5 - vhs Gelderland
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Allgemeine Hinweise<br />
Auszug aus der Gebühren- und Entgeltsatzung des<br />
VHS-Zweckverbandes <strong>Gelderland</strong><br />
§ 1<br />
Zahlungspflicht<br />
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sind,<br />
sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden, Gebühren und<br />
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Gebühren- und Entgeltsatzung<br />
zu zahlen.<br />
§ 2<br />
Zahlungsweise<br />
Die Gebühren und Entgelte für Kurse, Seminare und Arbeitsgemeinschaften<br />
werden mit der Anmeldung fällig.<br />
Die Gebühren für Einzelveranstaltungen werden vor Veranstaltungsbeginn<br />
erhoben.<br />
Die Teilnahmekosten für Studienfahrten werden mit der Anmeldung<br />
fällig. Sie sind nach Aufforderung durch die Volkshochschule zu<br />
zahlen.<br />
§ 3<br />
Festsetzung der Gebühren<br />
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Kurse, Seminare und Arbeitsgemeinschaften je Unterrichtsstunde<br />
€ 2,40<br />
2. Einzelveranstaltungen, Vorträge, Diskussionen und Filmveranstaltungen<br />
€ 5,00<br />
3. Für Veranstaltungen mit zwei Kursleitern oder mit erhöhtem<br />
Honorar kann der VHS-Leiter die Gebühr angemessen erhöhen.<br />
Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen abzusehen ist, dass<br />
sie die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.<br />
4. Für Schulabschlüsse wird pro Semester eine Gebühr von € 25,60<br />
erhoben. Bei Förderung von Schulabschlusslehrgängen durch<br />
Zusatzfinanzierung des Landes entfällt die Gebühr.<br />
5. Veranstaltungen, deren Kosten in voller Höhe von anderer Stelle<br />
übernommen werden, sind gebührenfrei.<br />
§ 4<br />
Festsetzung der Teilnahmekosten für Studienfahrten<br />
Die Teilnahmekosten für Studienfahrten werden im Einzelfall festgesetzt.<br />
Entscheidend für die Höhe ist die Kostendeckung. Zusätzlich<br />
wird eine Verwaltungsgebühr von € 2,55 je Tag, höchstens € 15,30<br />
erhoben.<br />
§ 5<br />
Festsetzung der Entgelte<br />
1. Anfallende Sachkosten sowie Kosten für Unterbringung und<br />
Verpflegung werden auf die Teilnehmer umgelegt.<br />
2. Für EDV-Veranstaltungen wird ein Sachkostenanteil von € 0,50<br />
je Unterrichtsstunde erhoben.<br />
3. Für Veranstaltungen in Bädern wird ein Entgelt von € 1,60 je<br />
Unterrichtsstunde erhoben.<br />
4. Für die Ausstellung von Bescheinigungen wird ein Entgelt von<br />
€ 3,60 erhoben.