Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
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In <strong>der</strong> folgen<strong>den</strong> Abbildung 7 (S. 15) ist die Tarifangleichung dargestellt:<br />
Tarifangleichung<br />
Abbildung 7 Tarifangleichung<br />
1 Jahre 2013-2015<br />
TV-L Tabellenentgelt 2006 + 65 €<br />
Vergütungserhöhung auf 97 % des TV-L<br />
Niveaus (circa 3,1 % mehr Gehalt) +<br />
Arbeitszeit 39 Stun<strong>den</strong><br />
Tariferhöhung <strong>der</strong> TdL wird zusätzlich<br />
übernommen<br />
TV-L Erhöhung wird 6 Monate später<br />
übernommen<br />
TV-L Erhöhung wird 3 Monate später<br />
übernommen<br />
ab 2014 (bis 2017) TV-L Erhöhung wird<br />
zeitgleich übernommen<br />
volle Angleichung bis 2017<br />
Arbeitszeit: Durchschnittliche regelmäßige<br />
wöchentliche Arbeitszeit, die zu diesem<br />
Zeitpunkt für die Beschäftigten des Landes<br />
Berl<strong>in</strong> gilt<br />
Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />
2013-2015 1<br />
Erhöhung des<br />
Bemessungssatzes<br />
um 0,5 %<br />
● jedes Jahr Anhebung des Bemessungssatzes um m<strong>in</strong>destens 0,5 % zum Zeitpunkt <strong>der</strong> TV-L<br />
Erhöhung<br />
● wenn TV-L Erhöhung ger<strong>in</strong>ger als 1,5 %, dann Anhebung des Bemessungssatzes um Differenz<br />
zu 2 %.<br />
15