Als Realschullehrkraft auf Stellensuche - BRLV
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Wie verläuft das Einstellungsverfahren in den staatlichen<br />
Realschuldienst?<br />
Wer sich um eine Stelle an staatlichen Realschulen<br />
bewerben will, erhält als Studienreferendar das<br />
Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“<br />
an der jeweiligen Seminarschule. Die Bewerbung<br />
wird <strong>auf</strong> dem Dienstweg an das Kultusministerium<br />
gerichtet.<br />
Soll man regional beschränken?<br />
Wer sich für eine regionale Begrenzung seiner Bewerbung<br />
entscheidet, sollte wissen, dass er damit u.<br />
U. die Einstellungschancen verringert. Wir geben zu<br />
bedenken, dass Versetzungen in das Wunschgebiet<br />
oftmals schon nach einem Schuljahr vorgenommen<br />
werden können.<br />
Die Bewerbung erfolgt an:<br />
Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />
Referat V.3<br />
Salvatorstraße 2<br />
80327 München<br />
Kann man das 2. Staatsexamen zur Notenverbesserung wiederholen?<br />
10<br />
Bedingung: Leistungsprinzip<br />
Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich nach dem<br />
Leistungsprinzip (Eignung, Befähigung, fachliche<br />
Leistung). Die Einstellung ist nur möglich, wenn die<br />
Gesamtprüfungsnote und die Note des 2. Staatsexamens<br />
nicht schlechter sind als 3,50.<br />
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleichwertiger<br />
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung<br />
bevorzugt berücksichtigt. Stellenangebote des<br />
Ministeriums gehen im Regelfall Ende Juli/ Anfang<br />
August an die Bewerber. Die Rückantwort an das<br />
Kultusministerium muss möglichst schnell erfolgen<br />
(innerhalb von 3 Tagen ab Datum Poststempel).<br />
Bitte treffen Sie ggf. Vorsorge während der Ferien<br />
für Nachsendung bzw. Annahme der Post durch einen<br />
Bevollmächtigten und fügen Sie eine Vollmacht<br />
dem Antwortschreiben bei!<br />
Das Zweite Staatsexamen kann zur Verbesserung der Prüfungsnote <strong>auf</strong> Antrag einmal wiederholt werden. Der<br />
Vorbereitungsdienst wird jedoch nicht wiederholt. Voraussetzung ist, dass das Examen bei Erstablegung bereits<br />
bestanden wurde. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres und in vollem Umfang wiederholt werden, wobei die<br />
schriftliche Hausarbeit <strong>auf</strong> Antrag angerechnet werden kann (Note mindestens „ausreichend“). Wer die Meldefrist<br />
versäumt, wird zur Prüfung nicht zugelassen. Die erste Beurteilung wird unverändert übernommen.<br />
Der Prüfungsteilnehmer kann die Prüfung auch jederzeit abbrechen. In diesem Fall ist eine schriftliche Mitteilung<br />
an das Prüfungsamt erforderlich. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt und kann allerdings auch nicht mehr<br />
wiederholt werden. Die Noten der Erstablegung behalten dann Gültigkeit.<br />
Die Termine der Zweiten Staatsprüfung werden mindestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfungen im Staatsanzeiger<br />
veröffentlicht. Die Einzeltermine für die mündlichen Prüfungen werden spätestens zwei Wochen vorher<br />
schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Termine für die Lehrproben werden frühestens drei Wochen und spätestens 14 Tage vorher schriftlich bzw.<br />
mündlich (gegen Nachweis) bekannt gegeben.<br />
Der Prüfungsteilnehmer hat die Wahl, welches Prüfungsergebnis gelten soll.<br />
Weitere Hinweise unter www.brlv.de „Referendare“.