Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Das</strong> Vergleichsentgelt bei Angestellten setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Grundvergütung<br />
+ Allgeme<strong>in</strong>e Zulage<br />
+ Ortszuschlag Stufe 1 (ledig) o<strong>der</strong> Stufe 2 (verheiratet)<br />
Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />
(Verän<strong>der</strong>ungen im Familienstand wie z. B. Eheschließung, Scheidung nach dem<br />
31.12.2010 wirken sich auf das Vergleichsentgelt nicht mehr aus!)<br />
<strong>Das</strong> Vergleichsentgelt bei Arbeitern setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Monatstabellenlohn des Monats Dezember 2010<br />
Weitere Vergütungs- und Lohnbestandteile wie z.B. <strong>der</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogene Anteil im<br />
Orts- bzw. Sozialzuschlag o<strong>der</strong> Zulagen (z.B. Meister-, Techniker-Zulage, Zulage für<br />
höherwertige Tätigkeit, Vorarbeiterzulage, Funktionszulage), die vor <strong>der</strong> Überleitung<br />
nach BAT zustan<strong>den</strong>, s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Vergleichsentgelts, son<strong>der</strong>n wer<strong>den</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Besitzstandszulage weitergezahlt.<br />
2.2.3. Zuordnung zu e<strong>in</strong>er Stufe (§ 6 TVÜ-Län<strong>der</strong>)<br />
Nach <strong>der</strong> Ermittlung des Vergleichsentgeltes wer<strong>den</strong> die Beschäftigten e<strong>in</strong>er dem<br />
Vergleichsentgelt entsprechen<strong>den</strong> Stufe <strong>der</strong> jeweils maßgeblichen Entgeltgruppe<br />
zugeordnet (grundsätzlich m<strong>in</strong>destens Stufe 2). Zumeist wird dies e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />
Zwischenstufe bzw. Endstufe se<strong>in</strong>, weil das Vergleichsentgelt zwischen zwei Stufen<br />
<strong>der</strong> Entgelttabelle liegt (<strong>in</strong>dividuelle Zwischenstufe) o<strong>der</strong> die höchste Stufe <strong>der</strong><br />
jeweiligen Entgeltgruppe übersteigt (<strong>in</strong>dividuelle Endstufe).<br />
Ist das ermittelte Vergleichsentgelt höher als die Endstufe <strong>der</strong> maßgeblichen<br />
Entgeltgruppe, wird <strong>der</strong> Beschäftigte e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Endstufe (die oberhalb <strong>der</strong><br />
Tabellenendstufe liegt) zugeordnet.<br />
Zum 01.01.2013 wer<strong>den</strong> alle Beschäftigten aus <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen Zwischenstufe <strong>in</strong> die<br />
betragsmäßig nächsthöhere, reguläre Stufe aufsteigen. Der weitere Stufenaufstieg<br />
richtet sich anschließend nach <strong>der</strong> Stufenlaufzeit und <strong>der</strong> Leistung des Beschäftigten.<br />
Bei allgeme<strong>in</strong>en Entgeltanpassungen verän<strong>der</strong>t sich die <strong>in</strong>dividuelle Endstufe um<br />
<strong>den</strong>selben Vomhun<strong>der</strong>tsatz bzw. <strong>in</strong> demselben Umfang wie die höchste Stufe <strong>der</strong><br />
jeweiligen Entgeltgruppe.<br />
9