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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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Adressen:<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen<br />

Himmelpfortgasse 4–8<br />

A-1010 Wien<br />

Tel: +43 1 514 33-0<br />

Fax: +43 1 512 26-78<br />

E-mail: post@bmf.gv.at<br />

Internet: http://www.bmf.gv.at<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Soziale Sicherheit,<br />

Generationen <strong>und</strong> Konsumentenschutz<br />

Stubenr<strong>in</strong>g 1<br />

A-1010 Wien<br />

Tel: +43 1 711 00-0<br />

Fax: +43 1 533 78 71<br />

Ansprechpartner – Sozialhilfe:<br />

Hr. Walter Wotzel (Bürgerservice)<br />

Tel: +43 1 711 00-42 66<br />

Sozialtelefon: 0800 20 16 11<br />

Montag – Freitag: 8.00–16.00<br />

E-mail: walter.wotzel@bmsg.gv.at<br />

buergerservice@bmsg.gv.at<br />

Internet: http://www.bmsg.gv.at<br />

10.1 Krankenversicherung<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Arbeit<br />

Stubenr<strong>in</strong>g 1<br />

A-1010 Wien<br />

Tel: +43 1 711 00-55 55 Bürgerservice<br />

Internet: http://www.bmwa.gv.at<br />

Die Krankenversicherung umfasst unter anderem die kostenlose Behandlung durch ÄrztInnen <strong>und</strong><br />

durch Spitäler sowie Krankengeld. Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Behandlung <strong>in</strong> Spitälern, Ambulanzen, bei<br />

ÄrztInnen ist die Vorlage der so genannten „e-card“ auf der die persönlichen Daten (Name, Versicherungsnummer<br />

etc.) des/der Versicherten gespeichert s<strong>in</strong>d. Für die Überweisung zu FachärztInnen ist<br />

zusätzlich zur e-card e<strong>in</strong> Überweisungs- bzw. Zuweisungssche<strong>in</strong> notwendig, da auf der e-card ke<strong>in</strong>e<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Daten gespeichert werden sollen. Die Rückseite der e-card ist die Europäischen<br />

Sozialversicherungskarte.<br />

Die e-card soll bis Ende des Jahres 2006 österreichweit den Krankensche<strong>in</strong> ersetzen.<br />

E<strong>in</strong>e Krankenversicherung besteht, wenn man<br />

Ë unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist (Achtung: Neue Selbständige <strong>und</strong> ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte werden auf Antrag krankenversichert) oder<br />

Ë Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe oder Sondernotstandshilfe bezieht oder<br />

Ë e<strong>in</strong>e Pension bezieht oder<br />

Ë Wochengeld, Karenzgeld oder K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld bezieht<br />

Familienangehörige (EhepartnerIn <strong>und</strong> K<strong>in</strong>der) können mitversichert werde, wenn sie ihren Wohnsitz<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben. K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d bis zur Vollendung des 18. <strong>Leben</strong>sjahres oder wenn sie <strong>in</strong><br />

Schul- oder Berufsausbildung (auch StudentInnen) stehen bis zum vollendeten 26. <strong>Leben</strong>sjahr mitversichert.<br />

Die Mitversicherung von K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> EhepartnerInnen mit K<strong>in</strong>dern ist kostenlos. Für die<br />

Mitversicherung von k<strong>in</strong>derlosen EhepartnerInnen muss e<strong>in</strong> Beitrag (3,4% der Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

des E<strong>in</strong>kommens des/der Versicherten) entrichtet werden.<br />

Es muss bei der/dem ArbeitgeberIn e<strong>in</strong>e entsprechende Meldung über e<strong>in</strong>e geplante Mitversicherung<br />

der Angehörigen gemacht werden.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />

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