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5 - vhs Gelderland

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Allgemeine Hinweise<br />

Auszug aus der Gebühren- und Entgeltsatzung des<br />

VHS-Zweckverbandes <strong>Gelderland</strong><br />

§ 1<br />

Zahlungspflicht<br />

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sind,<br />

sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden, Gebühren und<br />

Entgelte nach den Bestimmungen dieser Gebühren- und Entgeltsatzung<br />

zu zahlen.<br />

§ 2<br />

Zahlungsweise<br />

Die Gebühren und Entgelte für Kurse, Seminare und Arbeitsgemeinschaften<br />

werden mit der Anmeldung fällig.<br />

Die Gebühren für Einzelveranstaltungen werden vor Veranstaltungsbeginn<br />

erhoben.<br />

Die Teilnahmekosten für Studienfahrten werden mit der Anmeldung<br />

fällig. Sie sind nach Aufforderung durch die Volkshochschule zu<br />

zahlen.<br />

§ 3<br />

Festsetzung der Gebühren<br />

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Kurse, Seminare und Arbeitsgemeinschaften je Unterrichtsstunde<br />

€ 2,40<br />

2. Einzelveranstaltungen, Vorträge, Diskussionen und Filmveranstaltungen<br />

€ 5,00<br />

3. Für Veranstaltungen mit zwei Kursleitern oder mit erhöhtem<br />

Honorar kann der VHS-Leiter die Gebühr angemessen erhöhen.<br />

Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen abzusehen ist, dass<br />

sie die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.<br />

4. Für Schulabschlüsse wird pro Semester eine Gebühr von € 25,60<br />

erhoben. Bei Förderung von Schulabschlusslehrgängen durch<br />

Zusatzfinanzierung des Landes entfällt die Gebühr.<br />

5. Veranstaltungen, deren Kosten in voller Höhe von anderer Stelle<br />

übernommen werden, sind gebührenfrei.<br />

§ 4<br />

Festsetzung der Teilnahmekosten für Studienfahrten<br />

Die Teilnahmekosten für Studienfahrten werden im Einzelfall festgesetzt.<br />

Entscheidend für die Höhe ist die Kostendeckung. Zusätzlich<br />

wird eine Verwaltungsgebühr von € 2,55 je Tag, höchstens € 15,30<br />

erhoben.<br />

§ 5<br />

Festsetzung der Entgelte<br />

1. Anfallende Sachkosten sowie Kosten für Unterbringung und<br />

Verpflegung werden auf die Teilnehmer umgelegt.<br />

2. Für EDV-Veranstaltungen wird ein Sachkostenanteil von € 0,50<br />

je Unterrichtsstunde erhoben.<br />

3. Für Veranstaltungen in Bädern wird ein Entgelt von € 1,60 je<br />

Unterrichtsstunde erhoben.<br />

4. Für die Ausstellung von Bescheinigungen wird ein Entgelt von<br />

€ 3,60 erhoben.

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