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Steinbüschel - Jahnsbach im Erzgebirge

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Stadtbote Nr. 11 Seite 2 01. November 2012<br />

Amtliche Bekanntmachungen Abwasserzweckverband<br />

Sitzungstermine des Stadtrates und<br />

seiner Ausschüsse <strong>im</strong> November<br />

Stadtrat Donnerstag, 22. November 2012<br />

19.00 Uhr, Sitzungsz<strong>im</strong>mer Rathaus<br />

Verwaltungs-<br />

ausschuss<br />

Technischer<br />

Ausschuss<br />

Donnerstag, 8. November 2012<br />

19.00 Uhr, Sitzungsz<strong>im</strong>mer Rathaus<br />

Mittwoch, 7. November 2012<br />

19.00 Uhr, Sitzungsz<strong>im</strong>mer Rathaus<br />

Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />

oder der Veröffentlichung auf der Internetseite www.stadt-thum.de<br />

Stadt Thum Thum, den 29.10.2012<br />

Tel.: 037297/397-22<br />

Eintragungsverfügung für das<br />

Bestandsverzeichnis der beschränkt<br />

öffentlichen Wege und Plätze<br />

Genaue Bezeichnung<br />

der Straße<br />

Gemeinde Stadt Thum<br />

I. Anlass<br />

Einziehung (§ 8 SächsStr.G)<br />

II. Inhalt der Eintragung<br />

1. BÖW Nr. 11 Herold „Schuldurchgang“ (Straßenname)<br />

Teilfläche auf dem Flurstück 117/3 einschließlich der<br />

Brücke<br />

2. Gemarkung Herold, Flurst.-Nr. 117/3<br />

(Flurstücksnummer)<br />

3. S 233 Zschopauer Straße (Anfangspunkt)<br />

4. Flurgrenze 118/2 (Endpunkt)<br />

Diese Teilfläche des Weges hat ihre Verkehrsbedeutung<br />

mit dem Wegfall der Schule verloren. Es besteht<br />

kein öffentlicher Bedarf mehr.<br />

III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung<br />

IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des<br />

Wortlautes der Eintragung an: a) Gemeinde<br />

Hinweis:<br />

Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse<br />

liegt in der Zeit vom 01.11.2012 bis einschließlich<br />

01.12.2012 in der Stadtverwaltung Thum, (Z<strong>im</strong>mer 2.5.<br />

- Liegenschaftsverwaltung), Rathausplatz 4, 09419 Thum<br />

während der Dienststunden zur Einsicht aus.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der:<br />

Stadtverwaltung Thum, Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz<br />

4, 09419 Thum.<br />

Michael Brändel - Bürgermeister<br />

BÖW Nr. 11 Herold<br />

„Schuldurchgang“ (Teilfläche auf<br />

Flurstück 117/3 einschließlich Brücke)<br />

Landkreis Erzgebirgskreis<br />

„Wilischthal“<br />

Werner-Seelenbinder-Weg 12, 09423 Gelenau, 037297/89888,<br />

Fax: 037297/89814, E-Mail: azv.wilischthal@t-online.de<br />

Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

„Wilischthal“ hat in seiner Beratung am 20.09.2012<br />

folgendes beschlossen:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />

Der von der Geschäftsführung erarbeitete und von<br />

der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lehwald und<br />

Kollegen GmbH, geprüfte, uneingeschränkt testierte<br />

Jahresabschluss wird festgestellt. Verwaltungsrat und<br />

Geschäftsführung werden damit entlastet.<br />

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 28.287.617,93 €<br />

Der Jahresgewinn beträgt 471.150,50 €<br />

Summe Erträge 2.731.685,51 €<br />

Summe der Aufwendungen 2.260.535,01 €<br />

2. Verwendung des Jahresgewinn<br />

Der Jahresgewinn in Höhe von 471.150,50 € wird auf<br />

neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Örtliche Prüfung<br />

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt. Der<br />

Prüfbericht der örtlichen Prüfung ist Bestandteil der<br />

Vorlage 17/2012 vom 06.09.2012.<br />

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lehwald<br />

und Kollegen GmbH wurde für den Abschluss 2011<br />

folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang –<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht<br />

des Abwasserzweckverbandes „Wilischthal“ für das<br />

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011<br />

geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften sowie den ergänzenden<br />

Best<strong>im</strong>mungen der Satzung liegen in der Verantwortung<br />

der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbands. Unsere<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über<br />

den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317<br />

HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbands<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

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