelungen, für ihre<br />

bestehende Kinder- und Jugendarbeit zu<br />

sorgen, auch wenn weniger Versammlungsflächen<br />

durch die Gebäudekonzepte<br />

dafür zur Verfügung stehen.<br />

7. Termine und Mitteilungen<br />

Nächste Sitzung der Regionalversammlung<br />

im Dominikanerkloster am<br />

Mittwoch, 18. April 2012, 18 Uhr<br />

8. Tagung der Siebten Regionalversammlung<br />

Weitere Termine 2012 der Regionalversammlung,<br />

jeweils im Dominikanerkloster,<br />

großer Saal<br />

Mittwoch, 19. September 2012, 18 Uhr<br />

Mittwoch, 5. Dezember 2012, 18 Uhr<br />

Eventuelle Fortsetzungstermine jeweils am<br />

darauf folgenden Tag, Beginn: 18 Uhr.<br />

Dr. Klaus Maier Ulrike Naumann<br />

Vorsitzender der Protokoll<br />

Versammlungsleitung<br />

5


6<br />

Protokoll<br />

Beschluss<br />

über den Haushalt des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund des § 4 Buchstabe d) der Satzung des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes Frankfurt am Main beschließt die Regionalversammlung<br />

folgenden Haushalt:<br />

§ 1: Die Pläne werden festgesetzt:<br />

a) Verwaltungsteil<br />

in der Einnahme auf 112.794.661 €<br />

in der Ausgabe auf 112.794.661 €<br />

b) Vermögensteil<br />

in der Einnahme auf 36.459.623 €<br />

in der Ausgabe auf 36.459.623 €<br />

c) Wirtschaftsplan Dominikanerkloster<br />

in der Einnahme auf 1.827.848 €<br />

in der Ausgabe auf 1.827.848 €<br />

d) Wirtschaftsplan Spiekeroog<br />

in der Einnahme auf 355.270 €<br />

in der Ausgabe auf 355.270 €<br />

e) Wirtschaftsplan Katharina-Staritz-Haus<br />

in der Einnahme auf 201.150 €<br />

in der Ausgabe auf 201.150 €<br />

f) Sonderhaushaltsplan Stiftung <strong>Evangelische</strong>r Almosenkasten<br />

in der Einnahme auf 54.235 €<br />

in der Ausgabe auf 54.235 €<br />

g) Sonderhaushaltsplan Adalbert-Pauly-Stiftung<br />

in der Einnahme auf 27.000 €<br />

in der Ausgabe auf 27.000 €<br />

h) Sonderhaushaltsplan <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong>nstiftung<br />

in der Einnahme auf 837.100 €<br />

in der Ausgabe auf 837.100 €<br />

Nachrichtlich:<br />

i) Sonderhaushaltsplan <strong>Evangelische</strong> Zukunftsstiftung<br />

in der Einnahme auf 196.200 €<br />

in der Ausgabe auf 196.200 €<br />

j) Sonderhaushalsplan <strong>Evangelische</strong> Diakonie-Stiftung<br />

in der Einnahme auf 246.700 €<br />

in der Ausgabe auf 246.700 €<br />

Im Verwaltungsteil entfallen auf:<br />

Einzelplan Namentliche Bezeichnung des Einzelplanes Einnahmen Ausgaben<br />

0 Allgemeine kirchliche Dienste 1.349.625 € 7.503.597 €<br />

1 Besondere kirchliche Dienste 2.648.886 € 4.931.852 €<br />

2 Kirchliche Sozialarbeit 55.155.929 € 62.903.226 €<br />

3 Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission 0 € 38.100 €<br />

4 Öffentlichkeitsarbeit 312.100 € 1.711.800 €<br />

5 Bildungswesen usw. 1.562.557 € 2.964.815 €<br />

7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz 2.985.877 € 8.218.939 €<br />

8 Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen 17.789.845 € 12.572.433 €<br />

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 30.989.842 € 11.949.899 €<br />

112.794.661 € 112.794.661 €<br />

§ 2: Kredite für Investitionsmaßnahmen können aufgenommen werden bis zur Höhe von 1.500.000 €.<br />

§ 3: Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Verwaltungsteils in dringenden und unabwendbaren<br />

Bedarfsfällen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2 % des Haushaltsvolumens = 2.250.000 € (abgerundet) festgesetzt.<br />

§ 4: Die „Budgetrichtlinien für die Fachbereiche sowie für die Verwaltungsabteilungen des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes Frankfurt<br />

am Main“ und die „Ermächtigungen und Auflagen zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel“ sind Teile dieses Beschlusses.<br />

Frankfurt am Main, den 7. Dezember 2011<br />

<strong>Evangelische</strong>r Regionalverband Frankfurt am Main<br />

Vorsitzender der Versammlungsleitung der Regionalversammlung


Protokoll<br />

Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes, Pfarrerin Esther Gebhardt<br />

Schriftlicher Bericht für die Zeit vom 29. September 2010 bis 21. November 2011<br />

Vorlage für die 7. Tagung der Siebten Regionalversammlung am 7. Dezember 2011<br />

Der Berichtszeitraum seit der letzten Regionalversammlung<br />

umfasst drei Vorstandssitzungen<br />

sowie zwei vorbereitende Sitzungen<br />

des geschäftsführenden Vorstandes.<br />

In der Woche vom 7. November bis zum 11.<br />

November 2011 konnten wir endlich wieder<br />

in „unser Dominikanerkloster“ zurückziehen.<br />

Auch wenn die Büros hier vor Ort<br />

wesentlich kleiner und beengter sind als in<br />

der Bleichstraße, so freuen sich doch die<br />

meisten von uns darüber, wieder im Dominikanerkloster<br />

als einem historischen Ort<br />

vielfältigen kirchlichen Lebens arbeiten zu<br />

können.<br />

Mit einem Gottesdienst haben wir dem<br />

Rückzug in das Dominikanerkloster gefeiert,<br />

und inzwischen dürften die meisten<br />

Schränke eingeräumt, Leitungen verknüpft,<br />

technischen Anlagen funktionsfähig und<br />

Arbeitsmöglichkeiten wieder komplett sein.<br />

Die wesentlichen Veränderungen im Dominikanerkloster<br />

waren der Sanierung der<br />

Technik sowie dem Brandschutz geschuldet.<br />

Dennoch konnten bei dieser Gelegenheit<br />

auch noch einige notwendige Modernisierungs-<br />

und Verbesserungsmaßnahmen im<br />

Haus durchgeführt werden. Unter dem<br />

Gebot der Sparsamkeit wurden Zimmer<br />

renoviert, einige Büros mit neuen, gesundheitsschonenden<br />

und arbeitsfreundlichen<br />

Arbeitsplätzen ausgestattet und bei dieser<br />

Gelegenheit auch im Bereich Kantine und<br />

Großer Saal Modernisierungen umgesetzt.<br />

Die Liegenschaftsabteilung findet man nunmehr<br />

unter dem Dach, in der ehemals und<br />

seit langem ungenutzten „Jugendherberge“.<br />

Die Personalabteilung ist aus dem hinteren<br />

Gebäudeteil in den vorderen Gebäudekomplex<br />

umgezogen und ist so auf kurzem<br />

Weg für die externen Nutzer schnell und<br />

leicht zugänglich.<br />

Die Kantine wurde aufgefrischt und ein<br />

preiswertes, einfaches Essen für die Mitarbeitenden<br />

soll ab dem 1. Dezember 2011<br />

angeboten werden.<br />

Der Große Saal, der häufig und gerne von<br />

Großveranstaltungen wie zum Beispiel der<br />

Synode genutzt wird, ist mit neuem Mobiliar<br />

ausgestattet worden, nachdem einige<br />

der Tische schon kurz vor dem Zusammenbruch<br />

standen.<br />

Wir merken jetzt allerdings, dass gerade in<br />

dem umtriebigen Vorweihnachtsgeschäft<br />

mit den verstärkten Anforderungen, mit<br />

dem Blick auf Haushaltsberatung, Regionalversammlung<br />

und Synode diese eine<br />

Woche, die für praktische und tatsächliche<br />

Arbeitsabläufe so gut wie nicht zur Verfügung<br />

stand, fehlt. Das bedeutet zur Zeit<br />

einen nicht unerheblichen Druck, und wir<br />

können nur an alle diejenigen appellieren,<br />

die die eine oder andere Serviceleistung<br />

nicht in der gewohnten Form erhalten,<br />

nachsichtig zu sein und Verständnis zu<br />

haben: die Umbauzeit von ca. eineinhalb<br />

Jahren hinterlässt ihre Spuren und es wird<br />

noch bis in das neue Jahr hinein dauern,<br />

bis alles wieder so reibungslos funktioniert,<br />

wie Sie es von uns erwarten können.<br />

Aber vielleicht freuen Sie sich einfach mit<br />

uns, dass nunmehr das Dominikanerkloster<br />

auch im Innenbereich funktionsfähiger,<br />

technisch auf gutem Stand ist und gestalterisch<br />

verbessert werden konnte.<br />

Sachstand Vermögensschaden im ERV<br />

In der Regionalversammlung am 28. September<br />

2011 wurde in meinem mündlichen<br />

Vortrag umfangreich über den Vermögensschaden,<br />

der durch die Leitung der<br />

Abteilung I verursacht war, informiert. Der<br />

Vorstand war gehalten, sich auch weiterhin<br />

mit den daraus folgenden Notwendigkeiten<br />

und Schritten zu befassen sowie<br />

erste Maßnahmen einzuleiten.<br />

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden<br />

gegen den ehemaligen Leiter der<br />

Abteilung I dauern immer noch an. Der ERV<br />

steht insoweit im guten Kontakt zur ermittelnden<br />

Staatsanwaltschaft. Ob eine Anklageerhebung<br />

noch bis zum Abschluss dieses<br />

Jahres erfolgen wird, liegt jedoch ausschließlich<br />

im Ermessen der Staatsanwaltschaft<br />

Frankfurt am Main.<br />

Die zivilrechtliche Sicherung der Forderung<br />

wird weiter betrieben. Ziel ist die<br />

Erwirkung eines Titels, der den Anspruch<br />

des ERV vor Verjährung und Insolvenz des<br />

Schädigers sichert. Die durch die Staatsanwaltschaft<br />

sichergestellten Vermögenswerte<br />

des Schädigers decken die Schadenshöhe<br />

bei weitem nicht ab. Um jedoch<br />

auf eine vollständige Regulierung des beim<br />

ERV entstandenen Schadens hinzuwirken,<br />

ist auch die Vertrauensschadenversicherung<br />

des ERV eingeschaltet.<br />

In Aufarbeitung des Schadensereignisses<br />

soll auch eine Revision des Vorfalls durch<br />

ein externes Beratungsunternehmen erfolgen.<br />

Mit unterschiedlichen Anbietern ist die<br />

Leitung der Verwaltung im Augenblick im<br />

Gespräch. Der Vorstand wird sich mit der<br />

Auswahl eines geeigneten und erfahrenen<br />

Beraters befassen. Vorrangig sollen dabei<br />

Prozess- und Verfahrensabläufe sowie <strong>intern</strong>e<br />

Kontrollsysteme geprüft werden. Es ist<br />

uns allerdings klar, dass dies für das nächstes<br />

Jahr – und vielleicht auch darüber<br />

hinaus - weitere Kosten verursacht und<br />

zusätzliche Belastungen im alltäglichen<br />

Betrieb des Regionalverbandes darstellt.<br />

Dennoch stehen wir der Möglichkeit positiv<br />

gegenüber, bei diesem Anlass alle Bereiche<br />

unserer Arbeit einmal gründlich „auf<br />

Herz und Nieren“ untersuchen und prüfen<br />

zu lassen. Letztlich wissen wir, dass dies<br />

unserer eigenen Sicherheit für die Zukunft<br />

gilt. Eine Themenstellung, die wir dabei im<br />

Besonderen im Blick haben, ist der Umgang<br />

mit Datenschutz und Internet-Zugang. Hier<br />

erwarten wir auch Weisung durch das <strong>Kirche</strong>ngesetz<br />

über den Einsatz von Informationstechnik,<br />

das der Herbstsynode der<br />

EKHN vorliegt.<br />

Veränderung im Stadtjugendpfarramt<br />

Der bisherige Stadtjugendpfarrer Rüdiger<br />

Kohl wurde am 6. Oktober 2011 aus seiner<br />

Arbeit im Stadtjugendpfarramt verabschiedet,<br />

nachdem er auf eigenen Wunsch<br />

die Beendigung dieser Tätigkeit und den<br />

Wechsel auf eine andere Pfarrstelle beantragt<br />

hatte. Nach kaum mehr als eineinhalb<br />

Jahren ist dieser Wechsel für uns bedauerlich<br />

und war Anlass, die dazu führenden<br />

Ursachen ausgiebig zu beraten.<br />

Sowohl der Stadtjugendpfarrer als auch<br />

das Team des Stadtjugendpfarramtes und<br />

der Fachbereichsleiter waren zu Stellungnahmen<br />

aufgefordert, die dem Vorstand<br />

vorgelegt wurden, damit dieser prüfen und<br />

beraten konnte, ob und wie eine zukünftige<br />

Besetzung der Pfarrstelle des Stadtjugendpfarrers<br />

/ der Stadtjugendpfarrerin<br />

in Zukunft vor dem Hintergrund der<br />

gemachten Erfahrungen angegangen werden<br />

soll.<br />

Es ist uns bewusst, dass im Stadtjugendpfarramt<br />

Frankfurt am Main eine hochgradig<br />

komplexe Aufgabenstellung vorliegt, die<br />

auch mit Blick auf die Auswahl einer Bewerberin<br />

/ eines Bewerbers deutlich in den<br />

Blick genommen werden muss.<br />

Die Frankfurter Szene der Kinder- und<br />

Jugendarbeit ist vielfältig, groß und unübersichtlich.<br />

Es sind unterschiedliche Rollen,<br />

in die sich ein Stadtjugendpfarrer /<br />

eine Stadtjugendpfarrerin einfinden muss<br />

und die Struktur der evangelischen <strong>Kirche</strong><br />

in Frankfurt mit ihren unterschiedlichen<br />

7


8<br />

Protokoll<br />

Zuordnungen von Propstei, Dekanaten und<br />

<strong>Evangelische</strong>n Regionalverband stellt jede<br />

und jeden Pfarrerin und Pfarrer im Dienstverhältnis<br />

beim ERV vor besondere Anforderungen.<br />

Die differenzierte Ausgliederung<br />

im Fachbereich I, die sich etwa durch den<br />

<strong>Evangelische</strong>n Verein für Jugendsozialarbeit<br />

und die jugend-kultur-kirche sankt-peter<br />

gGmbH darstellt, stellt zusätzliche Anforderungen<br />

an einen Stadtjungendpfarrer /<br />

eine Stadtjugendpfarrerin. Alles dies wird<br />

bei einer Neubesetzung deutlich in den<br />

Blick zu nehmen sein.<br />

Noch hat der Vorstand den Sachverhalt<br />

nicht abschließend ausgewertet. Wir gehen<br />

jedoch davon aus, dass wir nach Auswertung<br />

der gemachten Erfahrungen bald zu<br />

einem Vorschlag für die Ausschreibung und<br />

Besetzung der Stelle kommen werden.<br />

Zwischenstand Finanzierung<br />

Gebäudekonzepte<br />

Frau Rahn-Steinacker, als Leiterin der Abteilung<br />

III, informierte die Gremien über den<br />

gegenwärtigen Finanzierungsstand der<br />

Gebäudekonzepte. Dies ist auch Grundlage<br />

für die weiteren Beratungen über die Möglichkeit<br />

zur Gewährung von Jugendflächen<br />

in Gemeinden. Der Vorstand nimmt die<br />

Beratungsergebnisse aus den begleitenden<br />

Fachausschüssen Finanzen- und Verwaltung,<br />

Gebäudeausschuss und Ausschuss<br />

für den Fachbereich I zur Kenntnis und<br />

wird die Empfehlungen dieser Ausschüsse,<br />

denen er sich anschließt, der Regionalversammlung<br />

als Tagesordnungspunkt weiterleiten.<br />

Stellenplangrundsätze<br />

gemeindepädagogischer Dienst ab 2013<br />

Die Stellenplangrundsätze für den gemeindepädagogischen<br />

Dienst ab 2013 werden im<br />

Vorstand beraten und nach ausgiebiger<br />

Diskussion für den Haushalt 2013 empfohlen.<br />

Nähere Einzelheiten dazu ergeben sich aus<br />

der Vorlage des Fachausschusses I zur<br />

Beschlussfassung in der Regionalversammlung<br />

am 7.12.2011.<br />

Contracting in 20 gemeindlichen<br />

Liegenschaften<br />

Nach auch kontroverser Beratung und Empfehlung<br />

in den begleitenden Ausschüssen<br />

(Finanzen- und Verwaltung, Ausschuss für<br />

Ökologie und Nachhaltigkeit) hat sich der<br />

Vorstand entschlossen, den Auftrag für<br />

einen Contracting-Vertrag in 20 Liegenschaften<br />

zu erteilen.<br />

Der Vorteil eines solchen Vertrags ist, dass<br />

in relativ kurzer Zeit, durch die Bereitstellung<br />

modernisierter Anlagen, eine ener-<br />

getische Verbesserung sowie eine Kostenersparnis<br />

bei unseren teilweise veralteten<br />

Wärmeerzeugungsanlagen erreicht werden<br />

kann. Neben dem Austausch der Energieanlagen,<br />

wird auch ein störungsfreier<br />

Betrieb dieser Anlagen garantiert.<br />

Es ist für uns eine erstmalige Erfahrung mit<br />

dieser Form der Beauftragung, die wir später<br />

durchaus auswerten müssen, um daraus<br />

Rückschlüsse zu ziehen, bzw. um die Sinnhaftigkeit<br />

solcher Vertragsmodelle zu prüfen.<br />

Die Diskussionen und Empfehlungen<br />

sind, wie erwähnt, nicht einheitlich.<br />

Finanzgespräche mit der<br />

<strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

Während ich in meinem letzten Bericht an<br />

die Regionalversammlung am 28. September<br />

2011 noch davon ausging, dass das zu<br />

erwartende Einsparpaket eine Höhe von<br />

1,5 Millionen Euro umfassen sollte, zeigt<br />

sich aufgrund der weiteren Verhandlungen,<br />

dass mit einer höheren Einsparung<br />

wohl bis in Höhe von ca. 2 Millionen Euro<br />

zu rechnen ist.<br />

Noch nicht endgültig ausverhandelt sind<br />

verschiedene Leistungen, besonders im<br />

Personalbereich, welche die Verwaltung<br />

der EKHN möglicherweise für sich reklamiert.<br />

In jedem Fall werden wir uns darauf<br />

einstellen müssen, ab dem Jahr 2013 die<br />

Leistungsangebote des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverbandes erheblich zurückfahren<br />

zu müssen.<br />

Die Tendenz der <strong>Kirche</strong>nverwaltung ist<br />

deutlich, beim <strong>Evangelische</strong>n Regionalverband<br />

nur diejenigen Leistungen anzuerkennen,<br />

die auch bei anderen regionalen<br />

Verwaltungen zu Grunde gelegt werden.<br />

Ob dies jedoch einer regionalen Größe wie<br />

dem ERV, der immerhin mehr als 3.000<br />

Mitarbeiterverhältnisse bearbeitet, angemessen<br />

und entsprechend ist, bleibt noch<br />

zu diskutieren.<br />

Zunächst aber werden hier die endgültigen<br />

Verhandlungen mit der EKHN abzuwarten<br />

sein, bevor auch die Ausschüsse und Gremien<br />

dieser Regionalversammlung sich zu<br />

einem Meinungsbild mit entsprechendem<br />

Votum verhalten werden. Dann werden<br />

auch Vorschläge zur Einsparung vorgelegt<br />

werden. Wir hoffen allerdings, dass die<br />

EKHN diese Einsparungen von uns nicht auf<br />

einem Schnitt, sondern in mehreren Schnitten<br />

abverlangt – nicht zuletzt auch wegen<br />

der Personalstellen, die dahinter stehen.<br />

Fusion der Akademien<br />

Nachdem die Regionalversammlung in der<br />

letzten Versammlung der Satzung einer<br />

fusionierten Akademie zugestimmt hat, ist<br />

nun der Große Konvent der Akademie<br />

Arnoldshain am Zug, hier die Satzungsänderung<br />

zu beschließen.<br />

Der EKHN-Synode liegt ein Finanzvorschlag<br />

zum gemeinsamen Umbau der Liegenschaft<br />

Römerberg 9 zur zukünftigen Nutzung dieser<br />

Liegenschaft für die neue <strong>Evangelische</strong><br />

Akademie in Hessen und Nassau vor. Es wird<br />

einige Überzeugungskraft benötigen, die<br />

Synode davon zu überzeugen, den Umbau<br />

dieser wichtigen und zentral gelegenen<br />

Liegenschaft finanziell zu unterstützen,<br />

damit der Standort seinen Möglichkeiten<br />

entsprechend genutzt werden kann.<br />

Vertreter der <strong>Kirche</strong>nverwaltung weisen<br />

darauf hin, dass ein weiterer Fusionsschritt<br />

mit der <strong>Evangelische</strong> Akademie Hofgeismar<br />

ab dem Jahr 2014 gewünscht ist. Wenn<br />

auch eine solche nächste Fusion sinnvoll<br />

erscheint, wird jedoch von den bisherigen<br />

Trägern der Akademien darauf hingewiesen,<br />

dass die Aufgaben der fusionierten Akademie<br />

in den nächsten Jahren gewaltig<br />

sind (Umzug, Neubau, Beginn gemeinsamer<br />

Arbeit, Personalübertragung) und eine<br />

Überstürzung eines Folgeschrittes niemanden<br />

helfen würde. Hier wird noch Diskussionsbedarf<br />

gesehen.<br />

Zwischenzeitlich geht es darum, für die<br />

Paulsgemeinde und die Indonesische<br />

Gemeinde, die die Liegenschaft Römerberg<br />

9 als Gemeindezentrum nutzen, akzeptable<br />

Alternativen zu finden. Drei Standorte in<br />

unmittelbarer Umgebung des Römerbereichs<br />

werden der Paulsgemeinde als Option<br />

angeboten, und wir hoffen, dass hier<br />

eine Einigung mit der Paulsgemeinde hergestellt<br />

werden kann. Eine Gastpartnerschaft<br />

für die Indonesische Gemeinde in<br />

zentraler Lage wird noch gesucht.<br />

Weiterarbeit der Strukturkommission<br />

Auch wenn die Strukturkommission ihr<br />

Ziel, in ihrer Sitzung im September 2011 zu<br />

einem gemeinsamen Vorschlag zu kommen,<br />

bisher nicht erreicht hat, geht die<br />

Arbeit an einem zukünftigen Modell für<br />

eine der Größe und Bedeutung Frankfurts<br />

angemessene Struktur intensiv weiter.<br />

Seit dem 24. September 2011 haben weitere<br />

Sitzungen der Projektgruppe der Strukturkommission<br />

sowie einer Untergruppe<br />

stattgefunden mit dem Ziel, zwei bisher in<br />

der Diskussion befindliche Modelle zu einem<br />

konsensfähigen Entwurf zusammen zu bringen.<br />

Wir sind nicht ohne Hoffnung, dass es bis<br />

zur nächsten Sitzung der Strukturkommission<br />

im Januar kommenden Jahres gelingen<br />

kann, ein gemeinsames Modell – möglicherweise<br />

mit Varianten - zu präsentieren,<br />

das uns geeignet scheint, die unterschiedlichen<br />

und vielseitigen Aufgaben der


Dekanate und des <strong>Evangelische</strong>n Regionalverbandes<br />

in einer guten Form zu vereinigen.<br />

Es wird dann in einem Folgeschritt<br />

zu klären sein, inwiefern dieses Modell<br />

kompatibel mit den Vorgaben der entsprechenden<br />

Gesetzte der EKHN ist, bzw. auf<br />

welchem Weg eine Genehmigung der Synode<br />

dafür zu erreichen ist.<br />

Allen Beteiligten ist bewusst, dass die für<br />

die Zukunft anstehenden Probleme und<br />

Fragestellungen eine solche gemeinsame<br />

Struktur notwendig erscheinen lassen.<br />

Allerdings wird man davon ausgehen müssen,<br />

dass das ursprünglich avisierte Ziel,<br />

eine Strukturveränderung für das Jahr 2013<br />

zu erreichen, aufgrund der neuen Zeitverzögerung<br />

nicht mehr realistisch ist. Wir<br />

gehen in unserer Planung zurzeit von einem<br />

Wechsel der Strukturen zu Beginn des Jahres<br />

2014 aus.<br />

Wir bedanken uns insbesondere auch bei<br />

den begleitenden Ausschüssen, die die<br />

verschiedenen Aufgaben und Fragen, die<br />

der Vorstand entscheiden musste, mit ihrer<br />

sachkundigen Beratung unterstützt und<br />

beraten haben.<br />

Protokoll<br />

Haushaltseinbringungsrede 2012 anlässlich der 7. Tagung der<br />

Siebten Regionalversammlung des ERV am 7. Dezember 2011<br />

Sehr geehrte Versammlungsleitung,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ihnen liegt heute der Haushaltsplan 2012<br />

zur Beschlussfassung vor. Er enthält die<br />

Beratungsergebnisse der Sitzungen des<br />

Finanz- und Verwaltungsausschusses am<br />

15.8.2011 und des Vorstands am<br />

17.8.2011.<br />

Der Haushaltsplan 2012 ist eine Fortschreibung<br />

der Vorjahre und basiert auf<br />

den Zuweisungsvereinbarungen mit der<br />

EKHN für die Jahre 2010 – 2012 für den<br />

ERV und der Vereinbarung über die Verwaltungskostenzuweisung<br />

für die Jahre<br />

2003 – 2012.<br />

Mit unserem Haushaltsplan bewegen wir<br />

uns im Umfeld der Finanzsituation der<br />

EKHN. Der Leiter der <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

und Finanzdezernent der EKHN, Heinz<br />

Striegler, hat dazu in seiner Haushaltsrede<br />

vor der Herbstsynode einige Informationen<br />

gegeben. So sind die Steuereinnahmen<br />

der EKHN im Zeitraum Januar bis<br />

Oktober 2011 um 2,7% zurückgegangen.<br />

Damit befindet sich die EKHN auf den „hinteren<br />

Rängen“ der Gliedkirchen der EKD.<br />

Nominal ist zwar eine Mehrung der <strong>Kirche</strong>nsteuer<br />

zu verzeichnen. Real, also inflationsbereinigt,<br />

ist eine sinkende Tendenz<br />

festzustellen.<br />

Die Finanzmärkte, zu denen auch wir in<br />

einer Beziehung stehen, sind derart unsicher,<br />

dass in Deutschland für die nächste<br />

Zeit allenfalls mit einer Seitwärtsbewegung<br />

zu rechnen ist.<br />

Bereits in der mit dem Jahr 2012 auslaufenden<br />

Zuweisungsvereinbarung waren Kürzungen<br />

zu verarbeiten. Zwei wichtige Positionen<br />

waren dabei die Kürzungen hinsichtlich<br />

des „Wirtschaftsbetriebs<br />

Dominikanerkloster“ und des „ef - evangelisches<br />

frankfurt“.<br />

In seiner Sitzung am 27.4.2011 hat der Vorstand<br />

beschlossen das „ef – evangelisches<br />

frankfurt“ vorläufig für die Jahre 2012 bis<br />

2014 finanziell abzusichern und dazu eine<br />

Rücklagenbildung in Höhe von 900 T Euro<br />

in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen.<br />

Aus dieser Rücklage können beginnend<br />

mit dem Jahr 2012 jährlich die Beträge entnommen<br />

werden, die zur Aufrechterhaltung<br />

des „ef – evangelisches frankfurt“<br />

benötigt werden. Verbunden damit ist der<br />

Auftrag am Konzept weiter zu arbeiten,<br />

um eine Kostenreduzierung zu erreichen.<br />

Auch der „Wirtschaftsbetrieb Dominikanerkloster“<br />

hatte dem Vorstand ein Konzept<br />

zur Reduzierung des Zuschussbedarfes<br />

vorzulegen. Dieses Konzept wurde dem<br />

Vorstand am 29.06.2011 präsentiert und<br />

sieht eine schrittweise Reduzierung des<br />

Zuschussbedarfes aus Mitteln des ERV auf<br />

ein Minimum in den Jahren 2012 – 2016<br />

vor. Eine Evaluation ist im Verlauf dieses<br />

Zeitraums vorgesehen, so dass der Vorstand<br />

auch über den Verlauf der Konzeptentwicklung<br />

informiert wird.<br />

Das Auslaufen der Zuweisungsvereinbarungen<br />

wirft mehr oder minder reflexartig<br />

die Frage nach der Zukunft auf. Dazu werde<br />

ich noch einiges in einem Ausblick am<br />

Ende meines Vortrags vermitteln.<br />

Eine wichtige Veränderung gegenüber den<br />

Vorjahren ist die neue Gestaltung der Stellenpläne.<br />

Die im zu beschließenden Haushaltsplan<br />

aufgenommenen Stellenpläne<br />

weisen in den budgetierten Bereichen, also<br />

den Fachbereichen I und II sowie den drei<br />

Verwaltungsabteilungen nur noch die Summen<br />

je Vergütungsgruppe aus. Im Grunde<br />

sind hier also die Summenzeilen der bisherigen<br />

Darstellung abgebildet. Die budgetierten<br />

Stellenpläne geben den genannten<br />

Bereichen die Möglichkeit der flexibleren<br />

Handhabung der Stellenpläne über<br />

die Grenzen der Zuordnung zu einzelnen<br />

Einrichtungen hinweg. Um Ihnen aber den<br />

Blick auf die Details zu ermöglichen, haben<br />

wir eine Unterlage beigelegt, in der die bisher<br />

übliche Einzeldarstellung auf der Ebene<br />

der Funktionsziffern enthalten ist.<br />

Gegenüber dem Vorjahr ist das Haushaltsvolumen<br />

um rd. 41 Mio Euro bzw. ca. 37 %<br />

gestiegen.<br />

Im Verwaltungsteil ist das Volumen insbesondere<br />

im Bereich der Kindertagesstätten<br />

und Krabbelstuben, zu finden im Einzelplan<br />

2, gestiegen. Ergänzend trägt im Einzelplan<br />

9 die Umwidmung von Rücklagen zur Anhebung<br />

des Volumens bei. Dazu später noch<br />

mehr.<br />

Im Vermögensteil ist ein Plus von rd. 25<br />

Mio Euro zu verzeichnen, das sich im<br />

Wesentlichen aus Zuwächsen in den Bereichen<br />

<strong>Kirche</strong>n und Gemeindehäuser, Kindertagesstätten<br />

und übergemeindliche<br />

Gebäude ergibt. Einen wesentlichen Anteil<br />

am gestiegenen Volumen verursacht die<br />

Baumaßnahme Römer 9.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich möchte Sie nun über das Zahlenwerk<br />

informieren.<br />

Ich werde Ihnen den Verwaltungsteil, also<br />

die weißen Seiten, und den Vermögensteil,<br />

also die rosa Seiten, in einigen Schwer-<br />

9


10<br />

Protokoll<br />

punkten erläutern. Dabei werde ich auf<br />

die Fragen nach der Herkunft und nach<br />

der Verwendung der Mittel eingehen.<br />

Als Erstes gebe ich Ihnen einen Überblick:<br />

Auf den Verwaltungsteil entfallen rd. 112,4<br />

Mio Euro und auf den Vermögensteil r d .<br />

36,1 Mio Euro.<br />

Auf die 3 Wirtschaftspläne<br />

- für das Frankfurter Haus auf Spiekeroog<br />

- das Katharina-Staritz-Haus in Bad Salzhausen<br />

- und den Wirtschaftsbetrieb im Dominikanerkloster<br />

insgesamt rd. 2,4 Mio Euro.<br />

Auf die 3 Sonderhaushalte unserer Stiftungen<br />

- <strong>Evangelische</strong>r Almosenkasten,<br />

- Adalbert-Pauly-Stiftung,<br />

- <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong>nstiftung,<br />

zusammen rd. 920 Tausend Euro.<br />

Nachrichtlich erwähne ich an dieser Stelle<br />

die beiden Sonderhaushalte<br />

- der <strong>Evangelische</strong>n Zukunftsstiftung,<br />

- und der Diakonie-Stiftung<br />

mit einem Haushaltsvolumen von zusammen<br />

rd. 440 Tausend Euro.<br />

Diese Stiftungen beschließen ihre Haushalte<br />

in eigener Zuständigkeit.<br />

Das veranschlagte Haushaltsvolumen 2012,<br />

ohne die zuletzt genannten beiden Stiftungen,<br />

beträgt insgesamt 151.804.896<br />

Euro.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit dem ersten Schaubild werde ich Ihnen<br />

die Einnahmenstruktur unseres Verwaltungsteils<br />

darstellen. Sie können daran im<br />

Überblick erfassen aus welchen Quellen<br />

der ERV seine Arbeit finanziert:<br />

Wir erwarten<br />

Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchl.<br />

Bereich von rd. 25,5 Mio. Euro<br />

Zuschüsse von Dritten (das sind vor allem<br />

Stadt F/Land/Bund) von rd. 46,9 Mio. Euro<br />

Einnahmen aus Geldvermögen und Beteiligungen<br />

von rd. 2,8 Mio. Euro<br />

Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten,<br />

insbes. Mieten von fast 7,0 Mio. Euro<br />

Gebühren und Erstattungen (z.B. Gebäudebetriebskostenersatz)<br />

von rd. 15,9 Mio. Euro<br />

Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer<br />

Art von rd. 2,0 Mio. Euro<br />

darin enthalten ist der Überschuss aus<br />

dem HHJahr 2010, den wir erfreulicherweise<br />

mit rd. 1,0 Mio Euro veranschlagen<br />

konnten.<br />

Weiterhin sind veranschlagt Entnahmen<br />

aus Rücklagen von rd. 11,8 Mio. Euro.<br />

Darin sind enthalten u.a.<br />

- 425 TEuro zur Finanzierung des Haus-<br />

meisterprojektes und von Altersteilzeitfällen<br />

in den Gemeinden<br />

- 450 Tausend Euro zur Weiterfinanzierung<br />

der beim ERV geführten Gemeindepädagogenstellen<br />

- rd. 1,2Mio. Euro zur Finanzierung der Personalkosten<br />

der Abteilung III aus der<br />

Baurücklage und den Gruppenrücklagen 1- 5<br />

- 711 Tausend Euro für die amb. Krankenpflege<br />

- 200 Tausend Euro zur Aufstockung des<br />

Stiftungskapitals der Diakoniestiftung<br />

- 7,9 Mio Euro werden aus den folgenden<br />

Rücklagen entnommen<br />

4,0 Mio Euro aus der RL Darlehnsgewährung<br />

1,0 Mio Euro aus der Betriebsmittelrücklage<br />

2,0 Mio Euro aus der allgemeinen Ausgleichsrücklage<br />

0,9 Mio Euro aus der Bürgschaftssicherungsrücklage.<br />

Dieser Betrag von zusammen 7,9 Mio Euro<br />

wird umgewidmet in die Rücklage für<br />

gemeindliche Liegenschafts- und Strukturentwicklung<br />

und dient dann zur Finanzierung<br />

der Baumaßnahmen, die sich aus<br />

den gemeindlichen Gebäudekonzepten<br />

ergeben.<br />

Für sonstige Einnahmen sind veranschlagt<br />

rd. 290 Tausend Euro<br />

Die Ausgabenstruktur im Verwaltungsteil<br />

lässt sich in folgende Kategorien einteilen.<br />

Hieran können Sie erkennen, für welche<br />

Bereiche die Mittel eingesetzt werden:<br />

Es entfallen<br />

auf Gemeinden und Dekanate Ausgaben<br />

von rd. 12,1 Mio. Euro<br />

auf Kindertagesstätten rd. 33,9 Mio. Euro<br />

auf die Ambulante Krankenpflege rd. 750<br />

Tausend Euro<br />

Den Rücklagen werden (ohne budgetierte<br />

Bereiche) rd. 9,4 Mio. Euro<br />

und der Diakoniestiftung 200 Tausend Euro<br />

zugeführt.<br />

In dem hohen Zuführungsbetrag ist wiederum<br />

die Umwidmung von zusammen 7,9<br />

Mio Euro aus diversen Rücklagen und deren<br />

Zuführung an die Rücklage für gemeindliche<br />

Liegenschafts- und Strukturentwicklung<br />

enthalten.<br />

Die Ausgaben für die Gremien, den Vorstand<br />

und die Verwaltung sind mit rd. 8,0 Mio.<br />

Euro veranschlagt.<br />

Auf die Fachbereiche I und II entfallen<br />

Ausgaben von rd. 35,2 Mio. Euro<br />

Dem Vermögensteil werden rd. 3,2 Mio.<br />

Euro zugeführt.<br />

Ausgaben für Gebäudebewirtschaftung und<br />

Mieten sind mit knapp 6,3 Mio. Euro veranschlagt,<br />

und auf sonstige Ausgaben entfallen<br />

rd. 2,2 Mio. Euro, hierin enthalten<br />

sind insbesondere die Ausgaben für die<br />

nicht budgetierten Bereiche und Zuschussempfänger<br />

wie z.B. die Ev. Gesellschaft<br />

und die Integrative Schule.<br />

Auf die Haushaltsverstärkung entfallen<br />

Ausgaben von rd. 883 Tausend Euro.<br />

Soweit meine Erläuterungen zum Verwaltungsteil.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

lassen Sie mich nun zum zweiten Schwerpunkt<br />

unseres Haushalts kommen:<br />

dem Vermögensteil.<br />

Das Haushaltsvolumen 2012 beträgt rd.<br />

36,1 Mio Euro.<br />

Das Schaubild zeigt die Einnahmenstruktur.<br />

An Zuweisungen von der Landeskirche rechnen<br />

wir mit rd. 3,9 Mio Euro<br />

hierin enthalten sind rd. 580 Tausend Euro<br />

aus dem Öko-Fonds der EKHN<br />

Die Entnahmen aus Rücklagen betragen<br />

rd. 15,2 Mio Euro<br />

An Zuschüssen von Dritten erhalten wir<br />

ca. 14,3 Mio. Euro, hierin enthalten sind<br />

objektbezogene Zuschüsse der Stadt Frankfurt<br />

für Kindertagesstätten und Krabbelstuben<br />

sowie Mittel der Ev. <strong>Kirche</strong>nstiftung<br />

und Eigenbeteiligungen von <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

An Zuführung aus dem Verwaltungsteil sind<br />

veranschlagt rd. 3,2 Mio. Euro<br />

Sie werden vielleicht wahrgenommen<br />

haben, dass in der Zusammenstellung der<br />

Einnahmen des Vermögensteils ein negativer<br />

Betrag in der Position Darlehen aufgeführt<br />

ist. Die Erklärung für dieses Phänomen<br />

liegt in der Mehrjährigkeit des Vermögensteils.<br />

Wir hatten im Haushaltsjahr<br />

2010 in der Baumaßnahme am Westhafen<br />

eine Darlehnsaufnahme eingeplant, die<br />

nicht zustande kam. Dieser Betrag musste<br />

daher in der Gruppierungsziffer 3800 wieder<br />

abgeplant werden und verursacht mangels<br />

anderer Planwerte in dieser Gruppierungsziffer<br />

einen negativen Betrag.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich komme nun zur Ausgabenstruktur des<br />

Vermögensteils.<br />

Die Darstellung erfolgt aufgeteilt in die<br />

Gebäudegruppen, es entfallen auf die Gruppe<br />

1, <strong>Kirche</strong>n und Gemeindehäuser, rd.<br />

12,1 Mio. Euro davon entfallen etwa 500<br />

Tausend Euro auf die Bauunterhaltungspauschale<br />

der Gemeinden. Auf die Gruppe<br />

2, Pfarrhäuser, entfallen Ausgaben von rd.<br />

600 Tausend Euro davon 81 Tausend Euro<br />

ebenfalls für die Bauunterhaltungspauschale<br />

der Gemeinden. Auf die Gruppe 3,<br />

Kindertagesstätten, ca. 12,9 Mio. Euro.<br />

Auf die Gruppe 4, das sind die Wohn- und<br />

Geschäftshäuser, entfallen rd.1,2 Mio Euro<br />

auf die Gruppe 5, die übergemeindlichen


Gebäude, rd. 8,4 Mio. Euro. Die Gruppe 6<br />

weist ab dem Haushalt 2012 keine neuen<br />

Baumaßnahmen mehr aus sondern ist nur<br />

noch aufgrund der Vorjahreswerte enthalten.<br />

Erläuterung: Aufgrund der Umstellung der<br />

Finanzierung der Gruppe 1 aus den Regionalversammlungsbeschlüssen<br />

vom 09.04.<br />

und 03.12.2008 werden Baumaßnahmen<br />

an <strong>Kirche</strong>n und Gemeindehäusern zukünftig<br />

nur noch in der Gruppe 1 veranschlagt.<br />

Die Gruppe 6 entfällt daher.<br />

Sonstige Ausgaben, die sich den Gebäudegruppen<br />

nicht eindeutig zuordnen lassen,<br />

sind veranschlagt mit rund 700 Tausend<br />

Euro.<br />

Nicht im dargestellten Volumen enthalten<br />

ist die Gebäudegruppe 7. Das sind Liegenschaften,<br />

die nicht dem ERV gehören. Es<br />

handelt sich dabei um Maßnahmen zur<br />

Herrichtung der Gebäude für eine Nutzung<br />

durch den ERV. Die Finanzierung erfolgt<br />

zu 100% aus Drittmitteln.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

wie bereits erwähnt ist der Haushaltsplan<br />

2012 noch einmal eine Fortschreibung der<br />

Vorjahre mit den üblichen aber auch einigen<br />

besonderen Veränderungen. Bereits<br />

mit der Einbringung des Haushaltsplans<br />

2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass<br />

es ab 2013 wesentliche Veränderungen im<br />

Bereich der Finanzierung der Verwaltung<br />

und der Verbandsstruktur geben wird. Die<br />

Verwaltungskosten werden derzeit anhand<br />

einer Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt<br />

und hinsichtlich ihrer Anerkennungsfähigkeit<br />

überprüft. Gleichzeitig steht die<br />

Finanzierung der Verbandsstrukturen also<br />

der Kosten des Vorstands, seiner Arbeitsstellen,<br />

der Regional- und Vorstandsbüros<br />

und nicht zuletzt der weiteren Gremien,<br />

also auch dieser Versammlung und ihrer<br />

Ausschüsse, zur Disposition.<br />

Die Leistungen unserer Verwaltung werden<br />

dabei in drei Kategorien eingeteilt.<br />

Die erste Kategorie sind Leistungen, die wir<br />

vergleichbar mit den übrigen Regionalverwaltungen<br />

im <strong>Kirche</strong>ngebiet wahrnehmen.<br />

Die Kosten dieser Leistungen werden dem<br />

Grunde nach anerkannt, allerdings wird<br />

über die Höhe der Kosten im Einzelnen<br />

noch zu sprechen sein. Die zweite Kategorie<br />

sind die Leistungen, die wir anstelle der<br />

<strong>Kirche</strong>nverwaltung oder in deren Auftrag<br />

erbringen. Auch die Kosten dieser Leistungen<br />

sind dem Grunde nach anerkennungsfähig.<br />

Hier müssen wir uns noch dem<br />

Vergleich mit den bei der <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

für solche Leistungen entstehenden<br />

Kosten stellen. Die dritte Kategorie sind<br />

Leistungen, die wir in der Verwaltung des<br />

ERV über die Pflichtaufgaben hinaus erbrin-<br />

gen. Die Kosten dieser Leistungen werden<br />

ab dem Jahr 2013 von der EKHN nicht<br />

mehr finanziert. Dazu gehören zum Beispiel<br />

Leistungen wie der Fuhrpark, unser Druckund<br />

Kopierzentrum oder etwa die Abrechnung<br />

der Kollektenkassen der Gemeinden.<br />

Dies sind nur einige Beispiele. Die Kosten<br />

der über die Pflichtaufgaben hinaus gehenden<br />

Leistungen unserer Verwaltung betragen<br />

nach dem Ergebnis der Kosten- und<br />

Leistungsrechnung auf der Basis des Jahres<br />

2010 gut 1,0 Mio Euro.<br />

Alles in allem müssen wir mit einer Minderung<br />

der Zuweisung um gut 2,0 Mio Euro<br />

rechnen. Es ist offensichtlich, dass eine Verarbeitung<br />

von Kürzungen dieser Höhe nicht<br />

ohne Wirkung bleiben kann. Die Verwaltung<br />

wird Vorschläge erarbeiten, wie der Situation<br />

begegnet werden kann, damit die Gremien<br />

des ERV die notwendigen Entscheidungen<br />

treffen können. Die Ergebnisse der<br />

Arbeit der Strukturkommission werden sich<br />

sicher auch auf diesen Prozess auswirken.<br />

Nicht minder wichtig für die Entwicklung<br />

unserer Verwaltung ist auch der Grundsatzbeschluss<br />

der Synode zur Einführung<br />

der doppelten Buchführung bis 2016.<br />

Nun noch ein Wort zur anstehenden<br />

Beschlussfassung:<br />

die Auswirkung der beiden gerade gefassten<br />

Beschlüsse hinsichtlich der Krabbelstube<br />

Mainzer Landstraße und der Platzgestaltung<br />

an der Diakoniekirche werden mit<br />

den Zahlen des vorliegenden Druckwerks<br />

zusammen gefasst und der EKHN zur Genehmigung<br />

vorgelegt. Für den Haushaltsbeschluss<br />

haben wir der Versammlungsleitung<br />

eine Ergänzung zum Beschlusstext<br />

vorgeschlagen.<br />

Am Ende meiner Ausführungen bedanke<br />

ich mich für die gute Zusammenarbeit bei<br />

allen beteiligten Personen, die bei der Aufstellung,<br />

in den Beratungen und bis hin zur<br />

Fertigstellung des Haushaltsplanes 2012<br />

mitgewirkt haben. Ich denke hierbei vor<br />

allem auch an das Engagement unserer<br />

ehrenamtlich Tätigen.<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

Jürgen Wolf<br />

Abteilungsleiter II des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverbandes Frankfurt<br />

Es gilt das gesprochene Wort<br />

Protokoll<br />

11


12<br />

Protokoll<br />

Impressum:<br />

<strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> Intern - <strong>Dokumentation</strong><br />

wird vom <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverband Frankfurt am Main,<br />

Arbeitsstelle Öffentlichkeitsarbeit<br />

herausgegeben.<br />

Redaktion:<br />

Ulrike Naumann<br />

Satz: Francis Schmitt<br />

Druck: Kopierzentrum des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Regionalverbandes Frankfurt am Main

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