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Infoblatt - ADÜ Nord

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A DÜ <strong>Nord</strong><br />

Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in <strong>Nord</strong>deutschland e.V.<br />

<strong>Infoblatt</strong><br />

August 2002 (4/2002)<br />

Schuldrechtsmodernisierungsgesetz<br />

Informationen über die Änderungen von Dr. Wolfram Velten<br />

§ 313 BGB<br />

§ 634 BGB<br />

ZSEG<br />

ZSEG-Sätze voll ausschöpfen<br />

Erfahrungen aus der Praxis, zusammengestellt von Natascha Dalügge-Momme<br />

Übersetzernetzwerke<br />

Tipps rund um Computer und Internet von Thekla Kruse<br />

JVEG<br />

Selbstmanagement<br />

Gute Vorsätze gezielt umsetzen – eine schrittweise Anleitung von M. Stollreiter und J. Völgyfy


In diesem Heft:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Editorial · Bericht über Kollegentreffen · Aufruf zu neuem Projekt ..........................................3<br />

Recht: Referat D/Ü für Gerichte, Polizei und Behörden .........................................................4<br />

Recht: Schuldrechtsmodernisierungsgesetz .......................................................................... 5<br />

Recht: Seminarbericht »Übersetzen von Rechtstexten« ...........................................................7<br />

Mit Selbstmanagement zum Erfolg......................................................................................8<br />

Computer und Internet: Übersetzernetzwerke.....................................................................10<br />

Literaturübersetzung: Entwurf für Vergütungsregeln ............................................................11<br />

Aktuelle Mitgliederstatistik................................................................................................12<br />

Adressänderungen ..........................................................................................................13<br />

Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> .................................................................14<br />

Weitere Seminare ..........................................................................................................17<br />

Impressum · Mediadaten · Vorschau ................................................................................22<br />

Ansprechpartner(innen) beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> .......................................................................... 23<br />

Die Rechte am Titelbild liegen bei TETRADOC, die aller anderen Bilder beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>.<br />

Kollegentreffen am Donnerstag, 12. September 2002<br />

Das Treffen findet an gewohntem Ort zur üblichen Zeit statt: Rudergesellschaft Hansa, Schöne Aussicht 39 in<br />

22085 Hamburg, um 19.30 Uhr (Informationen zur Anfahrt auf Seite 16).<br />

Bei diesem Kollegentreffen geht es um Dolmetschen im Krankenhaus, insbesondere um die Problematik<br />

ungeschulter Dolmetscher in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Bernd Meyer, der am Forschungsbereich<br />

Mehrsprachigkeit der Uni Hamburg an einem Forschungsprojekt zu diesem Thema mitarbeitet,<br />

stellt die bisherige und weiterhin geplante Arbeit vor. Er berichtet über die erzielten Ergebnisse und welche<br />

praktischen Konsequenzen sich daraus für Dolmetscheinsätze ableiten lassen.<br />

Anhand von Gesprächsausschnitten aus realen Situationen sollen konkrete Probleme dargestellt werden.<br />

Herr Meyer freut sich auf den Austausch mit den (hoffentlich zahlreich!) anwesenden »praktizierenden Profis«.<br />

Gäste sind uns herzlich willkommen! Wer vorab schon einmal mehr wissen möchte, kann sich unter<br />

www.rrz.uni-hamburg.de/SFB538/a2/index.html informieren.<br />

Letzte Gelegenheit:<br />

Fragebogen ausfüllen und Gutschein gewinnen!<br />

Außerdem werden auf diesem Kollegentreffen die Gewinner der Seminargutscheine aus den Einsendern des<br />

Weiterbildungsfragebogens ausgelost. Der Rücklauf der beiden Fragebögen, die dem letzten <strong>Infoblatt</strong><br />

beilagen, ist erfreulich hoch (bisher 24 bzw. 22 Stück, also etwa 10 Prozent). Trotzdem hätten wir gerne noch<br />

mehr Feedback und haben deswegen den Einsendeschluss verlängert. Wer die Fragebögen noch nicht ausgefüllt<br />

und zurückgesandt hat, kann das noch bis Ende August nachholen – und nimmt dann natürlich<br />

auch an der Verlosung teil!<br />

2 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

dieses <strong>Infoblatt</strong> mit dem Schwerpunkt Recht informiert Sie<br />

über Neuigkeiten aus dem Referat Dolmetschen/Übersetzen<br />

für Gerichte, Polizei und Behörden sowie über die<br />

für Sprachmittler wichtigen Änderungen im Zuge der<br />

Schuldrechtsreform. Außerdem liegt dem <strong>Infoblatt</strong> ein<br />

vierseitiges Merkblatt für beglaubigte Übersetzungen<br />

bei, das wir mit freundlicher Genehmigung der<br />

Hamburger Behörde für Inneres nachgedruckt haben.<br />

Wir haben das leichte Sommerloch genutzt und viele<br />

Weiterbildungstermine für den Rest des Jahres zusammen<br />

getragen, damit Sie nach dem Urlaub wieder voll durchstarten<br />

können. Besonders aufmerksam machen möchten<br />

wir Sie auf eine Sonderveranstaltung, die die<br />

Firma Advance Finanzplanung im September anbietet. In<br />

einem Abendseminar werden die Themen »Schuldrechtsreform«<br />

und »Private Altersvorsorge« für<br />

interessierte Dolmetscher und Übersetzer vertieft. Weitere<br />

Infos finden Sie auf dem anliegenden Anmeldebogen<br />

(hellblau).<br />

Viel Spaß bei der Lektüre des <strong>Infoblatt</strong>s!<br />

Helke Heino<br />

Kollegentreffen: deTerm<br />

Beim Kollegentreffen im Juli stellte uns die Firma Senso-<br />

Logic das Terminologieverwaltungssystem deTerm vor.<br />

Trotz Urlaubszeit waren erfreulicherweise über 30 Kolleginnen<br />

und Kollegen erschienen, sodass sich der professionelle<br />

Aufbau von Leinwand, Beamer und Notebook<br />

auch wirklich lohnte.<br />

SensoLogic entwickelt und vermarktet eigentlich Steuerungssoftware<br />

für Sensorsysteme. Für diese Systeme muss<br />

auch die technische Dokumentation in mehreren Sprachen<br />

erstellt werden und man merkte schnell, dass es<br />

kein optimales Terminologieverwaltungssystem gab. Aus<br />

den Anforderungen der Dokumentationsabteilung entwickelte<br />

sich schließlich deTerm, das sich vor allem durch<br />

seine völlige Unabhängigkeit von bestimmten Betriebssystemen<br />

oder Plattformen auszeichnet. Es wird über<br />

einen beliebigen Browser aufgerufen und kann sowohl<br />

im Intranet als auch im Internet agieren. Die Oberfläche<br />

und die Feldeinträge für die Termini sind frei konfigurierbar,<br />

die Anzahl der Sprachen unbegrenzt. Für die nächste<br />

Version ist die Einbindung von Bildern und die Integration<br />

von nicht-alphabetischen Schriftsystemen vorgesehen.<br />

Das Programm kostet 500 € pro Autorenlizenz (Autoren<br />

sind Anwender, die Eingaben in die Datenbank machen<br />

dürfen), abgefragt werden darf das Programm von beliebig<br />

vielen Anwendern.<br />

Interessant ist dieses Konzept für Firmen, in denen auch<br />

Sachbearbeiter und Techniker die Terminologiedatenbank<br />

abfragen können sollen, ohne deswegen gleich zu<br />

Editorial Projekt<br />

Linguisten zu werden. Aber auch Übersetzer, die in Netzen<br />

zusammenarbeiten, können mit diesem System über<br />

das Internet auf eine gemeinsame Datenbank zugreifen.<br />

Weitere Infos:<br />

� www.determ.de � sonja.kirk@sensologic.de<br />

Hier werden Sie geholfen!<br />

Mitstreiter für neues Projekt gesucht<br />

Helke Heino<br />

Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> plant eine neue Broschüre, die über die<br />

Beraterkompetenz von Übersetzern und Dolmetschern<br />

aufgrund ihrer landesspezifischen Kenntnisse informiert.<br />

Wie können wir unsere Kunden beraten, um zu ihrem<br />

Erfolg beizutragen? Was müssen Kunden beachten,<br />

wenn beispielsweise eine Delegation aus Spanien<br />

kommt? Wissen sie, dass viele Spanier kein Wasser mit<br />

Kohlensäure mögen und sich freuen würden, wenn auch<br />

stilles Wasser auf dem Tisch stünde?<br />

Und was kann man nicht alles falsch machen, wenn man<br />

fremdsprachliche Begriffe ohne entsprechende Kenntnisse<br />

einsetzt: Mitsubishi hat offensichtlich niemanden<br />

gefragt, der sich damit auskennt, als sie den Pajero auf<br />

den Markt brachten, denn sonst hätten sie das Auto nicht<br />

»Wichser« genannt.<br />

Aufklärungsarbeit<br />

Da aber viele Kunden nicht einmal den Unterschied zwischen<br />

Übersetzen und Dolmetschen kennen, müssen wir<br />

ihnen entgegen kommen und sie darüber informieren,<br />

welche Leistungen sie von uns erwarten können.<br />

Das Projekt wird von Georgia Mais, Karmele Rodríguez<br />

und einer Beraterin mit Erfahrung bei der Begleitung von<br />

kulturellen Projektteams geleitet und koordiniert. Die<br />

eigentliche Arbeit findet in den verschiedenen Sprachteams<br />

statt. Diese sollen aus Kolleginnen und Kollegen<br />

mit den entsprechenden Arbeitssprachen wie Englisch,<br />

Französisch, Spanisch, aber natürlich auch »kleineren«<br />

Sprachen wie Tschechisch, Schwedisch oder anderen<br />

gebildet werden.<br />

Wer sich an diesem ambitionierten Projekt beteiligen<br />

möchte, das etwas über die traditionellen Tätigkeiten von<br />

Dolmetschern und Übersetzern hinausgeht, meldet sich<br />

bitte bis zum 30. September bei:<br />

Georgia Mais<br />

� 04105 636316 � georgia@adue-nord.de<br />

Karmele Rodríguez<br />

� 04105 152062 � karmele@adue-nord.de<br />

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!<br />

Karmele Rodríguez, Referentin für die Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 3


Recht<br />

Referat Dolmetschen/Übersetzen<br />

für Gerichte, Polizei, Behörden<br />

Informationen von Vorstandsmitglied Natascha Dalügge-Momme<br />

ZSEG-Sätze unverändert<br />

Seit der Veröffentlichung der neuen Europreise im <strong>Infoblatt</strong><br />

1/2002 gibt es für die Entschädigungssätze leider<br />

keine Erhöhung zu vermelden. Dies wird wohl vor der<br />

Novellierung des ZSEG zum JVEG auch nicht mehr passieren.<br />

Die derzeitige Fassung des ZSEG finden Sie im Archiv des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> im Internet. Zum aktuellen Stand der Diskussion<br />

um das JVEG gibt es eine Publikation des BDÜ Sachsen<br />

(01/2002), die Interessenten bei der Autorin anfordern<br />

können (natascha@adue-nord.de).<br />

Bessere Entschädigung<br />

Eine Kollegin aus Oerlinghausen hat jedoch eine Möglichkeit<br />

gefunden, die ZSEG-Sätze wenigstens voll auszuschöpfen.<br />

Beim Dolmetschen während eines Strafverfahrens in Bielefeld<br />

liquidierte sie zunächst einen Stundensatz von<br />

40,00 Euro, erhöhte diesen jedoch um 50 Prozent mit<br />

der Begründung, sie handele schließlich als Berufsdolmetscherin<br />

laut § 3 ZSEG. Die Anweisung wurde ihr<br />

zunächst mit dem Hinweis verweigert, dass ein Zuschlag<br />

gemäß § 3 b) ZSEG lediglich in Höhe von 25 Prozent<br />

gewährt werden könne.<br />

Daraufhin hat unsere Kollegin um eine Festsetzung des<br />

Honorars gemäß § 16 ZSEG gebeten. Dem wurde stattgegeben,<br />

denn gemäß höchstrichterlichem Urteil kann<br />

nach § 3 Abs. 3 b) ZSEG »die zu gewährende Entschädigung<br />

bis zu 50 % überschritten werden, wenn der Dolmetscher<br />

seine Berufseinkünfte zu mindestens 70 % als<br />

gerichtlicher oder außergerichtlicher Dolmetscher<br />

erzielt«.<br />

Aufgrund der vorgelegten Bescheinigung des Steuerberaters<br />

stand für den Richter fest, dass die Kollegin ihren<br />

Haupterwerb aus Dolmetscher- und Übersetzertätigkeiten<br />

erzielt (siehe dazu Beschluss des Landgerichts Bielefeld<br />

vom 19.06.02, Az. 4 KLs 36 Js 925/01, S 2/01 IV).<br />

Ferner empfiehlt unsere Kollegin, bei einem anstehenden<br />

Verfahren bereits im Gerichtssaal die Erhöhung um 50<br />

Prozent eintragen zu lassen.<br />

Wichtiges Merkblatt für beglaubigte<br />

Übersetzungen<br />

Dieser Ausgabe unseres <strong>Infoblatt</strong>s liegt mit freundlicher<br />

Genehmigung der Behörde für Inneres in Hamburg die<br />

aktuelle Version des »Merkblatts für die Anfertigung von<br />

beglaubigten Übersetzungen« bei (Stand 4. Juli 2001). Es<br />

regelt einige formale Anforderungen der Behörde und<br />

hat sich als Richtlinie für alle Übersetzer bewährt, die<br />

gelegentlich mit Urkunden oder anderen offiziellen<br />

Dokumenten zu tun haben.<br />

Die Behörde und die Berufsverbände arbeiten gerade an<br />

einer aktualisierten Neuausgabe des Merkblatts, die aber<br />

voraussichtlich keine wichtigen Änderungen, sondern<br />

allenfalls ein paar Umstellungen enthalten wird.<br />

Inhaltlich hat sich dieses Merkblatt seit seiner Ausfertigung<br />

vom 18. Oktober 2000 nicht nennenswert verändert,<br />

allerdings ist die Behörde inzwischen nicht mehr<br />

bereit, das »Verzeichnis der ausländischen Staatennamen<br />

für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik<br />

Deutschland« beizufügen (herausgegeben vom Auswärtigen<br />

Amt in der Fassung vom 01.05.2000).<br />

Wer sich für dieses Verzeichnis interessiert, der unterziehe<br />

sich entweder dem Eignungsfeststellungsverfahren in<br />

Hamburg oder bestelle sich das Verzeichnis. Es wurde im<br />

gemeinsamen Ministerialblatt 2000, Seiten 338 ff. oder<br />

der Zeitschrift DAS STANDESAMT 2000, Seiten 249 ff<br />

veröffentlicht.<br />

Unter der Internet-Adresse www.auswaertiges-amt.de/<br />

www/de/laenderinfos/verzeichnis/index_html kann man<br />

dieses Verzeichnis auch als PDF-Datei (35 KB) herunterladen.<br />

Auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes gibt es<br />

auch noch weitere nützliche Infos und Veröffentlichungen<br />

(www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/publikationen/terminologie_html).<br />

4 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Recht<br />

Schuldrechtsmodernisierungsgesetz<br />

Informationen über die Änderungen von Rechtsanwalt Dr. Wolfram Velten. Dieser Artikel erschien bereits im FORUM der<br />

ATICOM und der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der ATICOM.<br />

Bekanntlich ist am 01.01.2002 das Schuldrechtsreformgesetz<br />

in Kraft getreten. Damit hat sich der Gesetzgeber<br />

an Kernbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches gewagt,<br />

die als »Herzstück« der gesamten Privatrechtsordnung seit<br />

über 100 Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben<br />

waren. Das neue Schuldrecht gilt für alle Neuverträge.<br />

Alte Schuldverhältnisse, die vor dem 01.01.2002 entstanden<br />

sind, sind nach altem Recht zu beurteilen. Für<br />

Dauerschuldverhältnisse, wie z. B. Miete, Pacht oder<br />

Dienstverträge, gilt das neue Recht erst ab dem<br />

01.01.2003, um den Parteien die Möglichkeit zu geben,<br />

selbst eine Anpassung ihrer Verträge an das neue Recht<br />

vorzunehmen.<br />

Anlass für die Schuldrechtsreform war die Notwendigkeit,<br />

die EG-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie umzusetzen. Die<br />

Umsetzung musste bis zum 01.01.2002 erfolgen, so<br />

dass der Gesetzgeber der Praxis auch keine längeren<br />

Übergangsfristen zur Umstellung auf das neue Schuldrecht<br />

einräumen konnte. Allerdings hat sich der Gesetzgeber<br />

dazu entschlossen, aus Anlass der Umsetzung der<br />

Richtlinie auch das allgemeine Leistungsstörungsrecht<br />

sowie das Gewährleistungsrecht für Mängel im Kauf- und<br />

Werkvertragsrecht insgesamt zu reformieren. Die erfolgte<br />

Umsetzung im Eiltempo wurde in der Rechtswissenschaft<br />

nicht nur begrüßt, sondern zum Teil auch mit harscher<br />

Kritik belegt.<br />

Im folgenden werde ich einen kurzen Überblick über die<br />

wesentlichen Änderungen durch die Schuldrechtsmodernisierung<br />

geben.<br />

Inhaltliche Änderungen durch die Reform sind vor allem<br />

in vier zentralen Rechtsbereichen zu verzeichnen. Dies<br />

betrifft das Verjährungsrecht, das allgemeine Leistungsstörungsrecht,<br />

das Gewährleistungsrecht<br />

beim Kauf- und Werkvertrag sowie die Übernahme von<br />

Nebengesetzen unmittelbar in das Bürgerliche Gesetzbuch<br />

– überwiegend im Bereich der Verbraucherschutzbestimmungen.<br />

Daneben hat der Gesetzgeber zahlreiche<br />

Rechtsfiguren, die in der Vergangenheit im Rahmen der<br />

Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung entwickelt<br />

worden waren, kodifiziert und ausdrücklich im Gesetz<br />

geregelt. Dies betrifft etwa die Regelungen zum »Wegfall<br />

der Geschäftsgrundlage« und zur außerordentlichen<br />

Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (vergleiche §§<br />

313, 314 BGB n. F.).<br />

Im Verjährungsrecht galt bislang eine Regelverjährungszeit<br />

von 30 Jahren. Freilich gab es hier auch nach<br />

altem Recht bereits zahlreiche Ausnahmen und Abweichungen<br />

für bestimmte Anspruchsarten. Nach der<br />

Reform geht das Gesetz nunmehr von einer Regelverjäh-<br />

rung von nur 3 Jahren aus, allerdings unter gleichzeitiger<br />

Koppelung des Fristbeginns für die Verjährung an die<br />

Kenntnis des Gläubigers bzw. Anspruchsinhabers von<br />

den anspruchsgründenden Umständen. Dabei steht die<br />

grob fahrlässige Unkenntnis derartiger Umstände der<br />

Kenntnis gleich. Hat also der Geschädigte von einem ihm<br />

entstandenen Schaden oder von der Person des Schädigers<br />

noch keine Kenntnis, so beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist<br />

auch noch nicht zu laufen. Zur Kenntnis der<br />

Person des Schuldners gehört nicht nur dessen Identität,<br />

sondern auch sein Aufenthaltsort bzw. seine Anschrift.<br />

Jedenfalls muss die Anschrift allgemein zugänglich, d. h.<br />

für den Gläubiger ermittelbar, sein. Im Gegensatz zum<br />

alten Recht sind künftig auch Vereinbarungen über die<br />

Verjährung (abgesehen von einigen Ausnahmen) zulässig.<br />

D. h. es können auch Verlängerungen und Verkürzungen<br />

der Verjährung grundsätzlich vertraglich vereinbart<br />

werden, sofern hier das Verbraucherschutzrecht im<br />

Einzelfall nicht entgegensteht.<br />

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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 5


Im allgemeinen Leistungsstörungsrecht ist – und dies ist<br />

für die Tätigkeit von Dolmetschern und Übersetzern<br />

durchaus von Bedeutung – die sogen. Ablehnungsandrohung<br />

aufgegeben worden. Bislang scheiterte<br />

beispielsweise ein Rücktritt vom Vertrag in der Vergangenheit<br />

des öfteren daran, dass seitens des Bestellers<br />

einer Leistung zwar eine Frist bis zur Ablieferung einer Leistung<br />

oder Fertigstellung eines Auftrages gesetzt worden<br />

ist. Diese Fristsetzung ist jedoch aus Unkenntnis zumeist<br />

nicht mit der Androhung verbunden worden, dass man<br />

nach Ablauf der Frist die weitere Erfüllung des Vertrages<br />

durch die Gegenseite endgültig ablehnt. An derartigen<br />

Formalien scheiterte dann ein Rücktritt vom Vertrag mit<br />

entsprechenden Schadensersatzforderungen für verteuerte<br />

Deckungsgeschäfte; also z. B. in Fällen, in denen die<br />

bestellte Übersetzerleistung zu ungünstigeren Konditionen<br />

woanders eingeholt werden musste. In Zukunft fällt<br />

die Ablehnungsandrohung weg. Es reicht die bloße Fristsetzung<br />

zur Erbringung der Leistung. Im Anschluss daran<br />

kann der Besteller sich immer noch überlegen, ob er vom<br />

Vertrag zurücktreten möchte oder ob er nach wie vor auf<br />

Erfüllung des selben besteht.<br />

Die Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie hat vor<br />

allen Dingen auch zu Änderungen im Gewährleistungsrecht<br />

beim Kauf- und Werkvertrag geführt. Die<br />

Gewährleistung bzw. Mängelansprüche werden immer<br />

dann relevant, wenn der Schuldner zwar geleistet hat, die<br />

erbrachte Leistung jedoch nicht der vereinbarten<br />

Beschaffenheit entspricht. Hier ist eine weitreichende<br />

Angleichung von Kauf- und Werkvertragsrecht erfolgt.<br />

Diese Angleichung bewirkt in erster Linie eine Änderung<br />

des Kaufrechts, während man im Werkvertragsrecht auch<br />

nach neuem Recht im Wesentlichen zu den selben Ergebnissen<br />

wie nach bisherigem Recht kommt. Ausgangspunkt<br />

für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel vorliegt,<br />

ist die individuelle Beschaffenheitsvereinbarung<br />

einer Leistung. Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung,<br />

so ist die Sache dann fehlerfrei, wenn sie sich zum<br />

vertraglichen Gebrauch bzw. für die gewöhnliche Verwendung<br />

eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die<br />

der Verwender nach Art der Sache erwarten durfte (§ 434<br />

BGB n. F.).<br />

Neu ist, dass sich dieser Erwartungshorizont des<br />

Käufers grundsätzlich auch nach Äußerungen des Herstellers,<br />

etwa Werbeaussagen, bemisst. Auch die fehlerhafte<br />

Montage einer Sache durch den Verkäufer oder<br />

dessen Erfüllungsgehilfen stellt einen Sachmangel dar;<br />

das selbe gilt, wenn eine fehlerhafte Eigenmontage des<br />

Käufers auf einer mangelhaften Montageanleitung<br />

beruht (sogen. »Ikea-Klausel«).<br />

Neu ist außerdem eine Beweislastumkehr zugunsten<br />

des Käufers. Die Mangelhaftigkeit der Sache bereits bei<br />

Gefahrübergang (also Lieferung) wird vermutet, wenn<br />

sich innerhalb von 6 Monaten ein Mangel herausstellt<br />

(§ 476 BGB n. F.).<br />

Recht<br />

Neu ist weiterhin ein bislang nur im Werkvertragsrecht<br />

bekannter Anspruch auf Nachbesserung oder<br />

Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers (§ 439 BGB).<br />

Will der Käufer statt dessen vom Vertrag zurücktreten<br />

oder den Kaufpreis mindern, so muss er dem Verkäufer<br />

zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen.<br />

Die Frist, innerhalb welcher der Käufer gegenüber<br />

dem Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche<br />

geltend machen kann, ist von bisher 6 Monaten auf künftig<br />

2 Jahre heraufgesetzt worden. Bei gebrauchten<br />

Sachen kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche<br />

auf 1 Jahr verkürzt werden.<br />

Die Verlängerung der Gewährleistungsfristen<br />

gilt gleichermaßen für das Kauf- und das Werkvertragsrecht.<br />

Letzteres kommt im Rahmen der Erbringung von<br />

Übersetzerleistungen zur Anwendung. Die Rechte des<br />

Bestellers bei Mängeln an einem Werk/einer Übersetzung<br />

sind Nacherfüllung bzw. Nachbesserung, Selbstvornahme<br />

und Kostenersatz, Rücktritt oder Minderung und<br />

Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.<br />

Der Besteller hat zunächst einen Anspruch gegen den<br />

Werkunternehmer/Übersetzer auf Nacherfüllung.<br />

Gleichzeitig hat der Unternehmer/Übersetzer ein Recht<br />

zur Nacherfüllung bzw. Nachbesserung. Anders als im<br />

Kaufrecht steht beim Werkvertrag das Wahlrecht zwischen<br />

beiden Arten der Nacherfüllung dem Werkunternehmer<br />

zu. Der Übersetzer kann also z. B. selbst entscheiden,<br />

ob er lediglich eine bestimmte Passage korrigieren<br />

will oder gleich eine völlige Neuüberarbeitung der Übersetzung<br />

liefert (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB).<br />

Selbstvornahmerecht und Kostenersatz (§§ 634<br />

Nr. 2, 637 BGB) erfordern eine erfolglose Nachfristsetzung.<br />

Danach ist der Besteller berechtigt, den Mangel<br />

selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen<br />

zu verlangen.<br />

Wahlweise ist nach erfolgloser Nachfristsetzung Rücktritt<br />

oder Minderung möglich. Die bislang erforderliche<br />

Ablehnungsandrohung nach altem Recht entfällt.<br />

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Fristsetzung<br />

entbehrlich; insbesondere, wenn die Nacherfüllung endgültig<br />

verweigert worden oder fehlgeschlagen ist. In der<br />

Regel dürften nicht mehr als 2 Nachbesserungsversuche<br />

zumutbar sein.<br />

Neben den oben aufgezeigten Mängelansprüchen kommen<br />

(gleichfalls nach erfolgloser Fristsetzung) zusätzlich<br />

weitere Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche<br />

in Frage.<br />

Als Fazit kann festgehalten werden, dass sich die Schuldrechtsreform<br />

mit ihren Neuerungen vor allen Dingen im<br />

Kaufrecht bemerkbar macht, während das für die Übersetzertätigkeit<br />

relevante Werkvertragsrecht weniger<br />

stark betroffen ist. Das auf Dolmetscherleistungen<br />

anwendbare Dienstvertragsrecht ist dagegen<br />

von der Reform nahezu unberührt geblieben.<br />

6 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Recht<br />

Übersetzen von Rechtstexten<br />

Ein Bericht über das Seminar »Übersetzen von Rechtstexten« am 22. Juni 2002 von Jana Lüth aus Berlin<br />

Berlin–Hamburg, eigentlich inzwischen mit dem schnellen<br />

ICE nur ein Katzensprung. Seit einem Jahr, genauer<br />

seit meinem Umzug nach Berlin, fahre ich häufiger diese<br />

Strecke: um Freunde zu sehen, um – immer noch – dem<br />

Heimweh nachzugeben, aber auch um die Seminare<br />

vom <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zu besuchen. Es lässt sich sehr gut vereinbaren.<br />

Und es lohnt sich. Wie auch diesmal.<br />

Die alltäglichen Schwierigkeiten<br />

Das Seminar »Übersetzen von Rechtstexten« war auch für<br />

mich als Nicht-Juristin und trotz meiner jahrelangen<br />

Berufserfahrung sehr verlockend. Wie häufig kämpft man<br />

bei den Übersetzungen mit solchen scheinbar einfachen<br />

Problemen wie beispielweise der Übertragung von<br />

Gesetzesbezeichnungen, Nummerierungen, Tempora<br />

oder aber auch von unübersetzbaren Begriffen, da die<br />

Sachverhalte dazu in der Zielsprache fehlen. Wie häufig<br />

überlegt man, welcher Stil angemessen ist. Im alltäglichen<br />

Arbeitsleben findet man meistens kaum Zeit dazu,<br />

sich eine Übersicht der stilistischen, grammatikalischen<br />

und anderen Strukturen der Rechtssprache zurechtzulegen,<br />

die viele dieser ständig wiederkehrenden Probleme<br />

ein für alle Mal lösen würden.<br />

Die Referentin Frau Corinna Schlüter-Ellner, in ihrer Person<br />

die Juristin und die Übersetzerin vereinend, kann auf<br />

langjährige Berufserfahrungen zurückgreifen, was ihren<br />

Ausführungen zugute kommt. Das war für uns von großem<br />

Vorteil, da sie die Sachverhalte aus der Perspektive<br />

und mit dem Wissen über die Problematik und die Interessen<br />

beider Berufsgruppen erläuterte.<br />

Sprache, Inhalt und Kundeninteresse<br />

Sie hat die häufig sehr detailbezogenen Fragen einer<br />

Übersetzerin, aber auch die übergeordneten Bedürfnisse<br />

einer Juristin nach sachlich richtigen, sprachlich angemessenen<br />

und zudem praxisorientierten Texten im Blick<br />

behalten. Zudem hat sie immer auch sehr anschaulich<br />

auf die Kundenfreundlichkeit der Übersetzung hingewiesen:<br />

Rückübersetzbarkeit, Verständlichkeit, Anwendbarkeit.<br />

Es mag auf den ersten Blick banal klingen, aber es<br />

gibt bestimmt nicht wenige von uns, die auch schon mal<br />

erlebt haben, dass sie gerade bei den so komplexen und<br />

manchmal kaum verständlichen juristischen Texten vor<br />

allem nach einer angemessenen und korrekten Übertragung<br />

suchten, und dabei den Kunden fast aus dem Auge<br />

verloren.<br />

Frau Schlüter-Ellner hat unter diesen Aspekten den<br />

Umgang mit Texten aus unterschiedlichen Rechtsordnungen<br />

erläutert, wobei sie ausführlich die Aspekte Recherche,<br />

Terminologie und lexikalische Lücken behandelte.<br />

Referentin Corinna Schlüter-Ellner (rechts)<br />

Sie hat für die Teilnehmer in ihren Unterlagen eine<br />

umfangreiche Literaturliste sowie eine Übersicht von für<br />

die Recherchen wichtigen Internetadressen, Adressen von<br />

Juristenvereinigungen und anderen nützlichen Organisationen<br />

zusammengestellt und sie mit wertvollen Informationen<br />

und Kommentaren versehen.<br />

Strukturen<br />

In dem zweiten Teil des Seminars haben wir die formellen<br />

Regeln des juristischen Übersetzens behandelt: die<br />

Makrostruktur (Gliederung und Nummerierung der<br />

Texte) sowie die Mikrostruktur (Grammatik, Rechtsschreibung,<br />

Konventionen und Stil der deutschen Rechtsprache,<br />

bis hin zur Übersetzung von Eigennamen).<br />

Gerade den Begriff Struktur fand ich für dieses Seminar<br />

bezeichnend, weil Frau Schlüter-Ellner eine sehr überschaubare,<br />

sehr gut strukturierte Übersicht über alle<br />

wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der deutschen<br />

Rechtstexte sowie der Übersetzung solcher Texte<br />

darlegte. Die Beispiele stammten zwar vor allem aus dem<br />

deutsch-spanischen Raum, waren aber einleuchtend<br />

genug, um sie auch auf andere Sprachkombinationen<br />

übertragen zu können. Frau Schlüter-Ellner ist außerdem<br />

sehr offen auf die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

und deren Beiträge über Erfahrungen aus anderen<br />

Sprachen eingegangen.<br />

Es hätte mir bestimmt noch mehr gefallen, wenn ich die<br />

Seminarunterlagen auf einer CD-Rom bekommen hätte,<br />

um gleich mit ihnen zu Hause arbeiten zu können. Aber<br />

das wäre schon wirklich das Sahnehäubchen gewesen.<br />

Es war auch so ein sehr informatives und anregendes<br />

Seminar, das uns bestimmt zukünftig bei der täglichen<br />

Arbeit viel helfen wird.<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 7


Selbstmanagement<br />

Mit Selbstmanagement zum Erfolg<br />

Effizienter arbeiten, ein sinnvolles Projekt starten, Prioritäten verfolgen: Gute Vorsätze sind schnell gefasst. Doch an der<br />

Umsetzung hapert es. Denn sie bringt Belastungen mit sich, verlangt die Überwindung von Ablenkungen und erfordert ein<br />

gutes Selbstmanagement. Wie aber trainiert man die Fähigkeit, sich richtig auf Kurs zu halten? Empfehlungen geben die<br />

Trainer Marc Stollreiter und Johannes Völgyfy; Teil 1 finden Sie in dieser Ausgabe, Teil 2 im nächsten <strong>Infoblatt</strong>.<br />

Alfred Eigentlich weiß wieder einmal nicht, wo ihm der<br />

Kopf steht. Heute morgen hat ihm das überraschend<br />

anberaumte Meeting Zeit und Energie geraubt, mittags<br />

kam einer seiner Mitarbeiter unerwartet hereingeschneit.<br />

Jetzt muss er dringende Rückrufe tätigen – und zwischendrin<br />

unzählige E-Mails beantworten. Wegen der vielen<br />

Störungen ist Eigentlich auch heute nicht dazu gekommen,<br />

endlich anzugehen, was er sich schon lange vorgenommen<br />

hat: einen Entwurf für ein neues Marketing-<br />

Konzept anfertigen. Er weiß, dass sich bei gutem Gelingen<br />

seine Chancen erhöhen, endlich die ersehnte Position<br />

des Bereichsleiters Marketing zu erreichen ...<br />

Ohne Selbstmanagement wenig Erfolg<br />

Das Beispiel macht deutlich: Zu beruflichem Erfolg<br />

gehört mehr als Ehrgeiz, Know-how und eine Karriere-<br />

Vorstellung. Voraussetzung für Erfolg ist ein funktionierendes<br />

Selbstmanagement. Nur wer sich selbst und seinen<br />

Tag organisieren kann, wer sich nicht verzettelt, sich<br />

nicht ablenken lässt und Wichtiges nicht aufschiebt,<br />

bleibt auf Kurs zu seinen übergeordneten Zielen. Zum<br />

Selbstmanagement gehört vor allem der Wille, sich selbst<br />

zu managen, der Wille, sich zu führen, statt sich treiben<br />

zu lassen – mit anderen Worten: Selbstmanagement verlangt<br />

Selbstdisziplin. Ohne sie ist es schwer, das, wovon<br />

man träumt, auch zu erreichen.<br />

So wird der innere Schweinehund bezwungen<br />

Doch die eigene Bequemlichkeit, der innere Schweinehund,<br />

der um alle größeren Anstrengungen einen weiten<br />

Bogen macht und jede Ablenkung willkommen heißt,<br />

lässt sich Schritt für Schritt überwinden. Mit dem TATEN-<br />

Programm® gelingt es, große berufliche Ziele ebenso<br />

wie kleine, nützliche Vorsätze in die Tat umzusetzen. Fünf<br />

Etappen führen zum Erfolg: Träumen, Abwägen, Tun,<br />

Erfolge kontrollieren sowie Neue Gewohnheiten aufbauen<br />

und festigen (siehe Kasten 1). Jeder dieser Schritte<br />

bringt seine eigenen Herausforderungen mit sich – doch<br />

für jede Herausforderung gibt es Tricks und Strategien zur<br />

Bewältigung.<br />

1. Träumen<br />

Wer ändert schon sein Verhalten, wenn er nicht weiß,<br />

wofür? Anstrengungen nimmt nur auf sich, wer ein attraktives,<br />

klares Ziel vor Augen hat. Das richtige Ziel ist eine<br />

Schutzimpfung zur Stabilisierung des mentalen Immunsystems.<br />

Daher heißt der erste Schritt zu beruflichem Erfolg:<br />

Träumen und ein schönes Ziel für sich finden. Das ist<br />

jedoch kein Aufruf zum Bau irgendwelcher Luftschlösser.<br />

Wichtig ist vor allem, dass das Ziel präzise definiert, reizvoll<br />

und erreichbar ist.<br />

Ohne Termine haben Ziele keine Zukunft<br />

»Im Marketing Karriere zu machen« ist ein zu ungenaues<br />

Ziel. »Den Posten des ›Bereichsleiters Marketing‹ zu<br />

erklimmen« und »ein bestimmtes Marketing-Konzept zu<br />

entwickeln« sind dagegen genauere Ziele, auf die sich<br />

Energien gut kanalisieren lassen. Zusätzlich lenkt eine<br />

Terminierung Energien in die gewünschte Richtung.<br />

Für Alfred Eigentlich gilt daher die Empfehlung, sowohl<br />

für sich festzuhalten, bis wann er Marketingleiter werden<br />

will, als auch Termine für das konkrete Marketingprojekt<br />

festzulegen. Er fährt gut, wenn er sein Ziel in Teilziele auffächert<br />

und sich überlegt, wer ihn wobei unterstützen<br />

kann.<br />

Kosten und Nutzen eines Ziels abwägen<br />

Alfred Eigentlich sollte sich außerdem fragen: Wodurch<br />

profitiere ich von der Umsetzung meines Vorhabens?<br />

Was ist der Nutzen für meine Mitmenschen? Aber auch:<br />

Was ist der Preis, den ich für dieses Ziel zahle?<br />

2. Abwägen<br />

Das Abwägen von Kosten und Nutzen ist der entscheidende<br />

Punkt, den keiner umgehen sollte, wenn er sich<br />

etwas vornimmt.<br />

Das Prestige der neuen Position als Bereichsleiter und die<br />

Gehaltserhöhung sind die eine Seite von Eigentlichs Ziel-<br />

Medaille. Die andere Seite: Mehr Führungsverantwortung<br />

bedeutet weniger Freizeit – und das Marketingkonzept<br />

bringt nicht nur viel Arbeit mit sich, sondern bedeutet<br />

auch, dass Eigentlich die hierauf verwendete Zeit nicht in<br />

andere Vorhaben stecken kann. Es gilt also, Prioritäten zu<br />

setzen und sich zu fragen: Wie lässt sich die Rolle der<br />

Führungskraft auf dem Weg nach oben bestmöglich mit<br />

den übrigen Rollen, z.B. als Familienmitglied, Lebenspartner,<br />

Hobbysportler und Kulturliebhaber verbinden?<br />

Die eigenen Ausreden entlarven<br />

Oft müssen Ausreden her: Eigentlich argumentiert, dass<br />

er durch seine telefonierenden Kollegen und ständige<br />

Meetings von der Arbeit abgehalten wird und sich in seiner<br />

Unordnung nicht konzentrieren kann. Doch ist es<br />

wirklich unmöglich bei Störgeräuschen zu arbeiten?<br />

8 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Oder ist es nicht einfach nur schwieriger als bei vollkommener<br />

Ruhe? Entspricht es den Tatsachen, dass Eigentlich<br />

an endlosen Meetings teilnehmen muss? Und kann<br />

er im Chaos tatsächlich nicht arbeiten? Oder ging es<br />

nicht auch bisher – sofern es nur fünf vor zwölf war?!<br />

Schädliche Leid-Sätze durch<br />

gute Leit-Sätze ersetzen<br />

Um nicht immer erst auf den letzten Drücker aktiv zu werden,<br />

hilft es, die schädlichen Leid-Sätze durch hilfreiche<br />

Leit-Sätze zu ersetzen. Zum Beispiel »jetzt will ich's wissen«,<br />

»was weg ist, ist weg« oder »es muss ja nicht leicht sein«.<br />

3. Tun<br />

Nun gilt es, vom Denken ins Handeln zu kommen. Alfred<br />

Eigentlich weiß nicht, wie er an das Marketingkonzept<br />

herangehen soll. Er wünscht sich jetzt ein Konzept für das<br />

Konzept. Er hat aber bereits genug getan, wenn er grob<br />

die Phasen für die Konzeptentwicklung durchdacht hat,<br />

wenn er sich Meilensteine für seine Arbeit gesetzt hat, sich<br />

darüber klar ist, welche Arbeiten er delegieren kann, und<br />

wenn er die notwendigen Zeiten für die Konzeptarbeit als<br />

Top-Priorität in seinem Timer markiert hat. Es gilt der Leit-<br />

Satz: Genug geplant ist halb gewonnen, zuviel geplant ist<br />

nie begonnen!<br />

Wer begonnen hat,<br />

der hat schon halb vollendet<br />

Zum Glück muss Eigentlich nicht wissen, wie er genau<br />

beginnen soll. Es reicht, wenn er irgendwie beginnt! Bei<br />

Ladehemmungen hilft die Einsatzorientierung. Alles, was<br />

auch nur im entferntesten nach Konzeptschreiben aussieht,<br />

zählt. Also auch, sich eine Stunde an den Schreibtisch<br />

zu setzen und ebenso fieberhaft wie ergebnislos<br />

nachzudenken.<br />

Fortsetzung im nächsten <strong>Infoblatt</strong><br />

Über die Autoren<br />

Marc Stollreiter ist Trainer bei Pro Relatio, Wien. Der Psychologe<br />

und Universitätslektor ist spezialisiert auf Trainings<br />

in den Bereichen Zeit- und Selbstmanagement,<br />

Team und Kommunikation. Zum Thema Selbstdisziplin<br />

bietet er gemeinsam mit Johannes Völgyfy Seminare an.<br />

Die beiden Trainer sind Autoren des kürzlich im Gabal-<br />

Verlag erschienenen Buches »Selbstdisziplin«.<br />

Kontakt: stollreiter@prorelatio.com<br />

Johannes Völgyfy führt seit 20 Jahren Managementtrainings<br />

durch. Seine Arbeitsfelder sind u.a. Zeit- und Selbstmanagement,<br />

Mitarbeiterführung, Moderierte Besprechungen,<br />

Präsentation, Kundenservice und Mediation.<br />

Daneben ist der selbstständige Trainer mit Sitz im österreichischen<br />

Götzendorf in der Aus- und Weiterbildung von<br />

Trainern und als Führungskräfte-Coach tätig.<br />

Kontakt: mail@voelgyfy.com<br />

Selbstmanagement<br />

Kasten 1<br />

In fünf Schritten zum Ziel<br />

Wie erzielt man dauerhaft berufliche Erfolge? Eine<br />

Handlungsanleitung gibt das TATEN-Programm®<br />

von Marc Stollreiter und Johannes Völgyfy.<br />

1. Träumen<br />

Ein Ziel lässt sich nur erreichen, wenn es<br />

sowohl attraktiv als auch realistisch ist. Im<br />

ersten Schritt heißt es also: Träumen,<br />

Gedanken schweifen lassen und das richtige<br />

Ziel für sich finden.<br />

2. Abwägen<br />

Bei der Zielfindung gilt es, Nutzen und<br />

Kosten abzuwägen. Wenn die Einschränkungen<br />

und Anstrengungen, die ein Ziel<br />

mit sich bringt, nicht von vornherein mit in<br />

die Waagschale geworfen werden, bleibt<br />

die Umsetzung leicht auf halbem Wege<br />

stecken.<br />

3. Tun<br />

Die Devise heißt, nicht zuviel nachdenken<br />

über mögliche Probleme, sondern einfach<br />

loslegen! Drei große Handlungs-Hürden<br />

sind auf dem Weg zum Ziel zu überwinden:<br />

Die »Aufschieberitis«, mangelndes Durchhaltevermögen<br />

und zu wenig »Neinsagen«.<br />

4. Erfolge kontrollieren<br />

Am Ende eines Tages sollte man sich jeden<br />

Erfolg und jeden Teilerfolg ganz bewusst<br />

vor Augen führen – sonst bleibt man mit<br />

seiner Zielverfolgung nicht bei der Stange.<br />

5. Neue Gewohnheiten aufbauen<br />

und festigen<br />

Um sich ein neues Verhalten anzugewöhnen<br />

– beispielweise das »Neinsagen«, mit<br />

dem man mehr Zeit für seine Ziele gewinnt<br />

– muss dieses mindestens 21 Mal ohne<br />

Ausnahme an den Tag gelegt werden. Erst<br />

danach darf man die Zügel etwas lockerer<br />

lassen.<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 9


Computer und Internet<br />

Übersetzernetzwerke<br />

Haben Sie in letzter Zeit auch Werbung von einem Netzwerk für Übersetzer bekommen oder ist Ihnen die zunehmende<br />

Anzahl solcher Unternehmungen aufgefallen? Thekla Kruse, Dipl.-Technikübersetzerin aus Flensburg, hat sich einige dieser<br />

Angebote näher angesehen.<br />

Übersetzernetzwerke im Internet dienen Sprachmittlern<br />

dazu, sich zu präsentieren und ihre Dienstleistungen<br />

anzubieten. Für Auftraggeber bieten sie die Möglichkeit,<br />

aus einer Vielzahl von Übersetzern und Dolmetschern<br />

den herauszufiltern, der ihren jeweiligen Anforderungen<br />

am besten entspricht. Dabei wird ein direkter Kontakt zwischen<br />

dem Sprachmittler und dem Kunden hergestellt,<br />

das heißt es fallen im Gegensatz zur Vermittlung durch<br />

eine Übersetzungsagentur keine Provisionen an. Zahlen<br />

muss hier nur der Sprachmittler für seinen Eintrag in der<br />

Datenbank des Netzwerks. Insoweit ähneln solche Angebote<br />

also der Mitgliederdatenbank des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> im<br />

Internet.<br />

Übersetzernetz: www.uebersetzernetz.de<br />

Das Übersetzernetz ist ein deutsches Netzwerk. Diese<br />

Website führt über die Auswahl der Sprache zu einer Seite<br />

mit einer Liste von Übersetzern und Dolmetschern, in der<br />

die Fachgebiete der jeweiligen Personen angegeben<br />

sind. Eine Suchfunktion nach Fachgebiet oder anderen<br />

Kriterien ist nicht vorhanden. Bei einer Internetpräsenz,<br />

die Sprachdienstleistungen anbietet, wäre etwas mehr<br />

sprachliche Sorgfalt wünschenswert.<br />

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft<br />

Im Übersetzernetz aufgenommen werden können<br />

Sprachmittler mit Diplom oder staatlicher Prüfung und<br />

entsprechender Berufspraxis sowie öffentlich ermächtigte/vereidigte<br />

Übersetzer und Dolmetscher. Sie müssen<br />

haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig sein.<br />

Leistungen<br />

Jeder Übersetzer/Dolmetscher erhält eine Präsentationsseite<br />

im Internet. Ein Teil des Beitrags wird für Werbemaßnahmen<br />

im Internet und in zielgruppengerichteten<br />

Printmedien aufgewendet. Darüber hinaus gibt es bis jetzt<br />

Sonderkonditionen bei berufsbezogenen Versicherungen<br />

und Webdesign. Die Website enthält einen geschützten<br />

Bereich mit Informationen über berufsspezifische Themen,<br />

aktuelle Urteile, Kooperationsangebote und ähnlichem.<br />

Folgende weitere Leistungen können gegen<br />

zusätzliche Gebühren in Anspruch genommen werden:<br />

Übernahme Rechnungswesen/Mahnwesen, Auftragsdienst,<br />

Urlaubsvertretung, Sekretariatsdienstleistungen,<br />

Erstellung einer eigenen Homepage durch Webdesigner.<br />

Kosten<br />

150 € zzgl. MwSt. pro Jahr sowie einmalig eine Aufnahmegebühr<br />

von 50 € zzgl. MwSt.<br />

Translators on the Web:<br />

www.translators-on-the-web.com<br />

Die Website von Translators on the Web kann in mehreren<br />

Sprachen aufgerufen werden. Auf die Datenbank der<br />

Mitglieder wird über eine Suchfunktion zugegriffen. Als<br />

Kriterien stehen über Quell- und Zielsprache hinaus<br />

Beruf (Dolmetscher oder Übersetzer), Fachgebiet und<br />

Land zur Verfügung.<br />

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft<br />

Hier kann Mitglied werden, wer Übersetzer oder Dolmetscher<br />

mit entsprechendem Abschluss oder mindestens<br />

fünf Jahren Berufserfahrung ist, die durch Referenzen<br />

nachgewiesen werden muss.<br />

Leistungen<br />

Jeder Übersetzer/Dolmetscher erhält eine Präsentationsseite<br />

im Internet. Ein Teil des Beitrags wird für Werbemaßnahmen<br />

in nationalen und internationalen zielgruppengerichteten<br />

Printmedien ausgegeben. Neuerdings<br />

steht ein Forum zum Austausch mit Kollegen zur Verfügung.<br />

Für die Zukunft sind folgende weitere Dienste auf<br />

der Website geplant: Praktikantenbörse zur Vermittlung<br />

von Übersetzer-Studenten, Stellenmarkt für Unternehmen,<br />

Links zu Übersetzer-Instituten und Universitäten.<br />

Kosten<br />

360 € pro Jahr<br />

Inttranet: www.inttra.net<br />

Das Inttranet ist ein internationales Netzwerk, dessen<br />

Oberfläche in einer Vielzahl von Sprachen aufgerufen<br />

werden kann. Die deutsche Version ist noch nicht ganz<br />

ausgereift. Diese Website bietet zusätzlich zur Suche nach<br />

Übersetzern und Dolmetscher für lebende Sprachen auch<br />

eine Suche nach Experten für tote Sprachen. Die Kriterien<br />

für die Suche sind Beruf, wobei eine sehr differenzierte<br />

Liste (auch Gerichtsdolmetscher, Korrekturleser) geboten<br />

wird, Quell- und Zielsprache, Fachgebiet, Softwareausstattung,<br />

Ort für Dolmetscher und zeitliche Verfügbarkeit.<br />

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft<br />

Um Mitglied im Inttranet zu werden, muss man professioneller<br />

Dolmetscher oder Übersetzer sein, die geeignete<br />

akademische Ausbildung oder eine entsprechende<br />

Berufserfahrung von mindestens drei Jahren als Dolmetscher<br />

oder Übersetzer nachweisen können, die Mindestanforderungen<br />

an technischer Ausrüstungen erfüllen und<br />

vorzugsweise von einer nationalen oder internationalen<br />

Einrichtung als Dolmetscher oder Übersetzer anerkannt<br />

10 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Computer und Internet Literaturübersetzungen<br />

sein. Zusätzlich müssen je ein Empfehlungsschreiben<br />

eines bekannten Kunden sowie eines Kollegen eingereicht<br />

werden.<br />

Leistungen<br />

Jeder Übersetzer/Dolmetscher erhält eine Präsentationsseite<br />

im Internet sowie eine eigene E-Mail-Adresse. Die<br />

Website bietet einen Zugang zu terminologischen Informationsquellen<br />

und berufsbezogenen Marktinformationen.<br />

Kosten<br />

120 € pro Jahr<br />

Die drei hier vorgestellten Netzwerke wurden 2001 oder<br />

2002 gegründet, sind also noch recht neu. Aus diesem<br />

Grund sind sie noch nicht sehr belebt, das heißt es gibt<br />

noch nicht sehr viele Einträge von Sprachmittlern. Es<br />

bleibt abzuwarten, wie sie in der Zukunft von Übersetzern,<br />

Dolmetschern und potenziellen Kunden angenommen<br />

werden.<br />

Bereits länger auf dem Markt agierende, internationale<br />

Netzwerke sind Proz (www.proz.com) und Aquarius<br />

(www.aquarius.net), die allerdings keine deutsche Oberfläche<br />

bieten.<br />

Gemeinsame Vergütungsregeln<br />

Mit Inkrafttreten des neuen Urhebervertragsrechts am 1. Juli 2002 haben Schriftsteller und Literaturübersetzer ihre Vorschläge<br />

für gemeinsame Vergütungsregeln vorgelegt, die in dieser Pressemitteilung des VdÜ vorgestellt werden.<br />

Als wesentliche Neuerung ermöglicht es das Gesetz den<br />

Verwertern und Urhebern bzw. ihren Verbänden, Vereinbarungen<br />

über die »angemessene Vergütung« auszuhandeln,<br />

die dem Urheber für die Nutzung seines Werks<br />

zusteht. Der Gesetzgeber erwartet, dass es zum Abschluss<br />

solcher Vereinbarungen kommt, die künftig für die Vertragspartner<br />

und die Gerichte bindend sind. Der Verband<br />

deutscher Schriftsteller (VS) sowie die Bundessparte Übersetzer<br />

im VS (VdÜ) fordern den Verlegerausschuss des<br />

Börsenvereins nunmehr auf, in Verhandlungen einzutreten.<br />

Die Übersetzer erwarten grundlegende Verbesserungen<br />

gegenüber der bisher üblichen Praxis. Nicht ohne Grund<br />

hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit der Reform unter<br />

anderem mit der Situation der Literaturübersetzer begründet.<br />

Derzeit erhalten sie in der Regel ein Honorar, das<br />

einem Monatseinkommen von rund 1000 € entspricht.<br />

Als angemessene Vergütung im Sinne des Gesetzes, die<br />

es ihnen ermöglicht, von den Einkünften ihrer anspruchsvollen<br />

Tätigkeit zu leben, betrachten die Übersetzer mindestens<br />

eine Verdreifachung des gegenwärtig üblichen<br />

Honorars. Die Berechtigung dieser Forderung ist in den<br />

bisherigen Diskussionen im Übrigen auch von Verwerterseite<br />

nicht ernsthaft bestritten worden.<br />

In den Verhandlungen wird es darum gehen, gemeinsam<br />

einen Weg zu finden, um dieses Ziel zu erreichen. Die<br />

Verlage werden künftig in ihren Kalkulationen berücksichtigen<br />

müssen, dass ein übersetztes Buch zweimal<br />

geschrieben wird und zwei Urheber hat.<br />

Fred Breinersdorfer, Vorsitzender des VS, appellierte an<br />

die Verleger, ihre sozial- und kulturpolitische Verantwortung<br />

ernst zu nehmen. »Ich bin sicher, dass sich die Verleger<br />

bemühen werden, auf uns zuzugehen, nachdem<br />

sich der Pulverdampf der Debatte um das Urhebervertragsrecht<br />

nun verzogen hat«, sagte er.<br />

Der von den Übersetzern vorgelegte Entwurf einer Vergütungsregel<br />

sieht in einer ersten Stufe vor:<br />

1. Die Angleichung der Seitenhonorare an die allgemeine<br />

Einkommensentwicklung – seit Jahrzehnten stagnieren<br />

die Honorare oder hinken der Entwicklung<br />

hinterher, mit der Folge erheblicher realer Einkommensverluste.<br />

2. Zusätzlich zu dieser Grundvergütung den Anteil an<br />

den Verkaufserlösen, der den Übersetzern als Urhebern<br />

neben dem Originalautor zusteht, aber bisher<br />

vorenthalten wurde.<br />

3. Einen angemessenen Anteil an den Erlösen bei Lizenzvergaben<br />

entsprechend dem Verteilungsschlüssel zwischen<br />

Originalautor und Verlag der deutschsprachigen<br />

Ausgabe. Dieser Urheberanteil wurde den<br />

Übersetzern bisher ebenfalls vorenthalten.<br />

Im Einzelnen sieht der Entwurf einer Vergütungsregel in<br />

einer ersten Stufe als Mindeststandard vor:<br />

Ein Seitenhonorar je nach Schwierigkeitsgrad des zu<br />

übersetzenden Textes von 22, 28 bzw. 34 €. Besonders<br />

anspruchsvolle Übersetzungen sind angemessen<br />

höher zu vergüten.<br />

Eine Beteiligung an den verkauften Exemplaren in<br />

Höhe von 3 % des Nettoladenpreises.<br />

Einen Anteil am Verlagserlös – nach Abzug der Vergütung<br />

für den Originalautor – aus der Vergabe von<br />

Lizenzen in Höhe von 60 % bei buchnahen Nebenrechten<br />

(Taschenbuchlizenz etc.) und 70 % bei buchfernen<br />

Nebenrechten (Hörspielbearbeitung etc.).<br />

Die Verständigung auf angemessene Honorare in der<br />

vom Gesetzgeber erwarteten Vereinbarung zwischen den<br />

Verbänden schließt nicht aus, dass in einzelnen Verträgen<br />

höhere Honorare vereinbart werden.<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 11


Statistik<br />

Mitgliederstatistik<br />

Nachdem im Frühsommer die Datenaktualisierung für die Grüne Liste stattgefunden hat und die Grüne Liste im Juni versandt<br />

wurde, ist es mal wieder Zeit, eine kleine Mitgliederstatistik vorzustellen. Von Per N. Döhler<br />

Unser Mitgliederzuwachs von über 14 Prozent seit der<br />

letzten Statistik ist sehr erfreulich. Statistische Tests habe<br />

ich nicht durchgeführt, aber es fallen doch einige Punkte<br />

ins Auge:<br />

Es sind weiterhin über zwei Drittel unserer Mitglieder<br />

Frauen.<br />

Der Anteil der angestellten Dolmetscher/Übersetzer<br />

geht weiterhin leicht zurück.<br />

Unser geografischer Schwerpunkt ist eindeutig nach<br />

wie vor Hamburg, das Hamburger Umland und<br />

Schleswig-Holstein.<br />

(Ich habe den Verdacht, dass ich 2000 Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein nicht immer richtig zugeordnet<br />

habe, die Veränderungen hier bitte ich also<br />

nicht besonders ernst zu nehmen.)<br />

1. April 2000 1. Juli 2002<br />

Mitglieder insgesamt 232 265 +14,2 %<br />

Geschlecht männlich 67 28,9 % 78 29,8 %<br />

weiblich 165 71,1 % 186 70,2 %<br />

Wohnsitz Hamburg 130 56,0 % 145 54,7 %<br />

Schleswig-Holstein* 60 25,8 % 75 29,3 %<br />

Bremen/ Niedersachsen* 29 12,5 % 23 8,7 %<br />

Mecklenburg-Vorpommern 1 0,4 % 1 0,4 %<br />

Berlin/Brandenburg 4 1,7 % 5 1,9 %<br />

Übriges Deutschland 3 1,3 % 8 3,0 %<br />

Ausland 8 2,2 % 8 3,0 %<br />

Beruf Übersetzer(in) 227 97,8 % 258 97,4 %<br />

Dolmetscher(in) 112 48,3 % 124 46,8 %<br />

Konferenzdolmetscher(in) 12 4,2 % 13 4,9 %<br />

Tätigkeit Selbstständig 200 86,2 % 228 86,0 %<br />

Angestellt 42 18,1 % 42 15,8 %<br />

Übernimmt Aufträge 217 93,5 % 244 92,1 %<br />

Alter** Bis 30 Jahre 10 4,5 % 8 3,0 %<br />

30–40 Jahre 78 33,6 % 79 29,8 %<br />

40–50 Jahre 78 33,6 % 96 36,2 %<br />

50–60 Jahre 48 20,7 % 59 22,3 %<br />

60–70 Jahre 15 6,5 % 18 6,8 %<br />

Über 70 Jahre 3 1,3 % 5 1,9 %<br />

Muttersprache Deutsch 135 58,2 % 157 59,2 %<br />

(Auswahl) Englisch 33 14,2 % 36 13,6 %<br />

Französisch 16 6,9 % 18 6,8 %<br />

Spanisch 9 3,9 % 13 4,9 %<br />

Polnisch 9 3,8 % 11 4,2 %<br />

Russisch 6 2,6 % 9 3,4 %<br />

Dänisch 5 2,2 % 6 2,3 %<br />

Italienisch 5 2,2 % 5 1,9 %<br />

Japanisch 5 2,2 % 5 1,9 %<br />

Tschechisch 4 1,7 % 4 1,5 %<br />

Türkisch 4 1,7 % 3 1,1 %<br />

Schwedisch 3 1,3 % 3 1,1 %<br />

*Fehlzuordnungen<br />

2000 möglich<br />

**Median 44 Jahre<br />

12 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Statistik Adressänderungen<br />

Unsere Mitgliedschascheint trotz der Fluktuationen<br />

ein wenig gealtert zu sein. Das sollte Anlass sein, insbesondere<br />

beim »Nachwuchs« verstärkt für die Mitgliedschaft<br />

im <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zu werben.<br />

Eine Bitte: In letzter Zeit bekomme ich in meiner Eigenschaft<br />

als Internet-Seitenmeister immer mehr Mitteilungen<br />

wegen Adressenänderungen und Ähnlichem.<br />

Wir bitten Sie, sämtliche Änderungen von Daten<br />

(Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) ausschließlich<br />

unserer Geschäftsstelle zu melden<br />

(info@adue-nord.de).<br />

Bei der Gelegenheit überprüfen Sie bitte stets, ob wir Ihre<br />

aktuelle E-Mail-Adresse haben. Wir haben bei Mitteilungen<br />

und E-Infos immer mindestens ein Dutzend Rückund<br />

Irrläufer.<br />

In der Geschäftsstelle wird unsere zentrale Mitgliederdatenbank<br />

gepflegt. Die Angaben dieser Datenbank liegen<br />

auch der Grünen Liste und den Angaben im Internet<br />

zugrunde.<br />

Die Daten im Internet werden nicht »live« gepflegt, sondern<br />

alle paar Monate in einem halbautomatischen Prozess<br />

auf Grundlage unserer Mitgliederdatenbank aktualisiert.<br />

Bis eine Änderung im Internet erscheint, bitten wir<br />

also um etwas Geduld.<br />

Adressänderungen<br />

Bitte beachten Sie die Adressänderungen folgender Mitglieder.<br />

Nicht aufgeführte Daten sind gleich geblieben.<br />

Eva Grunwald (geb. Lepell) � Mühlgrabenstraße 9 in<br />

35578 Wetzlar � 06441 449182 � 06441 449183<br />

� grunwald-uebersetzungen@t-online.de<br />

Peter Hamm � 040 53531819 � 040 53531813<br />

� 0162 9407682 � petermhamm@aol.com<br />

Thomas Klimaschewski � Weizenkampstraße 128 in<br />

28199 Bremen � 0421 5228937 � 0421 5228938<br />

Anne-Marie Molitor � www.molitor-translations.de<br />

Heike Maria Neuhaus � Werder Straße 32 in<br />

20144 Hamburg �/� 040 41622886<br />

� 0172 2820348<br />

Nathalie Ngo-Thi � 04531 808558 � 04531 808552<br />

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Büroraum in idealer Lage<br />

Unternehmerisch orientierte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei<br />

bietet attraktive Räumlichkeiten in<br />

unmittelbarer Gerichtsnähe für Dolmetscher/Übersetzer<br />

in Bürogemeinschaft.<br />

Wir suchen eine dynamische Mitstreiterin oder<br />

einen dynamischen Mitstreiter, um unser Büro<br />

weiter zu entwickeln.<br />

Die Kostenstruktur ist äußerst günstig und Synergieeffekte<br />

sollen hierbei selbstverständlich ausgenutzt<br />

werden. Sekretariatsplätze sind vorhanden.<br />

Interessiert? Dann wenden Sie sich bitte direkt<br />

an Frau Klapek unter der Telefonnummer<br />

040/432 20 10. Ich freue mich auf Ihren Anruf.<br />

Anwaltskanzlei Klapek<br />

Feldstraße 60 in 20357 Hamburg<br />

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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 13


<strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Seminare<br />

Informationen über alle Seminare des neuen Jahres<br />

finden Sie im Internet unter www.adue-nord.de -><br />

Weiterbildung.<br />

Bitte beachten Sie die Anmeldeformalitäten: Rücktritte<br />

sind bis 1 Woche vor dem Seminartermin gegen eine<br />

Gebühr von 10 € möglich; eine rechtzeitige Anmeldung<br />

und Bezahlung bis zum Anmeldetermin wird mit<br />

einem Frühbucherrabatt belohnt.<br />

September: Seminar 2002-06<br />

Trados-Anwenderworkshop<br />

Referent: Karl-Heinz Freigang<br />

Dipl.-Übers. Praktische Berufstätigkeit<br />

als Freiberufler vor allem im Bereich<br />

der Softwarelokalisierung. Dozent für<br />

»Angewandte Sprachwissenschaft<br />

sowie Übersetzen und Dolmetschen«<br />

an der Uni des Saarlandes, Koordinator<br />

der Studienkomponente Sprachdatenverarbeitung<br />

und Administrator<br />

des institutseigenen PC-Netzes<br />

Datum und Ort<br />

6. bis 8. September 2002<br />

(Freitag ab 16.00, Sonntag bis 13.00 Uhr)<br />

in Hamburg (»Frau und Arbeit«, Grindelallee 43)<br />

Kurzbeschreibung<br />

Anwenderworkshop für Trados-Anwender, die spezielle<br />

Fragen diskutieren möchten. Bitte möglichst bald<br />

anmelden und eigene Fragen einreichen.<br />

Lerninhalte<br />

Trados Workspace<br />

Bearbeiten von Dateien aus Interleaf, Framemaker<br />

und PowerPoint<br />

Tag-Editor<br />

T-Window für Powerpoint<br />

Konvertierung von Dateien mit Workbench-Makros<br />

Import und Export von Daten in und aus Translator's<br />

Workbench und Multiterm<br />

Vorkenntnisse<br />

Erfahrung mit Trados Workbench und Multiterm<br />

Teilnahmebeitrag<br />

(inklusive Mittagessen am Samstag)<br />

Mitglieder* 210 €, Stud. Mitglieder 105 €<br />

Nichtmitglieder 310 €<br />

Schnellste Anmeldung: Online in unserem Internet-<br />

Angebot www.adue-nord.de (-> Weiterbildung -><br />

Online-Anmeldung)<br />

Traditionelle Anmeldung: siehe anliegendes Formular<br />

Seminare des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Oktober: Seminar 2002-07<br />

ƒÂ̸ appleÛÒÒÍÓ„Ó ˇÁ˚͇<br />

Referenten<br />

Hochschuldozenten aus Russland und der Ukraine,<br />

Dozenten des russischen Sprachseminars in Timmendorfer<br />

Strand<br />

Datum und Ort<br />

5. Oktober 2002 in Timmendorfer Strand<br />

Beschreibung<br />

1. »Россия сегодня: Власть и политика« (Николай<br />

Ромашов)<br />

2. »Русские и немецкие реалии в переводе«<br />

(Александр Петренко)<br />

3. »Культурная жизнь в России сегодня« (Ирина<br />

Гулякова)<br />

4. Workshop: »Recherche im Runet«<br />

(Natascha Dalügge-Momme)<br />

Für den Vortag (Freitag) ist ein Filmabend geplant.<br />

Um 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit zu einem<br />

gemeinsamen Abendessen und um 19.15 Uhr wird<br />

ein neuer russischer Film gezeigt. Am Samstagabend<br />

wird wieder ein gemeinsames Abendessen stattfinden.<br />

Am Sonntagmorgen gibt es die Möglichkeit, den<br />

Internet-Workshop fortzusetzen oder sich bei einem<br />

Strandspaziergang oder einem Stadtrundgang in<br />

Lübeck zu erholen.<br />

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zu Unterkünften<br />

und ähnlichem bei Georgia Mais unter<br />

� seminare@adue-nord.de.<br />

Vorkenntnisse<br />

Russisch und Deutsch als Arbeitssprachen<br />

Teilnahmebeitrag<br />

Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für Teilnehmer<br />

des »Russischen Sprachseminars in Timmendorfer<br />

Strand« (29.09.–12.10., siehe auch Seite 18)<br />

kostenlos.<br />

Mitglieder* 95 € (Frühbucher 85 €)<br />

Stud. Mitglieder 47,50 € (Frühbucher 42,50 €)<br />

Nichtmitglieder 135 € (Frühbucher 125 €)<br />

(jeweils inklusive Mittagessen am Samstag)<br />

Anmeldetermin: 6. September 2002<br />

Anmeldung mit dem Spezialformular in unserem<br />

Internet-Angebot www.adue-nord.de (-> Weiterbildung<br />

-> 2002-07 -> Ausführliche aktuelle<br />

Informationen) oder bei Georgia Mais<br />

� 04105 636316<br />

* Der Mitgliedsbeitrag gilt für die Mitglieder folgender Verbände:<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>, Aticom, BDÜ-LV, DTT, tekom, VÜD<br />

14 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

November: Seminar 2002-08<br />

Adobe Framemaker<br />

Referent: Peter Hufenbach<br />

Langjährige Erfahrung als technischer<br />

Trainer bei Philips, Dozent im<br />

Bildungswesen des Axel Springer<br />

Verlages, EDV-Dozent für Firmen<br />

und öffentliche Träger<br />

Datum und Ort<br />

8. und 9. November 2002 (Freitag ab 16.00 Uhr,<br />

Samstag ganztägig) bei Datentechnik H+O Schulung<br />

GmbH, Wendenstraße 25, 20097 Hamburg<br />

Kurzbeschreibung<br />

Grundlagen des Programms Adobe Framemaker. Für<br />

jeden Teilnehmer steht ein eigener PC zu Übungszwecken<br />

zur Verfügung.<br />

Lerninhalte<br />

Dokumentaufbau, Seitenlayout<br />

Vorgabeseiten und Referenzseiten<br />

Grundlagen der Absatzgestaltung, Schriftarten<br />

Tabellen und Rahmen<br />

Verankerung<br />

Grafiken und Grafikimport<br />

Textmarken, Grundlagen Variablen<br />

Gestalten eines Buchdokumentes<br />

Fußnoten<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Vorlagen/Schablonen<br />

Druckereinstellungen<br />

Grundlagen Onlinedokumente/Hyperlinks<br />

Teilnahmebeitrag<br />

(inklusive Mittagessen am Samstag)<br />

Mitglieder* 200 € (Frühbucher 190 €)<br />

Studentische Mitglieder 100 € (Frühbucher 95 €)<br />

Nichtmitglieder 295 € (Frühbucher 285 €)<br />

Anmeldetermin: 8. Oktober 2002<br />

Begrenzte Teilnehmerzahl (max. 10)!<br />

Rechtzeitig anmelden!<br />

Schnellste Anmeldung: Online in unserem Internet-<br />

Angebot www.adue-nord.de (-> Weiterbildung -><br />

Online-Anmeldung)<br />

Traditionelle Anmeldung: siehe anliegendes Formular<br />

* Der Mitgliedsbeitrag gilt für die Mitglieder folgender Verbände:<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>, Aticom, BDÜ-LV, DTT, tekom, VÜD<br />

appleÛ„Î˚È ÒÚÓÎ<br />

Wir treffen uns üblicherweise alle 2 Monate bei einer Teilnehmerin/einem<br />

Teilnehmer zu Hause.<br />

Wir arbeiten an einem juristischen und einem IT-Glossar,<br />

die von einzelnen Mitgliedern der Sprachgruppe vorbereitet<br />

werden.<br />

Nächstes Treffen: Do., 17. Oktober 2002,<br />

der Ort steht noch nicht fest.<br />

Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen und melden<br />

sich bitte bei<br />

Eleonora Büchner (� eleonora_buechner@t-online.de).<br />

ƒÓ·appleÓ ÔÓʇÎÓ‚‡Ú¸ Í Ì‡¯ÂÏÛ ÒÚÓÎÛ<br />

Sprachgruppe Spanisch<br />

Die Arbeitsgruppe Spanisch des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> trifft sich<br />

jeweils am 3. Dienstag des Monats.<br />

Nächste Treffen: Dienstag., 20. August,<br />

17. September und 15. Oktober 2002 um<br />

19.30 Uhr im »OW3«, Spadenteich<br />

(neben St.-Georg-Kirchhof) in Hamburg<br />

Wir nutzen unsere Treffen im Wesentlichen dazu, die<br />

Kontakte untereinander zu pflegen, uns auszutauschen<br />

und gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. Mittlerweile<br />

haben wir auch schon einiges auf den Weg gebracht:<br />

Erstellung einer Liste mit Wörterbüchern und sonstigen<br />

Hilfsmitteln, die wir jeweils besitzen, sodass wir<br />

diese gemeinsam nutzen können<br />

Austausch von interessanten Informationen und Internet-Adressen<br />

für Recherchen<br />

Spontansammlung von Termini, deren Übersetzung<br />

uns Schwierigkeiten bereitet, und gemeinsamer Austausch<br />

darüber auf unseren Treffen<br />

Erarbeitung einer Internet-Terminologie (Projekt)<br />

Wir freuen uns auf weitere Mitstreiter(innen)!<br />

Interessierte können sich auch in den E-Mail-Verteiler der<br />

Gruppe eintragen und erhalten darüber alle Infos und<br />

Nachrichten, die die Gruppe betreffen. Um sich in die<br />

Liste einzutragen, genügt es, eine Nachricht an folgende<br />

Adresse zu senden (Betreff und Text sind beliebig):<br />

ADUe-<strong>Nord</strong>-Spanisch-subscribe@yahoogroups.com<br />

Kontakt: Beate Engelhardt � 040 39902953<br />

� engelhardt_beate@compuserve.com<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 15


Seminar und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Groupe de travail français<br />

Unsere Treffen finden üblicherweise am 1. Donnerstag<br />

des Monats statt.<br />

Nächstes Treffen: Do., 5. September 2002,<br />

19.30–21.30 Uhr in der Geschäftsstelle<br />

Zu Beginn der Treffen stellt sich jeweils eine Mitglied ausführlich<br />

vor, um den Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes<br />

anzustoßen. Außerdem findet auf den Treffen ein<br />

ständiger Austausch über Arbeitsorganisation und Hilfsmittel<br />

statt.<br />

Interessent(inn)en sind jederzeit herzlich willkommen und<br />

melden sich bei: Milena Meyer � 040 53048974<br />

� milena.meyer@t-online.de oder Dominique Bohère<br />

� 040 5603828 � d.bohere@t-online.de<br />

Steuerberatung<br />

Den Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> steht auch eine telefonische<br />

Steuerberatung zur Verfügung, die von Steuerberater<br />

Hans Dohrndorf, Partner der von Berlichingen &<br />

Partner Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg, angeboten<br />

wird.<br />

Dieser Service ist für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> kostenlos<br />

und deckt die Beantwortung steuerlicher Fragen ab, die<br />

direkten Bezug zur Ausübung ihres Berufs als Dolmetscher/Übersetzer<br />

haben. Weitergehende Leistungen wie<br />

das Anfertigen von Steuererklärungen fallen nicht hierunter<br />

und sind ggf. vom Mitglied selbst zu tragen.<br />

Unter der Telefonnummer 040 35763513 beantwortet<br />

Hans Dohrndorf werktags zwischen 17 und 18 Uhr Ihre<br />

Fragen.<br />

Rechtsberatung<br />

Durch die Kooperation mit der Aticom und dem BDÜ-<br />

Landesverband Bremen-Niedersachsen beträgt die<br />

Dauer der Rechtsberatung jetzt 4 Stunden. Die Rechtsberatung<br />

findet weiterhin am 1. und 3. Montag des<br />

Monats statt, und zwar von 15 bis 19 Uhr.<br />

Die nächsten Termine:<br />

19.08.2002 02.09.2002<br />

16.09.2002 07.10.2002<br />

Der beratende Rechtsanwalt ist Dr. Wolfram Velten. Er ist<br />

zu den Sprechzeiten unter unserer speziellen Telefonnummer<br />

040 21980939 erreichbar.<br />

Die Rechtsberatung steht nur Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

bzw. der kooperierenden Verbände zur Verfügung und<br />

kann zu den angegebenen Zeiten telefonisch in Anspruch<br />

genommen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, persönliche<br />

Gesprächstermine in der Kanzlei von Wolfgang<br />

Velten zu vereinbaren.<br />

Stammtisch für Einsteiger<br />

Der Hamburger Stammtisch für frischgebackene und<br />

angehende Übersetzer und Dolmetscher (und natürlich<br />

-innen) trifft sich immer am letzten Freitag im Monat zum<br />

angeregten Austausch, Networking und einfach auf<br />

einen netten Abend.<br />

Nächste Treffen: Fr., 30. August um 19 Uhr im<br />

»Beys«, Ottenser Hauptstraße 64<br />

Die Teilnahme ist unabhängig von der Mitgliedschaft im<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>. Eingeladen sind alle Übersetzer und Dolmetscher<br />

in der Phase rund um den Einstieg ins Berufsleben.<br />

Wer interessiert ist und auch zu den nächsten Treffen eingeladen<br />

werden möchte, wendet sich bitte an:<br />

Tanja Güllicher � 040 41359653<br />

� tanja@adue-nord.de<br />

Kollegentreffen<br />

Unsere Kollegentreffen finden üblicherweise am 2. Donnerstag<br />

der ungeraden Monate (Januar, März, Mai, Juli,<br />

September, November), ab 19.30 Uhr statt, und zwar bei<br />

der Rudergesellschaft Hansa, Schöne Aussicht 39 in<br />

22085 Hamburg.<br />

Der Club liegt am Rand eines Wohngebiets, in dem<br />

abends ausreichend Parkplätze zu finden sind.<br />

Öffentlicher Nahverkehr: Bus Linie 6 in Richtung U-Bahn<br />

Borgweg bis zur Haltestelle Mühlenkamp/Hofweg fahren<br />

(etwa 10 Minuten Fahrtzeit ab Hauptbahnhof). Von dort<br />

die Straße Am Langenzug bis zur Herbert-Weichmann-<br />

Straße durchgehen. Zuerst links in die Herbert-Weichmann-Straße<br />

und dann nach wenigen Metern rechts in<br />

die Fährhausstraße einbiegen. Nach einem kurzen Stück<br />

macht die Straße eine Biegung, in der das Gebäude der<br />

Rudergesellschaft Hansa auf der rechten Seite liegt (etwa<br />

8 Minuten Fußweg). Im Club kann man auch etwas essen<br />

und trinken. Gäste sind uns herzlich willkommen!<br />

Das nächste Kollegentreffen findet am Donnerstag,<br />

12. September 2002 statt. Thema: Das Forschungsprojekt<br />

»Dolmetschen im Krankenhaus«: Ergebnisse und<br />

Konsequenzen für die Praxis (siehe Seite 2).<br />

Sonderveranstaltung<br />

Die Advance Finanzplanung bietet im September ein<br />

kostenloses Abendseminar zu den Themen »Schuldrechtsreform«<br />

und »Private Altersvorsorge« für<br />

Selbstständige und Freiberufler an. Weitere Informationen<br />

finden Sie auf dem beiliegenden Anmeldebogen<br />

(hellblau).<br />

16 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Weitere Seminare<br />

Die hier genannten Veranstaltungen sind eine willkürliche<br />

Terminsammlung von Weiterbildungsangeboten und<br />

Stammtischen, die für Übersetzer und Dolmetscher interessant<br />

sein könnten.<br />

Die Redaktion kann die Qualität der Veranstaltungen<br />

nicht überprüfen und diese Liste versteht sich nicht als<br />

Empfehlung des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>.<br />

Notizentechnik<br />

23.–25.08.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Dolmetschkompetenz in Theorie + Praxis (E/D)<br />

26.–31.08.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 990 €<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Hansa-Übersetzertreff (HUT)<br />

Offenes, verbandsunabhängiges Kollegentreffen für<br />

selbstständige Übersetzerinnen und Übersetzer<br />

04.09.2002, Hamburg<br />

19.00 Uhr Hotel Maritim Reichshof, Kirchenallee 34–36<br />

in Hamburg<br />

Anmeldung und Informationen:<br />

Elisabeth Sack-Kastl � elisabeth@sack-kastl.com<br />

� 040 71004856<br />

Weitere Seminare<br />

Computer und Dolmetschen (D/E/F)<br />

06.–08.09.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Acrobat 5 – Quickstart Training<br />

09.–10.09.2002, München<br />

Veranstalter: itl-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 1.250 € (zzgl. MwSt.)<br />

Informationen: � www.itl.de<br />

Anzeige<br />

ÜBERSETZERNETZ<br />

Marketing � Kommunikation � Kooperation<br />

Erfolgreiche Dolmetscher und Übersetzer nutzen die Vorteile eines Netzwerks für<br />

bundesweite Werbung in Print- und Online-Medien. Und wann sind Sie dabei?<br />

Bitte informieren Sie sich: Übersetzernetz<br />

Info-Fon mo-fr 10-13 Uhr: (02 51) 14 37 87 Postfach 46 02 64<br />

im Internet: www.uebersetzernetz.de / info@uebersetzernetz.de 48073 Münster<br />

Übersetzernetz ist erfolgreicher Teilnehmer der Initiative Deutscher Gründerpreis 2001/02 der Sparkassen,<br />

McKinsey und ZDF.<br />

Mediendolmetschen (E/D)<br />

13.09.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 250 €<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Déjà-Vu für Anfänger<br />

Für Anfänger und Interessenten, die sich vor einer Kaufentscheidung<br />

genauer informieren möchten: Déjà Vu<br />

effektiv anwenden, Qualität der Übersetzung mit Déjà Vu<br />

verbessern, optimaler Arbeitsablauf<br />

13.–14.09.2002, Wackersberg bei München<br />

Veranstalter: Atril und Systeam Oberland GmbH<br />

Referentin: Judy Ann Schön<br />

Teilnahmegebühr: 460 € für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Informationen: � www.systeam-oberland.de<br />

� info@systeam-oberland.de<br />

� 0700 17171718<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 17


Den Übersetzer-PC optimal einrichten<br />

und nutzen<br />

Der Computer ist beim Übersetzen ein wichtiges Hilfsmittel,<br />

doch nur wenige nutzen seine vielfältigen Möglichkeiten.<br />

Für viele ist er nicht mehr als eine bessere Schreibmaschine,<br />

dabei kann der Computer die tägliche<br />

Übersetzungsarbeit ungemein erleichtern.<br />

13.–15.09.2002, Lage-Hörste<br />

Veranstalter: VdÜ (Literaturübersetzer in ver.di)<br />

Referent: Josef Haverkamp<br />

Teilnahmegebühr (inkl. Unterbringung und Verpflegung)<br />

Nichtmitglieder 270 €<br />

Informationen: � www.literaturuebersetzer.de<br />

Technische Werkstoffe und ihr Einsatz<br />

Vermittelt Kenntnisse über technische und begrifflichterminologische<br />

Zusammenhänge im Bereich Technische<br />

Werkstoffe und ihr Einsatz<br />

14.–16.09.2002, Hildesheim<br />

Veranstalter: Uni Hildesheim und BDÜ<br />

Teilnahmegebühr: 200 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Informationen: � www.bduebn.de -> Terminkalender<br />

Computer und Übersetzen<br />

Fortbildungsseminar für Übersetzer(innen) und Dolmetscher(innen)<br />

an der Uni Saarbrücken in zwei Blöcken:<br />

16.-20.09.2002: Rechnergestützte Terminologieverw.<br />

23.-27.09.2002: Translation-Memory-Systeme<br />

Teilnahmegebühr: 310 € pro Block (<strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitgl.)<br />

Anmeldung: � kh.freigang@rz.uni-sb.de<br />

»Websites auf der Couch«<br />

Angewandte Psychologie in der Online-Kommunikation<br />

19.–20.09.2002, Hanau<br />

Veranstalter: Arakanga GmbH<br />

Referent: Klaus C. Hofer<br />

Teilnahmegebühr: 625 € (zzgl. MwSt.)<br />

Informationen: � www.arakanga-gmbh.de<br />

Refresher Übersetzen (E/F/D)<br />

20.–22.09.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 30.08.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Weitere Seminare<br />

32. Aticom-Gasttagung: (1) PC-Sicherheit<br />

(2) Übersetzer und Technischer Redakteur<br />

Teil 1: Schutz gegen Virenbefall, Systemabstürze minimieren,<br />

Ordnung und Übersichtlichkeit der Dateien<br />

sicherstellen, Datensicherung ermöglichen und Verschlüsselung<br />

vorsehen.<br />

Teil 2: Projekte mit Technischen Redakteuren und Übersetzern<br />

optimieren<br />

20.–21.09.2002, Dortmund<br />

Veranstalter: Aticom<br />

Referent: Alexander von Obert<br />

Teilnahmegebühr: 120 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

(inkl. Verpflegung und Übernachtung)<br />

Anmeldung bis 12.09.2002<br />

Informationen: � www.aticom.de -> Gasttagung<br />

Altersvorsorge für Freiberufler<br />

Seminar-Nr. 210 18 47<br />

Was bringt die Riester-Rente? Tagesseminar für selbstständig<br />

Tätige mit ExpertInnen über verschiedene<br />

Modelle der sozialen Absicherung im Alter.<br />

27.09.2002, Hamburg<br />

Veranstalter: Gewerkschaft ver.di<br />

Teilnahmegebühr: 70 €<br />

Anmeldung und weitere Informationen:<br />

ver.di Hamburg, Abteilung Bildung<br />

� 040 35711154 � 040 35711155<br />

� margret.deblitz@verdi.de<br />

Community Interpreting (E/D)<br />

27.–29.09.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 06.09.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Russisches Sprachseminar in Timmendorf<br />

Erfahrungsaustausch und Informationen über neuere Entwicklungen<br />

in den GUS-Staaten; Aktivierung und Vervollkommnung<br />

der russischen Sprachkenntnisse<br />

29.09.–12.10.2002, Timmendorfer Strand<br />

Veranstalter: Bundesverband der Lehrkräfte und Freunde<br />

der russischen Sprache in Deutschland e.V.<br />

Dozenten: Hochschullehrer aus den GUS-Staaten<br />

Teilnahmegebühr: 300 €, Studierende bis 27 J. 205 €<br />

Als Bildungsurlaub anerkannt<br />

Informationen: � c.mielsch@t-online.de<br />

18 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Textsorten und Übersetzen:<br />

Theorie und Praxis (F/E/D)<br />

30.09.–05.10.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 990 €<br />

Anmeldung bis 13.09.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Vienna Translation Workshop on<br />

German IAS Financial Reporting<br />

Themen: Introduction to IASs, recent developments and<br />

the path to 2005, Principles of IASs, implementation of<br />

IASs in German-speaking countries, Primary financial<br />

statements, Notes and other disclosure, Terminology clinic,<br />

Special topics (Seminarsprache Englisch!)<br />

04.–05.10.2002, Wien<br />

Veranstalter: CAMEL, Übersetzungsbüro für die Wiener<br />

Börse, und FTCI Financialtraining<br />

Referent: Robin Bonthrone<br />

Teilnahmegebühr: 545 € zzgl. MwSt.<br />

Informationen: � www.camels.at<br />

Framemaker-Grundlagen<br />

09.10.2002, München<br />

Veranstalter: itl-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 570 € (zzgl. MwSt.)<br />

Anmeldung bis 20.09.2002<br />

Informationen: � www.itl.de<br />

Start in die Selbstständigkeit<br />

Seminar-Nr. 210 18 46<br />

Know-how ist der halbe Erfolg. Was bin ich: selbstständig,<br />

freier Unternehmer oder eigentlich Arbeitnehmer?<br />

Wie entgehe ich der Scheinselbstständigkeit? Gibt es<br />

Starthilfen vom Arbeitsamt oder Förderungen für Existenzgründungen?<br />

Wie mache ich meine Buchführung,<br />

Steuern? Was kann ausgerechnet eine Gewerkschaft für<br />

Freie und Selbstständige tun?<br />

11.–13.10.2002, Walsrode<br />

Veranstalter: Gewerkschaft ver.di<br />

Referenten: Rüdiger Lühr, Wolfgang Kreider<br />

Teilnahmegebühr: 390 €<br />

Anmeldung und weitere Informationen:<br />

ver.di Hamburg, Abteilung Bildung<br />

� 040 35711154<br />

� 040 35711155<br />

� margret.deblitz@verdi.de<br />

Weitere Seminare<br />

Übersetzungsmanagement (E/Sp/D)<br />

11.–13.10.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 20.09.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

US GAAP<br />

Themen: Übersicht der Rechnungslegungsvorschriften,<br />

Gründe für den Übergang auf US-GAAP, Gründe für<br />

mehr Transparenz in GAAP vs. HGB, GuV, Cash Flows,<br />

etc.<br />

12.10.2002, Wien<br />

Veranstalter: CAMEL, Übersetzungsbüro für die Wiener<br />

Börse, und FTCI Financialtraining<br />

Referent: Martin Masar<br />

Teilnahmegebühr: 365 € zzgl. MwSt.<br />

Informationen: � www.camels.at<br />

Translating for the Media (E/D)<br />

18.–20.10.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 27.09.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Selbstmarketing und Kundenorientierung<br />

Professionelles Selbstverständnis, Kundenorientierung<br />

und Marketing speziell für Übersetzer(innen), konzipiert<br />

und zusammengestellt nach den Anforderungen aktiver<br />

freiberuflicher Übersetzer(innen)<br />

19.–20.10.2002, Düsseldorf<br />

Veranstalter: triacom Unternehmensberatung<br />

Referentin: Dr. Dorothea Döhler und Marisa Manzin<br />

Teilnahmegebühr: 270 € zzgl. MwSt<br />

Informationen: <strong>Infoblatt</strong> 3/2002, Seite 20<br />

� seminare@triacom.com<br />

Formen der Rede<br />

Grundlagen rhetorischer Kommunikation, Redenplanung,<br />

Medieneinsatz, Sprechdenken und Hörverstehen<br />

21.–25.10.2002, Nonnweiler<br />

Veranstalter: Institut für Rhetorik und Methodik der<br />

Europäische Akademie Otzenhausen<br />

Teilnahmegebühr: 300 € inkl. Unterkunft DZ/VP<br />

Informationen: � www.eao-otzenhausen.de<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 19


Déjà-Vu-Workshop für Fortgeschrittene<br />

Für Anwender, die bereits ein wenig mit Déjà Vu gearbeitet<br />

haben, die die einfachen Grundlagen kennen, aber<br />

das Gefühl haben, sie könnten Déjà Vu sicher noch viel<br />

besser nutzen<br />

26.10.2002, Wackersberg bei München<br />

Veranstalter: Atril und Systeam Oberland GmbH<br />

Referentin: Judy Ann Schön<br />

Teilnahmegebühr: 230 € für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Informationen: � www.systeam-oberland.de<br />

� info@systeam-oberland.de<br />

� 0700 17171718<br />

Erstellung einer eigenen Website<br />

Nachfolgeveranstaltung zum Seminar vom 4. Mai 2002<br />

Themen: Vermittlung weiterer HTML-Kenntnisse,<br />

Beurteilung der Qualität einer Website, Verknüpfung und<br />

Verbindung von Einzelseiten zu einer Website<br />

26.–27.10.2002, Göttingen<br />

Veranstalter: BDÜ Bremen/Niedersachsen<br />

Referent: Alexander von Obert<br />

Teilnahmegebühr: 195 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Anmeldung bis 27.09.2002<br />

Informationen: � www.bduebn.de -> Terminkalender<br />

9. Jahrestreffen des Réseau franco-allemand<br />

Workshop 1: Bernard Flamin, traducteur chez Gaz de<br />

France: »L'énergie dans le couple franco-allemand – les<br />

t(h)ermes de l'échange«, Workshop 2: Juliette Vinbert,<br />

traductrice indépendante: »Aménagement du temps de<br />

travail – nouvelle terminologie« etc.<br />

01.–03.11.2002, Brüssel<br />

Veranstalter: Aticom<br />

Teilnahmegebühr: 90 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Informationen: � www.aticom.de<br />

Business Interpreting (E/D)<br />

01.–03.11.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 11.10.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

43rd American Translators’ Association (ATA)<br />

Annual Conference<br />

06.–09.11.2002, Atlanta (Georgia, USA)<br />

Veranstalter: ATA; Informationen: � www.atanet.org<br />

Weitere Seminare<br />

Fundamentalanalyse<br />

Themen: Abgrenzung zur Technischen Analyse, Top<br />

Down Approach, Effiziente Märkte, Volkswirtschaftliche<br />

Analyse, Sektoranalyse, Einzelwertanalyse, Bilanzanalyse<br />

IAS, etc.<br />

09.11.2002, Wien<br />

Veranstalter: CAMEL, Übersetzungsbüro für die Wiener<br />

Börse, und FTCI Financialtraining<br />

Referent: Günther Faschand<br />

Teilnahmegebühr: 320 € zzgl. MwSt.<br />

Informationen: � www.camels.at<br />

Déjà-Vu für Anfänger<br />

Für Anfänger und Interessenten, die sich vor einer Kaufentscheidung<br />

genauer informieren möchten: Déjà Vu<br />

effektiv anwenden, Qualität der Übersetzung mit Déjà Vu<br />

verbessern, optimaler Arbeitsablauf<br />

15.–16.11.2002, Wackersberg bei München<br />

Veranstalter: Atril und Systeam Oberland GmbH<br />

Referentin: Judy Ann Schön<br />

Teilnahmegebühr: 460 € für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Informationen: � www.systeam-oberland.de<br />

� info@systeam-oberland.de<br />

� 0700 17171718<br />

Aticom-Fachseminar<br />

Professionelles Arbeiten als Dolmetscher/Übersetzer für<br />

Gericht, Polizei, Notare, Rechtsanwälte, Standesämter.<br />

Rechtliche Hintergrundinfos, praktische Maßnahmen und<br />

Regeln, aber auch – je nach Wunsch der Teilnehmer –<br />

Diskussionen und Tipps im Round-Table-Gespräch<br />

16.11.2002, Düsseldorf<br />

Veranstalter: Aticom<br />

Referentin: Dragoslava Gradincevic-Savic<br />

Teilnahmegebühr: 65 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Anmeldung bis 09.11.2002<br />

Informationen: � www.aticom.de/a-veranstalt.htm<br />

Bond Marktes<br />

Themen: Anleiheemission, Fiskalpolitik, Geldpolitik der<br />

Zentralbanken, Konjunkturzyklen, Inflation, Geldmärkte,<br />

Anleihe- und Währungsmärkte, Unternehmensanleihen<br />

Märkte, Renditenspreads, etc.<br />

16.11.2002, Wien<br />

Veranstalter: CAMEL, Übersetzungsbüro für die Wiener<br />

Börse, und FTCI Financialtraining<br />

Referent: Veronika Lammer<br />

Teilnahmegebühr: 365 € zzgl. MwSt.<br />

Informationen: � www.camels.at<br />

20 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


tekom Jahrestagung 2002<br />

Automatisierung und Normierung in der Technischen<br />

Dokumentation<br />

20.–22.11.2002, Wiesbaden<br />

Veranstalter: tekom<br />

Informationen: � www.tekom.de<br />

Facetten des Dolmetscher-/Übersetzerberufes<br />

Jubiläumsveranstaltung: 55 Jahre BDÜ LV Hessen e.V.<br />

23.11.2002, Wiesbaden<br />

Veranstalter: BDÜ LV Hessen<br />

Themen: Vom ZSEG zum JVEG, Tätigkeiten im Bundessprachenamt,<br />

Strategien der Akquise, Versicherung und<br />

Absicherung des Freiberuflers, Übersetzen und Haftungsrecht,<br />

Wie wichtig ist Corporate Identity?<br />

Anmeldung bis 05.11.2002<br />

Teilnahmegebühr :<br />

Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>: 55 €, Nichtmitglieder 90 €<br />

Informationen: � www.bdue.de -> LV Hessen<br />

Softwarelokalisierung<br />

Themen: Gegenstand und Vorgehensweise,<br />

Lokalisierungstools, MÜ in der Lokalisierung, Hard- und<br />

Softwarevoraussetzungen, Terminologieverwaltung,<br />

Projektmanagement<br />

22.–23.11.2002, Hannover<br />

Veranstalter: BDÜ Bremen/Niedersachsen<br />

Referent: K.-H. Freigang, U. Reinke, Dr. K.-D. Schmitz<br />

Teilnahmegebühr: 120 € für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Anmeldung bis 24.10.2002<br />

Informationen: � www.bduebn.de -> Terminkalender<br />

Was Freie für ihren Beruf wissen müssen<br />

Seminar-Nr. 210 18 76<br />

Der Einstsieg in die freiberufliche Arbeit heißt neben kreativem<br />

Schaffen auch: Erkennen, dass freie Arbeit ein<br />

Geschäft ist. Das ist die erste und grundlegende Regel für<br />

alle, die als Freie arbeiten wollen. Und die unbeliebteste,<br />

weil sie so gar nichts zu tun hat mit dem Traum von Freiheit<br />

und Kreativität. Aber sie ist Voraussetzung dafür,<br />

dass sich dieser Traum erfüllt.<br />

28.–29.11.2002, Hamburg<br />

Veranstalter: Gewerkschaft ver.di<br />

Referenten: Goetz Buchholz<br />

Teilnahmegebühr: 100 €<br />

Anmeldung und weitere Informationen:<br />

ver.di Hamburg, Abteilung Bildung<br />

� 040 35711154 � 040 35711155<br />

� margret.deblitz@verdi.de<br />

Weitere Seminare<br />

4. Intern. Konferenz Sprachen und Medien<br />

Schwerpunkt: Zuschauer, Sprachen und Marketing.<br />

Die digitalen Technologien verändern die Medienlandschaft,<br />

verbessern die technische Qualität der Medienprodukte.<br />

Aber was geschieht mit dem Inhalt?<br />

Entwicklungen in den Bereichen Synchronisation, Voiceover,<br />

Übersetzung für Medien, Sprach- und Marketingstrategien,<br />

neue Trends bei DVD, digitalem Fernsehen<br />

und Film<br />

04.–06.12.2002, Berlin<br />

Veranstalter: ICWE GmbH<br />

Weitere Informationen:<br />

ICWE GmbH � 040 35711154 � www.icwe.net<br />

Urkundenübersetzen (E/D)<br />

13.–15.12.2002, Saarbrücken<br />

Veranstalter: CIUTI-Akademie<br />

Teilnahmegebühr: 490 € (250 € eintägiger Workshop)<br />

Anmeldung bis 23.11.2002<br />

Informationen: � www.ciuti-akademie.de (-> Hochschulzertifizierungen<br />

-> Universität des Saarlandes)<br />

Das Letzte ...<br />

Die Tücken der Rechtschreibkontrolle in der Textverarbeitung<br />

lassen sich sehr schön an diesen beiden<br />

Beispielen aus dem Katalog des Elektronikanbieters<br />

Conrad zeigen. Beim ersten Lesen gar<br />

nicht so unplausibel ...<br />

Wood Clamp Holzzwinge<br />

Klassische Handschraubzwinge aus Holz. Ein<br />

unentbehrliches Werkzeug für jeden Bastler ...<br />

diese Zwinge ist auch ein echter Klassiker und eine<br />

Homepage an alte Zeiten in amerikanischen<br />

Werkstätten um 1400 ...<br />

4er Halogen-Phasenbandsystem<br />

... ist ein Beleuchtungs-System der besonderen<br />

Art. Vor allem Leichtigkeit und Filigranität ...<br />

Lieferumfang: 4 x 12 V/35 Watt Leuchten inkl.<br />

sanierten Leuchtmitteln. ...<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 21


Datenänderungen<br />

Impressum · Mediadaten · Vorschau<br />

Die Geschäftsstelle bittet:<br />

Änderungen von Postadressen, E-Mail-Adressen,<br />

Telefon- und Faxnummern und Ähnlichem rechtzeitig<br />

an die Geschäftsstelle senden.<br />

Eventuell noch nicht angegebene E-Mail-Adressen<br />

umgehend mitteilen.<br />

Änderungen dieser Art nur an die Geschäftsstelle senden,<br />

nicht an das <strong>Infoblatt</strong> und auch nicht an einzelne<br />

Vorstandsmitglieder.<br />

Daten im Internet werden periodisch (etwa alle<br />

3 Monate) auf der Grundlage der Daten aus der<br />

Datenbank in der Geschäftsstelle aktualisiert. Bitte<br />

daher keine Meldung an den Webmeister machen.<br />

Manuelle Einzeländerungen im Internet sind nicht<br />

möglich.<br />

Bei Änderungen gleichzeitig mitteilen, ob sonstige<br />

Daten wie zum Beispiel Privatanschriften, Mobiltelefonnummer<br />

weiterhin gültig sind.<br />

Abonnement<br />

Elektronisches Abonnement (PDF-Datei):<br />

Kostenlos auf Anforderung: infoblatt@adue-nord.de<br />

Druck-Abonnement<br />

Jahresabonnement (6 Ausgaben mit je mindestens<br />

24 Seiten); 25 € im Inland, 45 € im Ausland inkl. Porto-<br />

und Versandkosten; Bestellformular im Internet abrufbar<br />

(www.adue-nord.de -> Publikationen -> <strong>Infoblatt</strong>) oder<br />

bei der Redaktion anzufordern.<br />

Vorschau aufs nächste<br />

<strong>Infoblatt</strong>:<br />

Selbstmanagement Teil 2<br />

Bericht über den FIT-Kongress 2002<br />

Rezension: Rechtschinesisch von Köbler<br />

Redaktions-/Anzeigenschluss<br />

fürs nächste <strong>Infoblatt</strong>:<br />

5. Oktober 2002<br />

Impressum<br />

Redaktion Helke Heino (v.i.S.d.P.)<br />

Layout und Druck TETRADOC<br />

Leserbriefe und Mitteilungen<br />

� infoblatt@adue-nord.de � <strong>Infoblatt</strong> · c/o TETRADOC ·<br />

Schönberger Straße 26 · 23896 Walksfelde<br />

� 04543 891667 � 04543 891668<br />

Erscheinen und Auflage 6mal jährlich · etwa 350 auf<br />

Papier · etwa 220 per E-Abo · etwa 220 über das Internet<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der<br />

Autoren, nicht notwendigerweise die der Redaktion oder des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> wieder.<br />

© <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>. Nachdruck, auch auszugsweise,<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion<br />

Anzeigenpreisliste Nr. 3<br />

Gültig ab 15. Februar 2002<br />

Anzeigen<br />

Schwarz-weiß in Druckauflage, Farbe in elektronischer Auflage;<br />

Platzierungswünsche im Innenteil werden nach Möglichkeit<br />

berücksichtigt.<br />

¼ Seite im Innenteil................................................ 55,00 €<br />

½ Seite im Innenteil................................................ 90,00 €<br />

1 Seite im Innenteil.............................................. 170,00 €<br />

Gesamte Seite U2, U3 oder U4 (grün) 220,00 €<br />

Der Rand der Seiten kann aus technischen Gründen nicht bedruckt<br />

werden. Die Anzeige ist in einer von uns verarbeitbaren<br />

Form anzuliefern, vorzugsweise als PDF-Datei (Adobe Acrobat)<br />

oder in einem PC-Datei-Format (kein Macintosh).<br />

Beilagenwerbung<br />

Preise jeweils pro Blatt A4 oder kleiner<br />

Gesamte Druckauflage ........................................... 70,00 €<br />

Diese Preise setzen die Lieferung der Beilage durch den Kunden<br />

voraus. Die elektronisch zu veröffentlichenden Beilagen sind als<br />

PDF-Datei zu liefern. Gedruckte und elektronische Beilagen<br />

müssen rechtzeitig zum Anzeigenschluss vorliegen.<br />

Wir können Beilagen unter Umständen im Rahmen unserer<br />

technischen Möglichkeiten gegen Kostenübernahme auch für<br />

Sie produzieren. Näheres vereinbaren Sie bitte mit uns.<br />

Kleinanzeigen<br />

In der Rubrik »Kleinanzeigen« können die <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />

Referenzmaterial wie Wörterbücher/CDs suchen, verkaufen oder<br />

verschenken, auf interessante Veranstaltungen hinweisen,<br />

Mitfahr-/Mitwohngelegenheiten bei Konferenzen suchen oder<br />

anbieten und ähnliches.<br />

Kleinanzeigen sind kostenlos, aber Mitgliedern vorbehalten.<br />

Werbung für Sprachmittlerleistungen wird nicht veröffentlicht.<br />

22 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002


Ansprechpartner(innen) beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />

Geschäftsstelle (GS)<br />

Noëlle Friebel<br />

Öffnungszeiten: Mo, Do 9.30 –12.30 Uhr<br />

1. Vorsitzender<br />

Vertretung des Verbandes nach außen<br />

2. Vorsitzende<br />

Ü/D-Ausbildung Mentorprogramm<br />

Studentische Mitglieder Koordination GS<br />

Schriftführerin<br />

Vereidigungen Dolmetschen und Übersetzen<br />

für Gerichte, Polizei, Behörden<br />

Schatzmeister<br />

Finanzen Versicherungen und Steuern<br />

Referentin<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Beauftragter<br />

Seitenmeister Datenbank<br />

Beauftragte<br />

Dokumentation Lexikographie<br />

Terminologie Redaktion <strong>Infoblatt</strong><br />

Beauftragte<br />

Schleswig-Holstein<br />

Beauftragte<br />

Weiterbildung<br />

Beauftragte<br />

Literarisches Übersetzen<br />

Beauftragte<br />

Angestellte Dolmetscher und Übersetzer<br />

Beauftragte<br />

Konferenzdolmetschen<br />

Beauftragte<br />

Gebärdensprachdolmetschen<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> e.V.<br />

Wendenstraße 435<br />

20537 Hamburg<br />

Terence Oliver<br />

Trockenkamp 6<br />

21423 Winsen<br />

Tanja Güllicher<br />

Max-Brauer-Allee 54<br />

22765 Hamburg<br />

Natascha Dalügge-Momme<br />

Sanddornweg 1 a<br />

22926 Ahrensburg<br />

Michael Friebel<br />

Im Rieckenfelde 2<br />

21220 Seevetal<br />

Karmele Rodríguez<br />

Pommernweg 11<br />

21217 Seevetal<br />

Per N. Döhler<br />

Dorfstraße 6<br />

21397 Barendorf<br />

Helke Heino<br />

Schönberger Straße 26<br />

23896 Walksfelde<br />

Thekla Kruse<br />

Waitzstraße 55 d<br />

24937 Flensburg<br />

Georgia Mais<br />

Dahlienweg 9<br />

21218 Hittfeld<br />

Maralde Meyer-Minnemann<br />

Ansorgestraße 32<br />

22605 Hamburg<br />

Marietta Müller<br />

Baererstraße 88<br />

21073 Hamburg<br />

Manuela Wille<br />

Kanzlerstraße 39<br />

21079 Hamburg<br />

Simone Scholl, Altendeicher<br />

Chaussee 2, 25489 Haselau<br />

Andrea Schulz, Rothenbaumchaussee<br />

45, 20148 Hamburg<br />

� 040 2191001<br />

� 040 2191003<br />

� info@adue-nord.de<br />

� 04171 73366<br />

� 04171 74688<br />

� terry@adue-nord.de<br />

� 040 38615121<br />

� 040 38615321<br />

� tanja@adue-nord.de<br />

� 04102 8249340<br />

� 04102 8249341<br />

� natascha@adue-nord.de<br />

� 040 35953 378<br />

� 040 35953 145<br />

� michael@adue-nord.de<br />

� 04105 152062<br />

� 04105 152088<br />

� karmele@adue-nord.de<br />

� 04137 810161<br />

� 04137 810163<br />

� per@adue-nord.de<br />

� 04543 891667<br />

� 04543 891668<br />

� helke@adue-nord.de<br />

� 0461 28556<br />

� 0461 28556<br />

� thekla@adue-nord.de<br />

� 04105 636316<br />

� 04105 636317<br />

� georgia@adue-nord.de<br />

� 040 8802343<br />

� 040 8808524<br />

� maralde@adue-nord.de<br />

� 040 770519<br />

� 040 76757409<br />

� marietta@adue-nord.de<br />

� 040 76411025<br />

� 040 76411026<br />

� manuela@adue-nord.de<br />

� 040 42838 3535 (Büro)<br />

� 04129 975925 (privat)<br />

� 040 42838 6581 (Büro)<br />

� 040 8803578 (privat)<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2002 23


Merkblatt für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen<br />

zusammengestellt von der Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Stand: 4. Juli 2001<br />

1. Anwendungsbereich<br />

Dieses Merkblatt ist bei der Anfertigung von schriftlichen Übersetzungen sowohl in die deutsche als<br />

auch in die fremde Sprache zu beachten. Es ist sinngemäß auch bei der mündlichen Übertragung<br />

(Dolmetschen) anzuwenden.<br />

2. Überschrift<br />

Die Übersetzung ist mit einer Überschrift zu versehen, die sie in deutscher Sprache als "Beglaubigte<br />

Übersetzung aus der ... Sprache", ggf. als "Beglaubigte Teilübersetzung aus der ... Sprache"<br />

kennzeichnet.<br />

Bei Übersetzungen in eine fremde Sprache ist eine sinngemäße, fremdsprachige Überschrift<br />

anzubringen.<br />

3. Original/Abschriften<br />

Das vorgelegte, zu übersetzende Schriftstück ist anzusehen als<br />

3.1 Original, wenn der letzte Ausstellungs- oder Beglaubigungsvermerk ein Originalhandzeichen oder<br />

vergleichbare Eintragungen (z.B. Siegelabdruck der z.B. in China oder Japan gebräuchlichen Art) trägt,<br />

3.2 beglaubigte Abschrift/Kopie, wenn der letzte Beglaubigungsvermerk von einer nach dem Recht des<br />

Ausstellungsortes hierzu ermächtigten Behörde oder Person (z.B. Notar) stammt,<br />

3.3 unbeglaubigte Abschrift/Kopie, wenn der letzte Ausstellungs- oder Beglaubigungsvermerk bereits<br />

eine Wiedergabe ist.<br />

4. Vollständigkeit und Richtigkeit<br />

Der Ausgangstext ist vollständig zu übersetzen. Ein inhaltlich aus mehreren Teilen bestehendes<br />

Dokument (z.B. handschriftliche Erklärung, dann Beglaubigung der Unterschrift, dann Apostille o.ä.) ist<br />

als eine Einheit zu betrachten.<br />

Wird der Auftrag auf eine auszugsweise Übersetzung beschränkt, so sind die Auslassungen zu<br />

kennzeichnen, möglichst unter stichwortartiger Bezeichnung des nicht übersetzten Teils. Die auf<br />

Vordrucken üblichen Verlagsangaben oder drucktechnischen Hinweise (Vordrucknummern oder<br />

Auflagenbezeichnungen) sind regelmäßig nicht zu übersetzen.<br />

5. Schriftbild<br />

5.1 Das Schriftbild (Layout) der Übersetzung soll dem des Ausgangstextes angeglichen werden.<br />

5.2 Bei erheblichen Abweichungen sind entsprechende Hinweise (z.B. rechts oben, am linken Rand,<br />

senkrecht stehend usw.) anzubringen. Bei mehrseitigen Urkunden mit nicht fortlaufendem Text (z.B.<br />

Seefahrt- oder Studienbüchern) ist vor dem jeweiligen Text die entsprechende Seitenzahl des<br />

Ausgangstextes anzugeben.<br />

5.3 Bei der Übersetzung von auf Vordrucken gefertigten Texten sind leere Felder oder Spalten zu<br />

kennzeichnen mit "Anm. des Übers.: keine Eintragung".<br />

5.4 Im Ausgangstext mit Füllstrich geschlossene Felder oder Zeilen sind auch in der Übersetzung<br />

entsprechend darzustellen.<br />

6. Auffälligkeiten<br />

Auf Auffälligkeiten des zu übersetzenden Dokuments (z.B. Rasuren, hand- oder maschinenschriftliche<br />

Verbesserungen und Überschreibungen, Streichungen usw.), die für die Beurteilung der Authentizität<br />

des Ausgangstextes von Bedeutung sein können, ist in einer Anmerkung hinzuweisen.<br />

Durchgestrichene, aber lesbar gebliebene Textstellen sollen ebenfalls übersetzt und als im vorgelegten<br />

Schriftstück gestrichen gekennzeichnet werden. Werden durchgestrichene Stellen nicht übersetzt, so ist<br />

in einer Anmerkung darauf hinzuweisen. Ebenso ist in einer Anmerkung auf durchgestrichene und<br />

dadurch unlesbar gewordene Stellen hinzuweisen.<br />

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, Behörde für Inneres A 242/721.00-20/9, Stand: 4. Juli 2001


7. Schriftträger und Schreibmittel<br />

Die für die Erstellung der Übersetzung verwendeten Materialien (Papier und Farbstoffe der<br />

Schreibgeräte einschließlich Stempelfarbe für den Siegelabdruck) sollen urkundenecht sein.<br />

8. Verbinden von Blättern<br />

Besteht die Übersetzung aus mehreren Blättern, so sind diese zu nummerieren und so miteinander zu<br />

verbinden, dass der Zusammenhang nicht ohne äußerlich erkennbare Beschädigung aufgehoben<br />

werden kann. Als Material für derartiges Verbinden kommen Klebesiegel, Ösen und Urkundengarn in<br />

Betracht. Andernfalls ist jedes einzelne Blatt der Übersetzung mit dem Abdruck des Siegels und dem<br />

Handzeichen des Übersetzers zu kennzeichnen.<br />

9. Anmerkungen<br />

Anmerkungen des Übersetzers sind an geeigneter Stelle z.B. als Fußnoten anzubringen und mit dem<br />

Zusatz "Anm. d. Übers." zu versehen. Anmerkungen sollen insbesondere dann angebracht werden,<br />

wenn die korrekte Übersetzung in der Zielsprache mißverständlich sein kann, weil es z.B. vergleichbare<br />

Rechtsinstitute nicht gibt oder die Begriffsinhalte erheblich voneinander abweichen.<br />

10. Bezeichnungen von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen<br />

Derartige Bezeichnungen sollen übersetzt, hilfsweise in der Originalbezeichnung übernommen und<br />

insbesondere dann in einer Anmerkung erläutert werden, wenn es in der Zielsprache keine<br />

entsprechenden Institution gibt. Hilfreich können als Anmerkung auch Funktionsbezeichnungen sein<br />

(Straf-, Zivil-, Vormundschafts- oder Familiengericht, Standesamt, Genehmigungsbehörde für ...,<br />

Notariat, Kammern, Standesorganisationen o.ä.).<br />

11. Gebührenmarken, Stempel- und Siegelabdrucke, Unterschriften, Paraphen<br />

Auf dem Ausgangsdokument angebrachte Gebührenmarken, Stempel- und Siegelabdrucke sind in der<br />

Übersetzung zu erwähnen. Die in Stempel- oder Siegelabdrucken enthaltenen Texte sind zu<br />

übersetzen, sofern es zum Verständnis erforderlich ist, ansonsten reicht eine Beschreibung (z.B. Siegel<br />

der im Kopf der Urkunde beschriebenen oder der ausstellenden Behörde). Unterschriften und Paraphen<br />

sind als solche zu beschreiben, ggf. mit dem Zusatz "unleserlich".<br />

12. Beglaubigungsvermerke<br />

Beglaubigungsvermerke sind zu übersetzen.<br />

13. (Aus redaktionellen Gründen nicht besetzt.)<br />

14. Zahlen und Datumsangaben<br />

Zahlen sind unverändert mit arabischen Ziffern oder römischen Zahlzeichen wiederzugeben.<br />

Die Reihenfolge der Elemente einer Datumsangabe bestimmt sich nach den Regeln der Zielsprache (in<br />

Deutschland nach DIN 5008).<br />

Zahlenangaben in Worten sind auch in der Übersetzung in Worten zu übertragen. Das gilt auch für die<br />

Bezeichnung von Monaten innerhalb einer Datumsangabe.<br />

Datumsangaben in einer anderen Zeitrechnung sind als solche zu erläutern. Die Umrechnung ist in<br />

einer Anmerkung darzustellen.<br />

15. Abkürzungen<br />

Abkürzungen sind nach Möglichkeit aufzulösen und zu übersetzen. Bezeichnungen von Gesetzen und<br />

vergleichbaren Normen sind zu erläutern, wenn die Übersetzung in der Zielsprache nicht verständlich<br />

sein würde. Bezeichnungen wie Strafgesetz , Personenstandsgesetz, Handelsgesetzbuch oder<br />

Zivilprozeßordnung dürften in der Regel ausreichend sein. Kann die Bedeutung einer Abkürzung oder<br />

einer sonstigen Zeichenfolge mit vertretbarem Aufwand nicht festgestellt, ist dies ebenso zu erläutern.<br />

16. Schreibfehler, inhaltliche Fehler<br />

Im Ausgangstext enthaltene Schreibfehler sind nicht zu berichtigen. Sofern das fehlerhafte Wort<br />

unverändert in die Übersetzung zu übernehmen ist (z.B. Orts- oder Personennamen), ist auf den<br />

Schreibfehler – soweit erforderlich unter Angabe der richtigen Schreibweise – hinzuweisen.<br />

Erkennt der Übersetzer inhaltliche Fehler in dem zu übersetzenden Schriftstück, sollte er in geeigneter<br />

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Weise darauf hinweisen, um dem Entstehen des Verdachts, fehlerhaft übersetzt zu haben, entgegen zu<br />

wirken.<br />

17. Zeugnisse, Diplome und vergleichbare Dokumente<br />

17.1 Bei Zeugnissen und Diplomen sind der Schultyp, die Noten, die Berufsbezeichnung oder der<br />

akademische Grad möglichst genau zu übersetzen. In einer Anmerkung kann eine inhaltlich entsprechende<br />

deutsche bzw. fremdsprachige Bezeichnung angegeben werden. Zu vermeiden ist eine<br />

Formulierung, die als Präjudiz für ein Feststellungs- oder Genehmigungsverfahren missverstanden<br />

werden kann.<br />

17.2 Die verbindliche Feststellung der deutschen Entsprechung obliegt den zuständigen Behörden,<br />

nämlich den Kultusministerien und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Ständigen<br />

Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland.<br />

17.3 Den Auftraggebern sollte mit der Übersetzung der folgende Hinweis gegeben werden: Im<br />

Rechtsverkehr der Bundesrepublik Deutschland dürfen an ausländischen Bildungseinrichtungen<br />

erworbene akademische Grade erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung geführt werden.<br />

Eine Führung ohne Genehmigung ist unbefugt und als solche nach § 132a des Strafgesetzbuchs<br />

strafbar. Eine weitergehende Darstellung würde den Rahmen dieses Merkblattes sprengen.<br />

Die zuständige hamburgische Behörde ist die Behörde für Wissenschaft und Forschung unter der<br />

Anschrift: Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg.<br />

18. Personen- und Ortsnamen<br />

18.1 Personen- und Ortsnamen sowie Adelsprädikate sind grundsätzlich nicht zu übersetzen, sondern<br />

in der Ursprungsschreibweise mit allen diakritischen Zeichen wiederzugeben. Entsprechendes gilt für<br />

akademische Grade, wobei diese als solche kenntlich zu machen sind, um eine Verwechslung mit<br />

Bestandteilen des Personennamens zu vermeiden. Wenn in der Herkunftssprache Namen von<br />

Personen oder Orten dekliniert oder Personennamen in männlicher und weiblicher Form gebildet<br />

werden, ist auf diese Besonderheit hinzuweisen.<br />

18.2 Verwendet die Ausgangssprache andere als lateinische Schriftzeichen, so sind Personennamen<br />

vorrangig zu transliterieren (buchstabengetreu zu übertragen). Lässt die fremde Sprache eine Transliteration<br />

nicht zu (z.B. Arabisch, Chinesisch oder Neuhebräisch), so ist der Name nach dem Klang und<br />

den Lautregeln der deutschen Sprache zu übertragen (Transskription). Erläuternd kann unter Angabe<br />

der Quelle (z.B. Reisepaß) die im fremden Sprachraum übliche Version der Schreibweise mit<br />

lateinischen Buchstaben angefügt werden.<br />

18.3 Weisen Beteiligte anhand inländischer Personenstandsurkunden oder anderer amtlicher Unterlagen<br />

eine anders lautende Version der Transliteration oder Transkription nach, so ist diese zu<br />

verwenden. Sollte die Version, die der Übersetzer für richtig hält, so stark von anderen Versionen<br />

abweichen, dass Zweifel an der Identität entstehen können, sollte dies in einer Anmerkung erläutert<br />

werden.<br />

18.4 Für das Übertragen von Namen aus der chinesischen Schrift ist grundsätzlich das Hanyu-Pinyin-<br />

System (ohne Tonzeichen) zu verwenden. Früher geläufige Schreibweisen insbesondere von Ortsnamen<br />

können zur Verdeutlichung in Klammern angefügt werden, sofern sie allgemein gebräuchlich<br />

waren. Entsprechendes gilt für das Japanische.<br />

18.5 Als Hilfsmittel für die Transliteration bzw. die Transskription empfiehlt sich das Duden-Taschenbuch<br />

5/5a: "Satzanweisungen und Korrekturvorschriften". Die von der Internationalen Organisation für<br />

Normung (ISO) empfohlenen Normen können angewendet werden, obwohl diese in erster Linie für den<br />

maschinellen Datenaustausch im wissenschaftlichen Bereich entwickelt worden sind. Im Bestätigungsvermerk<br />

(s. Nr. 21) ist anzugeben, welche Transliteration/Transskription benutzt worden ist.<br />

Sind bei fremdsprachigen Personennamen Vor- und Familiennamen nicht eindeutig voneinander zu<br />

unterscheiden, so sind die Familiennamen durch Unterstreichen oder durch Schreiben in Großbuchstaben<br />

kenntlich zu machen. Kennt die Rechtsordnung, aus der die Personennamen stammen, die<br />

Kategorien Vor- und Familiennamen nicht, so ist dies durch entsprechende Erläuterungen als Anmerkung<br />

darzustellen. Entsprechendes gilt für Namenselemente wie Mittel- oder Zwischennamen, die keine<br />

Entsprechung in den Kategorien des deutschen Namensrechts haben.<br />

18.6 Besonderheiten bei Ortsnamen<br />

Bei Übersetzungen in die deutsche Sprache ist für Ortsnamen und andere geographische<br />

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Bezeichnungen die fremdsprachige Bezeichnung zu übernehmen. Gibt es eine allgemein übliche<br />

deutsche Bezeichnung, so ist diese zu verwenden (z.B. Duden "Wörterbuch geographischer Namen").<br />

Die fremdsprachige Schreibweise ist – ggf. als Transliteration oder Transskription – in einer Anmerkung<br />

anzufügen, sofern die Identität der Begriffsinhalte nicht offensichtlich ist. Nr. 18.4 gilt entsprechend.<br />

Sofern Ortsnamen und andere geographische Bezeichnungen sich geändert haben, soll dies mit<br />

entsprechenden Anmerkungen ("früher: ...", "jetzt: ... " oder "in der Zeit von ... bis: ... ") dargestellt<br />

werden, wenn es zum Verständnis der Übersetzung geboten erscheint.<br />

18.7 Bei Übersetzungen in eine fremde Sprache sind die vorstehenden Grundsätze sinngemäß<br />

anzuwenden. Bindende Übersetzungsregeln für die Zielsprache bleiben unberührt.<br />

18.8 Anschriftenangaben<br />

Anschriftenangaben sind nicht zu übersetzen, sondern lediglich als Anschrift zu kennzeichnen. Sie sind<br />

ggf. zu transliterieren oder zu transskribieren, so dass die Angaben in der Übersetzung zum<br />

Adressieren von Schriftwechsel benutzt werden kann. Wenn die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt<br />

wird, ist auch eine verkürzte Darstellung wie "Postanschrift der ausstellenden Behörde " möglich.<br />

19. Staatennamen<br />

Das "Verzeichnis der ausländischen Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik<br />

Deutschland", herausgegeben vom Auswärtigen Amt, ist bei Übersetzungen in die deutsche Sprache<br />

zu beachten. Die ggw. geltende Fassung vom 1.5.2000 ist veröffentlicht im Gemeinsamen<br />

Ministerialblatt 2000, Seiten 338ff. und in der Zeitschrift DAS STANDESAMT 2000, Seiten 249ff.<br />

Die Bezeichnung "Bundesrepublik Deutschland" ist bei Übersetzungen in die deutsche bzw. fremde<br />

Sprache unverändert zu lassen (nicht: deutsche Bundesrepublik oder BRD).<br />

20. Nicht oder nicht eindeutig übersetzbare Begriffe<br />

Eine Vielzahl vor allem juristischer Begriffe lässt sich entweder gar nicht oder nicht mit der<br />

erforderlichen Eindeutigkeit in die andere Sprache übersetzen. Auf diesen Mangel ist in einer<br />

Anmerkung des Übersetzers hinzuweisen (z.B. "in der Rechtsordnung der Zielsprache ohne<br />

Entsprechung" oder "beschreibt den Begriff der Ausgangssprache nur unvollkommen"). Ziel derartiger<br />

Anmerkungen ist es, den Leser auf unvermeidliche Mängel einer Übersetzung aufmerksam zu machen.<br />

Ausführliche vergleichende Darstellungen können nicht Gegenstand der Anmerkungen sein.<br />

21. Beglaubigungsformel<br />

Die Beglaubigungsformel ist am Schluß auf der Übersetzung anzubringen und lautet:<br />

“Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung – ggf. der Teilübersetzung – wird beglaubigt.“<br />

Der Beglaubigungsvermerk ist mit Ort und Zeitpunkt der Erstellung der Übersetzung zu ergänzen, vom<br />

Übersetzer zu unterschreiben und mit dem Abdruck des Dienstsiegels abzuschließen.<br />

Bei Übersetzungen in eine fremde Sprache ist ein sinngemäßer, fremdsprachiger Bestätigungsvermerk<br />

hinzuzufügen. Weitergehende Regelungen der Rechtsordnung, in der die Übersetzung Verwendung<br />

finden soll, bleiben unberührt.<br />

Für die Umschrift aus Schriftsprachen, die nicht lateinische Buchstaben verwenden, ist als Anmerkung<br />

anzugeben, welche Transliteration bzw. Transskription benutzt worden ist (vgl. hierzu Nr. 18.5).<br />

22. Mitwirkungsverbote, Ausschließungsgründe<br />

Die Vorschrift über das Verbot der Mitwirkung als Notar (§ 3 des Beurkundungsgesetzes vom<br />

28.8.1969 – BGBl. I Seite 1513 –, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.8.1998 – BGBl. I Seite 2585-)<br />

und die Ausschließungsgründe für Notare (§ 6 des genannten Gesetzes) sind sinngemäß zu beachten.<br />

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