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Ladungssicherung im Gartenbau - GBG 28 -

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4. Hilfsmittel zur <strong>Ladungssicherung</strong><br />

Zurrpunkte am Transportfahrzeug (max.<br />

Belastbar keit beachten). Alle Neufahrzeuge mit<br />

Pritschen auf bau ten müssen mit Zurrpunkten ausgestattet<br />

sein.<br />

Kennzeichnung eines Zurrpunktes für ein Fahrzeug<br />

mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.<br />

Fahrzeuge mit Kippbrücken und einer zul. Gesamtmasse<br />

(zGM) von mehr als 7,5 t benötigen keine<br />

Zurrpunkte, wenn sie ausschließlich zum Transport<br />

von Schüttgütern eingesetzt werden.<br />

Im Bereich der <strong>Ladungssicherung</strong> sind die Kräfteangaben<br />

in der Einheit daN (deka-Newton) üblich.<br />

Diese ist mit der kg-Angabe etwa gleichzusetzen.<br />

F = 4000 N = 400 daN ≈ 400 kg<br />

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