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Dornbirner Gemeindeblatt KW 19 vom 11.05.2012

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Diese Verordnung ist durch das Straßenverkehrszeichen<br />

nach § 52 lit a Z 13 d StVO <strong>19</strong>60 mit der Zusatztafel<br />

„90 Minuten, werktags 8–18 Uhr“ kundzumachen; sie tritt<br />

gemäß § 44 Abs. 1 mit der Anbringung dieses Verkehrszeichens<br />

in Kraft.<br />

Bürgermeister: DI Wolfgang Rümmele<br />

KUndMacHUnGen<br />

sandgasse<br />

An den nachstehenden Straßen werden Anschlussarbeiten<br />

an der Ortskanalisation und Verlegungen von<br />

Versorgungsleitungen durchgeführt.<br />

1) Sandquelle im Bereich HNr 8 bis <strong>19</strong> nach Osten.<br />

2) Sandquelle zwischen HNr 38 und GSt 8713; Querung<br />

über die Sandgasse und Grabung in der Sandgasse<br />

entlang des Gehsteiges bis zum Arlenweg<br />

3) Arlenweg über Kanalgasse und Müllerbach<br />

4) Abschluss und Asphaltierungsarbeiten an der Sandgasse<br />

und an dem Arlenweg<br />

Anlässlich dieser Arbeiten ist die sandgasse ab 10. 5. bis<br />

22. 6. 2012 für den durchzugsverkehr gesperrt.<br />

Für den den Stadtbus ergeben sich keine nennenswerten<br />

Änderungen.<br />

Die Umleitung erfolgt von Süden nach Norden über die<br />

Schmelzhütterstraße und von Norden nach Süden über<br />

die Lehargasse.<br />

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist möglich.<br />

sperre des Wanderweges<br />

„ebnit ­ Pfarrersälpele“<br />

Von Montag, den 14. Mai, bis Mittwoch, 16. Mai, ist der<br />

Wanderweg „ebnit – Pfarrersälpele“ wegen Holzarbeiten<br />

gesperrt. eine ausweichmöglichkeit besteht – kleinräumig<br />

– über den „schönblickweg“ oder – großräumig<br />

– über den „springhalde – Hinterbergweg“.<br />

Vorschreibung der Hundesteuer<br />

für das Jahr 2012<br />

ausgabe neuer Hundemarken<br />

In den nächsten Tagen erhalten alle bisher erfassten<br />

Hundebesitzer die Vorschreibung der Hundesteuer für<br />

<strong>Dornbirner</strong> <strong>Gemeindeblatt</strong><br />

11. Mai 2012 – Seite 17<br />

amtlich<br />

das Jahr 2012. Die Abgabepflicht trifft alle Personen,<br />

welche im Gemeindegebiet Dornbirn einen mehr als drei<br />

Monate alten Hund halten.<br />

Gemäß Hundeabgabe-Ordnung der Stadt Dornbirn<br />

<strong>vom</strong> 10. März <strong>19</strong>92 sowie Stadtvertretungsbeschluss<br />

<strong>vom</strong> 3. November 2011 beträgt die Abgabe für das<br />

Jahr 2012<br />

für jeden gehaltenen Hund eUR 58,00<br />

Die Vorschreibung erfolgt mittels EDV-Bescheid, welchem<br />

zur Entrichtung der Abgabe eine Zahlungsanweisung<br />

angefügt ist. Um eine automatische Beleglesung zu<br />

ermöglichen, wird gebeten, die vorgedruckte Zahlungsanweisung<br />

für die einzahlung zu verwenden.<br />

Bei Online­Überweisungen bitte unbedingt im Feld<br />

„Zahlungsreferenz“ die auf der Zahlungsanweisung<br />

angeführte Zahl eingeben.<br />

Gleichzeitig mit dem Bescheid wird die neue Hundemarke<br />

zugesandt. Die Hundemarken sind von den Tieren zu<br />

Erkennungs- und Kontrollzwecken zu tragen. Bei Abmeldung<br />

des Hundes ist die Hundemarke am Kassaschalter,<br />

Rathaus, Parterre, Zimmer 11 zurückzugeben.<br />

Gefunden – Verloren<br />

alle unten angeführten Fundgegenstände sind beim<br />

Fundamt dornbirn deponiert und können dort besichtigt<br />

werden.<br />

Fahrräder können jeden 1. Freitag im Monat, zwischen<br />

14.00 Uhr und 17.00 Uhr besichtigt werden, ebenfalls an<br />

diesem Tag findet der Fahrradverkauf statt.<br />

Weitere information erhalten sie unter<br />

www.fundinfo.at<br />

Gefunden:<br />

Schlüsselbunde mit und ohne Anhänger, Fahrräder der<br />

Marken „HATTRICK“, „GENESIS“, „SCHNEIDER“, ein<br />

schwarzer Damenblazer, Foto und Videokamera, der<br />

Marke „Traveler“, ein loser Geldbetrag, ein Handy der<br />

Marke „HTC“, eine schwarze Lederjacke, ein Handy der<br />

Marke „Red Bull“, eine Fotoapparat der Marke „Canon“,<br />

ein Fotoapparat „Samsung“.<br />

Messepark:<br />

Drei opt. Brillen, ein Handy der Marke „NOKIA“.<br />

Verloren:<br />

Eine dunkelgrau-lila Mammut-Jacke verloren zwischen<br />

Lustenau-Dornbirn.

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