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Als Realschullehrkraft auf Stellensuche - BRLV

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Hinweise zu Versicherungsfragen<br />

Kranken- und Pfl egeversicherung<br />

Studienreferendare für Realschulen haben als<br />

Beamte <strong>auf</strong> Widerruf im Krankheitsfall einen Beihilfeanspruch<br />

gegenüber ihrem staatlichen Arbeitgeber.<br />

Zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes<br />

ist eine Versicherung entweder in der<br />

gesetzlichen Krankenkasse / Ersatzkasse oder bei<br />

einer privaten Krankenversicherung notwendig.<br />

Die Pfl egeversicherung ist dabei eingeschlossen.<br />

Seit einigen Jahren haben gesetzlich Versicherte die<br />

Möglichkeit, die Krankenkasse frei zu wählen.<br />

Im Fall einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis<br />

nach dem Referendariat kann die private<br />

Kranken- und Pfl egeversicherung fortgeführt werden.<br />

Es besteht Beihilfeanspruch.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,<br />

freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen)<br />

zu bleiben.<br />

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist<br />

die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung,<br />

die grundsätzlich alle entstehenden Kosten<br />

deckt. Sie ist damit nicht beihilfekonform. Die<br />

Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen.<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt bei<br />

Behandlung mit Krankenschein bzw. Versichertenkarte<br />

Sach- und Dienstleistungen. Zusätzliche<br />

Beihilfeleistungen für diese Aufwendungen sind<br />

nicht möglich. Eine alternative Gewährung eines<br />

Beitragszuschusses ist nicht möglich.<br />

Wählt der Versicherte jedoch die Kostenerstattung<br />

(Behandlung <strong>auf</strong> Rechnung), kann nach Anrechnung<br />

der Kassenleistung unter gewissen Voraussetzungen<br />

Beihilfe gewährt werden. (Quelle: Bezirksfi<br />

nanzdirektion Ansbach Rechtsstand 01.05.2005)<br />

32<br />

Im Fall einer Übernahme in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis<br />

als Angestellter im öffentlichen<br />

Dienst mit der Zusage einer späteren Verbeamtung<br />

(Supervertrag) sollte die private Krankenversicherung<br />

in eine Anwartschaft umgewandelt werden.<br />

Bei einer Anwartschaft bleibt bei einem späteren<br />

Anspruch <strong>auf</strong> Beihilfe oder als Arbeitnehmer bei<br />

Aussicht <strong>auf</strong> Versicherungsfreiheit der derzeitige<br />

Gesundheitszustand Ceingefroren", so dass die<br />

Möglichkeit besteht, diese Anwartschaft in eine<br />

Krankheitskostenvollversicherung nach den dann<br />

erforderlichen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

umzustellen.<br />

Im Fall einer Tätigkeit als Tarifbeschäftiger im Angestelltenverhältnis<br />

<strong>auf</strong> Dauer im Schuldienst oder<br />

außerhalb des Schuldienstes werden Sozialversicherungsbeiträge<br />

fällig. <strong>Als</strong> Angestellter ist man<br />

kranken- und pfl egeversicherungspfl ichtig, das bedeutet,<br />

dass man sozusagen automatisch gesetzlich<br />

krankenversichert ist.<br />

In jedem Fall wird allen Kollegen eine<br />

Kontakt<strong>auf</strong>nahme mit der Kranken kasse<br />

empfohlen, bei der die Versicherung besteht,<br />

am besten vor Beendigung des<br />

Referendariats, da es verschiedene Voraussetzungen<br />

für den Krankenversicherungsschutz<br />

gibt.<br />

Im Fall der Arbeitslosigkeit nach Beendigung<br />

des Referendariats sind verschiedene Voraussetzungen<br />

zu beachten:<br />

- Bei einem Anspruch <strong>auf</strong> Leistungen der Arbeitsverwaltung<br />

(Arbeitslosengeld) ist man grundsätzlich<br />

in der Kranken- und Pfl egeversicherung<br />

pfl ichtversichert. Die Anmeldung und Beitragszahlung<br />

erfolgt allein durch den zuständigen<br />

Träger. Dieser meldet sich bei derselben gesetzlichen<br />

Krankenkasse an, bei der die Kranken- und<br />

Pfl egeversicherung vor dem Bezug von ALG II

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