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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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8.3 Familienbeihilfe<br />

Personen mit EU/EwR-staatsbürgerschaft <strong>und</strong> schweizer staatsbürgerInnen haben nur dann<br />

Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Tag <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> beschäftigt waren.<br />

zuständige behörde: Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt<br />

Familienbeihilfeanspruch besteht für K<strong>in</strong>der, die ihren Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben<br />

Das s<strong>in</strong>d:<br />

Ë m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der (bis zur Vollendung des 18. <strong>Leben</strong>sjahres)<br />

Ë <strong>in</strong> Berufsausbildung oder Berufsfortbildung stehende volljährige K<strong>in</strong>der (z.B. StudentInnen)<br />

bis zum vollendeten 26. <strong>Leben</strong>sjahr, wenn die vorgeschriebene Gesamtstudiendauer – wichtige<br />

Gründe ausgenommen – nicht überschritten wird.<br />

Ë volljährige K<strong>in</strong>der, aufgr<strong>und</strong> von körperlicher oder geistiger Beh<strong>in</strong>derung<br />

Bis zum vollendeten 18. <strong>Leben</strong>sjahr bleiben eigene E<strong>in</strong>künfte des K<strong>in</strong>des unberücksichtigt. Ältere<br />

K<strong>in</strong>der dürfen nur e<strong>in</strong>e bestimmte Summe jährlich dazuverdienen, um die Familienbeihilfe nicht zu<br />

verlieren. Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigungen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des K<strong>in</strong>des. Dazu kommen noch k<strong>in</strong>derabsetzbeträge<br />

<strong>und</strong> zuschlägen, wenn zwei oder mehreren K<strong>in</strong>dern bzw. e<strong>in</strong>em oder mehreren beh<strong>in</strong>derten<br />

K<strong>in</strong>dern Unterhalt gewährt wird.<br />

Anspruch auf Familienbeihilfe hat jener Elternteil im geme<strong>in</strong>samen Haushalt der diesen überwiegend<br />

führt.<br />

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt.<br />

weitere Informationen:<br />

http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080700.html (Familienbeihilfe/K<strong>in</strong>derabsetzbetrag)<br />

http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080700.html (Mehrk<strong>in</strong>derzuschlag)<br />

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0094 (Familienbeihilfe etc.)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />

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