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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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Ë Fälligkeit des Entgelts<br />

Ë Ausmaß des jährlichen Urlaubs<br />

Ë vere<strong>in</strong>barte tägliche <strong>und</strong> wöchentliche Normalarbeitszeit<br />

Ë Bezeichnung des allenfalls anzuwendenden Kollektivvertrags bzw. der allenfalls<br />

anzuwendenden Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden!<br />

weitere Informationen:<br />

http://www.arbeiterkammer.at/www-49.html<br />

7.3.1.1 arbeitszeit <strong>und</strong> Urlaubsanspruch<br />

Die Normalarbeitszeit ist nach dem Gesetz:<br />

Ë e<strong>in</strong>e Tagesarbeitszeit von 8 St<strong>und</strong>en (Arbeitszeit <strong>in</strong>nerhalb von 24 St<strong>und</strong>en)<br />

Ë e<strong>in</strong>e Wochenarbeitszeit von 40 St<strong>und</strong>en (Arbeitszeit von Montag bis e<strong>in</strong>schließlich Sonntag)<br />

Kollektivverträge vieler Branchen verkürzen die Wochenarbeitszeit.<br />

Beträgt die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als 6 St<strong>und</strong>en, so ist die Arbeitszeit durch e<strong>in</strong>e<br />

Ruhepause von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>er halben St<strong>und</strong>e zu unterbrechen. Diese Pause ist unbezahlt <strong>und</strong><br />

wird nicht <strong>in</strong> die Arbeitszeit e<strong>in</strong>gerechnet.<br />

Es s<strong>in</strong>d auch andere Arbeitszeiten (ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Saisonarbeit etc.)<br />

möglich.<br />

Es besteht Urlaubsanspruch auf m<strong>in</strong>destens 5 Wochen (= 25 Arbeitstage) im Jahr, dies gilt auch<br />

für ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigte <strong>und</strong> Teilzeitbeschäftigte. Zusätzlich zum normalen Gehalt erhält e<strong>in</strong>/<br />

e<strong>in</strong>e ArbeitnehmerIn <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich e<strong>in</strong>en Urlaubszuschuss (sog. 13. Monatgehalt) <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>e Weihnachtremuneration (sog. 14. Monatgehalt) <strong>in</strong> der Höhe e<strong>in</strong>es Monatsgehaltes, die ger<strong>in</strong>ger<br />

besteuert werden.<br />

weitere Informationen:<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-855.html (Arbeitszeit)<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/www-1544.html (Urlaub)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />

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