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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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10.4. mitnahme des Leistungsanspruches aus dem ausland<br />

Nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes besteht unter bestimmten<br />

Voraussetzungen die Möglichkeit für EU/EWR-BürgerInnen oder Schweizer StaatsbürgerInnen, sich<br />

bis zu drei Monaten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zur Arbeitsuche aufzuhalten <strong>und</strong> dabei ihr Arbeitslosengeld nach<br />

<strong>Österreich</strong> zu transferieren. B<strong>in</strong>nen 7 Tagen ab Abreise muss e<strong>in</strong>e Meldung bei der zuständigen<br />

Geschäftsstelle des AMS erfolgen.<br />

Die Aufnahme e<strong>in</strong>er Beschäftigung muss sofort gemeldet werden.<br />

Wenn <strong>in</strong>nerhalb von der am Formular E 303 angegebenen Frist ke<strong>in</strong>e Stelle <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gef<strong>und</strong>en<br />

wurde, so bleibt der Leistungsanspruch nur dann gewahrt, wenn e<strong>in</strong>e rechtzeitige Rückkehr <strong>in</strong>s<br />

Heimatland erfolgt.<br />

weitere Informationen:<br />

Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes<br />

10.4.3 Notstandshilfe<br />

anspruchsvoraussetzungen:<br />

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Karenzgeld ausgeschöpft wurde <strong>und</strong> (weiterh<strong>in</strong>)<br />

Arbeitslosigkeit vorliegt, besteht Anspruch auf Notstandshilfe, wenn man<br />

Ë der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, <strong>in</strong>sbesondere arbeitsfähig, arbeitswillig <strong>und</strong><br />

arbeitslos ist <strong>und</strong><br />

Ë sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Notlage bef<strong>in</strong>det<br />

Vor Gewährung der Notstandshilfe wird die wirtschaftliche Situation von AntragsstellerIn <strong>und</strong><br />

<strong>Leben</strong>spartnerIn überprüft. Wenn das E<strong>in</strong>kommen des/der <strong>Leben</strong>spartnerIn e<strong>in</strong>e bestimmte Summe<br />

übersteigt, wird ke<strong>in</strong>e Notstandshilfe gewährt.<br />

Notstandshilfe kann von EU/EwR-bürgerInnen, schweizer staatsbürgerInnen <strong>und</strong> drittstaatsangehörigen<br />

(siehe Arbeitslosengeld) bezogen werden.<br />

Die Höhe der Notstandshilfe beträgt 92% bis 95% des Gr<strong>und</strong>betrages des Arbeitslosengeldes.<br />

Der gleichzeitige Bezug von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Notstandshilfe s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />

Die Notstandshilfe muss persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle beantragt werden.<br />

weitere Informationen:<br />

http://www.ams.at (F<strong>in</strong>anzielles)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />

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