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Peter Schöllhorn Spanienimmobilien erwerben, besitzen und vererben

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1 España – un lugar para vivir<br />

heiten) informiert <strong>und</strong> sich danach richtet <strong>und</strong> auch anpaßt. Oder<br />

man bleibt tatsächlich besser zu Hause. Wenn Sie sich aber gut<br />

informieren <strong>und</strong> vorsichtig handeln, können Sie das Risiko eines<br />

Fehlschlags sehr verringern oder gar ausschalten. Und wenn einmal<br />

etwas passiert, wogegen Sie sich gerichtlich wehren möchten, überlegen<br />

Sie nach der ersten Aufregung emotionslos <strong>und</strong> kühl, ob es<br />

sinnvoll ist, einen Prozeß zu führen.<br />

Auskunftsrechte <strong>und</strong> Recht auf Akteneinsicht gegenüber<br />

Verwaltungsbehörden<br />

Es sei dahingestellt, wie viel eine Akteneinsicht im Einzelfall dem<br />

betroffenen Bürger bringt, aber man sollte nicht von vornherein<br />

darauf verzichten, da eine Akteneinsicht durchaus manch interessante<br />

Aufklärung erbringt.<br />

Ausländer müssen sich damit abfinden, daß sie sich in ihrer eigenen<br />

Sprache nicht an die spanischen Behörden wenden können, zumindest<br />

besteht darauf kein Anspruch. Immerhin haben aber manche<br />

Behörden in Touristengebieten mehrsprachige Mitarbeiter engagiert,<br />

mit denen beispielsweise Deutsch gesprochen werden kann.<br />

Aber auch in solchen Fällen hat man das Problem, daß man zwar<br />

auf Deutsch Akteneinsicht verlangen kann, die Akten aber natürlich<br />

in Kastilianisch oder in einer Zweitsprache geführt werden.<br />

Alle Personen, die am Verfahren beteiligt sind, haben Akteneinsicht<br />

<strong>und</strong> ein Auskunftsrecht.<br />

Beteiligte am Verwaltungsverfahren – interesados en el procedimiento<br />

administrativo – sind aber nicht nur diejenigen, die beispielsweise<br />

einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt haben, sondern u. a.<br />

auch diejenigen, die von dem Bauvorhaben betroffen sind, insbesondere<br />

die direkten Nachbarn. Wenn also ein Nachbar mit einem<br />

Anbau die eigene Sicht verbauen will, so ist – als erster Schritt –<br />

durchaus die Akteneinsicht bei der Behörde sehr sinnvoll. Wenn<br />

sich dann herausstellt, daß der Nachbar keine Baugenehmigung<br />

hat oder sich nicht an den Inhalt der Baugenehmigung hält, kann<br />

man eine gewisse Hoffnung haben, daß sich die Baubehörde darum<br />

kümmert, nachdem sie davon erfahren hat. Schlußendlich: eine<br />

Akteneinsicht muß nicht persönlich vorgenommen werden, man<br />

kann sich vertreten lassen.<br />

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