Als Realschullehrkraft auf Stellensuche - BRLV
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Hinweise zu Versicherungsfragen<br />
Kranken- und Pfl egeversicherung<br />
Studienreferendare für Realschulen haben als<br />
Beamte <strong>auf</strong> Widerruf im Krankheitsfall einen Beihilfeanspruch<br />
gegenüber ihrem staatlichen Arbeitgeber.<br />
Zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes<br />
ist eine Versicherung entweder in der<br />
gesetzlichen Krankenkasse / Ersatzkasse oder bei<br />
einer privaten Krankenversicherung notwendig.<br />
Die Pfl egeversicherung ist dabei eingeschlossen.<br />
Seit einigen Jahren haben gesetzlich Versicherte die<br />
Möglichkeit, die Krankenkasse frei zu wählen.<br />
Im Fall einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis<br />
nach dem Referendariat kann die private<br />
Kranken- und Pfl egeversicherung fortgeführt werden.<br />
Es besteht Beihilfeanspruch.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,<br />
freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen)<br />
zu bleiben.<br />
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist<br />
die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung,<br />
die grundsätzlich alle entstehenden Kosten<br />
deckt. Sie ist damit nicht beihilfekonform. Die<br />
Höhe der Beiträge ist abhängig vom Einkommen.<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt bei<br />
Behandlung mit Krankenschein bzw. Versichertenkarte<br />
Sach- und Dienstleistungen. Zusätzliche<br />
Beihilfeleistungen für diese Aufwendungen sind<br />
nicht möglich. Eine alternative Gewährung eines<br />
Beitragszuschusses ist nicht möglich.<br />
Wählt der Versicherte jedoch die Kostenerstattung<br />
(Behandlung <strong>auf</strong> Rechnung), kann nach Anrechnung<br />
der Kassenleistung unter gewissen Voraussetzungen<br />
Beihilfe gewährt werden. (Quelle: Bezirksfi<br />
nanzdirektion Ansbach Rechtsstand 01.05.2005)<br />
32<br />
Im Fall einer Übernahme in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis<br />
als Angestellter im öffentlichen<br />
Dienst mit der Zusage einer späteren Verbeamtung<br />
(Supervertrag) sollte die private Krankenversicherung<br />
in eine Anwartschaft umgewandelt werden.<br />
Bei einer Anwartschaft bleibt bei einem späteren<br />
Anspruch <strong>auf</strong> Beihilfe oder als Arbeitnehmer bei<br />
Aussicht <strong>auf</strong> Versicherungsfreiheit der derzeitige<br />
Gesundheitszustand Ceingefroren", so dass die<br />
Möglichkeit besteht, diese Anwartschaft in eine<br />
Krankheitskostenvollversicherung nach den dann<br />
erforderlichen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
umzustellen.<br />
Im Fall einer Tätigkeit als Tarifbeschäftiger im Angestelltenverhältnis<br />
<strong>auf</strong> Dauer im Schuldienst oder<br />
außerhalb des Schuldienstes werden Sozialversicherungsbeiträge<br />
fällig. <strong>Als</strong> Angestellter ist man<br />
kranken- und pfl egeversicherungspfl ichtig, das bedeutet,<br />
dass man sozusagen automatisch gesetzlich<br />
krankenversichert ist.<br />
In jedem Fall wird allen Kollegen eine<br />
Kontakt<strong>auf</strong>nahme mit der Kranken kasse<br />
empfohlen, bei der die Versicherung besteht,<br />
am besten vor Beendigung des<br />
Referendariats, da es verschiedene Voraussetzungen<br />
für den Krankenversicherungsschutz<br />
gibt.<br />
Im Fall der Arbeitslosigkeit nach Beendigung<br />
des Referendariats sind verschiedene Voraussetzungen<br />
zu beachten:<br />
- Bei einem Anspruch <strong>auf</strong> Leistungen der Arbeitsverwaltung<br />
(Arbeitslosengeld) ist man grundsätzlich<br />
in der Kranken- und Pfl egeversicherung<br />
pfl ichtversichert. Die Anmeldung und Beitragszahlung<br />
erfolgt allein durch den zuständigen<br />
Träger. Dieser meldet sich bei derselben gesetzlichen<br />
Krankenkasse an, bei der die Kranken- und<br />
Pfl egeversicherung vor dem Bezug von ALG II