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Beihilfe zur Selbsttötung - Zahnärztekammer Niedersachsen

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BERUFSSTÄNDISCHES<br />

Steuerermäßigung<br />

Erd- und Pfl anzenarbeiten im Garten<br />

als Handwerkerleistung<br />

Nach einem aktuellen Urteil des BFH kann die Steuerermä-<br />

ßigung für Handwerkerleistungen auch für Erd- und Pfl anz-<br />

arbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt<br />

werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Garten neu ange-<br />

legt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird<br />

Es ging um ein Ehepaar, das im<br />

Jahr 2003 in sein neu gebautes<br />

Eigenheim einzog. Erst im Jahr<br />

2006, also knapp drei Jahre<br />

nach dem Einzug, ließen die<br />

Eheleute Erd- und Pfl anzarbeiten in<br />

Höhe von ca. 3000 Euro durch ein Gartengestaltungsunternehmenausführen.<br />

Dafür beantragten sie in ihrer<br />

Steuererklärung einen Steuerabzug<br />

wegen haushaltsnaher Dienstleistungen.<br />

Neben den Gartenarbeiten ließen<br />

sie auch noch eine Stützmauer zum<br />

Nachbargrundstück errichten, die sie<br />

rund 4500 Euro kostete. Diese Kosten<br />

wollten sie als Handwerkerleistung<br />

steuerlich berücksichtigen lassen. Das<br />

Finanzamt strich allerdings den begehrten<br />

Abzug, da es sich um Herstellungskosten<br />

im Rahmen einer Neubaumaßnahme<br />

handeln würde. Dagegen<br />

zog das Ehepaar vor das Finanzgericht,<br />

bekam dort aber kein Recht zugesprochen.<br />

Erst die Revision vor dem BFH<br />

brachte den erhofften Erfolg.<br />

Zwar komme ein Abzug als haushaltsnahe<br />

Dienstleistung nicht in Betracht,<br />

wohl aber als Handwerkerleistung,<br />

so der BFH. Der Argumentation<br />

des Finanzgerichts, die Neuanlage des<br />

Gartens sei eine Neubaumaßnahme,<br />

die nicht durch den Steuerabzug gefördert<br />

werden könne, schloss sich der<br />

400 · ZKN MITTEILUNGEN 4 | 2012<br />

BFH nicht an. Zwar könnte für Handwerkerleistungen,<br />

die die Errichtung<br />

eines »Haushalts« also einen Neubau,<br />

betreffen, die Steuerermäßigung nicht<br />

gewährt werden. Maßnahmen eines<br />

Handwerkers im vorhandenen Haushalt,<br />

zu dem auch der dazu gehörende<br />

– stets bereits vorhandene – Grund und<br />

Boden gehöre, seien hingegen als<br />

Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.<br />

Denn nur so könne dem Ziel<br />

des Gesetzgebers Rechnung getragen<br />

werden, Wachstum und Beschäftigung<br />

zu fördern.<br />

Hinweis<br />

Der Steuerabzug setzt voraus, dass der<br />

Steuerpfl ichtige eine Rechnung erhalten<br />

hat und die Bezahlung mittels<br />

Überweisungsbeleg nachweisen kann.<br />

Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen<br />

liegt bei 20 % der Aufwendungen<br />

(ohne Materialkosten) von maximal<br />

6000 Euro, wodurch sich ein maximaler<br />

Steuerabzug von 1200 Euro ergibt.<br />

Wurden haushaltsnahe Dienst -<br />

leistungen in Anspruch genommen,<br />

können Aufwendungen von bis zu<br />

20.000 Euro in Höhe von 20 % geltend<br />

gemacht werden, wobei sich eine Steuerermäßigung<br />

von maximal 4000 Euro<br />

ergibt. meditaxa 60, Februar 2012 ●<br />

FOTO: KALLEJIPP / PHOTOCASE.COM<br />

Praktikum in der<br />

Zahnarztpraxis<br />

Die Berufswahl stellt häufi g für jun-<br />

ge Menschen eine schwierige Aufga-<br />

be dar. Gilt es doch, sich aus einer<br />

Vielzahl von mehr oder weniger be-<br />

kannten Berufen denjenigen auszu-<br />

wählen, der den eigenen Neigungen<br />

und Interessen am ehesten ent-<br />

spricht. Häufi g wird die Auswahl<br />

noch dadurch erschwert, dass man-<br />

che junge Menschen noch recht we-<br />

nig über die eigenen Begabungen<br />

und Neigungen wissen<br />

Vor diesem Hintergrund<br />

kann ein Praktikum in der<br />

Zahnarztpraxis durchaus<br />

entscheidende Impulse für<br />

die Berufswahl geben. Der<br />

oder die potentielle Auszubildende<br />

kann im Rahmen eines Praktikums<br />

prüfen, ob der Beruf der eigenen Interessen-<br />

und Begabungslage entspricht<br />

und einen ersten Einblick in die Arbeitswelt<br />

erhalten. Gleichzeitig wird<br />

die Zahnarztpraxis in die Lage versetzt,<br />

eine erste grobe Einschätzung über die<br />

Eignung für den Ausbildungsberuf<br />

vornehmen zu können.<br />

Vor Antritt eines Praktikums ist es<br />

jedoch wichtig, dass sich die Praxis mit<br />

den rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

vertraut macht.<br />

Vereinfacht ausgedrückt dürfen<br />

Praktikanten nur mit Tätigkeiten<br />

betraut werden, die sie ohne<br />

Eigen- und Fremdgefährdung<br />

durchführen können

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