Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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10.4. mitnahme des Leistungsanspruches aus dem ausland<br />
Nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes besteht unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die Möglichkeit für EU/EWR-BürgerInnen oder Schweizer StaatsbürgerInnen, sich<br />
bis zu drei Monaten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zur Arbeitsuche aufzuhalten <strong>und</strong> dabei ihr Arbeitslosengeld nach<br />
<strong>Österreich</strong> zu transferieren. B<strong>in</strong>nen 7 Tagen ab Abreise muss e<strong>in</strong>e Meldung bei der zuständigen<br />
Geschäftsstelle des AMS erfolgen.<br />
Die Aufnahme e<strong>in</strong>er Beschäftigung muss sofort gemeldet werden.<br />
Wenn <strong>in</strong>nerhalb von der am Formular E 303 angegebenen Frist ke<strong>in</strong>e Stelle <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gef<strong>und</strong>en<br />
wurde, so bleibt der Leistungsanspruch nur dann gewahrt, wenn e<strong>in</strong>e rechtzeitige Rückkehr <strong>in</strong>s<br />
Heimatland erfolgt.<br />
weitere Informationen:<br />
Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes<br />
10.4.3 Notstandshilfe<br />
anspruchsvoraussetzungen:<br />
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Karenzgeld ausgeschöpft wurde <strong>und</strong> (weiterh<strong>in</strong>)<br />
Arbeitslosigkeit vorliegt, besteht Anspruch auf Notstandshilfe, wenn man<br />
Ë der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, <strong>in</strong>sbesondere arbeitsfähig, arbeitswillig <strong>und</strong><br />
arbeitslos ist <strong>und</strong><br />
Ë sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Notlage bef<strong>in</strong>det<br />
Vor Gewährung der Notstandshilfe wird die wirtschaftliche Situation von AntragsstellerIn <strong>und</strong><br />
<strong>Leben</strong>spartnerIn überprüft. Wenn das E<strong>in</strong>kommen des/der <strong>Leben</strong>spartnerIn e<strong>in</strong>e bestimmte Summe<br />
übersteigt, wird ke<strong>in</strong>e Notstandshilfe gewährt.<br />
Notstandshilfe kann von EU/EwR-bürgerInnen, schweizer staatsbürgerInnen <strong>und</strong> drittstaatsangehörigen<br />
(siehe Arbeitslosengeld) bezogen werden.<br />
Die Höhe der Notstandshilfe beträgt 92% bis 95% des Gr<strong>und</strong>betrages des Arbeitslosengeldes.<br />
Der gleichzeitige Bezug von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Notstandshilfe s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich möglich.<br />
Die Notstandshilfe muss persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle beantragt werden.<br />
weitere Informationen:<br />
http://www.ams.at (F<strong>in</strong>anzielles)<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2006<br />
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