Ladungssicherung im Gartenbau - GBG 28 -
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Tabelle 3:<br />
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<strong>Ladungssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Stirn-/Rückwand und Seiten wände<br />
von Fahrzeugaufbauten:<br />
Die Belastbarkeit von Aufbauten auf Fahrzeugen ist den<br />
Bedienungsanleitungen zu entnehmen. Erfahrungsgemäß<br />
kann insbesondere bei älteren Fahrzeugen die Belast barkeit<br />
von Stirn- und Seitenwänden in die formschlüssige<br />
<strong>Ladungssicherung</strong> eher weniger mit einbezogen werden.<br />
Falls erfor der lich auch be<strong>im</strong> Hersteller nachfragen!<br />
Gemäß der Norm DIN EN 12642 (Version 2007) müssen<br />
Stirn-/Rückwand und Seiten wände von Nutzfahrzeugen<br />
und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM)<br />
von mehr als 3,5 t folgende Lasten aufnehmen (siehe<br />
Tabelle 3):<br />
Standardaufbau – Code „L“ Verstärkte Aufbauten – Code „XL“<br />
Stirnwand 40 % der Nutzlast 50 % der Nutzlast<br />
Rückwand 25 % der Nutzlast 30 % der Nutzlast<br />
Seitenwände 30 % der Nutzlast 40 % der Nutzlast (nicht Doppelstock)<br />
Bezüglich des Standardaufbaus – Code L – sollte die<br />
Belastbarkeit der Stirn-/Rückwand und Seitenwände<br />
be<strong>im</strong> Fahrzeugaufbauer erfragt werden.<br />
Achtung:<br />
Eine Sicherung gegen die Stirn- bzw. Seitenwände des<br />
Fahr zeuges macht eine formschlüssige <strong>Ladungssicherung</strong><br />
(z. B. lückenloses Platzieren des Ladeguts an der<br />
Stirnwand zur Siche rung nach vorne) erforderlich, da<br />
andernfalls die kineti sche Energie (Bewegungsenergie)<br />
des Ladeguts wirksam wird!