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Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...

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<strong>Das</strong> Vergleichsentgelt bei Angestellten setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Grundvergütung<br />

+ Allgeme<strong>in</strong>e Zulage<br />

+ Ortszuschlag Stufe 1 (ledig) o<strong>der</strong> Stufe 2 (verheiratet)<br />

Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />

(Verän<strong>der</strong>ungen im Familienstand wie z. B. Eheschließung, Scheidung nach dem<br />

31.12.2010 wirken sich auf das Vergleichsentgelt nicht mehr aus!)<br />

<strong>Das</strong> Vergleichsentgelt bei Arbeitern setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Monatstabellenlohn des Monats Dezember 2010<br />

Weitere Vergütungs- und Lohnbestandteile wie z.B. <strong>der</strong> k<strong>in</strong><strong>der</strong>bezogene Anteil im<br />

Orts- bzw. Sozialzuschlag o<strong>der</strong> Zulagen (z.B. Meister-, Techniker-Zulage, Zulage für<br />

höherwertige Tätigkeit, Vorarbeiterzulage, Funktionszulage), die vor <strong>der</strong> Überleitung<br />

nach BAT zustan<strong>den</strong>, s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Vergleichsentgelts, son<strong>der</strong>n wer<strong>den</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Besitzstandszulage weitergezahlt.<br />

2.2.3. Zuordnung zu e<strong>in</strong>er Stufe (§ 6 TVÜ-Län<strong>der</strong>)<br />

Nach <strong>der</strong> Ermittlung des Vergleichsentgeltes wer<strong>den</strong> die Beschäftigten e<strong>in</strong>er dem<br />

Vergleichsentgelt entsprechen<strong>den</strong> Stufe <strong>der</strong> jeweils maßgeblichen Entgeltgruppe<br />

zugeordnet (grundsätzlich m<strong>in</strong>destens Stufe 2). Zumeist wird dies e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />

Zwischenstufe bzw. Endstufe se<strong>in</strong>, weil das Vergleichsentgelt zwischen zwei Stufen<br />

<strong>der</strong> Entgelttabelle liegt (<strong>in</strong>dividuelle Zwischenstufe) o<strong>der</strong> die höchste Stufe <strong>der</strong><br />

jeweiligen Entgeltgruppe übersteigt (<strong>in</strong>dividuelle Endstufe).<br />

Ist das ermittelte Vergleichsentgelt höher als die Endstufe <strong>der</strong> maßgeblichen<br />

Entgeltgruppe, wird <strong>der</strong> Beschäftigte e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Endstufe (die oberhalb <strong>der</strong><br />

Tabellenendstufe liegt) zugeordnet.<br />

Zum 01.01.2013 wer<strong>den</strong> alle Beschäftigten aus <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen Zwischenstufe <strong>in</strong> die<br />

betragsmäßig nächsthöhere, reguläre Stufe aufsteigen. Der weitere Stufenaufstieg<br />

richtet sich anschließend nach <strong>der</strong> Stufenlaufzeit und <strong>der</strong> Leistung des Beschäftigten.<br />

Bei allgeme<strong>in</strong>en Entgeltanpassungen verän<strong>der</strong>t sich die <strong>in</strong>dividuelle Endstufe um<br />

<strong>den</strong>selben Vomhun<strong>der</strong>tsatz bzw. <strong>in</strong> demselben Umfang wie die höchste Stufe <strong>der</strong><br />

jeweiligen Entgeltgruppe.<br />

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