Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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Die meisten au-pair agenturen bieten sowohl bei der Vorbereitung auf den Au-Pair Aufenthalt<br />
(Auswahl der Gastfamilie, Anreise etc.) als auch während des Aufenthaltes ihre Unterstützung an<br />
(AnsprechpartnerIn bei Problemen, Organisation von regelmäßigen Au-Pair Treffen etc.)<br />
Au-Pair Kräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern genießen Niederlassungsfreiheit <strong>und</strong> brauchen<br />
ke<strong>in</strong>en Aufenthaltstitel, jedoch muss sich die Gastfamilie vom AMS e<strong>in</strong>e anzeigenbestätigung<br />
(http://www.ams.at/neu/6667_6789.htm) ausstellen lassen<br />
Informationen zum Thema Au-Pair-Kräfte aus Nicht-EU/EwR-Ländern s<strong>in</strong>d beim <strong>Arbeitsmarktservice</strong><br />
<strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> deren regionalen Geschäftsstellen erhältlich.<br />
weitere Informationen:<br />
http://www.aupairaustria.com/aupair.html<br />
http://www.au-pair4you.at/aup<strong>in</strong>.htm<br />
http://www.aupair-asd.at<br />
http://www.ams.at (Au-Pair Agenturen unter „Beschäftigung von AusländerInnen“)<br />
6.7 saisonarbeit<br />
Vorwiegend <strong>in</strong> den Bereichen Tourismus <strong>und</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft entsteht saisonbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong><br />
Arbeitskräftebedarf, der durch den österreichischen Arbeitsmarkt nur teilweise abgedeckt werden<br />
kann. Insbesondere <strong>in</strong> den Regionen Ostösterreichs (Niederösterreich,<br />
Oberösterreich, Burgenland, Wien) <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche Nutzung betrieben<br />
wird, werden von Frühjahr bis Herbst immer wieder ErntehelferInnen (z.B. We<strong>in</strong>ernte) benötigt. In<br />
den W<strong>in</strong>tersportregionen Westösterreichs werden <strong>in</strong> den Monaten November bis März – <strong>in</strong> den Fremdenverkehrsregionen<br />
<strong>in</strong> ganz <strong>Österreich</strong> <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Monaten Mai bis Oktober – sowohl<br />
Fachkräfte (Restaurantfachleute, KöchInnen) als auch Hilfskräfte (KüchenhelferInnen, Re<strong>in</strong>igungspersonal,<br />
Stubenmädchen, HilfskellnerInnen, Schankpersonal etc.) gesucht.<br />
Im Tourismusbereich gelten besondere arbeitsrechtliche bestimmungen (z.B. spezielle Durchrechnungszeiträume<br />
für Wochen- bzw. Monatsarbeitszeit, entsprechende Regelungen Ruhepausen,<br />
freie Tage betreffend).<br />
Informationen über Rechte <strong>und</strong> Pflichten von ArbeitnehmersInnen sollten spätestens vor Arbeitsantritt<br />
bei Arbeiterkammer <strong>und</strong> Gewerkschaft e<strong>in</strong>geholt werden.<br />
weitere Informationen:<br />
http://www.ams.at (<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong> – Saisonstellen)<br />
http://www.oegb.at (<strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>)<br />
http://www.arbeiterkammer.at (Arbeiterkammer)<br />
6.8 Übergangsbestimmungen für Neue EU-bürgerInnen<br />
am österreichischen arbeitsmarkt<br />
EU-BürgerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien,<br />
Slowakei, Slowenien, Ungarn haben nur unter bestimmten Voraussetzungen e<strong>in</strong>en freien zugang<br />
zum österreichischen Arbeitsmarkt, für sie gelten bis längstens 2011 Übergangsbestimmungen!<br />
achtung! Für EU-BürgerInnen aus den neuen Beitrittsländern Malta <strong>und</strong> Zypern bestehen h<strong>in</strong>gegen<br />
ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen am österreichischen Arbeitsmarkt!<br />
BürgerInnen e<strong>in</strong>es Neuen EU-Mitgliedsstaates, die noch ke<strong>in</strong>en freien Zugang zum österreichischen<br />
Arbeitsmarkt haben, benötigen e<strong>in</strong>e Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />
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