Juni 2012 - Gemeinde Büchenbach
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Rund um <strong>Büchenbach</strong><br />
Keine Angst vor Hornissen<br />
Sehr selten und geschützt sind die Hornissen, die darum auch nicht<br />
selbst bekämpft werden dürfen. Das kann gesundheitliche und juristische<br />
Konsequenzen haben. Aber die Untere Naturschutzbehörde und<br />
die ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises können bei Problemen<br />
helfen. Foto: L. Seifert<br />
Verhaltensregeln für den Umgang mit Hornissen und ihren Nestern<br />
ROTH – Angeblich töten sieben Stiche schon ein Pferd – es gibt viele<br />
„Horrorgeschichten“ von Hornissen. Tatsache aber ist, dass diese<br />
vom Aussterben bedrohten Insekten nicht mehr oder weniger<br />
gefährlich sind als Wespen oder Bienen. Allerdings sollten gerade<br />
jetzt, in der „Nestbau-Phase“, ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet<br />
werden, um nicht doch unliebsame Bekanntschaft zu machen<br />
mit den „Verteidigungsmechanismen“ einer Hornisse. Und:<br />
Die vier ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises können<br />
helfen!<br />
Thomas Weimert und Ingrid Küttinger, die für den Artenschutz zuständigen<br />
Mitarbeiter des Landkreises, stehen dieser Tage immer<br />
wieder Rede und Antwort auf die Frage: „Was tun gegen ein Hornissennest?“<br />
– umso brisanter, wenn sich just so ein Nest in einem<br />
Rollokasten findet. Von Hornissen eine gern gewählte Alternative<br />
als Brutort, nachdem ihr natürlicher Lebensraum mittlerweile ziemlich<br />
dezimiert ist; normalerweise bauen die Hornissen bevorzugt in<br />
Baumhöhlen ihre Nester.<br />
Rollokästen sind nun der denkbar ungünstigste Ort – sowohl für<br />
Mensch als auch für Insekt. Die einen wollen mehr Distanz, die anderen,<br />
die ohnehin in ihrem Bestand stark gefährdet sind, haben in<br />
einem Rollokasten wenig Überlebenschancen, nachdem dieser oft<br />
zu klein ist und der Rolladen selbst das Nest zerstören kann.<br />
Letzteres wiederum lässt die an sich nicht angriffslustigen Hornissen<br />
aggressiv gegenüber den „Unruhestiftern“, sprich: den Hausbe-<br />
wohner, werden.<br />
Die wiederum sehen sich der Gefahr von schmerzhaften Stichen<br />
ausgesetzt; darüber hinaus können die Nester gerade in der Zeit<br />
zwischen Ende August und September unangenehm zu riechen<br />
beginnen.<br />
Verhaltenstipps: Eine schwierige Situation. Daran haben Thomas<br />
Weimert und Ingrid Küttinger keinen Zweifel. Sie empfehlen im<br />
„Verdachtsfall“ Folgendes:<br />
• Beobachten Sie in diesen Tagen aufmerksam Ihre Rollokästen<br />
eine Zeitlang (4-5 Minuten) auf Hornissenflugbetrieb; sollte sich<br />
der Verdacht bestätigen, melden Sie dies so bald als möglich<br />
bitte der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt (Adresse<br />
untenstehend).<br />
• Nützen Sie keinesfalls den Rolladen. Die Hornissen lassen sich<br />
keinesfalls vertreiben, sondern werden versuchen, eisern ihren<br />
Staat und ihren Standort zu verteidigen. Außerdem kann der Rollo<br />
das Nest beschädigen und damit ist eine Umsiedelung durch<br />
einen der vier ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises<br />
Roth nicht mehr möglich. Das selbe gilt übrigens auch für Nester,<br />
die eine gewisse Größe schon überschritten haben. Darum ist<br />
schnelles Handeln wichtig.<br />
Wer im Sinn hat, gegen Hornissen beispielsweise mit Insektengift<br />
vorzugehen, sollte diese Idee nicht weiter verfolgen. „Hornissen<br />
gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders<br />
geschützten Tierarten. Das bedeutet konkret, dass es verboten<br />
ist, diese Tiere unnötig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen<br />
oder gar zu töten“, so Weimert und Küttinger. Die Nester dürfen<br />
auch nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Ausnahmen<br />
seien nur im Einzelfall und unter engen rechtlichen Voraussetzungen<br />
zulässig und müssen über die Untere Naturschutzbehörde<br />
genehmigt werden. „Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir raten<br />
von jeglicher Selbsthilfe aus gesundheitlichen und juristischen<br />
Gründen ab“, machen die beiden Fachleute des Landkreises deutlich.<br />
Information:<br />
Für weitere Informationen stehen von der Unteren Naturschutzbehörde<br />
Thomas Weimert, Telefon 09171/81439 und Ingrid Küttinger,<br />
Telefon 09171/81433, Rede und Antwort. Sie nehmen auch Meldungen<br />
über Hornissen-Nester entgegen. Herr Weimert<br />
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