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Juni 2012 - Gemeinde Büchenbach

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Rund um <strong>Büchenbach</strong><br />

Keine Angst vor Hornissen<br />

Sehr selten und geschützt sind die Hornissen, die darum auch nicht<br />

selbst bekämpft werden dürfen. Das kann gesundheitliche und juristische<br />

Konsequenzen haben. Aber die Untere Naturschutzbehörde und<br />

die ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises können bei Problemen<br />

helfen. Foto: L. Seifert<br />

Verhaltensregeln für den Umgang mit Hornissen und ihren Nestern<br />

ROTH – Angeblich töten sieben Stiche schon ein Pferd – es gibt viele<br />

„Horrorgeschichten“ von Hornissen. Tatsache aber ist, dass diese<br />

vom Aussterben bedrohten Insekten nicht mehr oder weniger<br />

gefährlich sind als Wespen oder Bienen. Allerdings sollten gerade<br />

jetzt, in der „Nestbau-Phase“, ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet<br />

werden, um nicht doch unliebsame Bekanntschaft zu machen<br />

mit den „Verteidigungsmechanismen“ einer Hornisse. Und:<br />

Die vier ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises können<br />

helfen!<br />

Thomas Weimert und Ingrid Küttinger, die für den Artenschutz zuständigen<br />

Mitarbeiter des Landkreises, stehen dieser Tage immer<br />

wieder Rede und Antwort auf die Frage: „Was tun gegen ein Hornissennest?“<br />

– umso brisanter, wenn sich just so ein Nest in einem<br />

Rollokasten findet. Von Hornissen eine gern gewählte Alternative<br />

als Brutort, nachdem ihr natürlicher Lebensraum mittlerweile ziemlich<br />

dezimiert ist; normalerweise bauen die Hornissen bevorzugt in<br />

Baumhöhlen ihre Nester.<br />

Rollokästen sind nun der denkbar ungünstigste Ort – sowohl für<br />

Mensch als auch für Insekt. Die einen wollen mehr Distanz, die anderen,<br />

die ohnehin in ihrem Bestand stark gefährdet sind, haben in<br />

einem Rollokasten wenig Überlebenschancen, nachdem dieser oft<br />

zu klein ist und der Rolladen selbst das Nest zerstören kann.<br />

Letzteres wiederum lässt die an sich nicht angriffslustigen Hornissen<br />

aggressiv gegenüber den „Unruhestiftern“, sprich: den Hausbe-<br />

wohner, werden.<br />

Die wiederum sehen sich der Gefahr von schmerzhaften Stichen<br />

ausgesetzt; darüber hinaus können die Nester gerade in der Zeit<br />

zwischen Ende August und September unangenehm zu riechen<br />

beginnen.<br />

Verhaltenstipps: Eine schwierige Situation. Daran haben Thomas<br />

Weimert und Ingrid Küttinger keinen Zweifel. Sie empfehlen im<br />

„Verdachtsfall“ Folgendes:<br />

• Beobachten Sie in diesen Tagen aufmerksam Ihre Rollokästen<br />

eine Zeitlang (4-5 Minuten) auf Hornissenflugbetrieb; sollte sich<br />

der Verdacht bestätigen, melden Sie dies so bald als möglich<br />

bitte der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt (Adresse<br />

untenstehend).<br />

• Nützen Sie keinesfalls den Rolladen. Die Hornissen lassen sich<br />

keinesfalls vertreiben, sondern werden versuchen, eisern ihren<br />

Staat und ihren Standort zu verteidigen. Außerdem kann der Rollo<br />

das Nest beschädigen und damit ist eine Umsiedelung durch<br />

einen der vier ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises<br />

Roth nicht mehr möglich. Das selbe gilt übrigens auch für Nester,<br />

die eine gewisse Größe schon überschritten haben. Darum ist<br />

schnelles Handeln wichtig.<br />

Wer im Sinn hat, gegen Hornissen beispielsweise mit Insektengift<br />

vorzugehen, sollte diese Idee nicht weiter verfolgen. „Hornissen<br />

gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders<br />

geschützten Tierarten. Das bedeutet konkret, dass es verboten<br />

ist, diese Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen<br />

oder gar zu töten“, so Weimert und Küttinger. Die Nester dürfen<br />

auch nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ausnahmen<br />

seien nur im Einzelfall und unter engen rechtlichen Voraussetzungen<br />

zulässig und müssen über die Untere Naturschutzbehörde<br />

genehmigt werden. „Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir raten<br />

von jeglicher Selbsthilfe aus gesundheitlichen und juristischen<br />

Gründen ab“, machen die beiden Fachleute des Landkreises deutlich.<br />

Information:<br />

Für weitere Informationen stehen von der Unteren Naturschutzbehörde<br />

Thomas Weimert, Telefon 09171/81439 und Ingrid Küttinger,<br />

Telefon 09171/81433, Rede und Antwort. Sie nehmen auch Meldungen<br />

über Hornissen-Nester entgegen. Herr Weimert<br />

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