Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
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Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />
4. Besitzstandsregelungen<br />
4.1. Familienstandsbezogene Entgeltbestandteile<br />
Der TV-L sieht ke<strong>in</strong>e familienstandsbezogenen Entgeltbestandteile mehr vor.<br />
Verän<strong>der</strong>ungen des Familienstandes haben somit künftig ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss mehr auf<br />
das Entgelt.<br />
Verheiratetenbestandteil<br />
Für übergeleitete Beschäftigte, <strong>den</strong>en bei <strong>der</strong> Überleitung e<strong>in</strong> so genannter<br />
Verheiratetenbestandteil im Ortszuschlag zusteht, fließt <strong>der</strong> zum Zeitpunkt <strong>der</strong><br />
Überleitung im Ortszuschlag zustehende Verheiratetenbestandteil <strong>in</strong> das<br />
Vergleichsentgelt mit e<strong>in</strong>. <strong>Das</strong> e<strong>in</strong>mal festgesetzte Vergleichsentgelt bleibt<br />
unverän<strong>der</strong>t, auch wenn sich später <strong>der</strong> Familienstand verän<strong>der</strong>t.<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogener Bestandteil (§ 11 TVÜ-Län<strong>der</strong>)<br />
Der k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogener Anteil im Orts- bzw. Sozialzuschlag wird als dynamische<br />
Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für das K<strong>in</strong>d / die K<strong>in</strong><strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld nach<br />
dem E<strong>in</strong>kommensteuergesetz ununterbrochen gezahlt wird und entsprechende<br />
k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogene Entgeltbestandteile im Monat vor <strong>der</strong> Überleitung <strong>in</strong> <strong>den</strong> TV Berl<strong>in</strong>er<br />
<strong>Hochschulen</strong> (Dezember 2010) tatsächlich zugestan<strong>den</strong> haben. <strong>Das</strong> gilt bei<br />
übergeleiteten Beschäftigten auch für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die zwischen dem 01.01.2011 und dem<br />
28.02.2011 geboren wur<strong>den</strong>.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Unterbrechung o<strong>der</strong> dem Ende des Anspruchs auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld nach <strong>der</strong><br />
Überleitung entfällt die Besitzstandszulage. Ausnahme: Unterbrechungen <strong>der</strong><br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldzahlung wegen Ableistung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes sowie die<br />
Ableistung e<strong>in</strong>es freiwilligen sozialen o<strong>der</strong> ökologischen Jahres s<strong>in</strong>d unschädlich.<br />
Die Besitzstandszulage verän<strong>der</strong>t sich bei allgeme<strong>in</strong>en Entgeltanpassungen um <strong>den</strong><br />
von <strong>den</strong> Tarifparteien für die jeweilige Entgeltgruppe <strong>der</strong>/des Beschäftigten<br />
festgelegten Vomhun<strong>der</strong>tsatz.<br />
Neu e<strong>in</strong>gestellte Beschäftigte haben ke<strong>in</strong>en Anspruch mehr auf<br />
familienstandsbezogene Entgeltbestandteile.<br />
Die Ermittlung des Vergleichsentgeltes und die anschließende Stufenzuordnung<br />
erfolgt stets ohne <strong>den</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogenen Anteil des Orts- bzw. Sozialzuschlages.<br />
Zusätzlich zum Vergleichsentgelt wird dann die Besitzstandszulage <strong>in</strong> Höhe des<br />
k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogenen Teils des Orts- bzw. Sozialzuschlages gezahlt.<br />
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