Ladungssicherung im Gartenbau - GBG 28 -
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<strong>Ladungssicherung</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Standfestigkeit des Ladeguts<br />
in unverzurrtem Zustand:<br />
Die Standfestigkeit (Kippsicherheit) des Ladeguts hängt von<br />
der jeweiligen Höhe des Lastschwerpunktes in Abhängigkeit<br />
von der Breite bzw. des Durchmessers (Radius) bei runden<br />
Ladegütern ab. Wann ein Ladegut standfest ist, lässt sich wie<br />
folgt kontrollieren:<br />
halbe Breite oder Radius Ladegut<br />
Nach vorne = 0,8<br />
halbe Höhe Ladegut (z. B. Kiste, Fass, etc.) ><br />
halbe Breite oder Radius Ladegut<br />
Zur Seite = 0,7*<br />
halbe Höhe Ladegut (z. B. Kiste, Fass, etc.) ><br />
halbe Breite oder Radius Ladegut<br />
Nach hinten = 0,5<br />
halbe Höhe Ladegut (z. B. Kiste, Fass, etc.) ><br />
* gilt nur bei symmetrischer Schwerpunktlage des Ladeguts<br />
Bezüglich der Berechnung der Standfestigkeit zur Seite ist<br />
nach DIN EN 12195-1 ein sog. Wankfaktor von zusätzlich 0,2 g<br />
zu berücksichtigen (daher „Zur Seite > 0,7“)<br />
Achtung:<br />
Das Ladegut sollte möglichst in dessen Schwerpunkt oder<br />
darüber verzurrt werden. Ist dies nicht möglich, können ggf.<br />
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein.