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Fachfälle - Philosophische Fakultät - Ernst-Moritz-Arndt-Universität ...

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Lehrbericht der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> (Legislatur 2008-2010)<br />

Studiendekanin Prof. Dr. Amei Koll-Stobbe<br />

den aller Fachrichtungen der <strong>Universität</strong> können diese Zusatzausbildungen in einem<br />

Zeitraum von zwei Semestern studienbegleitend absolvieren. Dabei wurde bei der<br />

Umsetzung auch darauf geachtet, dass diese Zusatzausbildung grundsätzlich general-studies-konform<br />

studiert werden können.<br />

Ein großes Problem ist die Diskontinuität von Beschlüssen und formalen Vorgaben<br />

zu den modularisierten Studiengängen. Dazu kommt, dass der Prozess einer Änderung<br />

eines Studiengangs ein mehrstufiger, zeitaufwändiger Prozess ist.<br />

Formal werden Änderungsanträge (meist inhaltlicher, manchmal korrigierender Art)<br />

bei der Vorsitzenden der Studienkommission (die an der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> in<br />

Personalunion Studiendekanin ist) eingereicht. Die Kommission berät diesen Antrag<br />

unter Teilnahme des Faches und reicht diese bei formaler und inhaltlich stimmiger<br />

Korrektheit an den <strong>Fakultät</strong>srat weiter. Hier wird die Änderung nochmals besprochen<br />

und schlussendlich an die beschließende Studienkommission des Akademischen<br />

Senats weitergeleitet, bevor sie dann durch das Bildungsministerium genehmigt<br />

wird. Der Prozess von der Antragstellung (von der inhaltlichen Vorbereitung<br />

beim Fach ganz abgesehen) bis zur Genehmigung und Veröffentlichung durch das<br />

Ministerium (bei Prüfungsordnungen) bzw. die <strong>Universität</strong> (bei Studienordnungen)<br />

dauert in den Regel neun Monate, mitunter auch doppelt so lange. Erschwert wird<br />

dieser Prozess zum einen durch die mangelnde Kenntnis der Fachvertreter über<br />

Zweck und Ziel der Bologna-Reform, durch sich ständig ändernde Vorgaben seitens<br />

der <strong>Universität</strong> (Senatsstudienkommission), des Bildungsministeriums, der KMK der<br />

Länder oder auch durch Gerichtsurteile. Nicht selten sind dabei nicht alle beteiligten<br />

Akteure auf dem aktuellen Stand, so dass es leider häufig vorkommt, dass neue<br />

formale Vorgaben, die in der Senatskommission bekannt und Konsens sind, engagierten<br />

(interessierten) Beteiligten auf <strong>Fakultät</strong>sebene nicht bekannt sind. Dieser<br />

unterschiedliche Stand an Informationen führt zu teilweise vermeidbaren Diskussionen<br />

und damit Verzögerungen bei Umsetzung solcher Änderungsanträge.<br />

Eine Art professioneller Lehrqualitätskommission, die solche Vorgaben verbindlich<br />

für alle <strong>Fakultät</strong>en bündelt und formalisiert und alle beteiligten Akteure entsprechend<br />

informiert, gibt es derzeit an der <strong>Universität</strong> nicht.<br />

C.1.2. Aufgabenbewältigung in der Legislatur: Anpassung der B.A.<br />

Programme an die GPO BMS 2007<br />

Am prominentesten platziert war in den 13 Sitzungen der Studienkommission vom<br />

11. Juni 2008 bis 10. März 2010 die Umsetzung der Anpassung der B.A.-<br />

Studiengänge an die neue Gemeinsame Prüfungsordnung für Bachelor- und<br />

Masterstudiengänge von 2007. Diese Ordnung umfasst erstmals einschlägige<br />

Vorschriften für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der <strong>Universität</strong>. Ziel war „die<br />

Entschlackung und bessere Transparenz der Fachmodulordnungen“. Dieser Prozess<br />

umfasste an der <strong>Philosophische</strong>n <strong>Fakultät</strong> alle 15 B.A.-Teilstudiengänge sowie<br />

die General Studies und konnte bis auf einen Studiengang in der Legislatur abgeschlossen<br />

werden.<br />

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