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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und ... - GBW Gruppe

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<strong>GBW</strong> Franken GmbH, Würzburg<br />

Anhang für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />

1 Allgemeine Angaben<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>zum</strong> <strong>31.</strong>12.<strong>2010</strong> der <strong>GBW</strong> Franken GmbH ist nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des § 42 GmbH-Gesetz aufgestellt <strong>und</strong><br />

entsprechend dem Formblatt für die Gliederung des <strong>Jahresabschluss</strong>es von Wohnungsunternehmen<br />

in der Fassung vom 25.05.2009 gegliedert.<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> wird in Euro erstellt.<br />

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 <strong>und</strong> 4<br />

HGB.<br />

Die Neuregelungen zur Rechnungslegung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) werden ab dem Geschäftsjahr <strong>2010</strong> angewendet. Aus der Anwendung<br />

des BilMoG ergaben sich keinerlei Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsänderungen, so<br />

dass die Bilanz sowie Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung mit dem Vorjahr vergleichbar<br />

sind.<br />

2 Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden<br />

Bei der Aufstellung der Bilanz <strong>und</strong> der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung wurden folgende<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsmethoden angewandt:<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke mit Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsbauten sind mit ihren um planmäßige <strong>und</strong><br />

außerplanmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen der Wohnbauten erfolgen mit einem<br />

Abschreibungssatz von 1,25 % bis 2 %; Geschäftsbauten werden mit Sätzen zwischen<br />

2 % <strong>und</strong> 3 % abgeschrieben. Gebäude auf Gr<strong>und</strong>stücken mit Erbbaurechten werden<br />

über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben, Außenanlagen linear über 10 Jahre.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />

vorgenommen, wenn <strong>und</strong> soweit voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.<br />

Im Fall des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechend<br />

den gesetzlichen Vorschriften Wertaufholungen vorgenommen.<br />

Werden Modernisierungen durchgeführt, die zu einer über den ursprünglichen Zustand<br />

hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen, so werden diese<br />

Maßnahmen mit ihren Herstellungskosten aktiviert.<br />

G_<strong>2010</strong>_80023812_1306544 Anlage 3/1

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