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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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allgeme<strong>in</strong> gilt:<br />

Ë Meldung b<strong>in</strong>nen 3 tagen nach Unterkunftnahme bei den zuständigen meldebehörden<br />

Ë Meldung bei der zuständigen sozialversicherungsanstalt (gilt besonders für Ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte, Neue Selbständige, Familienangehörige): Erhalt der Sozialversicherungsnummer<br />

<strong>und</strong> e-card<br />

Ë Eröffnen e<strong>in</strong>es bankkontos<br />

Ë Ummelden des kraftfahrzeuges<br />

Ë Meldung bei der zuständigen Abteilung des Geme<strong>in</strong>deamts oder des Magistrats bezüglich<br />

H<strong>und</strong>esteuer<br />

Ë Meldung beim zuständigen F<strong>in</strong>anzamt (Steuern, Familienbeihilfe)<br />

Ë Anmelden von Gas <strong>und</strong> strom, telefon, Fernsehen <strong>und</strong> Radio<br />

Ë schulanmeldung (Kontaktaufnahme mit Schule<br />

Ë anmeldebesche<strong>in</strong>igung bei Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft,<br />

Magistratisches Bezirksamt) e<strong>in</strong>reichen<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />

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