Fachfälle - Philosophische Fakultät - Ernst-Moritz-Arndt-Universität ...
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Lehrbericht der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> (Legislatur 2008-2010)<br />
Studiendekanin Prof. Dr. Amei Koll-Stobbe<br />
den aller Fachrichtungen der <strong>Universität</strong> können diese Zusatzausbildungen in einem<br />
Zeitraum von zwei Semestern studienbegleitend absolvieren. Dabei wurde bei der<br />
Umsetzung auch darauf geachtet, dass diese Zusatzausbildung grundsätzlich general-studies-konform<br />
studiert werden können.<br />
Ein großes Problem ist die Diskontinuität von Beschlüssen und formalen Vorgaben<br />
zu den modularisierten Studiengängen. Dazu kommt, dass der Prozess einer Änderung<br />
eines Studiengangs ein mehrstufiger, zeitaufwändiger Prozess ist.<br />
Formal werden Änderungsanträge (meist inhaltlicher, manchmal korrigierender Art)<br />
bei der Vorsitzenden der Studienkommission (die an der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> in<br />
Personalunion Studiendekanin ist) eingereicht. Die Kommission berät diesen Antrag<br />
unter Teilnahme des Faches und reicht diese bei formaler und inhaltlich stimmiger<br />
Korrektheit an den <strong>Fakultät</strong>srat weiter. Hier wird die Änderung nochmals besprochen<br />
und schlussendlich an die beschließende Studienkommission des Akademischen<br />
Senats weitergeleitet, bevor sie dann durch das Bildungsministerium genehmigt<br />
wird. Der Prozess von der Antragstellung (von der inhaltlichen Vorbereitung<br />
beim Fach ganz abgesehen) bis zur Genehmigung und Veröffentlichung durch das<br />
Ministerium (bei Prüfungsordnungen) bzw. die <strong>Universität</strong> (bei Studienordnungen)<br />
dauert in den Regel neun Monate, mitunter auch doppelt so lange. Erschwert wird<br />
dieser Prozess zum einen durch die mangelnde Kenntnis der Fachvertreter über<br />
Zweck und Ziel der Bologna-Reform, durch sich ständig ändernde Vorgaben seitens<br />
der <strong>Universität</strong> (Senatsstudienkommission), des Bildungsministeriums, der KMK der<br />
Länder oder auch durch Gerichtsurteile. Nicht selten sind dabei nicht alle beteiligten<br />
Akteure auf dem aktuellen Stand, so dass es leider häufig vorkommt, dass neue<br />
formale Vorgaben, die in der Senatskommission bekannt und Konsens sind, engagierten<br />
(interessierten) Beteiligten auf <strong>Fakultät</strong>sebene nicht bekannt sind. Dieser<br />
unterschiedliche Stand an Informationen führt zu teilweise vermeidbaren Diskussionen<br />
und damit Verzögerungen bei Umsetzung solcher Änderungsanträge.<br />
Eine Art professioneller Lehrqualitätskommission, die solche Vorgaben verbindlich<br />
für alle <strong>Fakultät</strong>en bündelt und formalisiert und alle beteiligten Akteure entsprechend<br />
informiert, gibt es derzeit an der <strong>Universität</strong> nicht.<br />
C.1.2. Aufgabenbewältigung in der Legislatur: Anpassung der B.A.<br />
Programme an die GPO BMS 2007<br />
Am prominentesten platziert war in den 13 Sitzungen der Studienkommission vom<br />
11. Juni 2008 bis 10. März 2010 die Umsetzung der Anpassung der B.A.-<br />
Studiengänge an die neue Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor- und<br />
Masterstudiengänge von 2007. Diese Ordnung umfasst erstmals einschlägige<br />
Vorschriften für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der <strong>Universität</strong>. Ziel war „die<br />
Entschlackung und bessere Transparenz der Fachmodulordnungen“. Dieser Prozess<br />
umfasste an der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> alle 15 B.A.-Teilstudiengänge sowie<br />
die General Studies und konnte bis auf einen Studiengang in der Legislatur abgeschlossen<br />
werden.<br />
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