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Als Realschullehrkraft auf Stellensuche - BRLV

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Wie verläuft das Einstellungsverfahren in den staatlichen<br />

Realschuldienst?<br />

Wer sich um eine Stelle an staatlichen Realschulen<br />

bewerben will, erhält als Studienreferendar das<br />

Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“<br />

an der jeweiligen Seminarschule. Die Bewerbung<br />

wird <strong>auf</strong> dem Dienstweg an das Kultusministerium<br />

gerichtet.<br />

Soll man regional beschränken?<br />

Wer sich für eine regionale Begrenzung seiner Bewerbung<br />

entscheidet, sollte wissen, dass er damit u.<br />

U. die Einstellungschancen verringert. Wir geben zu<br />

bedenken, dass Versetzungen in das Wunschgebiet<br />

oftmals schon nach einem Schuljahr vorgenommen<br />

werden können.<br />

Die Bewerbung erfolgt an:<br />

Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />

Referat V.3<br />

Salvatorstraße 2<br />

80327 München<br />

Kann man das 2. Staatsexamen zur Notenverbesserung wiederholen?<br />

10<br />

Bedingung: Leistungsprinzip<br />

Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich nach dem<br />

Leistungsprinzip (Eignung, Befähigung, fachliche<br />

Leistung). Die Einstellung ist nur möglich, wenn die<br />

Gesamtprüfungsnote und die Note des 2. Staatsexamens<br />

nicht schlechter sind als 3,50.<br />

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleichwertiger<br />

Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung<br />

bevorzugt berücksichtigt. Stellenangebote des<br />

Ministeriums gehen im Regelfall Ende Juli/ Anfang<br />

August an die Bewerber. Die Rückantwort an das<br />

Kultusministerium muss möglichst schnell erfolgen<br />

(innerhalb von 3 Tagen ab Datum Poststempel).<br />

Bitte treffen Sie ggf. Vorsorge während der Ferien<br />

für Nachsendung bzw. Annahme der Post durch einen<br />

Bevollmächtigten und fügen Sie eine Vollmacht<br />

dem Antwortschreiben bei!<br />

Das Zweite Staatsexamen kann zur Verbesserung der Prüfungsnote <strong>auf</strong> Antrag einmal wiederholt werden. Der<br />

Vorbereitungsdienst wird jedoch nicht wiederholt. Voraussetzung ist, dass das Examen bei Erstablegung bereits<br />

bestanden wurde. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres und in vollem Umfang wiederholt werden, wobei die<br />

schriftliche Hausarbeit <strong>auf</strong> Antrag angerechnet werden kann (Note mindestens „ausreichend“). Wer die Meldefrist<br />

versäumt, wird zur Prüfung nicht zugelassen. Die erste Beurteilung wird unverändert übernommen.<br />

Der Prüfungsteilnehmer kann die Prüfung auch jederzeit abbrechen. In diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung<br />

an das Prüfungsamt erforderlich. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt und kann allerdings auch nicht mehr<br />

wiederholt werden. Die Noten der Erstablegung behalten dann Gültigkeit.<br />

Die Termine der Zweiten Staatsprüfung werden mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfungen im Staatsanzeiger<br />

veröffentlicht. Die Einzeltermine für die mündlichen Prüfungen werden spätestens zwei Wochen vorher<br />

schriftlich mitgeteilt.<br />

Die Termine für die Lehrproben werden frühestens drei Wochen und spätestens 14 Tage vorher schriftlich bzw.<br />

mündlich (gegen Nachweis) bekannt gegeben.<br />

Der Prüfungsteilnehmer hat die Wahl, welches Prüfungsergebnis gelten soll.<br />

Weitere Hinweise unter www.brlv.de „Referendare“.

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