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Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...

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In <strong>der</strong> folgen<strong>den</strong> Abbildung 7 (S. 15) ist die Tarifangleichung dargestellt:<br />

Tarifangleichung<br />

Abbildung 7 Tarifangleichung<br />

1 Jahre 2013-2015<br />

TV-L Tabellenentgelt 2006 + 65 €<br />

Vergütungserhöhung auf 97 % des TV-L<br />

Niveaus (circa 3,1 % mehr Gehalt) +<br />

Arbeitszeit 39 Stun<strong>den</strong><br />

Tariferhöhung <strong>der</strong> TdL wird zusätzlich<br />

übernommen<br />

TV-L Erhöhung wird 6 Monate später<br />

übernommen<br />

TV-L Erhöhung wird 3 Monate später<br />

übernommen<br />

ab 2014 (bis 2017) TV-L Erhöhung wird<br />

zeitgleich übernommen<br />

volle Angleichung bis 2017<br />

Arbeitszeit: Durchschnittliche regelmäßige<br />

wöchentliche Arbeitszeit, die zu diesem<br />

Zeitpunkt für die Beschäftigten des Landes<br />

Berl<strong>in</strong> gilt<br />

Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />

2013-2015 1<br />

Erhöhung des<br />

Bemessungssatzes<br />

um 0,5 %<br />

● jedes Jahr Anhebung des Bemessungssatzes um m<strong>in</strong>destens 0,5 % zum Zeitpunkt <strong>der</strong> TV-L<br />

Erhöhung<br />

● wenn TV-L Erhöhung ger<strong>in</strong>ger als 1,5 %, dann Anhebung des Bemessungssatzes um Differenz<br />

zu 2 %.<br />

15

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